Zum Inhalt springen

Firmentarifvertrag

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. Juli 2004 um 16:21 Uhr durch 194.245.84.162 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Firmentarifverträge (auch Haustarifverträge genannt) werden von Gewerkschaften mit einzelnen Unternehmen abgeschlossen. In Firmentarifverträgen können, ebenso wie in Branchen- oder Verbandstarifverträgen, alle Arbeits- und Einkommensbedingungen geregelt werden. Firmentarifverträge werden oft als Anerkennungstarifverträge ausgestaltet, d.h. es wird die Anwendung des entsprechenden Flächentarifvertrages vereinbart. In Deutschland spielen Firmentarifverträge nur eine untergeordnete Rolle. In Westdeutschland wurden im Jahr 2002 lediglich 7 % der ArbeitnehmerInnen durch Firmentarifverträge erfasst. In Ostdeutschland waren es 12 %.