Diskussion:Pflichtexemplar
Erscheinungsbild
Neufassung des Gesetzestextes
Gibt es eigentlich einen besonderen und zwingenden Grund, warum der Gesetzestext der Neufassung zu einer privaten Homepage verlinkt wird? Reicht der Bundesanzeiger nicht mehr aus? Sicher, der ist nicht zwingend tagesaktuell, aber beim DNBG wird deswegen nicht die Republik untergehen, oder? :o) --FredS 09:57, 1. Jul 2006 (CEST)