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Abgeordneter

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Der Abgeordnete (auch Parlamentarier; Deputierter; Volksvertreter; Repräsentant; Delegierter) ist eine von Wahlberechtigten in eine Versammlung, z.B. Parlament oder Nationalversammlung, gewählte Person.

Abgeordnete genießen in den meisten Staaten juristische Immunität, d.h. sie unterliegen nicht der Strafverfolgung, soweit nicht das Parlament ein Verfahren zur Aufhebung der Immunität vorgenommen hat. Aufgrund des Grundsatzes der Indemnität können sie für Äußerungen im Parlament grundsätzlich nicht außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden.

Deutschland

Allgemeines

In Deutschland werden die Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB) auch als "Abgeordnete" oder besser "Bundestagsabgeordnete" bezeichnet. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt, sind als Vertreter des ganzen Volkes weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Die gewählten Abgeordneten des Landtages eines Bundeslandes in Deutschland werden als Mitglied des Landtages (MdL) bezeichnet.

Die gewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in Deutschland als Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP) bezeichnet.

Bezüge

Die Bezüge der Abgeordneten werden Diäten genannt. Sie werden entweder vom Parlament selbst oder von einer vom Parlament berufenen Kommission festgesetzt. Dies ist notwendig, da eine Festlegung durch die Regierung gegen den Grundsatz der Unabhängigkeit der Abgeordneten verstoßen würde.

Neben den Bezügen erhalten Abgeordnete in Deutschland auch eine Amtsausstattung. Sie umfasst Geld- und Sachleistungen, z.B. eingerichtete Büros am Sitz des jeweiligen Parlaments, freie Benutzung aller Verkehrsmittel und der Telekommunikationseinrichtungen des Parlaments.

Diäten wurden eingeführt, damit auch weniger begüterte Personen ein Mandat wahrnehmen konnten. Außerdem hoffte man so, die Bestechlichkeit zu vermindern und die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu erhöhen.

Es ist Abgeordneten erlaubt, weitere Tätigkeiten in der freien Wirtschaft anzunehmen, wie etwa Aufsichtsratsposten. Heute jedoch haben manche Abgeordnete, die zahlreiche Posten in Aufsichtsräten inne haben, z. T. wesentlich höhere Bezüge aus ihren Nebentätigkeiten als aus ihren Diäten. Als Beispiele werden gerne Otto Graf Lambsdorff und Wolfgang Bötsch genannt. Es ist nicht auszuschließen, dass hohe außerparlamentarische Bezüge die Neutralität eines Abgeordneten beeinflussen können, d. h. dass der Abgeordnete dem Unternehmen, in dem er im Aufsichtsrat sitzt, als Abgeordneter durch sein Abstimmungsverhalten entgegenkommt und dass die Unternehmen das erwarten. Dies wird auch Lobbying genannt.

Österreich

Allgemeines

In Österreich wird ein Abgeordneter auch Mandatar (lat. "Beauftragter") bezeichnet. Er wird gewählt und in eine der öffentlich-rechtlichen Körperschaften entsandt. Es gibt Abgeordnete zum Nationalrat, zum Bundesrat und zum Landtag.

Die Rechte und Pflichten sind in Bundesgesetzen und den entsprechenden Landesgesetzen geregelt. Beispiele sind die Immunität, die einem Abgeordneten einen Schutz gegen gerichtliche Verfolgung bietet oder das Bezügegesetz, das die Bezüge und Aufwandsentschädigungen regelt.

Wilder Abgeordneter

Als wilder Abgeordneter wird jener bezeichnet, der zwar zur Zeit seiner Wahl auf der Kandidatenliste einer Partei stand, aber später aus der Partei und damit aus dem Klub austrat. Da er aber vom Volk gewählt wurde, behält er sein Mandat. Aber er unterliegt keinem Fraktionszwang und kann nach seinem Gewissen entscheiden. Sind die Mehrheitsverhältnisse knapp, so kann er damit zum Zünglein an der Waage werden.

Italien

In Italien werden die Mitglieder der ersten Kammer des Parlaments (Abgeordnetenkammer) als Abgeordnete, deputati bezeichnet. Sie werden mit onorevole, Ehrwürdiger angesprochen. In Südtirol wird der Begriff, wie in Österreich, weiter aufgefasst.