Allgemeine Ortskrankenkasse
Eine Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK - Die Gesundheitskasse) ist eine regional abgegrenzte Krankenkasse in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland; die Abgrenzung kann eine Landesregierung durch Rechtsverordnung vornehmen (§§ 143 -146a SGB V). Die AOKs gehören zur Kassenart „Allgemeine Ortskrankenkassen“ (§ 4(2) SGB V).
Die AOKs betreuen mit 61.500 Mitarbeitern und 1.710 Geschäftsstellen 25,3 Millionen Menschen (im Durchschnitt 2004). Dies entspricht einem Drittel der Bevölkerung Deutschlands und knapp 37 % Marktanteil. Damit sind die AOKs Marktführer in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es gibt siebzehn AOKs, die sowohl Krankenkasse als auch Landesverband i.S.d. SGB V sind. In jedem Bundesland gibt es eine AOK und in Nordrhein-Westfalen sogar zwei (AOK Rheinland und AOK Westfalen-Lippe). Die Zahl der AOKs wird sich in den nächsten Jahren verringern. So planen die AOK Rheinland und die AOK Hamburg einen Zusammenschluss zum 01.07.2006. Danach soll die Fusion der beiden AOKs aus NRW erfolgen.
Aufgrund ihrer rechtlichen Struktur bezeichnet man eine AOK auch als eine landesunmittelbare Kasse, d. h. sie unterliegt der Aufsicht der für die Gesundheitspolitik zuständigen Landesgesundheitsministerien. Die AOKs sind rechtlich selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie haben eigene Selbstverwaltungen aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und eigene Vorstände.
Die AOKs treten unter der Marke „AOK - Die Gesundheitskasse“ mit einheitlichem Erscheinungsbild auf. Der korrekte Plural lautet AOKs, da dies ein Markenname ist und daher nicht der Plural von "Kassen" gebildet wird. Zudem besteht Verwechslungsgefahr mit der (inoffiziellen) Abkürzung der AOK Niedersachsen AOKN.
Geschichte
Die AOKs wurden im Jahr 1884 unmittelbar nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 1883 durch Reichskanzler Otto von Bismarck gegründet. Anfangs gab es 8.200 Ortskrankenkassen, denen die Arbeiter zugewiesen wurden, wenn sie nicht anderweitig zu versichern waren. Ab 1892 konnten auch Angestellte und Heimarbeiter neben gewerblichen Arbeitern Mitglied werden. Im Lauf der Zeit wurden die AOKs auf Kreisebene organisiert und auch im Gefolge der Kreisverwaltungsreformen reduziert. Das Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 hat mit der Einführung der freien Kassenwahl der Versicherten und des freien Wettbewerbs unter den Krankenkassen zu einer weiteren Fusionswelle unter den damals knapp 300 AOKs auf nunmehr 17 AOKs geführt. Seit dem Ende der Primärzuständigkeit im Jahr 1996 ist auch die Schließung von AOKs bei mangelnder Leistungsfähigkeit möglich.
Fortschritt mit EDV
In Kooperation mit der Firma SAP entwickelt die AOK eine Branchensoftware, die den gesamten Bereich der gestzlichen Krankenversicherung abdeckt. Hierfür wurde die AOK-Systems gegründet, die das Programm entwickelt. Das ursprünlich SAM genannte Programm wurde im Juni 2005 in oscare umbenannt.
Der AOK-Bundesverband
Die Landes-AOKs werden vom AOK-Bundesverband als Spitzenverband im Sinne des SGB V vertreten. Der Bundesverband arbeitet mit Sitz in Bonn, ab 1.7.2008 in Berlin. Dr. Hans Jürgen Ahrens ist Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Der AOK-Bundesverband gibt u.a. monatlich das Magazin „G+G (Gesundheit und Gesellschaft)“ heraus.
Finanzen
2005 haben die AOKs 53,6 Milliarden Euro für Leistungen ausgegeben. Umgerechnet auf das einzelne Mitglied entspricht dies 2.921 Euro. Die Behandlung im Krankenhaus war auch 2005 mit rund 20,3 Milliarden Euro der größte Ausgabenposten. Die Ausgaben für Arzneimittel stiegen um 17,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 2004 waren sie noch als Folge der Gesundheitsreform gesunken.
AOK und der Risikostrukturausgleich
Die AOKs als große Versorgerkassen sind mit jährlichen Einnahmen von rund 12 Milliarden Euro aus dem Risikostrukturausgleich (RSA) die größten Empfänger aus diesem Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen. Dies beruht unter anderem auf der systembedingten Historie der Ortskrankenkassen als einstige Pflichtkrankenversicherung der Arbeiter. Diese spiegelt sich heute noch in der Versichertenstruktur wider (zum Beispiel hoher Morbiditätsgrad) und ist mit hohen Ausgaben für die Kassenart verbunden.
Beitragssätze
Je nach Landesverband unterscheiden sich die allgemeinen Beitragssätze (Stand: 1. Juni 2006):
AOK Baden-Württemberg: 13,9 % AOK Bayern: 13,6 % AOK Berlin: 14,6 % AOK Brandenburg: 13,6 % AOK Bremen/Bremerhaven: 13,6 % AOK Hamburg: 14,0 % AOK Hessen: 14,4 % AOK Mecklenburg-Vorpommern: 14,0 % AOK Niedersachsen: 13,5 % AOK Rheinland: 13,4 % AOK Rheinland-Pfalz: 13,9 % AOK Saarland: 14,6 % AOK Sachsen: 12,0 % AOK Sachsen-Anhalt: 13,5 % AOK Schleswig-Holstein: 14,4 % AOK Thüringen: 13,6 % AOK Westfalen-Lippe: 13,0 %
Links
- http://www.aok.de - Website der AOK - Die Gesundheitskasse
- http://www.aok-bv.de/aok/daten/index.html - AOK-Bundesverband, Zahlen und Fakten
- http://www.aok-verlag.de - Unternehmenseigener Verlag