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Solidarität

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Solidarität ist das Zusammengehörigkeitsgefühl von Gruppen und Individuen, im weiteren Sinne auch von Staaten in Bündnissen. Sie äußert sich in gegenseitiger Unterstützung und Hilfe. Solidarität ist eines der Grundprinzipien des menschlichen Zusammenlebens: Der Mensch ist kein Einzelgänger, sondern lebt und lebte seit Anbeginn seiner Evolution immer in Gruppen: Die gegenseitige Unterstützung in der Gruppe ist anfangs für das Überleben der Gruppe, später für die Wohlfahrt innerhalb der Gruppe entscheidend.

Alfred Vierkandt (1969) definierte Solidarität folgendermassen: "Solidarität ist die Gesinnung einer Gemeinschaft mit starker innerer Verbundenheit"

"Solidarität ist das Zusammengehörigkeitsgefühl, das praktisch werden kann und soll." Solidarität impliziert ein Prinzip der Mitmenschlichkeit; Solidarität konstituiert sich aus freien Stücken. (Karl Otto Hondrich, Claudia Koch-Arzberger, Solidarität in der modernen Gesellschaft, Fischer, 1994)

Aus einer lange Zeit nur "gelebten" Solidarität hat sich im Europa des 19. Jahrhunderts insbesondere durch die anwachsende Arbeiterschaft eine Institutionalisierung des Solidaritätsprinzips entwickelt: Die gegenseitige Absicherung innerhalb der Arbeiterschaft gegen für sie existentiell bedrohliche Entwicklungen der Industrialisierung wurde zur Grundlage und zum Kampfbegriff der Arbeiterbewegung. Im 20. Jhdt. wurde Solidarität zu einem der zentralen Begriffen in sozialistisch/sozialdemokratischen Parteiprogrammen.

Das institutionalisierte Solidaritätsprinzip kommt in bestimmten Formen der Versicherung zum Ausdruck, und zwar in den vier klassischen Risikobereichen von Arbeit: Krankheit, Unfall, Altersvorsorge und Arbeitslosigkeit.

Jedes Mitglied dieser Gemeinschaft bezahlt Beiträge in die gemeinsame, von einer Versicherungsgesellschaft verwaltete Kasse. Daraus werden denen, die einen Schaden erleiden, finanzielle Mittel zur Deckung zur Verfügung gestellt.

In der umlagebasierten Pensionsvorsorge kommt Solidarität in Form des Generationenvertrags zum Ausdruck. Als Gegensatz dazu könnte man die private Pensionsvorsorge betrachten, mit der jeder Einzelne sein eigenes Risiko abzusichern versucht, auch mit dem Risiko, dass die eigene Pensionskasse bankrott geht.

Bei der Arbeitslosenversicherung sichert sich eine Risikogemeinschaft durch Zahlungen gegen Arbeitslosigkeit ab.

Siehe auch