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Große Kreisstadt

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Große Kreisstadt ist ein Begriff aus dem deutschen Kommunalrecht. In einigen Bundesländern erhalten größere kreisangehörige Städte, die zusätzliche Aufgaben übernehmen sollen oder wollen, einen Sonderstatus, der oftmals mit einem besonderen Titel verbunden ist. Große Kreisstädte müssen allerdings nicht zwingend auch Kreisstädte, also Sitz eines Landratsamtes, sein.

Große Kreisstädte in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen

In Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen nennt man diese Städte mit Sonderstatus Große Kreisstädte. Sie gehören also weiterhin zum Landkreis, übernehmen jedoch teilweise staatliche Aufgaben, die ansonsten der Landkreis erledigen müsste. Die Einwohnergrenze ist unterschiedlich geregelt. In Baden-Württemberg und Sachsen liegt sie bei 20 000, in Bayern bei 30 000 Einwohnern. Hat eine Stadt die betreffende Einwohnerschwelle erreicht, kann sie den Status Große Kreisstadt bei der Landesregierung beantragen. In aller Regel wird diesem Antrag dann auch entsprochen und die Stadt ab einem bestimmten Zeitpunkt zur Großen Kreisstadt erklärt. Bei Gemeinden, die vorher noch kein Stadtrecht hatten, ist diese Erklärung automatisch mit dem Stadtrecht verbunden. Sinkt die Einwohnerzahl wieder unter die bestimmte Einwohnergrenze ab, so behält die Stadt dennoch den Status einer Großen Kreisstadt (z.B. bei Schramberg in Baden-Württemberg).

Baden-Württemberg

Hier gilt eine Einwohnerzahl von mindestens 20.000. Am 1. April 1956 wurden mit Inkrafttreten der Gebietsreform alle Städte mit über 20.000 Einwohner zur Großen Kreisstadt erklärt. Inzwischen haben die meisten der ehemaligen Kreisstädte den Status Große Kreisstadt, weil sie meist durch Eingemeindungen die Grenze überschritten haben. Lediglich die heutigen (und ehemaligen) Kreisstädte Künzelsau, Sigmaringen und Tauberbischofsheim sowie die ehemaligen Kreisstädte Buchen (Odenwald), Hechingen, Neustadt im Schwarzwald (heute Titisee-Neustadt), Müllheim (Baden), Münsingen, Bad Säckingen, Bad Saulgau, Stockach, Tettnang und Wolfach sind keine Großen Kreisstädte, weil sie noch weniger als 20.000 Einwohner haben.

Es gibt derzeit 89 Große Kreisstädte in Baden-Württemberg (Stand 01. Jan. 2005).

Bayern

In Bayern wurde der Status Große Kreisstadt mit der Kreisgebietsreform am 1. Juli 1972 eingeführt. Am Vortag hatte Bayern noch 48 kreisfreie Städte, von denen 23 ihre Kreisfreiheit verloren und in die umliegenden bzw. neu gebildeten Landkreise eingegliedert wurden, denen man dennoch gewisse Aufgaben überlassen wollte (mit fortgeschriebene Bevölkerung zum 31. Dez. 2004):

  1. Neu-Ulm (51.440)
  2. Freising (48.463)
  3. Bad Reichenhall (16.932)
  4. Eichstätt (12.986)
  5. Landsberg am Lech (26.916)
  6. Neuburg a.d.Donau (28.314)
  7. Traunstein (18.336)
  8. Deggendorf (31.306)
  9. Neumarkt in der Oberpfalz (39.582)
  10. Schwandorf (28.148)
  11. Neustadt b.Coburg (16.626) (keine Kreisstadt)
  12. Forchheim (31.042)
  13. Kulmbach (27.604)
  14. Marktredwitz (18.167) (keine Kreisstadt)
  15. Selb (17.211) (keine Kreisstadt)
  16. Rothenburg ob der Tauber (11.331) (keine Kreisstadt)
  17. Weißenburg i.Bay. (17.731)
  18. Bad Kissingen (21.389)
  19. Kitzingen (21.327)
  20. Dillingen a.d.Donau (18.770)
  21. Günzburg (19.715)
  22. Lindau (Bodensee) (24.389)
  23. Nördlingen (19.377) (keine Kreisstadt)
  24. Dachau (39.772, war nicht kreisfrei, wurde wegen der großen Einwohnerzahl jedoch zur Großen Kreisstadt erhoben)

Diese 24 Städte wurden am 1. Juli 1972 "Große Kreisstädte".

Seither sind in Bayern noch folgende Städte zu "Großen Kreisstädten" erhoben worden:

  • Dinkelsbühl (11.672) am 01. Jan. 1998 (war vorher bereits bis 31. März 1940 kreisfrei) (keine Kreisstadt)
  • Donauwörth (18.269) am 01. Jan. 1998 (war vorher bereits bis 31. März 1940 kreisfrei)
  • Germering (36.720) am 01. Okt. 2004 (keine Kreisstadt)
  • Fürstenfeldbruck (33.471) am 01. Jan. 2006

Somit gibt es in Bayern 28 Große Kreisstädte ab 01. Jan. 2006.

Weitere denkbare "Kandidaten" in Bayern wären folgende Städte:

  • Bad Rodach war kreisfrei bis 31. März 1940, hatte am 31. Dez. 2004 aber nur eine Bevölkerung von 6.477, wesentlich weniger als Rothenburg ob der Tauber (11.331), die kleinste Große Kreisstadt
  • Erding (32.953)
  • Friedberg könnte in absehbarer Zeit die 30.000-Marke überschreiten (29.399 am 1. Sep. 2005) (keine Kreisstadt)

Sachsen

Hier gilt eine Einwohnerzahl von mindestens 20 000. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, z.B. Löbau.

  1. Annaberg-Buchholz
  2. Auerbach/Vogtl.
  3. Bautzen
  4. Bischofswerda
  5. Borna
  6. Brand-Erbisdorf
  7. Coswig
  8. Crimmitschau
  9. Delitzsch
  10. Döbeln
  11. Eilenburg
  12. Flöha
  13. Freiberg
  14. Freital
  15. Glauchau
  16. Hohenstein-Ernstthal
  17. Kamenz
  18. Limbach-Oberfrohna
  19. Löbau
  20. Markkleeberg
  21. Meißen
  22. Oelsnitz
  23. Oschatz
  24. Pirna
  25. Radebeul
  26. Reichenbach im Vogtland
  27. Riesa
  28. Rochlitz
  29. Schwarzenberg/Erzgeb.
  30. Sebnitz
  31. Weißwasser/O.L.
  32. Werdau
  33. Wolkenstein
  34. Wurzen
  35. Zittau
  36. Zschopau

Vergleichbare Städte in anderen Bundesländern

Vergleichbare Bezeichnungen aus anderen Bundesländern sind:

In Hessen gibt es auch sieben Städte mit Sonderstatus, sie haben dort jedoch keine besondere Bezeichnung. In den anderen Bundesländern sind solche Sonderstatusstädte nicht vorgesehen.

Siehe auch: Kreisstadt, Gemeindearten, Liste der kreisangehörigen Städte mit Sonderstatus in Deutschland