Zum Inhalt springen

Cashflow

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 27. Juni 2006 um 22:13 Uhr durch PabloTammen (Diskussion | Beiträge) (Rechtschreibkorrektur). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Cash-Flow bzw. Cashflow [kæʃ fləʊ], Ertragskraft oder Innenfinanzierungspotenzial, ist eine wirtschaftliche Messgröße, mit deren Hilfe man die Zahlungskraft eines Unternehmens beurteilen kann. Er stellt den reinen Einzahlungsüberschuss dar (ausschließlich auf eine Periode bezogene Differenz zwischen Einzahlungen und Auszahlungen). Ein negativer Cash-Flow wird als Cash-Loss (engl. loss = Verlust) bzw. Cash-Drain [kæʃ dreɪn] (engl. drain = Abfluss) bezeichnet.

Diese Bezeichnung ist nicht mit dem Renditebegriff gleichzusetzen. Vielmehr werden hier die Zahlungsströme betrachtet. Die indirekte Berechnungsmethode bezieht sich auf die Liquiditätsreserven. Demnach stellen zahlungsunwirksame Aufwendungen wie beispielsweise Abschreibungen nicht ausgegebene finanzielle Mittel dar, die jedoch bei der Ermittlung des Jahresüberschusses als Aufwand berücksichtigt wurden. Um einen derartigen zahlungsunwirksamen Posten ist der Jahresüberschuß auch auf Einnahmenseite (beispielsweise Erhöhung des Unternehmenswertes oder einer Beteiligung, Auflösung von Rücklagen) zu korrigieren.

Zweck und Herkunft

Im bilanziellen Ergebnis eines Unternehmens sind eine Vielzahl von Faktoren wie beispielsweise Abschreibungen und Rückstellungen enthalten, die sich nicht auf den realen Zahlungsfluss auswirken. Mit der Kennzahl Cash-Flow versucht man deshalb die wirklichen Zahlungsströme zu ermitteln.

Der um bilanzielle, nicht zahlungswirksame Faktoren bereinigte bilanzielle Erfolg stellt somit den Cash-Flow als zahlungswirksamen, finanziellen Überschuss der Periode dar.

Der Cash-Flow wird insbesondere berechnet, um festzustellen,

  • ob ein Unternehmen aus eigener Kraft Investitionen tätigen kann,
  • wie viel Geld für Schuldentilgung, Zinszahlungen und zur Ausschüttung an die Gesellschafter vorhanden ist,
  • inwieweit Insolvenzgefahr besteht (Ein über die Jahre hinweg bestehender negativer Cash-Flow führt in aller Regel zur Insolvenz).

Ermittlung

Es gibt zwei grundsätzliche Verfahren für die Ermittlung des Cash-Flow-Wertes, nämlich die direkte und die indirekte Ermittlung.

Direkt

Zur direkten Ermittlung werden alle im Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit stehenden zahlungswirksamen Aufwendungen (z.B. Materialkosten, Löhne/Gehälter, Zinsaufwendungen, Steuern) von den zahlungswirksamen Erträgen (z.B. Umsatzerlöse, Beteiligungserträge, Desinvestitionen, Zinserträge, Subventionen) einer Periode subtrahiert. Zahlungswirksam wird des öfteren auch fondswirksam genannt, da sich die Zahlungen auf den Zahlungsmittelbestand oder -fonds auswirken.

Indirekt

Zur indirekten Ermittlung wird der bilanzielle Erfolg, in der Regel Gewinn (Jahresüberschuss oder Betriebsergebnis als Vorsteuergröße) herangezogen. Ausgabeneutrale Aufwendungen (die keine Zahlungswirkung haben und nur bilanzielle Verrechnungsposten sind), wie beispielsweise Abschreibungen, Erhöhung der langfristigen Rückstellungen und der Rücklagen sowie außerordentliche (nur temporär angefallene) Aufwendungen werden addiert. Einnahmeneutrale Erträge hingegen wie Zuschreibungen und außerordentliche Erträge werden subtrahiert.

Für die externe Betrachtung (speziell im Rahmen der Jahresabschlussanalyse) ist aus Gründen der Praktikabilität zumeist nur die indirekte Cash-Flow-Ermittlung verfügbar.

Für die indirekte Ermittlung des Cash-Flows im Rahmen der Jahresabschlussanalyse gibt es keine offiziell verbindliche Ermittlungsweise. Daher werden oft unterschiedliche Rechenwege verwendet, die zu Verwirrungen führen können. Es ist daher zu empfehlen, die gesamte Rechnung zu veröffentlichen. Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung (DVFA) und die Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft (SG) empfehlen zudem eine einheitliche Berechnungsform.

Cash-Flow

Der Cash-Flow in seiner einfachsten Form (auch Brutto-Cash-Flow und damit der gesamte vom Unternehmen erwirtschaftete Cash-Flow) ist:

Jahresüberschuss/-fehlbetrag
+ Abschreibungen (- Zuschreibungen)
+ Zunahme (- Abnahme) der langfristigen Rückstellungen (inklusive Pensionsrückstellungen & Sonderposten mit Rücklagenanteil)
= Cash-Flow

Netto-Cash-Flow und Free Cash-Flow

Da der Cash-Flow nun für Schuldentilgung und Rücklagenbildung verwendet werden kann, müssen weitere abgeleitete Größen ermittelt werden, um festzustellen, wieviel finanzielle Mittel für Investitionen und Dividendenzahlungen zur Verfügung stehen. Zur Ermittlung des Netto-Cash-Flows und des Free Cash-Flows müssen ausgabenrelevante Aufwendungen nach der Bilanzaufstellung, wie Privatentnahmen und Investitionen vom Cash-Flow abgezogen werden. Zahlungswirksame Erträge, die nach der Bilanzierung getätigt werden (beispielsweise Desinvestitionen), müssen hingegen addiert werden.

Aus dem Brutto-Cash-Flow können also folgende Größen abgeleitet werden:

Brutto-Cash-Flow
- Steuerzahlungen (nur bei Ermittlung des Brutto-Cash-Flows mit Ergebnis vor Steuern)
- Zinszahlungen (nur bei Ermittlung des Brutto-Cash-Flows mit Ergebnis vor Zinsen) und Tilgungszahlungen
(- Privatentnahmen bei Personengesellschaften)
+/- Rücklagenzuführung/-auflösung
  • Free Cash-Flow (Cash-Flow vor Dividenden und nach laufenden Investitionen)
Netto-Cash-Flow
- Investitionen (aus Geschäftstätigkeit: Ersatz- und Erweiterungsinvestionen)
+ Desinvestitionen

Der Free Cash-Flow ist der frei verfügbare Cash-Flow. Er verdeutlicht, wie viel Geld für die Dividenden der Aktionäre bzw. Gesellschafter verbleibt. Die Größe des Free Cash-Flows ist praktisch bilanztechnisch nicht manipulierbar.

Datei:BruttozuFreeCashFlow.gif

Kapitalflussrechnung im Jahresabschluss

Durch die Kapitalflussrechnung (richtiger wäre: "Geldflussrechnung") wird der Darstellung der Finanzlage des Unternehmens im Jahresabschluss Rechnung getragen.

Kapitalflussrechnung im handelsrechtlichen Konzernabschluss

Konzern-Mutterunternehmen müssen nach § 297 Abs. 1 S. 1 HGB in ihrem Konzernabschluss eine Kapitalflussrechnung publizieren. Die Verpflichtung zur Aufstellung einer Kapitalflussrechnung wurde erst 1997 mit dem KonTraG für börsennotierte Konzerne eingeführt und 2002 auf alle Konzerne ausgeweitet. Da die Kapitalflussrechnung im HGB nicht näher erläutert wird, wurde vom Deutschen Rechnungslegungsstandards Committee der DRS 2 „Kapitalflussrechnung“ mit Regeln zur Aufstellung und Offenlegung erlassen, die sich wesentlich an den jeweiligen IAS (IAS 7) und US-GAAP (SFAS 95) orientieren.

Alle Unternehmen, die am organisierten Kapitalmarkt der EU teilnehmen, müssen für nach dem 01.01.2005 beginnende Geschäftsjahre ihren gesamten Konzernabschluss nach IAS/IFRS aufstellen und somit auch eine Kapitalflussrechnung nach IAS 7 veröffentlichen.

Kapitalflussrechnung nach IAS/IFRS und US-GAAP

Das durch die angelsächsischen „Statements of Cash Flows“ geprägte Verständnis bezieht ebenfalls wie Netto- und Free Cash-Flow die Investitions- und Finanzierungstätigkeit des Unternehmens in die Betrachtung ein. Die vorgeschlagene Kapitalflussrechnung, der auch der DRS 2 im Wesentlichen folgt, wird in drei Cash-Flows gegliedert:

  • Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit (auch Operativer Cash-Flow): nach Korrektur um kurzfristig erwirtschaftete bzw. verbrauchte Finanzmittel (working capital, dazu zählen insbesondere Vorräte und kurzfristige Forderungen)
  • Cash-Flow aus Investitionstätigkeit: nach Korrektur um Mittelverbrauch aus Investitionen und Desinvestitionen
  • Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit: nach Korrektur um verbrauchte Mittel für Dividenden, Zinszahlungen und Darlehenstilgungen sowie zugegangene Mittel aus Kapitalerhöhung und Darlehensaufnahmen

Für Details der Regelung nach IAS/IFRS siehe IAS 7.

Siehe auch

Literatur

  • Friedrich Seiner, Der Cash Flow als Instrument der Bilanzanalyse, 1991
  • Ingo Leutiger, Cash-flow : Entscheidungsgrundlage für die Gestaltung d. Unternehmenszukunft, 1987
  • Matthias Amen: Erstellung von Kapitalflußrechnungen, 2., ergänzte Auflage, München/Wien: R. Oldenbourg Verlag, 1998