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Kreis Ortelsburg

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Der Landkreis Ortelsburg ist ein ehemaliger Landkreis in Ostpreußen und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1945.

Der Landkreis Ortelsburg umfasste am 1. Januar 1945:

Heute entspricht dem Kreis ungefähr das Powiat Szczycieński.

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Februar 1818 der Kreis Ortelsburg im Regierungsbezirk Königsberg in der preußischen Provinz Preußen (nicht: Ostpreußen).

Dieser umfasste die Kirchspiele:

  • Friedrichshof,
  • Fürstenwalde,
  • Klein Jerutten,
  • Kobulten,
  • Mensguth,
  • Ortelsburg,
  • Passenheim,
  • Rheinswein,
  • Theerwisch,
  • Schöndamerau,
  • Willenberg.

Das Landratsamt war in Ortelsburg.

Seit dem 3. Dezember 1829 gehörte der Kreis – nach dem Zusammenschluss der bisherigen Provinzen Preußen (nicht: Ostpreußen) und Westpreußen – zur neuen Provinz Preußen mit dem Sitz in Königsberg i. Pr.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Nach der Teilung der Provinz Preußen in die neuen Provinzen Ostpreußen und Westpreußen wurde der Kreis Ortelsburg am 1. April 1878 ein Bestandteil Ostpreußens. Zum 1. November 1905 trat der Kreis Ortelsburg zum neugebildeten Regierungsbezirk Allenstein.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Ortelsburg entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Ortelsburg entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee erobert und anschließend unter polnische Verwaltung gestellt. Die polnische Verwaltung führte einen umfassenden Bevölkerungsaustausch (Vertreibung) durch.

Kommunalverfassung

Die Landkreis Ortelsburg gliederte sich zunächst in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigen Wegfall – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Ortelsburg, Passenheim und Willenberg führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 die im Deutschen Reich gültige Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Der größte Teil des Kreises gehört heute zur Powiat Szczycieński, deren Hauptort ebenfalls Ortelsburg ist.

Ortsnamen

1938 änderten die Nationalsozialisten im Kreis Ortelsburg zahlreiche Ortsnamen, die ihnen nicht deutsch genug erschienen. Die neuen Bezeichnungen waren lautliche Angleichungen, Übersetzungen oder freie Erfindungen, zum Beispiel:

  • Groß Lattana: Großheidenau,
  • Groß Piwnitz: Großalbrechtsort,
  • Jablonken: Wildenau (Ostpr.),
  • Olschöwken: Kornau (Ostpr.).
  • Rogallen: Rogenau,
  • Ruttkowen: Ruttkau,
  • Schwentainen: Altkirchen (Ostpr.),
  • Wawrochen: Deutschheide.
  • Baranowen: Neufließ