Zum Inhalt springen

Liste der Erzbischöfe von Salzburg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 11. Juli 2004 um 16:39 Uhr durch Gugganij (Diskussion | Beiträge) (Die Salzburger Erzbischöfe). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Erzbischof von Salzburg führt die Titel

Da die Salzburger Erzbischöfe bis 1803 auch Fürsten innerhalb des Heiligen Römischen Reiches waren, führten sie als solche den Titel Fürsterzbischof

Als "geborene Legaten" konnten die Salzburger Erzbischöfe schon seit dem 10. Jahrhundert in ihrer Kirchenprovinz in dringenden Fällen anstelle des Papstes Entscheidungen treffen, auch den Kirchenbann verhängen und lösen. Bis zum Konkordat von 1934 hatten sie - seit dem Jahr 1072 - das Recht die Bischöfe in den "Eigenbistümern" Chiemsee, Seckau, Gurk und Lavant selbst, d.h. ohne päpstliche Zustimmung, zu ernennen. Noch beim Ersten Vatikanischen Konzil begrüßte 1869 Papst Pius IX. den Salzburger Erzbischof Maximilian von Tarnóczy mit den geflügelten Worten "Seht, da kommt der halbe Papst, der selbst Bischöfe machen kann".

Die Salzburger Erzbischöfe dürfen - als äußeres Zeichen ihrer Stellung als päpstliche Legaten - seit 1854 an der Römischen Kurie Purpurgewänder tragen, die sonst den Kardinälen vorbehalten sind.

Das Salzburger Domkapitel genießt das Sonderrecht, den zukünftigen Erzbischof aus einem Dreiervorschlag des Papstes auswählen zu können.

Die Salzburger Erzbischöfe


Siehe auch