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Benutzer Diskussion:Gamba

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 25. Januar 2019 um 23:56 Uhr durch Gamba (Diskussion | Beiträge) (Ähm.. WP:SVZ#Uhrzeiten?!?). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Gamba in Abschnitt Ähm.. WP:SVZ#Uhrzeiten?!?

Abstellanlage Ruhbank

Ich finde, von >keine Überschrift ohne Text< kann im Beitrag von Giftzwerk 88 keine Rede sein, höchstens >kein Text ohne Überschrift<. Da die Wendeanlage aber direkten Bezug zur Haltestelle Ruhbank hat, finde ich die Ergänzung dort ohne eigene Überschrift gut aufgehoben. Herzliche Grüße, Rainer Benutzer:Rainer-Hoffmann-Buchenland

Wovon redest du? Die in der Änderung als Überschrift mit Verweis auf den Hauptartikel eingefügte Haltestelle Pragsattel hat keinerlei Bezug zur Ruhbank. Bis auf den Verweis enthält der Abschnitt keinerlei Text. Das ist nicht erwünscht (WP:WSGAA#Überschriften und Absätze), einen Link auf den Haltestellenartikel kann man auch irgendwo im Fließtext unterbringen. --Gamba (Diskussion) 18:34, 22. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Hmm. Bei mir steht Giftzwergs Text als Ergänzung unter den Überschriften >Haltestellen (Auswahl)< und >Ruhbank<. Benutzer:Rainer-Hoffmann-Buchenland
Richtig, er hat eine Überschrift für die Haltestelle Pragsattel eingefügt, als weitere Haltestelle in diesem Haltestellen-Abschnitt. Dass die weit weg von der Ruhbank auf der anderen Talseite liegt weißt du doch sicher? :-) Weil er nicht wirklich Text dazu geschrieben hat, sondern bloß einen Verweis auf den Hauptartikel Haltestelle Pragsattel unter die Überschrift gepackt hat, entspricht das nicht der erwünschten Artikelstruktur (sinnlose Überschrift). Einen Link auf diesen Artikel haben wir auch schon mehrfach drin. --Gamba (Diskussion) 20:42, 23. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Alles klar. Ich war nur irritiert, weil ich den textlosen Absatz >Pragsattel< weder in der Normalansicht noch in der Versionsgeschichte entdeckt habe. Benutzer: Rainer-Hoffmann-Buchenland

streckengleis

das streckengleis im bf. eschw-aue ist das gleis der rb20, die dort ja ohne halt verkehrt, da der bf. für den pers.verkehr noch nicht in die linie eingebunden ist. Der eigentümer bezeichnet also nicht unbedingt nach DB vokabular. --Albert Gr. (Diskussion) 16:18, 29. Dez. 2018 (CET)Beantworten

nehme alles zurück. So wie es steht (und verlinkt ist) ist es dem laien verständlich. DAS ist der maßstab m.E.--Albert Gr. (Diskussion) 16:22, 29. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Barrierefreiheit vs. Barrierefreies Bauen#Zielgruppen und ihre Ansprüche

bei den Zielgruppen, lieber Gamba, werden diese explizit genannt (Blinde, Rollifahrer u.a.)

Dies ist also zielführender als das eher allgemeine Lemma Barrierefreiheit mit nichtssagenden Bildern von Handläufen u.ä. und ist auch in Iserlohn-Letmathe -wie bei allen Bahnsteigmodernisierungen- so geschehen.

Meine Ergänzung hatte also durchaus ihren Sinn. Ich bin als MSler zudem selbst betroffen.

Saisonübliche Wünsche !

--Hasselklausi (Diskussion) 21:46, 29. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Hallo Hasselklausi,
ich sagte ja auch nicht, dass der Link grundsätzlich sinnlos wäre. Aber der Text passte nicht zu dem Link dahinter: „Unterführung saniert sowie Aufzüge gebaut“. Bei einer Sanierung der Unterführung kann es darum gehen, deren Zusammenbruch zu verhindern, um optische Verschönerung, etc. Aufzüge werden natürlich in Bahnhöfen heutzutage vor allem zum Erreichen der Barrierefreiheit installiert, aber das ist immer noch keine Selbstverständlichkeit. Wenn die Tasten im Aufzug keine Blindenschrift haben, für Rollstuhlfahrer unerreichbar hoch angebracht sind, sie zu klein für einen Rollstuhl sind oder nicht genug Platz am Zugang haben, sind sie nur für einen Teil der Zielgruppen hilfreich und ansonsten nur für die Bequemlichkeit der Unbeeinträchtigten geeignet.
Warum sollten wir die Information über die Barrierefreiheit, sofern sie dort gegeben ist, in so einer Verlinkung verstecken? Wenn der Bahnhof durch die Sanierung barrierefrei ist (ich habe dazu nicht recherchiert), dann schreib es doch rein – am besten mit Quelle. In dem Fall ist dein Link auch vollkommen okay für mich. Das war auch mit meinem Edit-Kommentar gemeint.
Danke und ebenfalls saisonübliche Wünsche an dich! :-) --Gamba (Diskussion) 01:34, 30. Dez. 2018 (CET)Beantworten

euregiobahn

jaja, war/ist für karte gedacht. ABER schöner -als jetzt- und solange keine karte vorhanden ist, wäre dieses bild der euregiobahn allemal :-) zumal sich der linienweg ja aus dem zuglauf indirekt ergibt. --Albert Gr. (Diskussion) 13:46, 31. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Das Bild ist doch bereits im Artikel, beim Fahrzeug-Abschnitt. Es gibt in der Infobox durchaus auch die Möglichkeit, ein Bild einzubinden, die wird zurzeit für das Logo verwendet. Eine Infobox sollte nicht mit Bildern überfrachtet werden – sie soll schließlich eine Übersicht einiger Daten geben. Um Schönheit geht es dabei nicht.
Eine Karte stellt den Verlauf geografisch dar. Die „Auflistung“ der Stationen unter Verwendung der Formatvorlage Bahnstrecke ist demgegenüber eben kaum mehr als eine Liste der Stationsabfolge. Besonders der Charakter der Ringführung Stolberg–Aachen–Herzogenrath–Alsdorf–Stolberg kommt auf einer Karte viel besser zur Geltung, selbst wenn man bei der FVBS die Möglichkeit nutzen würde, eine Verbindung von Merzbrück zum Stolberger Hbf darzustellen. --Gamba (Diskussion) 13:59, 31. Dez. 2018 (CET)Beantworten
ich versuch mal auf basis der ja nun "freien" karte eine abwandlung darzustellen, die man ggf. verwenden könnte. Dauert ein paar minuten.......--Albert Gr. (Diskussion) 14:01, 31. Dez. 2018 (CET)Beantworten
arbeitsentwurf zur vorlage bei der kartenwerkstatt

--Albert Gr. (Diskussion) 14:51, 31. Dez. 2018 (CET)Beantworten

für düren müsste noch ein "punkt" nebst bezeichnung gesetzt werden für den hbf, ebenfalls in aachen. Genau genommen (wenn das dann nicht zu überladen wäre), ALLE hp und bf. die 2019 bedient werden--2003:E9:DF4F:D900:8DCB:B44E:9E75:10BD 15:17, 31. Dez. 2018 (CET)Beantworten
so in etwa--2003:E9:DF4F:D900:6DD4:9E39:64F3:BAA1 17:31, 31. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Ja, das kann man sicher verwenden. Was ist mit dem geplanten Hp Aachen-Richterich? --Gamba (Diskussion) 19:41, 31. Dez. 2018 (CET)Beantworten
wenn das konkret ist sollte man das darstellen,klar. Derzeit scheint das mehr eine "absichtserklärung" (von wem auch immer) zu sein als ein konkrete plaung, jedenfalls find ich in den veröffentlichungen des AVV und der EVS keine referenz dafür.--2003:E9:DF4F:D900:46:4FB5:7FD9:2F32 11:16, 1. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Mit der EVS hat das nichts zu tun, die Strecke gehört der DB. Die Planungen sind schon über eine Absichtserklärung hinaus, jedoch noch einigermaßen vage hinsichtlich des Zeitrahmens (nach der Elektrifizierung der Euregiobahn). Nach welchen Kriterien in der Karte zwischen „Vorplanung“ und „Planung“ unterschieden wird, ist mir nicht auf Anhieb klar (laufendes Planfeststellungsverfahren?), doch Vorplanung dürfte schon zutreffen. Stadt Aachen, SPNV-Nahverkehrsplan 2016 des NVR (S. 7-7 und 7-11) --Gamba (Diskussion) 18:16, 1. Jan. 2019 (CET)Beantworten
ja, ist mir dann später auch "aufgegangen". Konnte wohl die lage von richterich auf anhieb nicht richtig einordnen. Also die stadt schreibt von 2019. Tja, dann tendiere ich zum "aufnehmen".--2003:E9:DF4F:D900:C061:4518:B138:3519 09:49, 2. Jan. 2019 (CET)Beantworten
ich hab den abgestimmten entwurf nun der kartenwerkstatt zugeführt. Siehe Wikipedia:Kartenwerkstatt/Kartenwünsche--Albert Gr. (Diskussion) 09:18, 3. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Sehr schön, danke für die Vorarbeit! --Gamba (Diskussion) 12:23, 3. Jan. 2019 (CET)Beantworten

bilddatei von mir :-)

Das Bild wurde nicht mangels Panoramafreiheit gelöscht, sondern weil der Fotograf als Urheber des Bildes unbekannt ist und man nicht davon ausgehen kann, dass sein Tod bereits über 70 Jahre zurückliegt. Deswegen helfen Verweise auf die Panoramafreiheit in der Diskussion auch nicht weiter, sondern nur eine Antwort auf die Frage, wer im Jahr 1930 der Fotograf des gezeigten Bildes war

das vorgenannte spielt m.E überhaupt keine rolle. Begründung:
  • das bild ist durch den fotografen entstanden (ob er wollte oder nicht) unter der "panoramafreiheit". Es ist kein -wirksames- urheberecht entstanden, das -zudem- auch keine schöpfungshöhe erreicht.
  • selbst die reproduktion dieses bildes irgendwann im jahre 1987 erzeugte kein urheberrecht.--Albert Gr. (Diskussion) 16:20, 18. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Aber, wie bereits geschrieben, arbeite ich parallel an dem fotografen. Ich hab einer person, der dieses bild veröffentlicht hat,angeschrieben mit bitte um auskunft. Abwarten, was kommt.......--Albert Gr. (Diskussion) 16:27, 18. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Nur der vollständigkeit halber. Für lichtbilder (nicht lichtbildwerke) gilt folgendes RECHT.(zitat)
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 72 Lichtbilder
(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke  geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.
(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.
(3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche   Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist  nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen. --Albert Gr. (Diskussion) 17:47, 18. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Du leitest aus der Panoramafreiheit ab, dass es sich mangels Schöpfungshöhe nicht um ein Lichtbildwerk i.S.d. UrhG handeln kann. Diese Herleitung ist aber nicht korrekt (s. dazu auch Lichtbild#Juristischer Begriff) – der Fotograf wird ja nach allgemeiner juristischer Auffassung schon durch die bewusste Wahl z.B. einer Perspektive auf das Bauwerk künstlerisch tätig. Die Panoramafreiheit spricht ihm auch nicht ausdrücklich das Urheberrecht ab, bloß weil er etwas fotografiert, das im öffentlichen Raum sichtbar ist. Sie besagt vereinfacht bloß, dass ein Abbild des Werks (hier die Kirche) nicht das Urheberrecht des Urhebers dieses Werks (also des Architekten der Kirche) verletzt, wenn das Werk im öffentlichen Raum sichtbar ist. Über den Charakter des Abbilds (Werk i.S.d. UrhG oder nicht) macht das Recht hier m.W. keine Aussage. --Gamba (Diskussion) 18:25, 18. Jan. 2019 (CET)Beantworten
jein.....es geht
  • a)um das recht des fotografen dem archtikten gegenübner, das m. E. durch die panoramafreiheit abgedeckt ist. Es durfte demnach "knipsen" (mehr ist es nicht) und veröffentlichen
  • b) und um verwendung durch jedermann dem fotografen gegenüber. Hier zieht § 72 Urheberrechtgesetz
kann sein, das ich mich unverständlich ausgedrückt habe, darum noch einmal:
Ich hab hier ein bildscann gemacht von einem bild, das nachweislich vor 1940 vom fotografen, heute würde man sagen unter der panoramfreiheit, entstanden ist. Das lichtbild ist eine einfache, in minderer qualität, unveränderte sw wiedergabe einer kirche im öffentl. raum, aufgenommen von einer öffentl. straße. Es ist kein lichtbildwerk, da keinerlei künstl./bzw künstleriche veränderung, wie z.B.verwendung von filter, scharf-unscharf, "besonderen" perspektive, kolorieren, schatten, belichtungsverzerrung etc. Nach geltenem recht in anwendung des § 72 urhebergesetz (https://dejure.org/gesetze/UrhG/72.html) bestand ein -vereinfachter- urheberschutz auf das foto bis 50 jahre nach erstveröffentlichung. Die kirche wurde 1944 durch kriegseinwirkung "verändert". Das bild zeigt die "unveränderte " kirche und ist demnach -spätestens- 1944 entstanden. Somat ist der urheberschutz -spätestens- 1994 ausgelaufen.--Albert Gr. (Diskussion) 09:39, 19. Jan. 2019 (CET)Beantworten
warte aber parallel noch auf eine rückmeldung desjenigen, der dieses bild in seinem youtube video verwendet hat. Vielleicht kann man ja noch was über den fotografen erfahren .--Albert Gr. (Diskussion) 09:39, 19. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Bei Punkt a) gebe ich dir absolut recht. Bei Punkt b) gilt auf jeden Fall, dass dein Scan kein Lichtbildwerk ist, weil du das Foto damit bloß vervielfältigst. Das ist nach meinem Verständnis der klassische Fall, wofür es heute noch im Gesetz das Lichtbild abgegrenzt zum Lichtbildwerk gibt. Bei der Einordnung der Originalfotografie wurde in der LP schon angemerkt, dass Gerichte nicht die hohen Hürden für eine Einstufung als Lichtbildwerk setzen, die du hier nennst. Ich gehe davon aus, dass der Nutzer, der das geschrieben hat, damit recht hat, ohne das jetzt selbst recherchiert zu haben. --Gamba (Diskussion) 11:56, 19. Jan. 2019 (CET)Beantworten
irgendwie hab ich immer noch den eindruck, dass ich nicht verstanden werde und man aneinander vorbei redet. Lassen wir es, so wichtig ist mir das nun auch nicht. Danke für deine zeit und meinung. Gruß Albert Gr. (nicht signierter Beitrag von 2003:e9:df0a:d500:7545:faf9:d71b:862a (Diskussion) 14:49, 19. Jan. 2019‎ (CET))Beantworten
Entscheidend ist sowieso die LP und die dortige Admin-Entscheidung – wir führen hier ja bloß eine private Diskussion unter gewöhnlichen Nutzern. In der Löschprüfung hat jemand darauf hingewiesen, dass die Hürden für die Einstufung von Fotografien als Lichtbildwerke durch den BGH potenziell sehr niedrig angesetzt wurden. Darauf bezog ich mich oben. Demnach können wir nicht gesichert davon ausgehen, dass ein Gericht das Bild als Lichtbild statt als Lichtbildwerk einstufen würde. Das wäre zwingende Voraussetzung dafür, es unter der freien Lizenz hier verfügbar zu machen. Deswegen brauchen wir Informationen über den Fotografen. Wenn der seit über 70 Jahren tot ist, dann wäre das Bild jetzt frei. --Gamba (Diskussion) 18:16, 19. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Ähm.. WP:SVZ#Uhrzeiten?!?

Und was genau hast Du an "In der deutschsprachigen Wikipedia können alle oben genannten Formate verwendet werden." nicht verstanden? -- Glückauf! Markscheider Disk 22:58, 24. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Da stand vor der Änderung bzw. nach deinem Revert:
„Auf dem eingleisigen Streckenabschnitt kurz vor dem Haltepunkt Hordorf stieß er bei dichtem Nebel etwa bei Streckenkilometer 42,6 ca. 22,28 mit einem rund zwei Stunden verspätet verkehrenden Güterzug frontal zusammen,[...]“
Erstens ist nicht erkennbar, dass es sich um eine Uhrzeitangabe handelt, weil das Wort „Uhr“ fehlt. WP:SVZ sagt:
Gemäß Duden kann man „Uhr“ ganz weglassen, wenn aus dem Kontext ersichtlich ist, dass es sich um eine Uhrzeitangabe handelt
Das ist hier nicht der Fall, vorher ist nur von einer Ortsangabe in Form eines Streckenkilometers die Rede.
Zweitens steht unter den „oben genannten Formate[n]“ keines, das Stunden und Minuten mit einem Komma trennt. Über der Nennung der Formate steht sogar folgendes:
Kommas, Apostrophe, Minuten- oder Sekundenzeichen sind als Trennzeichen im Deutschen nicht gebräuchlich (auch nicht in der Schweiz) und sollten nicht verwendet werden.
--Gamba (Diskussion) 23:19, 24. Jan. 2019 (CET)Beantworten
  1. https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Eisenbahnunfall_von_Hordorf&diff=prev&oldid=178908950&diffmode=source
  2. https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Eisenbahnunfall_von_Hordorf&diff=next&oldid=178908950&diffmode=source
so kanns gehen. Daß da ein Komma war und kein 'Uhr', hat meine eingebaute Fehlerkorrektur weggebügelt. Auf so blöde Ideen muß man erstmal kommen. -- Glückauf! Markscheider Disk 08:29, 25. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Aha, so kam es also dazu. :-D Ich teile Falks Meinung nicht, dass es wie eine Fahrplanangabe mit Punkt und ohne „Uhr“ besser lesbar sei, schließlich gab es keinen Fahrplan für den Unfallzeitpunkt und anderswo ändern wir das Uhrzeitformat auch nicht mit dieser Begründung. SVZ widerspricht dem außerdem wie gesagt auch. Aka hat dann wohl entweder irgendein Script oder eine eingebaute Autokorrektur drüber laufen lassen und ein Komma daraus gemacht, weil für ihn nur eine Zahl dort stand. --Gamba (Diskussion) 17:41, 25. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Manchmal denke ich, daß er ein bot ist... *eg* -- Glückauf! Markscheider Disk 17:43, 25. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Aus gutem Grund sind Punkte als Dezimalkennzeichen in der deutschen Sprache falsch und als Tausendergruppierung nur unter Kaufleuten und Buchhaltern üblich, um nachträgliche Verfälschungen zu verhindern. Die Zeitangabe mit Punkt und ohne »Uhr« ist nur ein Zeitpunkt entsprechend der Fahrplandarstellung, es ist kein Fahrplanauszug. Das ist schon ein Unterschied. Doppelpunkte sind wohl aus reiner Unwissenheit eingerissen und ein »Uhr« hinter einem Zeitpunkt erfordert ein vor- und Zurückspringen beim Lesen. Eben deshalb ist es entbehrlich bis überflüssig – und 22:28 muss man eher als Divisionsaufgabe ansehen. Der Punkt zwischen Stunden und Minuten ist mit keinem anderen Zeichen zu verwechseln und auch nicht als mathematisches Zeichen deutbar. Aus Punkten ohne Sinn und Verstand Kommas machen, ist dagegen daneben und passt in die Reihe derer, die die Artikel mit falsch angewendeten nbsp fluten (wobei letzteres zum Glück endlich wieder etwas abgenommen hat. Falsche Zeitangaben gibt es im Übrigen vielfach – und wer weiß noch, dass hochgestellte Minutenangaben aus der Zeit vor der Einfühhrung der Vierundzwanzigstundenzählung stammen und ihre Unterstreichung die Nachtzeit kennzeichnete? –Falk2 (Diskussion) 17:56, 25. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Das könntest du auf WD:SVZ schreiben, um eine Änderung der Schreibweise anzuregen. Ich persönlich finde, dass wir wegen WP:ALV Uhrzeiten so schreiben sollten, wie das allgemein üblich ist. Klagen über schlechte Lesbarkeit von Zeitangaben z.B. in Zeitungen habe ich bisher nicht gehört, darum glaube ich nicht an die Existenz dieses Problems. --Gamba (Diskussion) 22:56, 25. Jan. 2019 (CET)Beantworten