Diskussion:Josefsehe
Lieber Historiograf! Sorry, aber die Verbesserung eines Artikels einfach zurückzusetzen, als handele es sich um Vandalismus, halte ich für keinen schönen Stil. Bitte begründen, was denn nun ungenau sein soll. Du hast z.B. den wichtigen Hinweis, daß eine Josefsehe nach dem Kirchenrecht ungültig ist, einfach rausgelöscht und (von wegen ungenau!) den irreführenden Hinweis auf die Ungültigkeit bei Wiederverheirateten eingefügt, die nach dem Kirchenrecht sowieso nicht gültig verheiratet sein können. Bitte begründen, was an Deiner Version besser sein soll, sonst erlaube ich mir, auf die alte zurückzusetzen. Mit frdl. Gruße --robby 20:37, 15. Jul 2004 (CEST)
1. Du hast ohne Begründung die ungenaue alte Fassung von Josefsehe wiederhergestellt und lediglich einzelne Ergänzungen übernommen. Das ist auch kein schöner Stil, also komm mir nicht damit.
2. Die Information, dass Engelehe (siehe Brockhaus) seltener gebraucht wird, fiel dabei ebenso unter den Tisch wie die Information, dass Jungfernehe und Kapaunenheirat veraltete Bezeichnungen sind.
3. Schon der erste Satz ist unpräzise und nicht prägnant. "so genannte" kann man bei jedem Begriff hinzusetzen. Vollzug sexueller Akte klingt pastoral - ich möchte nicht spekulieren, ob du Pfarrer bist. Meine Definition orientiert sich - bis auf das Sex - ohne URV am Brockhaus.
4. Der zweite Absatz ist geschwätzig und ungelenk formuliert. Ob Maria wirklich jungfräulich gelebt hat oder nicht und wie es um Jesu Brüder bestellt ist gehört nicht in einen Artikel Josefsehe.
5. "Nach katholischem Kirchenrecht kommt eine Ehe nicht gültig zustande, wenn der eheliche Akt ausgeschlossen wird. Eine gültig geschlossene Ehe kann für nichtig erklärt werden, solange der eheliche Akt nicht vollzogen wurde. Einem Wiederverheirateten Geschiedenen darf die Teilnahme an den Sakramenten nicht verweigert werden, wenn er sich bei der neuen Ehe lediglich um eine Josefsehe handelt."
Das ist schlampig redigiert (zwei typos) und nicht wesentlich klarer als die alte Version, die ich offensichtlich missverstanden habe, 1. weil mir die aktuelle Rechtslage nicht so gut geläufig ist wie dir und 2. du bemerkenswert unverständlich und ungenau formuliert hattest.
Versuche bitte knapp und prägnant und ohne überflüssige Exkurse über die allgemeine kirchenrechtliche Situation von Geschiedenen die Frage darzustellen, ob eine auf freiwilliger Vereinbarung beruhende Josefsehe heute kirchenrechtlich gültig ist oder nicht und was aus der Führung einer Josefsehe über die Erteilung der Sakramente bei Geschiedenen folgt. Dann verstehen es vielleicht auch Leute ohne kanonistischen Hintergrund.
Beziehe nach Möglichkeit kontrastiv die im Lexikon des Mittelalters referierte Auffasung ein, "Eine solche Ehe galt, selbst wenn sie den Ehezweck der »procreatio liberorum« nicht erfüllen konnte, als Idealbild der Ehe, weil sie diese durch das gleich- oder gar höherwertige Ideal der Jungfräulichkeit überhöhte."
6. Unter den Tisch gefallen ist auch mein ursprünglicher Hinweis, dass die angebliche Josefsehe des Kaiserpaars (Information über Heiligsprechung entfiel!) legendär ist. Was immer du von Josefsehen als katholischer Theologe oder Frömmler halten magst, als Historiker möchte ich an der Neutralität der WP festhalten und es gibt keinerlei historischen Beweis, dass die Josefsehe des Kaiserpaars etwas anderes ist als eine spätere legenarische Verbrämung. Konsultiere dazu die im Artikel Kunigunde angegebene Literatur. --Historiograf 21:15, 15. Jul 2004 (CEST)