Diskussion:Notstandsgesetze (Deutschland)
Unabänderlichkeit
So weit ich weiß, widerspricht Dürig der Unabänderlichkeit des 20 IV. Er argumentiert wie folgt: Wenn jeder Teil des 20 unabänderlich wird, so kann man auch Vorschriften für eine bestimmte Außenpolitik, eine bestimmte Sozialpolitik oder sonst noch was einfügen, was dann Ewigkeitsgarantie hätte, obwohl eine solche Änderung nicht die gleiche naturrechtliche Kraft hat wie 20 I-III. Er sagt deshalb, nur 20 I-III (die Absätze, die 1949 schon drin standen) sind von 79 III geschützt. --EBB 20:37, 4. Jun 2004 (CEST)
In Artikel 79 steht ganz klar drin, dass der ganze Artikel unabänderlich ist. Wikipedia ist auch kein Diskussionsforum. Die Grundlage für die Unabänderlichkeit finden wir in Artikel 1: (...)bekennt sich darum zu (...) UNVERÄUSERLICHEN Menschenrechten: es gibt also nach Vorstellung der Schaffer des Grundgesetzes von der Regierung a priori vorhandenes Naturrecht. Eine bestimmte, genaue Regelung ist ganz eindeutig nicht Naturrecht und auf die würde das dann wahrscheinlich nicht zutreffen. (Das wäre dann vom BVerfG zu entscheiden.) --G (nachgetragen --G 22:45, 31. Jan 2005 (CET))
- Nach einem halben Jahr dann doch mal meine Antwort *g*: Du widersprichst dir selbst. Entweder steht im 79 ganz klar drin, dass der ganze Artikel unabänderlich ist, dann aber auch die Einfügung einer bestimmten Außenpolitik - woher du den Verweis auf 1 nimmst, entzieht sich vollends meines Verständnisses. Ob Widerstandsrecht Naturrecht ist, ist m. E. sowieso hochgradig diskutiert. Und nicht jedes Menschenrecht ist ohne Weiteres Naturrecht. Gruß. --EBB (Diskussion) 21:05, 31. Jan 2005 (CET)
- Soweit ich das sehe ist die Meinung, dass der ganze Artikel unabänderlich ist, weiter verbreitet. Der Artikel 20 hat momentan nur Inhalte, die man als Naturrecht betrachten kann. Aus Artikel 1 ergibt sich, warum einige Artikel für unabänderlich erklärt werden, nämlich weil darin Naturrecht steht. Wenn man die Artikel im Zusammenhang sieht heißt das, dass die Grundlage für die unabänderlichkeit ist, dass man etwas als Naturrecht ansieht, eine bestimmte Politik wäre dann wahrscheinlich nicht unabänderlich (wenn so etwas je passieren würde, müsste dann das BVerfG entscheiden). Wenn man überhaupt an Naturrecht glaubt, ergibt sich meiner Meinung nach von selbst das Widerstandsrecht gegen Personen, die eine Diktatur errichten wollen, in der viele Rechte fast verschwinden. Das Widerstandsrecht ist schon die Grundlage für die Declaration of Independence. Das ganze ist natürlich eine rein theoretische Erörterung. Wenn das ganze Deutsche Volk eine Ordnung will, die nicht den Strukturprinzipien gehorchen, werden sie sich von der unabänderlichkeit nicht abhalten lassen. In Artikel 97/3 steht, dass die Grundsätze nicht geändert werden dürfen, das Widerstandsrecht ist meiner Meinung nach so ein Grundsatz, also ist der ganze aktuelle Art. 20 unabänderlich. Dokumente wie eine Verfassung können nicht jeden Fall beschreiben, für solche Streitigkeiten gibt es dann ein Verfassungsgericht, das auch den Inhalt anderer Artikel betrachtet und überlegt, was im Sinn des Verfassungsgebers war.--G 23:03, 31. Jan 2005 (CET)
- Moin. Ich habe zu 20 IV keine eigene Meinung, weil für ihn ja offenbar das schöne Wort "Zwei Juristen, drei (oder vier) Meinungen" gilt. Ich habe allerdings meine Zweifel, dass es naturrechtlich begründbar ist, dass die Bundesrepublik eine solche (nämlich eine föderale Republik) ist. Ich sehe den Konflikt mit dem Naturrecht nicht, wenn Deutschland eine (konstitutionelle oder nicht) zentralistische Monarchie wäre. Von daher ist zumindest 20 I m. E. nicht Naturrecht. Aber egal: Mir war nur wichtig, dass es nicht so drin steht, als ob das völlig unumstritten wäre - und Dürig ist, glaube ich, einer der wichtigeren Grundgesetzkommentatoren. --EBB (Diskussion) 19:14, 1. Feb 2005 (CET)
- Soweit ich das sehe ist die Meinung, dass der ganze Artikel unabänderlich ist, weiter verbreitet. Der Artikel 20 hat momentan nur Inhalte, die man als Naturrecht betrachten kann. Aus Artikel 1 ergibt sich, warum einige Artikel für unabänderlich erklärt werden, nämlich weil darin Naturrecht steht. Wenn man die Artikel im Zusammenhang sieht heißt das, dass die Grundlage für die unabänderlichkeit ist, dass man etwas als Naturrecht ansieht, eine bestimmte Politik wäre dann wahrscheinlich nicht unabänderlich (wenn so etwas je passieren würde, müsste dann das BVerfG entscheiden). Wenn man überhaupt an Naturrecht glaubt, ergibt sich meiner Meinung nach von selbst das Widerstandsrecht gegen Personen, die eine Diktatur errichten wollen, in der viele Rechte fast verschwinden. Das Widerstandsrecht ist schon die Grundlage für die Declaration of Independence. Das ganze ist natürlich eine rein theoretische Erörterung. Wenn das ganze Deutsche Volk eine Ordnung will, die nicht den Strukturprinzipien gehorchen, werden sie sich von der unabänderlichkeit nicht abhalten lassen. In Artikel 97/3 steht, dass die Grundsätze nicht geändert werden dürfen, das Widerstandsrecht ist meiner Meinung nach so ein Grundsatz, also ist der ganze aktuelle Art. 20 unabänderlich. Dokumente wie eine Verfassung können nicht jeden Fall beschreiben, für solche Streitigkeiten gibt es dann ein Verfassungsgericht, das auch den Inhalt anderer Artikel betrachtet und überlegt, was im Sinn des Verfassungsgebers war.--G 23:03, 31. Jan 2005 (CET)
FDP einzige Partei
Ich kann mir vorstellen, dass die FDP die einzige Partei in Deutschland war, die gegen diese Gesetze war (was ist mit linken Parteien?). Sie war die einzige Partei im Bundestag, die dagegen war, dort waren aber überhaupt nur 2 Regierungsparteien und die FDP als Oppositionspartei. Ich halte es daher für überflüssig, ansonsten würde ich dazuschreiben, dass es die einzige Bundestagspartei war. --G 19:03, 10. Jun 2004 (CEST)
Ich glaube das bezog sich nur auf die Parteien, die keine APO bildeten. Zu dieser Zeit waren nämlich nur CDU/CSU SPD und FDP im Bundestag vertreten.
Passage über Wehrpflicht so nicht richtig
Zwar wird auf dhm.de dieser Artikel mitangeführt, aber laut meinem Geschichtslehrer und der folgenden Seite
http://www.bundeswehr.de/forces/grundlagen/wehrpflicht/wd_geschichte.php
gab es diese schon seit 1957.
- Ich glaube du hast Recht. Möglicherweise wurde der Artikel geändert, aber die Wehrpflicht müsste es schon vorher gegeben haben.--G 13:54, 20. Feb 2005 (CET)
- Völlig korrekt, die Wehrpflicht ist in Deutschland 1957 eingeführt worden und nicht mit den Notstandsgesetzen. Habe den Absatz daher gelöscht. Wenn sich jemand findet, der die Änderungen / Erweiterungen der Wehrpflicht im Rahmen der Notstandsgesetze erläutert, wäre dass natürlich klasse.--nodutschke 17:54, 27. Apr 2005 (CEST)
Absatz aus Artikel
Barth-Engelbart 13:43, 2. Aug 2005 (CEST) Hier hatte ich - oder auf der textseite? - versucht eine größere Abhandlung über die Parallelität von Schaffung der Notstandsgesetze, werdender "Regierungsfähigkeit" der SPD und Enstehung der APO zu posten, was mir nicht gelang. Da ich selbst aktiver Teil dieser Prozesse war, würde ich gerne einiges hier beitragen. Wie kann ich das? Bitte mailen barth-engelbarth@web.de Barth-Engelbart 13:43, 2. Aug 2005 (CEST)
Fehlende Argumente der Notstandsopposition
Liebe Freunde, der Artikel übernimmt die heutige Sicht der Geschichte und übersieht völlig die gewichtigen Argumente der Notstandsopposition und auch den Stand der historischen Forschung. So ist beispielsweise das Argument der Alliierten Notstandsgesetze längst widerlegt. Selbst der damalige Bundesinnenminister Schröder hat darauf hingewiesen, dass diese Rechte kein zentraler Punkt waren. Ebenso ist das Argument der "Lücke" im Grundgesetz von der damligen Notstandsopposition mit guten Gründen zurückgewiesen worden. Es wäre sinnvoll hierzu die Standardwerke von Schneider und Krohn noch einmal durchzuwursten. Ich könnte hierzu auch Material liefern. --RichardHeigl
- Wäre schön wenn du das tun würdest. Gruß --G 16:39, 21. Okt 2005 (CEST)
- Klasse Idee, schreib es auf, Richard, gemäss dem Grundsatz hier: Sei mutig!--nodutschke 18:47, 21. Okt 2005 (CEST)
Notstandsgesetze 1965
Mir fehlt ein Abschnitt über die "erste Tranche" der Notstandsgesetze. Im Juni 1965 wurden die Teile der Notstandsgesetze, für die keine Verfassungsänderung notwendig war, von Union und FDP gegen die Stimmen der SPD (und zwei FDP'lern) verabschiedet. --Mogelzahn 18:00, 13. Jun 2006 (CEST)
wieso umstritten
Was mir hier fehlt: weshalb ist § 20 Artikel 4 GG umstitten (das Notstandsgesetz)? --netkai 02:17, 5. Aug 2006 (CEST)
- Was im Artikel gemeint ist ist, ob der Absatz 4 nach Artikel 79 Abs. 3 nicht mehr geändert werden darf.--G 17:35, 6. Aug 2006 (CEST)
- Ähm...was ist mit der Änderung des Notstandsgesetzt 2005??? Welches weitreichende Konsiquenzen mit sich führte?:: - mav
Deutschland Zweigeteilt
Abschnitt: Entstehung
Im ersten Absatz steht: "Die Notstandsgesetze waren nach dem Zweiten Weltkrieg eine Bedingung der Alliierten vor der Übergabe der vollständigen Souveränität, da sie ihre in Deutschland stationierten Truppen geschützt wissen wollten."
Ich würde genauer schreiben: "Die Notstandsgesetze waren nach dem Zweiten Weltkrieg eine Bedingung der West-Alliierten vor der Übergabe der vollständigen Souveränität an die BRD, da sie ihre in West-Deutschland stationierten Truppen geschützt wissen wollten." Beitrag von/am "01:34, 9. Jan. 2007 Schreibvieh" gez. Typ
Begründung Kiesingers
In einer vom (öffentlich-rechtlichen) Fernsehen (in schwarzweiß) aufgezeichneten und veröffentlichten Rede Kurt Georg Kiesingers rief (genauer: schrie) er öffentlich als Reaktion auf die Proteste gegen die Einführung der Notstandsgesetze den Demonstranten wörtlich entgegen: "Diese Proteste gegen die Notstandsgesetze zeigen mir, wie notwendig deren Einführung ist!" Kiesinger schuf sich also ein Feindbild in Gestalt der von ihm nicht verstandenen Jugend bzw. APO, die ihrerseits das von ihm repräsentierte Deutschland mit seiner Geschichtsverdrängung mißbilligte, und zugleich eine Handhabe zur Bekämpfung des von ihm geschaffenen Feindbildes unter dem partiellen Deckmantel des Katastrophenschutzes. Diese Klarstellung - in der Bundeskanzler-Reihe von Guido Knopp letztmalig veröffentlicht - fehlt in diesem Artikel. -- Aquarius70 10:28, 18. Dez. 2011 (CET)
Kann es sein, dass das Datum nicht stimmt?
http://www.hdg.de/lemo/html/dokumente/KontinuitaetUndWandel_gesetzNotstandsgesetze/index.html
In dieser Quelle, die die exakten Änderungen auflistet steht, dass diese am 27.Juni 1968 verkündet wurde und ganz unten steht, dass die Änderungen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, also am 28.Juni 1968...
Oder habe ich da etwas falsch verstanden? (nicht signierter Beitrag von 84.169.35.8 (Diskussion) 17:08, 30. Dez. 2011 (CET))
- Letzteres: Du hast hier was falsch verstanden. Verkündung und Inkrafttreten ist im Artikel korrekt dargestellt. --Benatrevqre …?! 15:32, 24. Jun. 2012 (CEST)
Warum werden die einzelnen Gesetze nicht im Artikel genannt?
Etwa das Arbeitssicherstellungsgesetz wird weder im Artikel noch sonst in der WP – mit Ausnahme folgender Artikel
- - Hilfskrankenhaus
- - Kriegsdienstverweigerung in Deutschland
- - Abkürzungen/Gesetze und Recht, dort mit der Abkürzung "ArbSG" http://www.rechtliches.de/info_ArbSG.html
– genannt. Als Leser der WP erwarte ich, dass die Gesetze, die als Notstandsgesetze bezeichnet werden und bei denen es sich um geltendes Recht handelt auch im Artikel mit diesem Namen einzelnen benannt und mit Links bequellt werden. 91.9.110.139 18:08, 27. Jun. 2013 (CEST)
Hier findet man eine Übersicht: http://www.rechtliches.de/Gesetze_17.html
Anforderungsbehörden- und Bedarfsträgerverordnung - ABV
Arbeitssicherstellungsgesetz - ArbSG
Arbeitssicherstellungsgesetz: Verordnung über die Feststellung und Deckung des Arbeitskräftebedarfs nach dem ~ - ArbSV
Arbeitssicherstellungsgesetz: Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem ~ auf Dienststellen im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung - ArbSZuÜV
Binnenschifffahrtssicherstellungsverordnung - BinSchSiV
Bundesleistungsgesetz - BLG
Eisenbahnverkehr: Verordnung zur Sicherstellung des ~s - ESichV
Eisenbahnverkehrsleistungsverordnung - EStreitKrLV
Elektrizitätslastverteilungs-Verordnung - EltLastV
Elektrizitätssicherungsverordnung - EltSV
Energiesicherungsgesetz 1975 - EnSiG
Ernährungsbewirtschaftungsverordnung - EBewirV
Ernährungssicherstellungsgesetz - ErnSichG
Ernährungsvorsorgegesetz - EVG
Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung - EWMV
Gaslastverteilungs-Verordnung - GasLastV
Gassicherungsverordnung - GasSV
Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115d des Grundgesetzes - G115d-GO
Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuss - GO-GemA
Heizöl-Lieferbeschränkungs-Verordnung - HeizölLBV
Kraftstoff-Lieferbeschränkungs-Verordnung - KraftstoffLBV
Leistungsbescheide: Rechtsverordnung über die Beteiligung sachverständiger Stellen der gewerblichen Wirtschaft an dem Verfahren der Erteilung von ~n - LBEschBetV
Luftverkehr: Verordnung zur Sicherstellung des ~s - LuftVSiV
Mineralölausgleichs-Verordnung - MinÖlAusglV
Mineralölbewirtschaftungs-Verordnung - MinÖlBewV
Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz - PTSG Das Gesetz soll im Kriegsfall, aber auch z.B. bei Naturkatastrophen dafür sorgen, dass Postdienste und Telekommunikationseinrichtungen aufrechterhalten werden und vorrangig für wichtige Staats- und Versorgungsaufgaben zur Verfügung stehen.
Straßenverkehr: Verordnung zur Sicherstellung des ~s - StrVerkSiV
Verkehrsleistungsgesetz - VerkLG
Verkehrssicherstellungsgesetz - VerkSichG
Verkehrssicherstellungsgesetz-Zuständigkeitsverordnung - VSGZustV
Verkündung: Gesetz über vereinfachte ~en und Bekanntgaben - VereinfVerkG
Wassersicherstellungsgesetz - WasSiG
Wassersicherstellungsverordnung: Erste ~ - 1. WasSV
Wassersicherstellungsverordnung: Zweite ~ - 2. WasSV
Wirtschaftssicherstellungsgesetz - WiSG
Wirtschaftssicherstellungsverordnung - WiSiV
91.9.110.139 18:16, 27. Jun. 2013 (CEST)
Die Sonderrechte der Westmächte aus dem Deutschlandvertrag endeten allerdings erst 1991 mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag, der wegen der Wiedervereinigung nötig wurde.
Was ja, wie wir inzwischen wissen, auch so nicht stimmt, dank Adenauer.
- Konrad Adenauer erlaubte US-Geheimdienst das Schnüffeln
- Der Abhörskandal, ein gewohnheitsmäßiger Verfassungsbruch?
Da ist eine Aktualisierung nötig. --78.52.243.95 01:35, 27. Sep. 2013 (CEST)
Lemma
Ist denn Deutsche Notstandsgesetze eine offizielle Bezeichnung, ansonsten sollte es doch eher Notstandsgesetze in Deutschland oder Notstandsgesetze (Deutschland) heißen --gruß K@rl 20:06, 18. Apr. 2016 (CEST)
Entstehungsgeschichte Notstandsverfassung
Der politisch-historische Hintergrund der Notstandsgesetze bedarf noch einer differenzierteren Darstellung. Die Kritik an den Gesetzen begann schon weit vor den Studentenprotesten. Von 1956 bis 1967 hatte sich bereits soviel an den ursprünglichen Regierungsplänen geändert, dass sich der APO-Protest auf ein - im Vergleich zum ersten Schröder-Entwurf von 1956 - völlig anderes Gesetz bezog. SPD und Gewerkschaften waren seit 1959 die treibenden Kräfte, welche entscheidenden Anteil am deutlicher an rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen orientierten Notstandsrecht hatten. Bei Gelegenheit würde ich den Abschnitt zur Entstehung der Notstandsverfassung grundlegend ergänzen.
Ausnahmezustand
Dort heißt es:
Im November 2003 hat die Bundesregierung Änderungen im wirtschaftlichen Teil (Wirtschaftssicherstellungsgesetz, WiSiV) der Notstandsgesetze beschlossen, die ohne öffentliche Debatte im Bundestag am 12. August 2004 formell erlassen wurden.
von dem wirtschaftlichen Teil steht hier kein Wort auch nicht zum Wirtschaftssicherstellungsgesetz. ich kann das nicht einordnen, weiß jemand mehr ? -- A1000 (Diskussion) 18:45, 4. Feb. 2018 (CET)
„Die übrigen Sonderrechte der Westmächte aus dem Deutschlandvertrag endeten allerdings erst 1991 nach der Ratifikation des Zwei-plus-Vier-Vertrags, der wegen der Wiedervereinigung nötig wurde.“
Dieser Satz sollte bitte ausgeführt werden. M. E. waren die Notstandsgesetze eine Notwendigkeit, um die Souveränität der Bundesrepublik im Notstand zu bewahren; ansonsten wären die Siegermächte wieder zum Zuge gekommen. Das müsste bitte von jemandem, der dazu Literatur kennt und hat, ausgeführt werden. --ZweiEinsEinsFünfDrei (Diskussion) 19:50, 30. Mai 2018 (CEST)