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Arbeitshund

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Schäferhund als Blindenführhund.

Als Arbeitshund wird ein Hund bezeichnet, der regelmäßig für eine bestimmte Aufgabe eingesetzt wird wie beispielsweise ein Drogenspürhund oder Blindenführhund. Im weiteren Sinne werden so umgangssprachlich alle Hunderassen bezeichnet, bei deren Zuchtkriterien der Verwendungszweck eine große Rolle spielt. Dies trifft beispielsweise auf viele Jagdhund-Rassen zu.

Die Begriffe Arbeitshund und Gebrauchshund werden je nach Auffassung parallel verwendet.

Arbeitshund im Sinne der FCI sind alle Hunde, die zu Rassen gehören, für die eine Arbeitsprüfung vorgesehen ist. Das wird im jeweiligen Rassestandard festgehalten. Es gibt verschiedene Arbeitsprüfungen beispielsweise Gebrauchshundprüfung, Rettungshundeprüfung und Jagdprüfung.[1] Bei Rassen, für die eine Arbeitsprüfung vorgesehen ist, ist diese Bedingung für die Vergabe eines Internationalen Schönheits-Championats.[2]

Einzelnachweise

  1. Internationales Arbeitschampionat in: Reglement der FCI für das internationale Championat (Word-Dokument; 54 kB) (Memento vom 9. Mai 2009 im Internet Archive)
  2. Reglement für das internationale Championat der FCI (PDF-Dokument; 720 kB)