Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor existentiellen Risiken, die sich aus den definierten Gefahren Feuer, Blitz, Explosion, Rohrbruch, direktem Blitzeinschlag und weiteren ergeben. Zusätzlich können Elementarrisiken und Klauseln, welche klassische Auschlüsse kompensieren oder Bedingungen erweitern, im Vertrag beitragsfrei oder als Zuschlag versichert werden.
Eine Wohngebäudversicherung ist ein Versicherungsvertrag. Ziel ist hierbei die Kostendeckung für Wiederaufbau oder Sanierung des beschädigten Gebäudes aufgrund fest definierter, berechenbarer Gefahren gegen Versicherungsprämie. Entsprechend dem Namen ist der Versicherungsgegenstand das Wohngebäude, ohne deren Inhalt an beweglichen Sachen zu versichern. Hierzu ist eine Hausratverscherung notwendig. Ziel ist es, beide Versicherung nahtlos zu kombinieren.
Rechtliche Grundlagen
- BGB
- HGB
- Versicherungsvertragsgesetz
- Allgemeinen Wohngebäude Versicherungbedingungen
- Klauseln
- Besondere Bedingungen für weitere Elementarrisiken in der Wohngebäudeversicherung (BEW oder BBEW)
- individuelle Vereinbarungen
Die Bedingungen/Klauseln kann gemäß dem Wettbewerbs-EU-Recht jede Versicherung seit 1994 selbst bestimmen. Dies erschwert erheblich die Vergleichbarkeit der einzelnen Angebote.
Marktführer
Insgesamt bestehen 18,8[1] Millionen Versicherungsverträge in Deutschland. Der größte Wohngebäudeversicherer Deutschlands ist die Allianz Deutschland AG. 2,9 Millionen Policen sind zum 31.12.2004 in ihrem Bestand. Dies beruht neben der allgemeinen Dominanz der Allianz auch auf die Übernahme der Mehrheit am ehemaligen Staatsversicherer der DDR. Die zehn größten Unternehmen betreuen zusammen annährend 3/4 der Verträge (73% Marktanteil).
Top | Unternehmen | Verträge 31.12.2004 |
---|---|---|
1 | Allianz Deutschland AG | 2.904.342 |
2 | SV Gebäudeversicherung AG | 2.825.714 |
3 | Bayerische Landesbrandversicherung AG | 2.627.607 |
4 | Westfälische Provinzial Versicherung AG | 2.060.849 |
5 | Provinzial Rheinland Versicherung AG | 672.272 |
6 | R+V Allgemeine Versicherung AG | 638.668 |
7 | AXA Versicherung AG | 539.123 |
8 | VGH Landschaftliche Brandkasse Hannover AG | 492.764 |
9 | Bayerischer Versicherungsverband Versicherung AG | 475.181 |
10 | HUK-Coburg a.G. | 472.222 |
Öffentlich-rechtliche Versicherer
Zu beachten ist der hohe Anteil der öffentlichen-rechtlichen Versicherungsunternehmen. Diese profitieren vom Beiverkauf in Rahmen der Baufinanzierungen durch die marktführenden öffentlichen-rechtlichen Sparkassen, Bausparkassen und genossenschaftlichen Banken (Volks- und Raiffeisenbanken, Spardabanken).
Top | Unternehmensgruppe | Verträge zum 31.12.2004 | Mitglied im/in der... |
---|---|---|---|
1 | Versicherungskammer Bayern | 3.273.186 | Sparkassen-Finanzgruppe, Verband öffentlicher Versicherer |
2 | Allianz Group AG | 2.904.342 | - |
3 | SV Sparkassen-Versicherung Holding AG | 2.825.714 | Sparkassen-Finanzgruppe, Verband öffentlicher Versicherer |
4 | Provinzial Nordwest Holding AG | 2.558.089 | Sparkassen-Finanzgruppe, Verband öffentlicher Versicherer |
5 | R+V Allgemeine Versicherung AG | 638.668 | Finanz-Verbund |
Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen 2000 und Klauseln
Versicherte Sachen
- Die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude
- Gebäudezubehör
- sonstiges Gebäudezubehör, soweit ausdrücklich vereinbart
Versicherte Schäden durch die Gefahren
1. Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion (Feuerversicherung)
- Brand
- Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
- Blitzschlag
- Blitzschlag ist das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes auf Sachen. Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen sind nur versichert, wenn ein Blitz unmittelbar auf versicherte Sachen (siehe § 1) aufgetroffen ist.
- Explosion
- Explosion ist eine plötzliche Kraftäußerung durch Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen.
- Implosion
- Implosion ist eine plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.
- Überspannungsschäden durch Blitz - Klausel 7160
- Brandschäden durch Nutzwärme - Klausel 7161
2. Leitungswasser (Leitungswasserversicherung)
3. Rohrbruch, Frost (Leitungswasserversicherung)
4. Sturm, Hagel (Sturmversicherung)
Fahrzeuganprall - Klausel 7165 Regenwasserrohre innerhalb des Gebäudes Klausel - 7166
Versicherte Kosten
Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten
- Dekontaminationskosten - Klausel 7362
- Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte - Klausel 7360
- Mietausfall
- Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte - Klausel 7361
- Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter Bäume - Klausel 7363
- Wasserverlust - Klausel 7364
- Sachverständigenkosten - Klausel 7365
Bei Streitigkeiten über die Höhe der Versicherungsleistung kann ein Sachverständigenverfahren angestrengt werden. Hierdurch entstehen Kosten für den eigenen Sachverständigen sowie für den vermittelnden Ombudsmann. Diese Kosten werden bei Einschluss der Klausel ersetzt.
- Graffitischäden - Klausel 7366
Prämienberechnung
- Versicherungssumme 1914
- Wohnflächenberechnung