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Arzt

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Ein Arzt oder eine Ärztin (v. griech.: αρχίατρος archíatros = der Oberheiler, Leibarzt; zu archiater (latinisiert)) beschäftigt sich mit der Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnose), Behandlung (Therapie) und Nachsorge von Krankheiten und Verletzungen.

Die Vielfalt der Krankheiten und ihrer Behandlungsmöglichkeiten hat zu einer Aufgliederung der Humanmedizin in eine große Anzahl von Fachgebieten und Subspezialisierungen geführt (siehe: Liste medizinischer Fachgebiete). Die Zahnmedizin nimmt eine Sonderstellung ein.

Die germanische Bezeichnung für den Heilberuf (althochdeutsch lâchi) ist beispielsweise im schwedischen läkare, im englischen leech (Blutegel) oder im Familiennamen Lachmann erhalten (ausführliche Angaben zur Etymologie).

In vielen fachsprachlichen Komposita taucht das ursprüngliche griechische Wort (γ)ιατρός bzw. die ältere, gelehrtere Form ιατήρ auf: iatrogen - durch ärztliches Handeln verursacht, der Psychiater - der Seelenarzt etc.

Allgemeines

Die Funktion des »Arztes« bzw. des »Heilers« ist eine der ältesten der Menschheit. Umgangssprachlich drückt sich das in der Gleichsetzung von Medizin – Mediziner – Medizinmann noch aus. Erstes ist ja nur die Bezeichnung eines Fachgebiets innerhalb der ärztlichen Heilkunst. Das Dritte kann positiv im Sinne viel wissender Arzt aber auch mit negativem Beiklang eins Geheimwissen-Trägers benutzt werden.

Geschichtlich gesehen entstand der Arztberuf aus dem Stand der [Heilkundigen][1], die schon bei den Priestern des Altertums zu finden sind. Aus deren Erfahrungsheilkunde ging - über viele Stufen hinweg - letztlich die ärztliche Schulmedizin hervor, doch finden wir heute Erfahrungsheilkunde und Schulmedzin immer noch nebeneinander - und noch immer befruchten sie sich gegenseitig. In Deutschland gibt es heute den Arzt als staatlich anerkannten Vertreter der Schulmedizin und den Heilpraktiker als staatlich anerkannten Vertreter der Erfahrungsheilkunde.

Die Berufssoziologie lehrt, dass ein Berufsstand wie der der Ärzte unter solchen Umständen eine eigene Standesmoral entwickelt, deren bekannteste Form der »Eid des Hippokrates« ist. In krassen Fällen (vgl. die »Triage«) steht sie vor fast unlösbaren Aufgaben. Ihre Intaktheit ließe sich z. B. daran ersehen, ob bei lebensgefährlichen Seuchen die Ärzte nicht desertieren.

Ärzte unterliegen einer staatlichen Überwachung der Zulassung (Approbation in D, s. u. in anderen EU-Ländern) und u. a. dem Arztwerberecht, welches weitgehende Einschränkungen in der Publikation und Veröffentlichungen bedeutet. Ärzte haften ihren Patienten zwar nicht auf Erfolg ihres Handelns, können ihnen aber unter dem Gesichtspunkt der Arzthaftung zum Schadenersatz verpflichtet sein.
Strafrechtlich sind ärztliche Eingriffe der Körperverletzung gleichgesetzt, die nur dann nicht strafbar ist, wenn das Einverständnis der behandelten Person vorliegt und die Handlung auf dem Stand des aktuellen medizinischen Wissen vorgenommen wird - Straffreiheit gilt nicht für Quacksalberei. (§§ 223 ff StGB)
Ärzte nehmen im Gesundheitswesen eine Schlüsselposition ein und entscheiden durch ihre Verschreibungspraxis maßgeblich über die Umsatzentwicklung von Pharmaunternehmen, von denen sie durch Pharmareferenten nachhaltig umworben werden.

Deutschland

Die freie Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland nur approbierten Ärzten erlaubt, mit festgelegten Einschränkungen dürfen auch Heilpraktiker Kranke behandeln. Spezielle Bereiche der Diagnostik und Therapie werden auch (i.d.R. auf Veranlassung von Ärzten) von Angehörigen der Heilhilfsberufe durchgeführt.

Die Approbation als Arzt setzt ein sechsjähriges Studium der Humanmedizin voraus. Die bundesweit einheitliche Approbationsordnung regelt die Ausbildung des Medizinstudenten bezüglich der Dauer und der Inhalte der Ausbildung in den einzelnen Fächern, sowie der Prüfungen. Diese schließt mit dem Staatsexamen ab. Von Oktober 1988 bis Oktober 2004 war zur Erlangung der Vollapprobation zusätzlich eine 18-monatige Tätigkeit als »Arzt im Praktikum« unter Aufsicht eines approbierten Arztes notwendig. Anschließend an das Studium ist es üblich, dass ein Arzt für mehrere Jahre als Assistenzarzt an einer Klinik arbeitet, um sich auf einem oder mehreren Spezialgebieten der Medizin weiterzubilden und evtl. einen Facharzttitel zu erwerben, der die Voraussetzung zur Niederlassung ist. Niedergelassene Ärzte arbeiten in freier Praxis, ggf. auch mit mehreren Ärzten in einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft.

Jeder Arzt ist Pflichtmitglied der Ärztekammer (Landesärztekammer), in deren Gebiet er seine ärztliche Tätigkeit ausübt. In Deutschland sind derzeit (Stand 2004) 394.400 Ärzte gemeldet, davon sind 88.000 ohne ärztliche Tätigkeit. Die Kassenärztliche Zulassung besitzen 59.000 Hausärzte und 58.900 Fachärzte. In den Kliniken sind 146.300 Ärzte beschäftigt.

Österreich

In Österreich ist man mit der Promotion (Erlangung eines Doktortitels durch eigenständige wissenschaftliche Arbeit) zunächst Doktor der gesamten Heilkunde (Doctor medicinae universae/Dr. med. univ.). Selbständig als Arzt tätig werden darf man auch hier nur, wenn entweder für drei Jahre im Rahmen des »Turnus« verschiedene (definierte) Disziplinen durchlaufen wurden und die Arbeit vom jeweiligen Abteilungsvorstand positiv bewertet wurde. Damit hat man das »jus practicandi« erworben, also die Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung als Arzt für Allgemeinmedizin. Alternativ kann sofort nach der Promotion die Ausbildung zu einem Facharzt erfolgen. Viele Fachärzte absolvieren den Turnus allerdings vor Beginn der Ausbildung ganz oder teilweise.

Schweiz

In der Schweiz ist man nach dem mit dem Staatsexamen abgeschlossenen 6-jährigen Studium zunächst eidgenössisch diplomierter Arzt und als solcher zur Arbeit als Assistenzarzt in Krankenhäusern und Arztpraxen befugt. Die Ausbildung zur selbständigen Berufsausübung befugten Facharzt dauert je nach Fach zwischen zwei (»praktischer Arzt«) und 8 Jahren nach dem Studienabschluss. Für einen Facharzttitel muss zudem eine Facharztprüfung abgelegt werden. Danach darf sich der Arzt »Facharzt für <Fachgebiet> FMH« nennen. Die Erlaubnis zur Praxiseröffnung ist kantonal geregelt, die Zulassung zur Berufsausübung zulasten der Krankenkassen wird vom Krankenkassenzentralverband Santesuisse erteilt, ist aber nur eine Formalität. Aktuell besteht aber ein Praxiseröffnungs-Stopp, welcher die Berufsausübung zulasten der Krankenkassen einschränkt. Lediglich bei Bedarfsnachweis, z.B. bei einer Praxisübernahme, ist eine Zulassung möglich. Die jeweilige Fachgesellschaft prüft – soweit dies überhaupt möglich ist –, ob jeder Facharzt seiner Fortbildungspflicht (je nach Fachgebiet 60–100 Stunden pro Jahr) nachkommt. Seit dem 1. Januar 2005 gilt für die Assistenzärzte und Oberärzte eine durch das landesweit gültige Arbeitszeitgesetz begründete maximale Wochenarbeitszeit von 50 Stunden. Bis dahin waren Verträge mit der Formulierung »Die Arbeitszeit richtet sich nach den Bedürfnissen des Spitals« üblich, wodurch Arbeitszeiten oft über 60 und 70 Stunden pro Woche, ohne finanziellen Ausgleich zu leisten waren. Auch mit dem neuen Arbeitsgesetz leisten die Assistenzärzte und Oberärzte immer noch knapp 20 % mehr Wochenstunden als die übrigen Beschäftigten im Spital- und weiteren öffentlichen Bereich (42-Stundenwoche). Damit ergeben sich für die Assistenzärzte Stundenlöhne und Gesamtvergütungen die unter denen des Heilhilfspersonal (Krankenschwestern, Physiotherapeuten etc.) liegen. Für junge Oberärzte gilt Entsprechendes im Vergleich zu Heilhilfspersonal mit Fachausbildung und höherer Dienstaltersstufe (z.B. Intensivkrankenschwestern). Die Leitenden Ärzte und Chefärzte sind finanziell in der Gesamtvergütung besser gestellt, jedoch sind sie aus dem Arbeitszeitgesetz ausgegliedert und haben damit keinen gesetzlichen Schutz ihrer maximalen Arbeitszeit.

Ärzte in anderen Berufen

Statistiken

Datei:ÄrzteNachTätigkeitsfeld D Ende2003.jpg

280 000 (ca.) Ärztinnen und Ärzte waren im Gesundheitswesen der BRD 1998 berufstätig. Davon etwa 115 000 in eigener Praxis. 135 000 Ärztinnen und Ärzte waren im Krankenhaus tätig. (Angaben der BÄK)

Derzeit (Stand 2004, siehe Abbi.) sind 394.400 Ärzte gemeldet, davon sind 88.000 ohne ärztliche Tätigkeit. Die Kassenärztliche Zulassung besitzen 59.000 Hausärzte und 58.900 Fachärzte. In den Kliniken sind 146.300 Ärzte beschäftigt.

Zitate

  • Gleichgewicht
Was bringt den Doktor um sein Brot?
a) die Gesundheit, b) der Tod,
Drum hält der Arzt, auf daß er lebe
uns zwischen beiden in der Schwebe.
(Eugen Roth)
  • An apple a day keeps the doctor away (Ein Apfel am Tag und der Arzt bleibt fort)
  • Wer heilt, hat recht! (uralte medizinische Weisheit)

Siehe auch

Wikiquote: Arzt – Zitate

Gesundheitswesen - Gesundheitswesen Schweiz
Patient - Patientenverfügung - Betreuungsrecht - Gruppenkonsultation - Visite
Abrechnungsbetrug, Oberarzt

Literatur

  • Wolfgang U. Eckart: Geschichte der Medizin. 5. Aufl. 2005, 335 S. 35 Illus.; ISBN 3-540-21287-6. Springer, Berlin u. a. (Relativ knappe und gut lesbare wissensch. Darstellung des Gesamtthemas.)
  • Werner E. Gerabek u.a., (Hrsg.), Enzyklopädie Medizingeschichte, Walter de Gruyter-Verlag, Berlin 2004, 1.544 Seiten, ISBN 3-11-015714-4
  • Wilhelm Haberling, Franz Hübotter u. Hermann Vierordt (Bearb.): Biographisches Lexikon der hervorragenden Ärzte aller Zeiten und Völker. 2. Auflage. Urban & Schwarzenberg, Berlin und Wien, 1929-1935.
  • Via medici-Buchreihe: Berufsplaner Arzt; Markus Vieten, Thieme Verlag, ISBN 3131161051
Wiktionary: Arzt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen