Firmentarifvertrag
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Firmentarifverträge (auch Haustarifverträge genannt) werden von Gewerkschaften mit einzelnen Unternehmen abgeschlossen. In Firmentarifverträgen können, ebenso wie in Branchen- oder Verbandstarifverträgen, alle Arbeits- und Einkommensbedingungen geregelt werden. Firmentarifverträge werden oft als Anerkennungstarifverträge ausgestaltet, d.h. es wird die Anwendung des entsprechenden Flächentarifvertrages vereinbart. In Deutschland spielen Firmentarifverträge nur eine untergeordnete Rolle. In Westdeutschland wurden im Jahr 2002 lediglich 7 % der ArbeitnehmerInnen durch Firmentarifverträge erfasst. In Ostdeutschland waren es 12 %.