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Ertragsgesetz

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Das Gesetz vom abnehmenden Ertragszuwachs ist eine Theorie aus der Volkswirtschaftslehre. Es beschäftigt sich mit der Frage, wie sich die Effizienz eines Wertschöpfungsprozesses entwickelt, wenn nur ein variabler Produktionsfaktor erhöht wird, die anderen aber gleich bleiben. Die Theorie geht auf Albert Mitscherlich (* 29. August 1874; + 3. Februar 1956) zurück, der Das Gesetz vom Minimum und das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages mit entsprechenden Verlaufsdiagrammen im Jahre 1909 publizierte.

In der Landwirtschaft lässt sich das Gesetz am Beispiel der Verwendung von Dünger aufzeigen: Durch den sich fortlaufend gesteigerten Gebrauch von Düngemitteln (bei sonst gleich bleibenden Resourcen, also zum Beispiel gleichbleibende Fläche) wächst der Ertrag, doch ist der Ertragszuwachs am einem bestimmten Punkt nicht mehr so groß und stagniert dann. Schliesslich wird der Gesamtertrag sogar gemindert (ein ultimativer Einsatz von Düngemitteln könnte den Ertrag auf ein Niveau führen, das ohne Düngemittel erreicht worden wäre). Ähnliche Beobachtungen können auch bei den Faktoren Wärme und Wasser gemacht werden.

Am Beispiel der industriellen Produktion oder in der Verwaltung lässt sich das Gesetz auf den gesteigerten Einsatz von Personal bei sonst gleichbleibenden Rahmenbedingungen ebenfalls beobachten: Je grösser die Anzahl von Mitarbeitern ist, desto größer ist der Kommunikations- und Abstimmungsbedarf. Es können jedoch Situationen erreicht werden, wo sich Mitarbeiter gegenseitig nur noch im Weg stehen oder sich demotivieren. Mehr bewegt wird allein durch die Personalvermehrung also nicht.

Ein zentralistisch gesteuerter Staat, der Arbeitnehmer den Produktionanlagen zuteilt, um so das Problem der Arbeitslosigkeit zu vermeiden, kann seine Produktivität allein so kaum steigern.

Siehe auch: Minimum-Gesetz