Frauenwahlrecht
Frauenwahlrecht bedeutet, dass die (erwachsene) weibliche Bevölkerung eines Landes die Möglichkeit hat, an politischen Abstimmungen teilzunehmen.
Dem Frauenwahlrecht ging ein langer Kampf der Frauenbewegung voraus, der teilweise bereits im 17. Jahrhundert begann. Die erste „moderne“ Kämpferin für das Frauenwahlrecht war Olympe de Gouges, die für ihre im Laufe der französischen Revolution verfasste „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ geköpft wurde.
Neuseeland war 1893 der erste neuzeitliche Staat, in dem Frauen dieses Bürgerrecht erkämpft hatten (das passive Wahlrecht erhielten sie allerdings erst 1919). Innerhalb der Vereinigten Staaten wurde das Frauenwahlrecht erstmals 1869 in Wyoming eingeführt. 1902 folgte Australien, 1906 dann Finnland als erstes europäisches Land. Seit 12. November 1918 besteht auch in Österreich das allgemeine Wahlrecht für Frauen. In Deutschland erlangten Frauen am 30. November 1918 mit der „Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung (Reichswahlgesetz)“ das aktive und passive Wahlrecht.
US-Frauen erhielten 1920 mit der Verabschiedung des 19. Verfassungszusatzes das vollständige Wahlrecht. Großbritannien kam am 2. Juli 1928 hinzu. In der Türkei haben die Frauen seit 1930 das Wahlrecht (seit 1934 haben sie zusätzlich das Recht sich selbst zur Wahl zu stellen) .
Als Frankreich sich im Sommer 1944 mit Hilfe der Alliierten von der deutschen Besatzung befreit hatte, erhielten die französischen Frauen, 1946 dann die Belgierinnen und die Italienerinnen ihre vollen Bürgerrechte. Die Schweizerinnen mussten bis zum 7. Februar 1971 warten. Der Kanton Appenzell Innerrhoden führte das Recht sogar erst 1990 ein. Liechtenstein kam 1984 dazu.
Seit 2005 besitzen Frauen in Kuwait das aktive sowie das passive Wahlrecht.
Länder ohne Frauenwahlrecht
In folgenden Ländern wird Frauen das Wahlrecht noch heute ganz vorenthalten oder erschwert (die Liste enthält nicht die Länder, in denen weder Männer noch Frauen Wahlrecht besitzen):
- Bhutan: Eingeschränktes Frauenwahlrecht. Jede Familie hat eine Stimme, was in der Praxis viele Frauen vom Wählen abhält.
- Brunei: Kein Frauenwahlrecht.
- Libanon: Eingeschränktes Frauenwahlrecht. Frauen müssen einen gewissen Bildungsgrad nachweisen, um wählen zu dürfen, Männer hingegen nicht. Männer unterliegen der Wahlpflicht, Frauen hingegen nicht.
- Saudi Arabien: Kein Frauenwahlrecht. Männer haben lediglich ein kommunales Wahlrecht.
- Staat Vatikanstadt: Kein Frauenwahlrecht. Frauen sind bei der Wahl des Papstes als Staatsoberhaupt nicht zugelassen. Von den männlichen vatikanischen Staatsbürgern besitzen nur Kardinäle ein Wahlrecht.