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Inventar

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Inventar oder auch Anlagenstamm ist ein „Vermögensverzeichnis“ aller bilanzierten Wertgegenstände eines Unternehmens. Es stammt von dem im 15./16. Jahrhundert gebräuchlichen, lateinischen Wort inventarium (juristisches Fachwort) ab.

Auch heute versteht man unter einer Inventur die Bestandsaufnahme der Vermögenswerte. In der Betriebswirtschaft bezeichnet das Inventar die Gesamtheit der beweglichen Vermögenswerte einer Firma. Auch Einrichtungen von Wohnungen werden gelegentlich damit bezeichnet. Eine Inventaraufstellung in Kontenform nennt man Bilanz.


Betriebswirtschaft

Definition

Das Inventar ist das gem. § 240 Abs. 1 HGB vom Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres aufzustellende Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden. Sachanlagevermögen und Vorräte sind durch körperliche Bestandsaufnahme (Zählen, Wiegen, Messen, Schätzen)zu erfassen.

Inventur

Unter Inventur ist der tatsächliche Vorgang der Bestandsermittlung zu verstehen.
Bei der Art und Weise, die Bestandsaufnahme vorzunehmen, werden insbesondere vier Verfahren unterschieden. Bei der Stichtagsinventur handelt es sich i. d. R. um eine Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag. Wird die Inventur aus organisatorischen Gründen auf mehrere Tage ausgedehnt (so dass sie auch faktisch über den Bilanzstichtag hinausreichen kann), ist dies eine erweiterte Stichtagsinventur.

Wird die Inventur bis zu drei Monate vor oder bis zu zwei Monate hinter den Bilanzstichtag gelegt, ist dies eine vorverlegte Inventur oder eine nachverlegte Inventur. Nun müssen allerdings die ermittelten Werte in einem sog besonderen Inventar verzeichnet und dann auf den Bilanzstichtag vor- bzw. zurückgerechnet werden. Wird die Bestandsaufnahme über das ganze Jahr verteilt fließend erhoben, wird durch dieselbe Methode der Vor- oder Rückrechnung ein Endwert erreicht. Dies Aufnahmeverfahren ist die so genannte permanente Inventur.

Bei einer Stichprobeninventur werden nur hochwertige Artikel körperlich aufgenommen, die restlichen Artikel werden nach dem Zufallsprinzip Stichprobenartig gezählt. Der Gesamtbestand wird anhand spezieller zugelassener Software hochgerechnet.

Neben der Erfassung der Bestandsgrössen durch die Inventur bleibt nun noch die Entwicklung dieses erfassten Bestandes, in der Regel eines Geschäftsjahres, zu betrachten. Erst mit dieser Strömungsgrösse lässt sich die Entwicklung eines Bestandes beurteilen, was dann auch Aussagen über die Entwicklung des Betriebes zulässt. Insbesondere die Entwicklung der Eigenkapital-Position ist hier von Bedeutung.

Inventar (formal)

Das Inventar, also das Ergebnis der Inventur, ist ein ausführliches Bestandsverzeichnis, das alle Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Art, Menge und Wert ausweist. Das Inventar besteht aus dem Vermögen, den Schulden und dem Eigenkapital bzw. dem Reinvermögen.

Das Resultat einer Bestandsaufnahme wird in einem in (mindestens) drei Teile gegliederten Inventar niedergelegt:

  1. Vermögensgegenstände werden in Anlagevermögen und Umlaufvermögen unterteilt. Dabei werden dauerhaft im Betrieb eingesetzte Güter zum Anlagevermögen, nur vorübergehend eingesetzte bzw. gebundene Güter zum Umlaufvermögen gerechnet.
  2. Schulden (=Fremdkapital - bilanztechnisch auch Verbindlichkeiten genannt)
  3. Reinvermögen (=Eigenkapital) als Differenz von (1) und (2) ermittelt, als würden die (veräußerten) Vermögensgegenstände gegen die Schulden aufgerechnet.


Das Inventar umfasst also von oben nach unten:


  • Vermögen (nach steigender Liquidität sortiert):
    • Anlagevermögen
      • Grundstücke und Gebäude,
      • Maschinen
      • Fuhrpark
      • Geschäftsausstattung
    • Umlaufvermögen
      • Rohstoffe
      • Hilfsstoffe
      • Betriebsstoffe
      • Unfertige Erzeugnisse
      • Fertigerzeugnisse
      • Forderungen
      • Bargeld(Kasse)
      • Bankguthaben
  • Schulden (=Verbindlichkeiten) (nach steigender Fälligkeit sortiert)
    • Langfristige Schulden
      • Hypothekenschulden
      • Darlehensschulden
    • Kurzfristige Schulden
      • Verbindlichkeiten an Lieferanten,
      • Wechselschulden,
  • Errechnung des Reinvermögens (=Eigenkapital)
    • Vermögen - Schulden = Reinvermögen


Wikibooks: Inventar – Lern- und Lehrmaterialien