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Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“

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Ein Plakat fordert zum Abgeben der Unterschrift im Rathaus auf

Das Volksbegehren Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern (Kurzbezeichnungen: Volksbegehren Artenvielfalt und Rettet die Bienen) ist ein Volksbegehren nach Art. 63 ff. des Bayerischen Landeswahlgesetzes.[1]

Das Volksbegehren wurde von der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) initiiert und wird vom Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) und Bündnis 90/Die Grünen Bayern mitgetragen. Hinzu kommen zahlreiche Unterstützer und Bündnispartner.

Nach dem fünften Tag der Eintragungszeit in der 2. Stufe des Volksbegehrens meldeten die Initiatoren das Erreichen der Hälfte der notwendigen Unterzeichnungen und nach dem 11. Tag das Erreichen der 900.000-Marke, wobei ein Teil der bayerischen Kommunen ihre Zwischenergebnisse noch nicht gemeldet hatten.[2] Am Vormittag des vorletzten Tages wurde das Überschreiten der Milliongrenze und somit das Erreichen des Quorums bekanntgegeben.[3]

Gegenstand

Gegenstand des Volksbegehrens ist ein Entwurf zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes.[4] Die Verfasser des Volksbegehrens sehen in der strukturellen Verarmung der Landschaft, dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und dem übermäßigen Einsatz von Düngemitteln die Hauptursachen für den Rückgang der Artenvielfalt.

Hierzu sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor:

  • dass bis 2025 mindestens 20 % und bis 2030 mindestens 30 % der landwirtschaftlichen Fläche gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden. Staatliche Flächen sind bereits ab 2020 ökologisch zu bewirtschaften,
  • ein Verbot des Umbruches von Dauergrünland,
  • die biologische Vielfalt des Waldes zu erhalten oder zu erreichen wird vorangiges Ziel in staatlichen Wäldern,
  • 10 % des Grünlandes, bezogen auf die Landesfläche sollen erst nach dem 15. Juni gemäht werden,
  • im Offenland soll ein Biotopverbund geschaffen werden, der 13 % der Fläche umfasst,
  • das Verbot von Pestiziden in Naturschutzgebieten und sonstigen geschützten Flächen,
  • den Schutz von Alleen, Streuobstwiesen (über 2500 m²), Feldgehölzen, Hecken, Säumen, Baumreihen, Lesesteinhaufen, Natursteinmauern, natürlichen Totholzansammlungen, Feldrainen, Bodensenken und Kleingewässern als naturbetonte Strukturelemente der Feldflur
  • das Verbot von Himmelsstrahlern und ähnlich insektenschädlichen Beleuchtungsanlagen im Außenbereich,
  • den verbindlichen Schutz von Gewässerrandstreifen in der Breite von 5 m,
  • verbesserte Bildungsangebote zum Naturschutz in Schule und Berufsausbildung,
  • die Verpflichtung der Staatsregierung zu jährlichen Berichten über den Erfolg der Maßnahmen.

Kritisiert an dem Gesetzesvorschlag wird von Seiten der Landwirtschaft, dass es zu Einschränkungen der Betriebsweisen kommen wird und Fördermöglichkeiten wegfallen. Die Unterstützer des Volksbegehren führen dagegen an, dass der Gesetzesentwurf fast ausschließlich Zielvorgaben an den Freistaat Bayern formuliert. Die Umsetzung ist bis auf wenige Ausnahmen, z. B. Gewässerrandstreifen, für den einzelnen Landwirt freiwillig. Der Freistaat könnte daher gezwungen sein, die Förderung für ökologisch vorbildlich arbeitende Landwirte deutlich auszuweiten.

Verfahren

Das gesamte Verfahren zur Volksgesetzgebung in Bayern besteht aus mehreren Stufen:

1. Zulassungsantrag:

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat dem Zulassungsantrag vom 5. Oktober 2018 mit Bekanntmachung vom 13. November 2018 stattgegeben.[5] Der Antrag musste von mindestens 25.000 stimmberechtigten Bürgern unterschrieben sein, erreicht wurden knapp 100.000 Unterschriften[6] Die Vollzugshinweise für Landratsämter und Gemeinden datieren vom 19. November 2018.[7]

2. Eintragung:

Das Volksbegehren muss in der Zeit von Donnerstag, 31. Januar bis einschließlich Mittwoch, 13. Februar 2019 von der gesetzlich vorgesehenen Anzahl an Stimmberechtigten (10 %) zur bayerischen Landtagswahl unterschrieben werden, um von dem Ministerpräsidenten dem Landtag unterbreitet zu werden. Stimmberechtigt sind etwa 9,5 Millionen Bürger. Etwa 950.000 Stimmen entsprechen somit den erforderlichen 10 %.

3. Behandlung im Landtag:

Wenn die 10 % erreicht oder überschritten sind, muss der Landtag binnen vier Wochen zwischen folgenden Möglichkeiten entscheiden:
  1. Die Gesetzesvorlage des Volksbegehrens unverändert annehmen.
  2. Das Volksbegehren ablehnen und innerhalb von drei Monaten einen Volksentscheid über den Gesetzesentwurf durchführen. Zusätzlich kann der Landtag einen eigenen Gesetzesentwurf als Alternative vorlegen.
  3. Die Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens bestreiten. Ein solcher Beschluss kann vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof geprüft werden.

Träger, Unterstützer und Bündnispartner

Das Volksbegehren wurde von der Ökologisch-Demokratischen Partei Bayern| (ÖDP) initiiert. Träger des Volksbegehrens sind die ÖDP Bayern, der Landesbund für Vogelschutz in Bayern und Bündnis 90/Die Grünen Bayern. Unterstützer sind die Gregor Louisoder Umweltstiftung, Protect the Planet, Bund Naturschutz in Bayern, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Bayern, der Landesverband bayerischer Imker, die Landesvereinigung für den ökologischen Landbau Bayern, und die Bürgerinitiative Omnibus für direkte Demokratie . Hinzu kommen 181 Organisationen als Bündnispartner.[8]

Einzelnachweise

  1. Gesetz über Landtagswahl, Volksbegehren, Volksentscheid und Volksbefragung (Landeswahlgesetz – LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2002 (GVBl. S. 277, 278, ber. S. 620); BayRS 111-1-I. www.gesetze-bayern.de, 1. August 2017, abgerufen am 11. Februar 2019.
  2. 900 000 Menschen haben Bienen-Volksbegehren unterschrieben. Süddeutsche Zeitung, 11. Februar 2019, abgerufen am 12. Februar 2019.
  3. Für Artenschutz in Bayern – Sieg für die Bienenschützer. SPIEGEL ONLINE, 12. Februar 2019, abgerufen am 12. Februar 2019.
  4. Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern „Rettet die Bienen!“ (PDF; 1,07 MB) volksbegehren-artenvielfalt.de, 2018, abgerufen am 11. Februar 2019.
  5. Zulassung des Volksbegehrens „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“. (PDF; 230,49 kB) Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, 13. November 2018, abgerufen am 11. Februar 2019.
  6. Volksbegehren Artenvielfalt. www.auf-den-berg.de, 30. Januar 2019, abgerufen am 10. Februar 2019.
  7. Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ vom 31. Januar bis 13. Februar 2019. www.wahlen.bayern.de, 12. Dezember 2018, abgerufen am 11. Februar 2019.
  8. Bündnispartner. Volksbegehren Artenvielfalt, abgerufen am 13. Februar 2019.