Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“
Das Volksbegehren Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern (Kurzbezeichnung: Rettet die Bienen) ist ein Volksbegehren nach Art. 63 ff. des Bayerischen Landeswahlgesetzes.[1]
Gegenstand
Gegenstand des Volksbegehrens ist ein Entwurf zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes,[2] der im Wesentlichen eine Stärkung der ökologischen Land- und Forstwirtschaft sowie ein Pestizidverbot in Naturschutzgebieten vorsieht. Im Einzelnen geht es um
- einen wachsenden Anteil an Grünland an den landwirtschaftlichen Flächen
- die naturnahe Bewirtschaftung der staatlichen Wälder
- das Ziel von 10% der Wiesenfläche, die erst nach dem 15. Juni gemäht wird
- das Ziel der Vergrößerung des Biotopverbunds auf 15%
- das Verbot von Pestiziden in Naturschutzgebieten und sonstigen geschützten Flächen
- den Schutz von Alleen und von Streuobstgebieten (über 2500 m²)
- Das Verbot von neuen Leuchtanlagen im Außenbereich
- den verbindlichen Schutz von Gewässerrandstreifen in der Breite von 5 m
- verbesserte Bildungsangebote zum Naturschutz in Schule und Berufsausbildung
- das Ziel der Ausdehnung der vom Ökolandbau bewirtschafteten Fläche auf 30% im Jahr 2030
- und die Verpflichtung der Staatsregierung jährlichen Berichten über den Erfolg der Maßnahmen
Verfahren
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat dem Zulassungsantrag vom 5. Oktober 2018 mit Bekanntmachung vom 13. November 2018 stattgegeben.[3] Die Vollzugshinweise für Landratsämter und Gemeinden datieren vom 19. November 2018.[4]
Das Volksbegehren muss in der Zeit von 31. Januar bis einschließlich 13. Februar 2019 von der gesetzlich vorgesehene Anzahl an Stimmberechtigten (10 %) zur bayerischen Landtagswahl unterschrieben werden, um von dem Ministerpräsidenten dem Landtag unterbreitet zu werden.
Träger
Hauptträger sind die ÖDP in Bayern, der Landesbund für Vogelschutz, Bündnis 90/Die Grünen und der Bund Naturschutz. Unterstützer sind neben der Gregor Louisoder Umweltstiftung, Protect the Planet, der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Bayern, der Landesvereinigung für den ökologischen Landbau Bayern und dem Landesverband bayerischer Imker noch etwa 180 weitere Organisationen.[5]
Einzelnachweise
- ↑ Gesetz über Landtagswahl, Volksbegehren, Volksentscheid und Volksbefragung (Landeswahlgesetz – LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2002 (GVBl. S. 277, 278, ber. S. 620).
- ↑ Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern „Rettet die Bienen!“ Website des Volksbegehrens Artenvielfalt, abgerufen am 5. Februar 2019 (PDF; 1,07 MB).
- ↑ Zulassung des Volksbegehrens „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 13. November 2018, Nr. A1-1365-2-11 (PDF; 230,49 kB).
- ↑ Volksbegehren - Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ vom 31. Januar bis 13. Februar 2019, Website des Landeswahlleiters des Freistaates Bayern, abgerufen am 5. Februar 2019.
- ↑ Website des Volksbegehrens, abgerufen am 5. Februar 2019.