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Vereinte Nationen

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WIR, DIE VÖLKER DER VEREINTEN NATIONEN - FEST ENTSCHLOSSEN,
künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren,
die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat [...]

(aus der Präambel der Charta der Vereinten Nationen)



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Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York

Die Vereinten Nationen (VN; engl. United Nations Organisation, abgekürzt UN oder U.N.; frz. Organisation des Nations unies; im deutschen Sprachgebrauch oft UNO) sind ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss fast aller Staaten der Erde. Gegenwärtig gehören 191 Staaten (Stand: April 2003, [1] [2][3]) der UNO an. Keine Mitglieder sind unter anderem der Vatikan und die nicht von allen Ländern anerkannten Staaten Sahara (Demokratisch-arabische Republik Sahara) und Taiwan (Republik China).

Die wichtigsten Aufgaben der Organisation sind die Sicherung des Weltfriedens, die Einhaltung des Völkerrechts, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und der Schutz der Menschenrechte. Die Vereinten Nationen haben ihren Hauptsitz in New York und drei weitere Sitze in Genf (UNOG), Wien (UNOV) und Nairobi (UNON). Bis Ende 2006 gewählter Generalsekretär ist Kofi Annan.

Österreich trat der UNO im Jahr 1955 bei, die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik am 18.September 1973, die Schweiz 2002.

Sprachen

Obwohl die Vereinten Nationen eine Weltorganisation sind, genießen (schon aus praktischen Gründen) nicht alle Sprachen der Welt offiziellen Status in der Organisation. Tatsächlich beschränkt man sich auf sechs Amtssprachen: Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch. Von diesen sechs Sprachen haben zwei – das Englische und das Französische – den Status von Arbeitssprachen. Dies ist in der Resolution 2 festgelegt, die am 1. Februar 1946 von der Generalversammlung angenommen wurde (Arabisch wurde erst später hinzugefügt). Der Status der Amtssprache bedeutet, dass in jeder offiziellen Sitzung eine Übersetzung nach und aus diesen Sprachen zu erfolgen hat und dass alle sitzungsvorbereitenden Dokumente, alle Resolutionsentwürfe und alle Protokolle und Berichte in angemessenem zeitlichen Rahmen in diesen Sprachen zur Verfügung stehen müssen. Für die Arbeitssprachen gilt, dass alle organisationsinternen Arbeitsabläufe (mündlich und schriftlich) in diesen beiden Sprachen ablaufen können. Im Umgang mit dem Sekretariat der Vereinten Nationen hat jede(r) Abgeordnete das Recht, sich mündlich und schriftlich in der Arbeitssprache seiner oder ihrer Wahl auszudrücken; weiterhin müssen alle offiziellen Äußerungen des Sekretariats (Anzeigen, Beschilderungen [etwa das bekannte "Security Council/Conseil de sécurité" in New York]), Broschüren, Speisepläne der Kantinen, Führungen usw.) in den beiden Arbeitssprachen ablaufen. So ist es zu erklären, dass viele öffentliche Auftritte der Vereinten Nationen oder ihrer Unterorganisationen nur auf Englisch und Französisch erfolgen und nicht in den übrigen Amtssprachen. Andererseits schließt dieses Reglement einsprachige Auftritte prinzipiell aus.

Zum Sprachgebrauch im Deutschen

Deutsch ist also keine VN-Sprache. Selbstverständlich verwendet man trotzdem deutsche Bezeichnungen für die Organe der VN (Sicherheitsrat, Generalsekretär usw.). Bei den Abkürzungen sind dagegen meistens die englischen Varianten im Gebrauch (etwa WTO, WHO und nicht zuletzt UN(O) neben VN). Zur leichteren Weiterorientierung, z. B. auf [[4]], finden sich in diesem Artikel zusätzlich zu den deutschen Namen auch die offiziellen Bezeichnungen in den Amtssprachen Englisch und Französisch (in Klammern). Auf Nennung der Entsprechungen in den übrigen VN-Sprachen wird hier aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.


Geschichte

Hauptartikel: Geschichte der Vereinten Nationen

Ihre Wurzeln haben die Vereinten Nationen im Völkerbund, der nach dem Ersten Weltkrieg mit dem Ziel gegründet wurde, den Frieden auf der Welt dauerhaft zu sichern. Allerdings erhielt der Völkerbund durch mangelndes Beitrittsinteresse (u. a. waren die USA nie Mitglied im Völkerbund) nicht den nötigen Einfluss, um seine Ziele durchsetzen zu können, und war mit Ausbruch des Zweiten Weltkrieges praktisch gescheitert.

Datei:UNOGenf.jpg
Sitz der UNO in Genf, Schweiz

US-Präsident Franklin D. Roosevelt unternahm nach der Auflösung des Völkerbundes noch während des Zweiten Weltkrieges einen zweiten Versuch eine Organisation zur Sicherung des Friedens zu schaffen, und erarbeitete zusammen mit dem britischen Premierminister Winston Churchill die Atlantik-Charta. Am 1. Januar 1942 beriefen sich 26 Staaten in der Declaration by United Nations auf die Prinzipien der Atlantik-Charta. Durch die Mitarbeit der UdSSR und Chinas an der neuen Friedensordnung kam es zur Moskauer Erklärung der vier Mächte, die auf eine schnellstmögliche Schaffung einer allgemeinen, auf dem Prinzip der souveränen Gleichheit aller friedliebenden Staaten aufbauenden Organisation zur Aufrechthaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit zielte. Nach Einbeziehung Frankreichs in den Kreis der hauptverantwortlichen Mächte konnte die Charta der Vereinten Nationen 1945 auf der Konferenz von Jalta fertig gestellt werden. Sie wurde am 26. Juni 1945 in San Francisco von 50 Staaten unterzeichnet. Polen unterzeichnete die Charta erst später, zählt aber zu den 51 Gründungsmitgliedern. Die Charta trat am 24. Oktober des gleichen Jahres in Kraft nachdem China, Frankreich, die Sowjetunion, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten von Amerika und die Mehrheit der Gründungsstaaten die Charta ratifiziert hatten.

Seit ihrer Gründung konnte die UNO mehrere Erfolge erzielen. Unter anderem wirkten sie bei der Gründung des Staates Israel 1947 bis 1949 mit, sie entschärfte die Berlinkrise 1948 - 1949, die Kubakrise 1962 und die Nahostkrise 1973. Sie führten eine Beendigung des Krieges zwischen dem Irak und Iran 1988 herbei, außerdem sicherten sie den Frieden in Kambodscha 1993, Mosambik 1994, Angola 1995 und Guatemala 1996. Weiterhin führte die UNO in Rhodesien 1976 das Wahlrecht für Schwarze ein.

Am 18. September 1973 traten die Bundesrepublik Deutschland und die DDR als 133. und 134. Mitglied der UNO bei.

Datei:Unflag.png
Flagge der Vereinten Nationen

Viele ihrer Ziele haben die Vereinten Nationen bereits erreicht, so z. B.

  • Ausarbeitung der Menschenrechte 1948
  • Ausrotten oder Eindämmen von Krankheiten (Pocken)
  • Das Welternährungsprogramm der UNO stellt jährlich mehr als die Hälfte der weltweit geleisteten Nahrungsmittelhilfe bereit
  • Sie sorgt für Schutz von Flüchtlingen
  • Sie bilden Minensucher aus, z. B. in Afghanistan gibt es zehn Millionen verlegte Minen
  • 70 Prozent der Aktivitäten der UNO erstrecken sich auf die Bereiche Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe.

Im Jahr 1994 wurden im afrikanischen Staat Ruanda eines der schwersten Verbrechen der Geschichte begangen. Durch einen Gewaltausbruch kamen 800.000 Angehörige der Volksstämme Hutu und Tutsi ums Leben. Diesem Völkermord mussten die Blauhelmsoldaten der UNO tatenlos zusehen, da die Anzahl der Soldaten erstens viel zu klein war, und die Blauhelmsoldaten zweitens nicht mit einem so genannten "robusten Mandat" ausgestattet waren, was ein Eingreifen überhaupt erst gestattet hätte. Dieses Ereignis gilt gemäß Aussage von Kofi Annan als das größte Versagen der UNO und dürfe sich auf keinen Fall wiederholen [5].

Ende Mai 1995 kam es in Bosnien-Herzegowina nach NATO-Luftangriffen auf ein Munitionsdepot der bosnischen Serben in Pale zu einer Aufsehen erregenden Geiselnahme von UN-Soldaten. Als Folge der Luftangriffe wurden ausgewiesene NATO-Schutz-Zonen überfallen, UN-Soldaten als Geiseln genommen, an taktischen Positionen angekettet und zur Schau gestellt.

Siehe auch: Geschichte der Vereinten Nationen/2001 bis 2004

Die Organe der Vereinten Nationen

Gemäß Artikel 7 der UNO-Charta setzt sich die UNO aus sechs Hauptorganen zusammen, die für die Entscheidungsprozesse maßgeblich sind. Neben den Hauptorganen gehören eine Reihe von Spezialorganen und Sonderorganisationen zum System der Vereinten Nationen, die mit der Wahrnehmung spezifischer Aufgaben befasst sind.

Datei:UNO-Saal.jpg
Saal der Generalversammlung

Hauptorgane

Es gibt folgende Hauptorgane:

  • UN-Generalversammlung (engl. General Assembly, frz. Assemblée générale): Vertreter aller UNO-Mitgliedstaaten haben einen Sitz und eine Stimme. Die Generalversammlung kann an die Mitgliedstaaten nur nichtbindende Empfehlungen abgeben.
  • UN-Sicherheitsrat (Security Council/Conseil de sécurité): 15 Mitglieder, davon sind China, Russland, Frankreich, Großbritannien und USA ständige Mitglieder. Die anderen Mitglieder werden jeweils auf zwei Jahre von der Generalversammlung gewählt. Beschlüsse des Sicherheitsrats bedürfen der Zustimmung von mindestens neun Mitgliedern, darunter alle ständigen Mitglieder (ausgenommen Beschlüsse über Verfahrensfragen). Man spricht hier von einem "Veto-Recht" der ständigen Mitglieder. In der Praxis wird die Stimmenthaltung eines ständigen Mitgliedes nicht als "Veto" gewertet.
  • UN-Wirtschafts- und Sozialrat (Economic and Social Council/Conseil économique et social, ECOSOC): Ihm sind die vielen Spezialorganisationen unterstellt.
  • Der UN-Treuhandschaftsrat (Trusteeship Council/Conseil de tutelle) hat seine Aufgaben suspendiert, da es momentan keine Treuhandsgebiete gibt.
  • Der Internationale Gerichtshof (International Court of Justice/Cour internationale de Justice, IGH) in Den Haag.
  • UN-Sekretariat (United Nations Secretariat/Secrétariat des Nations unies): höchster Verwaltungsbeamter ist der UN-Generalsekretär.

Spezialorgane und Sonderorganisationen

Hauptartikel: UN-Spezialorganisation

Spezialorgane sind Nebenorgane der UN-Generalversammlung und wurden zur Wahrnehmung spezieller Tätigkeiten gegründet. Sie haben ihr eigenes Verwaltungssystem, aber keine eigene völkerrechtliche Grundlage und keine eigene Rechtspersönlichkeit. Zur Zeit gibt es insgesamt 22 Spezialorgane, das wohl bekannteste Spezialorgan ist das Kinderhilfswerk UNICEF. Weitere UNO-Spezialorganisationen sind u.a. das Umweltprogramm UNEP, das Welternährungsprogramm WFP, das Flüchtlingskommissariat UNHCR, das Entwicklungsprogramm UNDP.

Sonderorganisationen sind rechtlich, organisatorisch und finanziell selbständig, jedoch durch ein Abkommen eng mit der UNO verbunden. Einige Organisationen sind zum Teil sogar älter als die UNO selbst. Mittlerweile gibt es 16 dieser zwischenstaatlichen Organisationen. Die UNO arbeitet u. a. mit den folgenden autonomen Organisationen eng zusammen: UNESCO, WHO, IAO, IMF und andere. Die Arbeit der Sonderorganisationen wird durch den UNO-Wirtschafts- und Sozialrat koordiniert.

Friedenssicherung

Die Friedenssicherung ist eine der Hauptaufgaben der Vereinten Nationen. Sie dient zur Vermeidung bzw. zur Beendigung internationaler Konflikte. Ihr hoher Stellenwert wird schon allein dadurch deutlich, dass bereits im ersten Artikel der UN-Charta das Ziel formuliert wird, ...

...den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohung zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gleichberechtigung und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen (Art. 1, Ziff. 1 der UN-Charta).
Datei:Unocitywien.JPG
Uno-Stadt in Wien

Zur Erreichung dieses Zieles wurde von den Vereinten Nationen durch die freiwillige Einbindung der UNO-Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines völkerrechtlichen Vertrages ein System „kollektiver Sicherheit“ geschaffen. Grundlage dieses kollektiven Sicherheitssystems ist das allgemeine Gewaltverbot: „Alle Staaten unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbaren Androhungen oder Anwendung von Gewalt“ (Art. 2, Ziff. 4 der UN-Charta). Trotz des allgemeinen Gewaltverbots schließt die UN-Charta die Gewaltanwendung nicht völlig aus. Ausnahmen sind kollektive Maßnahmen gegen Friedensstörer unter Beachtung des Kapitel VII, und das Recht auf Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN-Charta. Damit es zu Gewaltanwendungen kommt, müssen entsprechende Maßnahmen, außer bei Maßnahmen zur Selbstverteidigung, zuvor vom Sicherheitsrat unter Berücksichtigung von Kapitel VII legitimiert werden. Der Sicherheitsrat wird dadurch zum Träger des „Gewaltlegitimationsmonopols“. Bevor der Sicherheitsrat entsprechende Maßnahmen in einer friedensbedrohenden Situation beschließen kann, muss er zunächst untersuchen, ob ein Bruch des Friedens vorliegt. Sollte dies der Fall sein, so hat der Sicherheitsrat grundsätzlich zwei Möglichkeiten, auf einen solchen Bruch zu reagieren: Er kann sowohl Empfehlungen an die UNO-Mitglieder aussprechen, als auch Zwangsmaßnahmen an den Friedensstörer selbst, als auch an alle anderen UNO-Mitglieder anordnen. Bei Zwangsmaßnahmen sind sowohl nichtmilitärische Sanktionen, als auch direktes militärisches Eingreifen möglich. Zu den nichtmilitärischen Sanktionen gehören die „vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindung sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen“ (Art. 41 der UN-Charta).

Die Charta der Vereinten Nationen

Hauptartikel: Charta der Vereinten Nationen

Die Charta ist eine Art Grundgesetz der UNO und wurde am 26. Juni 1945 im Theatersaal des "Veterans War Memorial Building" in San Francisco unterzeichnet. Polen das 22. Gründungsmitglied hatte an der Konferenz nicht teilnehmen können und unterschrieb später. Die Charta ist ein zeitlich nicht begrenzter völkerrechtlicher Vertrag und wurde seit ihrer Gründung an nur vier Stellen formell abgeändert, nämlich die Artikel 23, 27, 61 und 109. Sie besteht aus einer Präambel und 19 Kapiteln mit 111 Artikeln, im Gegensatz dazu hatte der Völkerbund nur 26 Artikel. Die Kapitel beschäftigen sich unter anderem mit den verschiedenen Hauptorganen der UNO, der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, den Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen, sowie ihren Zielen und Grundsätzen. Am meisten umstritten und diskutiert ist der Artikel 2, Ziffer 7, in dem es heißt: Die UNO ist nicht befugt sich in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, einzugreifen.


Blauhelme

Hauptartikel: Blauhelmsoldat

Die Blauhelme sind die Friedenssoldaten der UNO. Sie waren als Mittel der Friedenssicherung nicht in der Charta vorgesehen. Doch Dag Hammarskjöld und Lester Pearson entwarfen die Idee der Friedenssoldaten in Krisensituationen. Erstmals eingesetzt wurden sie im Korea Konflikt von 1950 bis 1952. Blauhelmsoldaten sind leicht zu erkennen, denn sie tragen wie der Name schon sagt entweder einen blauen Helm oder ein blaues Barett mit einem UNO-Abzeichen. Sie tragen weiterhin die Uniform ihres Landes. Ein Mandat zur Entsendung von Blauhelmen kann nur der UN-Sicherheitsrat erteilen, doch die Regierung jedes Landes darf selbst entscheiden ob sie Soldaten zu einem solchen Einsatz entsendet. Bis 1990 hat die UNO bereits 500.000 Soldaten und Zivilpersonen zu Maßnahmen zur Erhaltung des Friedens eingesetzt.

Kritikpunkte an der UNO

Die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats machen regen Gebrauch von ihrem Vetorecht, um Verurteilungen und Sanktionen, gegen sich selbst oder befreundete Staaten abzuwenden, so legte z. B. die Sowjetunion zwischen 1946 und 1964 103 mal ihr Veto ein, wenn sich alle anderen einig waren.

Ein großer Fehlschlag war auch das 1960 erstellte Entwicklungshilfe-Konzept. Die Länder der Dritten Welt erhielten Geld um sich zu entwickeln, doch der Aufbau eines erfolgreichen Handelssystems unterblieb, so dass sie in eine zunehmende Abhängigkeit von den Transferleistungen gerieten.

Ein weiteres Problem ist auch die oft überflüssige Doppelarbeit, da es zu viele Organe, Organisationen und Unterorganisationen gibt, die alle ihr eigenes Verwaltungssystem besitzen.

Ein Vorwurf, mit dem die UNO konfrontiert wird ist, dass sie sich im Laufe der Zeit nur in all jene Konflikte eingeschaltet hat, die die stärkste Beachtung in den Medien fanden. Herausgehalten hat sie sich dagegen im Sudan, Armenien, Bangladesch, Myanmar, Kolumbien und Peru.

Bei den Großmächten und Industriestaaten herrscht relatives Desinteresse bei allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten der UNO; wenn sich tatsächlich Probleme einstellen, die man ernst nimmt, werden diese nach stillschweigender Übereinkunft außerhalb der UNO behandelt.

UNO-Generalsekretär Kofi Annan

Die wichtigsten Eigeninteressen und gegensätzlichen Weltanschauungen lassen sich in vielen Bereichen nicht miteinander vereinbaren und machen eine Zusammenarbeit unmöglich. 1946 scheiterte der Plan der Vereinigten Staaten, die nuklearen Waffen unter die Kontrolle der UNO zu stellen, einerseits wollten die USA auf die Atombomben nicht verzichten, solange sie nicht sicher sein konnten, dass kein anderes Land sie bauen kann, anderseits wollte die Sowjetunion ihre Forschung nicht einstellen, solange Washington über das Nuklearwaffen-Monopol verfügt.

Während des Kalten Krieges versuchte jede Supermacht, die neuen Staaten auf ihre Seite zu ziehen, sie wurden mit großzügigen Wirtschaftshilfen und Ausrüstungen gelockt. Infolgedessen brachen viele Kriege aus, die die neuen Staaten nun stellvertretend für die Supermächte ausfochten, so genannte Stellvertreterkriege.

Große Probleme gab es auch bei der Ausarbeitung der Menschenrechte, aus dem einfachen Grund, dass einige Mitglieder (China, UdSSR) die Menschenrechte nicht so respektierten, wie die UNO es vorsah .

Wichtige Resolutionen

Literatur

  • Günther Unser: Die UNO. Aufgaben, Strukturen, Politik. 7. aktualisierte Auflage, München 2004. dtv, ISBN 3-423-05254-6

Verwandte Artikel

Portal Vereinte Nationen, Menschenrechte der Vereinten Nationen, Afrikanische Union, Kinderrechtskonvention, Völkerrecht, Umweltgipfel von Rio, Weltgipfel Weltinformationsgipfel