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Tagespflegeperson

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Eine Tagespflegeperson ist eine Tagesmutter oder ein Tagesvater, die/der ein Tageskind betreut. Die Eltern des Tageskindes sind in der Regel berufstätig, oder absolvieren eine Schul- oder Berufsausbildung. Die Vermittlung erfolgt meist über sogenannte Tagespflegebörsen der Städte und Gemeinden. Voraussetzung für die Vermittlung sind ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis und eine amtsärztliche Untersuchung der Pflegeperson und der Familienangehörigen. Besondere fachliche Qualifikationen werden nicht vorausgesetzt. Eine Tagespflegeperson kann bis zu fünf Tageskinder betreuen. Für eine Grundqualifikation bieten die Tagespflegebörsen evtl. auch Kurse an.

Zwischen der Tagespflegeperson und den Eltern wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Hier kann individuell die Betreuungszeit und die Höhe des Tagespflegegeldes vereinbart werden.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen.

http://www.tagesmuetter-bundesverband.de