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Sachsen-Römhild

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Das ernestinische Fürstentum Sachsen-Römhild im südlichen Vorland des Thüringer Waldes existierte nur 30 Jahre. Es entstand im Jahre 1680 bei der Erbteilung von Sachsen-Gotha als Erbteil für Heinrich, den siebenten Sohn Herzog Ernsts I. "des Frommen" von Sachsen–Gotha (16011675). Nach seinem Tod wurde es aufgeteilt unter die Herzogtümer Sachsen-Gotha-Altenburg, Sachsen-Coburg-Saalfeld, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Hildburghausen. Das Fürstentum Sachsen-Römhild hatte keine eigene Landeshoheit. Bei der Neuordnung der ernestinischen Fürstentümer 1826 kam es ganz zu Sachsen-Meiningen.

Fürst:

  1. Heinrich, Herzog von Sachsen–Römhild (1650-1710)