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Frauenstudium im deutschen Sprachraum

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Das Frauenstudium, also die Möglichkeit für Frauen zu studieren, war lange alles andere als selbstverständlich.

Erst seit dem Ende des 19. Jahrhunderts wurde an deutschen Universitäten allmählich die Immatrikulation von Frauen erlaubt. Jahrhundertlang waren die Hochschulen eine (fast ausschließliche) männliche Domäne gewesen. Das zentrale Anliegen der Frauenbewegung im deutschen Kaiserreich war die Verbesserung der Frauenbildung und der Zugang zu Männern vorbehaltenen Berufen und Bildungswegen. 1888 reichte der Allgemeine Deutsche Frauenverein eine Petition beim preußischen Abgeordnetenhaus ein, die um die Zulassung von Frauen zum Medizinstudium und zur wissenschaftlichen Lehrerinnenausbildung bat. Im gleichen Jahr forderte der Frauenverein Reform die Zulassung zu allen Fächern. Unmittelbare Erfolge konnten diese Initiativen jedoch nicht verbuchen.

Am 16. Mai 1904 genehmigte der württembergische König in einem Erlass, dass "reichsangehörige weibliche Personen unter den gleichen Voraussetzungen und in der gleichen Weise wie männliche Personen an der Universität Tübingen" als Studierende immatrikuliert werden. In Baden war die Universität Freiburg i.Br. die erste Hochschule im Kaiserreich mit einem regelrechten Frauenstudium seit dem Wintersemester 1899/1900. In Bonn wurden 1896 die ersten Gasthörerinnen zugelassen. Allgemein erlaubte wurde das Frauenstudium in Preußen erst 1908.

Andere europäische Länder haben Frauen erheblich früher das Studium ermöglicht. 1849 wurde das erste Frauencollege der Universität London gegründet. In Zürich konnten bereits 1863 die ersten Hörerinnen die Hochschule besuchen. In Österreich ließen Wien, Prag, Graz und Innsbruck 1897 Studentinnen zur Philosophischen Fakultät zu.

Siehe auch: Damenverbindung