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UN-Kinderrechtskonvention

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Im Jahr 1989 wurde die Kinderrechtskonvention von der UN Vollversammlung angenommen und trat 1990 in Kraft. Beim Weltkindergipfel im gleichen Jahr verpflichtet sich die Welt zur Anerkennung der Konvention. Die Kinderrechtskonvention hat die größte Akzeptanz aller UN Konventionen. Mit Ausnahme von zwei Staaten haben weltweit alle Länder dieser Erde die Kinderrechtskonvention ratifiziert.

Die Konvention legt wesentliche Standards zum Schutz der Kinder weltweit fest und stellt die Wichtigkeit von deren Wert und Wohlbefinden heraus. Die vier elementaren Grundsätze, auf denen die Konvention beruht, beinhalten das Überleben und die Entwicklung, die Nichtdiskriminierung, die Wahrung der Interessen der Kinder sowie deren Beteiligung. In der Praxis heißt das, die Kinder haben das Recht in einer sicheren Umgebung ohne Diskriminierung zu leben. Sie haben das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser, Nahrung, medizinischer Versorgung, Ausbildung und auf Mitsprache bei Entscheidungen, die ihr Wohlergehen betreffen.