Taufe
Die Taufe ist eine religiöse Zeichenhandlung, welche auf die Bekehrung zu Jesus Christus hin als Ausdruck des Sterbens (alter Mensch stirbt) und Auferstehung (neuer Mensch aufersteht) gemacht wird. Diese aus der Bibel stammende Zeichenhandlung hat symbolischen, nicht heilsvermittelnden Charakter. Taufähnliche Handlungen gibt es auch außerhalb des Christentums. Innerhalb des Christentums existiert die Taufe in verschiedenen Formen, denen oft auch ein jeweils anderes Taufverständnis zugrunde liegt. In ihren Tauflehren liegen - abgesehen von den sogenannten taufgesinnten Freikirchen - die unterschiedlichen christlichen Konfessionen jedoch näher bei einander als in ihrem jeweiligen Abendmahlsverständnis.
Manche Kirchen praktizieren die Kindertaufe, andere taufen ausschließlich solche, die sich freiwillig und bewusst für die Taufe entscheiden. Dort, wo die Taufe als Säuglingstaufe praktiziert wird, steht sie auch häufig mit der Namensgebung des Kindes in Verbindung. Aus dem Bedürfnis, das stellvertretend abgegebene Versprechen in der Kindertaufe sollte vom Täufling nach Erreichen der Mündigkeit bestätigt werden, entwickelte sich die Praxis der Firmung bzw. Konfirmation.
Der Ritus geschieht zumeist im Rahmen einer gottesdienstlichen Feier und begründet meist die Zugehörigkeit zur Kirche. Sie geschieht durch Eintauchen oder Übergießen mit Wasser. Bei trinitarischen Kirchen ist dabei die Anrufung des dreieinigen Gottes ein formal notwendiges Merkmal gemäß dem Auftrag Jesu Christi (Matth. 28,19f): Geht zu allen Völkern und macht alle Menschen zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, und lehrt sie, alles zu befolgen, was ich euch geboten habe. Seid gewiss: Ich bin bei euch alle Tage bis zum Ende der Welt.

Etymologie
Das griechische Wort für taufen im Neuen Testament ist baptízein (βαπτίζειν).
In der ersten germanischen Bibel, der gotischen Bibel von Wulfila im 4. Jahrhundert, wird baptizein mit daupjan übersetzt, das ebenso wie das griechische Wort "eintauchen" bedeutet und durch die spezifische christliche Bedeutung "durch Untertauchen zum Christen machen" eine Lehnbedeutung bekam, die z.B. im Deutschen taufen, (althochdeutsch toufen) schließlich die ursprüngliche Bedeutung ganz ersetzte. Das Englische übersetzt baptizein mit baptize oder christen, das Schwedische und Isländische kristna (von christianisieren).
Dem Wort daupjan entsprechen altnordisch deypa, altenglisch dyppan, althochdeutsch toufen, die alle in etymologischer Verwandtschaft zu dem Wort "tief" stehen.
Geschichtliche und konfessionelle Aspekte
Die Taufe ist in fast allen christlichen Kirchen eine zentrale Handlung (Ausnahmen u.a.: Heilsarmee, Quäker). Sie wird in den lutherischen und katholischen Kirchen als Sakrament bezeichnet, in reformierten und freikirchlichen Gemeinschaften jedoch als Zeichenhandlung verstanden. Jeder selber getaufte Christ kann sie gültig spenden. In Kirchengemeinschaften mit einem stark ausgeprägten Amtsverständnis ist aber eine durch Laien vollzogene Taufe eher selten und kommt allenfalls im Zusammenhang einer sogenannten Nottaufe vor. Für andere Kirchen (zum Beispiel: Brüderbewegung) ist eine Taufe durch Laien die Regel.
Ungetaufte können in den meisten Kirchen keine weiteren Sakramente empfangen.
Die Taufe in der Bibel
Die Taufe durch Johannes
Die erste Taufe, die in der Bibel erwähnt wird, ist die des Johannes. Er erhielt deshalb auch den Beinamen 'Täufer'. Die Johannes-Taufe geschah im Wasser des Jordans, war mit einem Sündenbekenntnis und innerer Umkehr (Buße) verbunden und hatte die Vergebung der Sünden zum Ziel (Matthäus 3,6, Markus 1,4f, Lukas 3,3ff.).
Diese Taufe wurde von der frühen Kirche nicht als christliche Taufe anerkannt (Apostelgeschichte 19,1-7) und deshalb (in diesem Falle) von Paulus wiederholt.
Die Taufe Jesu
Drei von vier Evangelien schildern explizit, dass Jesus sich von Johannes dem Täufer taufen ließ. Dabei werden folgende Begleitumstände berichtet: (1) Johannes weigert sich zunächst, dem Taufbegehren Jesu Folge zu leisten; er - Johannes - sei nicht würdig, die Taufe an dem, der größer ist als er, zu vollziehen. - (2) Nach der Taufe öffnet sich der Himmel; der Heilige Geist kommt "wie eine Taube" auf Jesus herab. - (3) Eine Stimme aus dem Himmel verkündet: "Dies ist mein geliebter Sohn. Ihn habe ich erwählt!" Matthäus, Markus und Lukas berichten, dass Jesus kurze Zeit nach Vollzug der Taufe durch Gottes Geist in die Wüste geführt wird, um dort von Satan (vergeblich) versucht zu werden. - (4) Im Zusammenhang seiner Taufe kommt es zu ersten Begegnungen zwischen Jesus und seinen späteren Aposteln.
Im Johannesevangelium wird berichtet, dass Jesus selbst nicht tauft (Johannes 4,2), wohl aber seine Jünger (Johannes 3,22; 4,2). Ob diese Taufe durch die Jünger bereits als christliche Taufe bezeichnet werden kann, ist umstritten.
Taufe in der Urgemeinde
Das Matthäusevangelium endet mit dem Taufbefehl von Jesus (Matthäus 28,18-20):
- "Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und lehret (wörtlich: machet zu Jüngern) alle Völker und taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes, und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende."
In der Pfingstpredigt des Petrus ruft er ein weiters Mal öffentlich zur Taufe auf, die auch hier mit Umkehr und Sündenvergebung verbunden ist, aber auch mit dem Empfang des Heiligen Geistes (Apostelgeschichte 2,38):
- "Tut Buße und lasse sich ein jeglicher taufen auf den Namen Jesu Christi zur Vergebung der Sünden, so werdet ihr empfangen die Gabe des Heiligen Geistes."
Paulus vergleicht die Taufe mit einem Begräbnis und dem neuen Leben durch die Auferstehung Jesu (Römerbrief 6,3ff) und bezeichnet sie in Titus 3,5 als das Bad der Wiedergeburt.
Auffällig bei den neutestamentlichen Taufberichten ist, dass die Taufe nicht ausdrücklich auf den "Namen des dreieinigen Gottes" vollzogen wird, sondern auf den Namen Jesus.
Als Täufling bezeichnet man Taufbewerber (Katechumenen) in der letzten Phase vor der Taufe bzw. Neugetaufte in zeitlicher Nähe zur erfolgten Taufe.
Taufritus
Das wesentliche, äußerlich sichtbare Element der Taufe ist Wasser.
Im Urchristentum geschah die Taufe durch das Übergießen oder durch vollständiges Untertauchen des Täuflings. Diese Taufform, die das Begrabenwerden und Auferstehen mit Jesus Christus symbolisiert, wird heute noch in den Ostkirchen, bei Baptisten und vielen anderen Freikirchen sowie in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage und bei den Zeugen Jehovas praktiziert. Das nebenstehende Bild zeigt ein Taufbecken aus der Zeit der Frühen Kirche, das dieser ursprünglichen Taufform diente.
In der römischen Kirche war das Untertauchen bis etwa zum 12. Jahrhundert durchaus eine übliche Taufform, im Mittelalter verbreitete sich das Übergießen anstelle des Untertauchens. Schon in der frühmittelalterlichen fränkischen Kirche und sicher auch in Teilen Italiens war das Übergießen allerdings gängige Praxis, wie die erhaltenen Bilddarstellungen seit dem 4. Jh. und die archäologischen Befunde zeigen. In der Folgezeit wurde in verschiedenen Kirchen das Übergießen des Täuflings auf das Besprengen mit Wasser reduziert, wobei bloßes Besprengen nach katholischen Kirchenrecht zu einer ungültigen Taufe führt und bei einer Konversion in der Regel wiederholt werden muss.
Als Nottaufe existierte die Taufe durch Übergießen oder Besprengen bereits im zweiten Jahrhundert. Sie wurde in Situationen praktiziert, in denen das Untertauchen des Täuflings nicht möglich war (Krankheit, Todesgefahr, Verfolgung). Dass aus diesen Ausnahmen später in vielen Kirchen die Regel geworden ist, hängt vor allem mit der Einführung der Säuglingstaufe zusammen. Die Deutsche Bischofskonferenz hat in diesem Zusammenhang erklärt: „Man kann durch Untertauchen oder durch Übergießen taufen. Die Taufe durch Untertauchen ist besser geeignet, die Teilnahme am Tod und an der Auferstehung Christi auszudrücken. In unseren Verhältnissen wird es im allgemeinen bei der Taufe durch Übergießen bleiben.“ Die Ostkirchen halten allerdings auch bei Kleinkindern an der Taufe durch Untertauchen fest, führen sie aber erst durch, wenn das neugeborene Kind kräftig genug ist.
Unter den Kirchen der Reformation gelten die Baptisten als die Kirchengemeinschaft, die als erste wieder zur urchristlichen Form der Untertauch-Taufe zurück gekehrt sind. Die Täufer tauften bis auf wenige Ausnahmen noch durch Übergießen. Die Mennoniten (Ausnahme: Mennoniten-Brüdergemeinden), die in direkter Weise aus dieser Bewegung hervorgegangen sind, praktizieren ebenfalls diese Taufform.
Taufform | Kirchengemeinschaft |
---|---|
Untertauchen | Baptisten | Brüderbewegung | Freie evangelische Gemeinde | Elim-Gemeinden | Jesus-Freaks | Kirche des Nazareners | Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage | Mennoniten-Brüdergemeinde | Orthodoxe Kirche | Pfingstler | Siebenten-Tags-Adventisten | Zeugen Jehovas |
Übergießen | Altkatholische Kirche | Anglikanische Kirche | Evangelisch-lutherische Kirchen | Evangelisch-methodistische Kirche | Evangelisch-reformierte Kirche | Mennoniten | Römisch-katholische Kirche| Neuapostolische Kirche |
Besprengen |
Wesen der Taufe
In der Taufe wird der Täufling gemäß der Theologie des Apostels Paulus in Christi Tod getauft und mit Christus "begraben in den Tod". Der Vollzug der Taufe bezeichnet damit die sicht- und erlebbare Schwelle zwischen dem alten Sein des Menschen in der Sünde und dem neuen Sein seines Lebens in Christus. Ihr Wasser tötet und schenkt Leben zugleich. Mit ihr erhält der Getaufte Anteil an Christi Auferstehung (vgl. Römer-Brief, Kapitel 6). Gleichzeitig wird er Teil des universalen Leibes Christi. Die Taufe steht damit im Dienst und ist Ausdruck des göttlichen Versöhnungshandelns durch Kreuz und Auferstehung Christi. Wie dieses in Christus ein für allemal zum Heil der Welt geschehen ist, so geschieht auch die Taufe ein für allemal zum Heil des sich im Bekenntnis seines Glaubens zu Christus bekennenden Täuflings und ist einer Wiederholung weder fähig noch bedürftig. Als Geschehen im Heiligen Geist macht sie ihn der Rechtfertigung teilhaftig und bezweckt zugleich den Wandel in einem neuen Leben, das von der Knechtschaft in die Freiheit der Kinder Gottes und von der Sünde in den Dienst der Gerechtigkeit und in die Heiligung führt.
Gültigkeit der Taufe
Die Gültigkeit einer Taufe hängt bei den meisten Kirchen nicht von der Konfession des Täuflings oder Taufenden ab. Von den meisten Kirchen anerkannt wird eine Taufe, die vollzogen ist
- auf den Namen des dreieinigen Gottes (z.B. 'ich taufe dich auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes'). Eine interessante Variante bietet hier die Taufpraxis mancher freikirchlicher Kreise, die unter Berufung auf die in der Apostelgeschichte erwähnten Taufberichte (zB Apg. 2,38; 10,48; 19,5 u.a.) ausschließlich auf den Namen Jesus taufen; der im Taufbefehl Christi genannte Name des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes sei gemäß diesen Taufberichten der Name Jesus.
- durch Untertauchen oder Begießen (in taufgesinnten Freikirchen, insbesondere bei den Baptisten, oft nur durch Untertauchen)
- mit der richtigen Intention. Die Intention muss lediglich darin bestehen zu tun, was die Kirche in der Taufe tut. Ein tiefer gehendes theologisches Verständnis der Taufe durch den Taufenden ist nicht nötig.
Die Taufe wird in der Regel von einem Geistlichen durchgeführt, im Notfall kann (und muss) jeder Laie eine gültige Taufe spenden (Nottaufe); nach katholischem Verständnis kann die Nottaufe sogar durch einen Nichtchristen gespendet werden.
Bei manchen Freikirchen (insbesondere Baptisten und Pfingstgemeinden) hängt die Gültigkeit einer Taufe auch davon ab, ob der Täufling sich bewusst für die Taufe entschieden hat. Christen, die als Säuglinge getauft wurden, gelten hier als ungetauft. Sie werden, sofern sie sich zum christlichen Glauben bekennen, dennoch als Mitchristen anerkannt.
Kindertaufe - Gläubigentaufe
In der Taufpraxis der verschiedenen Konfessionen wird zwischen zwei Taufen unterschieden:
- Säuglings- bzw. Kindertaufe und
- Erwachsenen- bzw. Gläubigentaufe.
Die Säuglingstaufe steht dafür, dass dem "im Glauben der Kirche" getauften Kind die Gnade Gottes "ohne Verdienst" geschenkt wird, somit steht hier der in der Taufe vollzogene Gnadenakt Gottes im Zentrum.
Die Gläubigentaufe auf der anderen Seite verdeutlicht die persönliche Entscheidung eines Gläubigen, sich öffentlich zu Jesus Christus und seiner Kirche zu bekennen. Die Säuglingstaufe wird von den Vertretern der Gläubigentaufe vor allem deswegen abgelehnt, weil Gnade ein Angebot der Liebe Gottes ist. Angebote können angenommen oder abgelehnt werden. Die Taufe ist nach diesem Verständnis die positive Antwort auf das Gnadengeschenk Gottes in Jesus Christus. Vertreter der Gläubigentaufe verweisen in dem Zusammenhang auf die Apostelgeschichte: Die nun sein (erg.: des Petrus) Wort aufnahmen, ließen sich taufen (Apostelgeschichte 2,41a).
Katholische/Evangelische Tauffeier

In der katholischen und evangelischen Tauffeier spiegelt sich die urchristliche Praxis der Gläubigentaufe: Der Täufling wird nach seinem Taufbegehren und Glaubensbekenntnis gefragt (siehe auch Abrenuntiatio diaboli) und erst aufgrund seines Bekenntnisses getauft. Da heute in der Regel Säuglinge getauft werden, antworten Eltern und Paten stellvertretend für das Kind auf diese Fragen. Folgende Riten schließen sich an: Die Übergabe der an der Osterkerze entzündeten Taufkerze mit den Worten Empfange das Licht Christi (die Taufe hieß in der Alten Kirche auch griech. phôtismós "Erleuchtung"). In der katholischen Kirche (sowohl römisch-katholisch als auch anglikanisch (optional) und orthodox) folgt die Salbung mit Chrisam, die auf die Salbung der Könige, Priester und Propheten im Alten Testament und auf den Christus-Namen verweist. Es kann ggf. danach ein weißes Kleid überreicht werden, als Symbol der Reinheit und Unschuld in Christus (vgl. Weißer Sonntag). Zum Schluß wird mit dem Effata-Ritus für die Öffnung der Sinne des Täuflings für Gottes Gebote und seinen/ihren Mund für das Lob Gottes gebetet.

Die Taufe soll im normalen Gemeindegottesdienst stattfinden. Typischerweise wird an der entsprechenden Stelle im Gottesdienstablauf (vor oder nach der Predigt) zunächst ein Tauflied gesungen. Zur Erinnerung an ihre eigene Taufe spricht dann die gesamte Gemeinde das Glaubensbekenntnis. Taufbefehl und - bei Taufen vor dem Konfirmationsalter - Kinderevangelium werden gelesen. Eltern und Paten werden gefragt, ob sie auch gewillt sind, das Kind im christlichen Glauben zu erziehen und antworten "Ja, mit Gottes Hilfe!". Täuflinge ab dem Konfirmationsalter werden stattdessen selbst gefragt, ob sie sich taufen lassen möchten. Auf die Frage des Liturgen "Wie heißt das Kind?" wird der Name genannt und anschließend die Taufe vollzogen. Dazu kann eine Glocke geläutet werden. Meist erhält der Täufling einen Taufspruch, der ihn auf seinem Lebensweg begleiten soll. In Erinnerung an das Jesuswort "Ich bin das Licht der Welt" wird auch häufig eine Taufkerze an der Osterkerze entzündet, die der Täufling mit nach Hause nimmt. Es folgt die Segnung der Eltern und Paten. Häufig begrüßt zum Abschluss ein Mitglied des Leitungsorgans (Kirchenvorstand bzw. Presbyterium) der Kirchengemeinde den Täufling als neues Gemeindeglied.
Die Taufe wird mitsamt dem Taufspruch in die Kirchenbücher eingetragen.
Im Falle der Säuglingstaufe gibt die spätere Konfirmation dem Täufling die Möglichkeit, selbst noch einmal seine Zugehörigkeit zum christlichen Glauben zu bekräftigen. Seit die Konfirmation zunehmend nicht mehr als Voraussetzung für die Abendmahlsteilnahme verstanden wird, liegt bei ihr der Schwerpunkt wieder stärker auf dieser Bekräftigung.
Baptistische Tauffeier

Für die baptistische Tauffeier gibt es keine vorgeschriebene Liturgie. In der Regel hat sie jedoch folgenden Ablauf: Der Täufling berichtet vor der versammelten Gemeinde von seinem Weg zum christlichen Glauben und bekennt sich mit eigenen Worten zu Jesus Christus als seinem Herrn und Erlöser. Oft schließt sich an das persönliche Zeugnis das gemeinsam gesprochene Apostolische Glaubensbekenntnis an. Danach steigt der Täufling (meist weiß gekleidet) in das Baptisterium oder - sofern die Taufe im Freien statt findet - in das Gewässer, wo bereits der Täufer (Pastor oder Gemeindeältester) auf ihn wartet. Der Taufbegleiter verliest den Taufspruch (ein für den Täufling persönlich ausgesuchtes Bibelwort). Daraufhin wird der Täufling durch einmaliges Untertauchen auf den Namen des dreieinigen Gottes (und / oder auf den Namen Jesus) getauft. Täufer und Täufling begeben sich in die Umkleideräume, während die Gemeinde in frei gesprochenen Gebeten für die erlebte Taufe dankt und gleichzeitig für den Täufling Gottes Segen erbittet. Anschließend wird der Getaufte unter Handauflegung von den Ältesten der Gemeinde gesegnet und in die Gemeinde aufgenommen. Eine Abendmahlsfeier kann den Taufgottesdienst beschließen.
Die Siebenten-Tags-Adventisten praktizieren den Taufgottesdienst in sehr ähnlicher Weise.
Ökumenische Diskussion
In der aktuellen ökumenischen Diskussion wird der alle Christen verbindende Charakter der Taufe betont. So heißt es in einer Erklärung zum Kirchenverständnis, die 2006 auf der 9. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen verabschiedet wurde: "Durch Gottes Gnade macht die Taufe sichtbar, dass wir zueinander gehören, auch wenn einige Kirchen noch nicht in der Lage sind, andere als Kirchen im vollen Wortsinn anzuerkennen."
Dabei wird der Brückenschlag auch zu denjenigen Christen versucht, die keine Wassertaufe praktizieren. Die Kompromissformel lautet: "das gemeinsame Grundmuster einer in der Taufe gründenden christlichen Initiation"
Taufe durch den Heiligen Geist
Pfingstlerische oder charismatische christliche Kirchen betonen neben der sichtbaren, äußeren Taufhandlung besonders die Taufe durch den Heiligen Geist. Als Beispiel aus dem Neuen Testament wird Pfingsten genannt: Der Heilige Geist verleiht den Christen mit der Geistestaufe unter anderem die Fähigkeit der Glossolalie, d.h. in ihnen unbekannten Sprachen zu reden. Nichtcharismatische Kirchen sehen in der Taufe durch den Heiligen Geist eher eine innere Wandlung als eine nach außen sichtbare Veränderung.
Ein ähnlicher Vorgang wird in der Neuapostolischen Kirche neben der Wassertaufe und dem Abendmahl als drittes Sakrament gespendet: Die "Heilige Versiegelung" durch einen ordinierten Apostel lässt den heiligen Geist durch den Ritus der Handauflegung in den Gläubigen überströmen und verleiht ihm damit den Status der Gotteskindschaft.
Vor allem in Kreisen des Dispensationalismus, d.h. in denen die Bibel heilsgeschichtlich eingeteilt wird, wird die Geistestaufe als "ein" Ereignis mit der Wiedergeburt gesehen. Dies wird vor allem in den Bibelstellen in 1Kor 12,13 und Apg 11,1-18; deutlich.
Rechtliche Bedeutung
Innenrecht der Religionsgemeinschaft ("Kirchenrecht")
In vielen Religionsgemeinschaften begründet die Taufe in kirchenrechtlicher Hinsicht die Mitgliedschaft des Getauften in der Ortsgemeinde und zugleich der Religionsgemeinschaft.
Staatliches Recht ("Staatskirchenrecht")
Neben dieser kirchenrechtlichen Bedeutung der Taufe kann sie auch Rechtsfolgen für die staatliche Rechtsordnung haben. Inwieweit der Staat die durch Taufe begründete Kirchenmitgliedschaft anerkennt, regelt das (weltliche) Staatskirchenrecht. In Deutschland ist es dem Staat auf Grund der Trennung von Staat und Kirche und seiner weltanschaulichen Neutralität verwehrt, zu bestimmen, wer einer Kirche angehört. Die mitgliedschaftliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft ordnet diese vielmehr nach Art. 137 Abs. 3 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG als eigene Angelegenheit selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes (BVerfGE 30, 415 - Mitgliedschaftsrecht). Anders sieht es aber dann aus, wenn die Religionsgemeinschaften vom Staat abgeleitete Befugnisse wahrnehmen oder das staatliche Recht an die Mitgliedschaft Rechtsfolgen knüpft (z.B. Kirchensteuereinzug). Dann nämlich ist die negative Religionsfreiheit des Mitglieds, also das Grundrecht, einer Religion nicht anzugehören, gegen das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaft abzuwägen. Das Bundesverfassungsgericht sieht aber durch die Taufe und die staatlichen Kirchenaustrittsgesetze der Länder sichergestellt, dass niemand gegen seinen Willen im staatlichen Recht als Mitglied einer Religionsgemeinschaft behandelt wird. Dies gelte auch für die Kindstaufe, wo die sorgeberechtigten Eltern für ihre Kinder handelten. Im Ergebnis erkennt das staatliche Recht also die durch Taufe begründete Mitgliedschaft auch da an, wo daraus Rechte oder Pflichten im staatlichen Bereich folgen.
Literatur
- Peter Gerlitz, Udo Schnelle, Edward J. Yarnold, Jörg Ulrich u.a.: Taufe I. Religionsgeschichtlich II. Neues Testament III. Alte Kirche IV. Mittelalter V. Reformationszeit VI. Neuzeit VII. Dogmatisch und ethisch VIII. Praktisch-theologisch. In: Theologische Realenzyklopädie 32 (2001), S. 659-741 (umfassender Überblick mit Lit.)
- Liturgische Kommission der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK): Die heilige Taufe. Hannover 2002
- David P. Scaer: Baptism. Volume XI. Confessional Lutheran Dogmatics. 1999 ISBN 0-9622791-2-1
- Franz Eugen Schlachter: Was lehrt die Bibel von der Taufe. 1896
- Wolfram Kerner: Gläubigentaufe und Säuglingstaufe (Diss. Heidelberg, Norderstedt 2004)
- Robert H.Stein: Baptism and Becoming a Christian in the New Testament``Southern Baptist Theological Journal, vol.2, Spring 1988,pp. 6-17
- Dietrich Bonhoeffer: Die Taufe. In: ders.: Nachfolge. Gesammelte Werke (Hg von Martin Kuske und Ilse Tödt), Gütersloh: Christian Kaiser Verlag, 2. Aufl. 1994, Band IV, S. 219ff
- Johannes Schneider:Taufe und Gemeinde im Neuen Testament,Oncken Verlag,2.Auflage 1984
- Friedrich Sondheimer: Die wahre Taufe;Ein Bekenntnis zur Taufe der Gläubigen,Oncken Verlag,4.Auflage 1974