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Bundesgesetz (Deutschland)

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Als Bundesgesetz werden in Deutschland diejenigen Rechtsnormen bezeichnet, die auf Bundesebene verabschiedet oder erlassen wurden. Bundesgesetze, die vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurden sind Gesetze im formellen und materiellen Sinne, während auf Bundesebene erlassene Rechtsverordnungen lediglich Gesetze im materiellen Sinne darstellen.

Bundesgesetze stehen rangmäßig über allen anderen deutschen Rechtsnormen. Zu den Bundesgesetzen zählen neben den einfachen Parlamentsgesetzen und den entsprechenden Rechtsverordnungen auch die Europäische Menschenrechtskonvention sowie das Grundgesetz, das als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland allen übrigen Bundesgesetzen vorgeht.

Bundesgesetze brechen Landesgesetze (Artikel 31 des Grundgesetzes), wenn diese nebeneinander bestehen dürfen. Bundesgesetze, die außerhalb der Gesetzgebungskompetenz des Bundes erlassen wurden, sind verfassungswidrig.

Bundesgesetze stehen über den Bundesrechtsverordnungen, die durch die Bundesregierung oder ein Bundesministerium aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung nach Artikel 80 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes erlassen wurden, sowie über den Bundessatzungen.

Bundesgesetze müssen den Anforderungen der Verfassung an Gesetze genügen. Das Bundesgesetz muss eine abstrakt-generelle Regelung, die hinreichend bestimmt ist, über die Sachmaterie treffen. Das Bundesgesetz muss alles Wesentliche regeln; Details sind in der Regel aber durch untergesetzliche Normen (Rechtsverordnungen bzw. Technische Anordnungen, Satzungen, gegebenenfalls Verwaltungsakte) zu bestimmen.

Typische formell-materielle Bundesgesetze sind das Strafgesetzbuch, das Bürgerliche Gesetzbuch oder die Zivilprozessordnung.

Ein typisches materielles Bundesgesetz ist die vom Bundesverkehrsministerium erlassene Straßenverkehrs-Ordnung.

Siehe auch