Debitor
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Der Debitor (lateinisch „'der Schuldner'“, von debere, „schulden“; engl. accounts receivable) bedeutet 'Schuldner' von Geld oder Ware. Der Begriff wird verwendet:
- im Bankwesen: Kreditnehmer oder andere Personen/Organisationen, denen gegenüber kurz- oder mittelfristige Forderungen bestehen
- in der Debitorenbuchhaltung: Auftraggeber, für den eine Leistung erbracht wird und gegenüber dem Forderungen aus Lieferungen/Leistungen bestehen. (Das Gegenteil des Debitors ist der Kreditor)
- im Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches
- im Inkasso beziehungsweise Factoring / Zession: Schuldner (Zessus, Debitor Cessus), von dem ein Inkassobüro (Neugläubiger, Zessionar) die übertragene Forderung eines Altgläubigers (Zedent) aufgrund eines Abtretungsvertrags (Zessionsvertrag) einzieht
- Im Umgangssprachlichen wird Debitor einfach auch als Kunde (von Lieferungen und Leistungen) bezeichnet
- Da für den Jahresabschluss ein Saldierungsverbot gilt, sind Debitoren mit Überzahlungen (sogenannte kreditorische Debitoren) nicht bei den Forderungen auszuweisen. Im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen werden sie zu den sonstigen Verbindlichkeiten umgegliedert sowie in der Bilanz ausgewiesen.