Kontor
Ein Kontor war im Mittelalter eine Niederlassung von hansischen Kaufleuten im Ausland.
Der Begriff Kontor wird erst seit dem 16. Jahrhundert verwendet. Vorher wurde von Haus oder Hof gesprochen. So heißt z.B. das Kontor in Nowgorod Peterhof.
Kontore bildeten eine (Kaufmanns-) Stadt in der Stadt und besaßen zu Beginn eine eigene Rechtssprechung. So wählten die Kaufleute eines Kontors so genannte Ältermänner (auch comes hansae, Oldermann, Aldermann), die die Aufsicht über die im Kontor versammelten Kaufleute besaßen. Später regelte vor allem Lübeck die Statuten und Reglements in den Kontoren.
Neben zahlreichen weiteren Handelsniederlassungen (den so genannten Faktoreien), besass die Hanse vier Kontore. Diese waren in Brügge, Bergen(Tyske Brygge), Nowgorod (Peterhof) und London (Stalhof).