Vater
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Ein Vater einer Person ist das männliche Elternteil dieser Person. Das deutsche Recht kennt den Begriff des Leiblichen Vaters: Für die Vaterschaft kommen drei Möglichkeiten (in absteigender Reihenfolge) in Betracht:
- Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist. Diese Regelung findet unter Umständen keine Anwendung, wenn das Kind zwar während der Ehe, aber nach einem Scheidungsantrag geboren wurde. Wird ein Kind innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Ehemanns geboren, so gilt der verstorbene Ehemann grundsätzlich als Vater.
- Vater ist der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat. Die Anerkennung bleibt schwebend unwirksam, solange ein anderer Mann - etwa wegen bestehender Ehe zum Zeitpunkt der Geburt - als Vater des Kindes gilt. Erst mit erfolgreicher Anfechtung der Scheinvaterschaft wird die Anerkennung des Vaters wirksam.
- Vater ist der Mann, dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Im übertragenen Sinne wird die Rolle des Vaters auch zur Beschreibung anderer Sachverhalte verwendet. Der "Vater des Gedankens" ist eine Umschreibung des Urheber. In Redewendungen wie "die Väter sagten..." steht "Väter" für die Vorfahren. Genauso wird Vaterland auch im Sinne von Heimat gebraucht.
Im Christentum drückt sich in der Bezeichnung Gott-Vater die väterliche Wesensart des dreieinigen Gottes aus.
Siehe auch: Mutter, Eltern, Großvater, Genitor