Zum Inhalt springen

Kirchenverfassung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. Juli 2004 um 14:38 Uhr durch Mario todte (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Kirchenverfassung ist ein allgemeiner Begriff für die Zustände innerhalb der Kirche als Institution wie auch ihrer Gemeinde. Das betrifft die Verhältnisse im Papsttum, des hohen und niederen Klerus wie auch der Laienpriester. Die rechtlichen Zustände stellen dabei lediglich einen Aspekt dar. Sie meinen keineswegs eine Verfassung der Kirchen im staatsrechtlichen Sinne. Sie umfassen weiterhin auch die materiellen, religiösen, sittlichen, moralischen, intellektuellen und sonstigen Verhältnisse wie u.a. ihre Verwaltung. Im Falle der Erstarrung dieser Zustände besteht die Notwendigkeit zu Reformen der Kirchenverfassung. So z.B. läßt die Erstarrung der spätmittelalterlichen Kirchenverfassung die Notwendigkeit der Reformen immer deutlicher hervortreten. Als Beispiele für einen umfassenden Reformbedarf können die Namen von John Wyclif, Wilhelm von Ockham und Jan Hus gelten. Diese sind in vorreformatorischer Zeit fraglos die bekanntesten unter den Reformkräften innerhalb der Kirche. Auch Johann von Wesel oder Johann Pupper von Goch als Vertreter der deutschen "Reformkirche" können wir hier nennen. Die Reformation, wie sie durch Martin Luther, wenn auch nicht so beabsichtigt, jedoch eingeleitet wird und damit endgültig zur Abspaltung von der Katholischen Kirche führt, ist hiervon eine Folge wie auch die innerkirchliche Reformbewegung in Zuge des Konzils von Trient, der Gegenreformation und die Glaubemskämpfe.


"siehe auch:" Konfessionen, Liste von Reformatoren, presbyterianische Kirchen