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Stangenrod (Grünberg)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Stangenrod
Stadt Grünberg
Koordinaten: 50° 37′ N, 8° 58′ OKoordinaten: 50° 36′ 59″ N, 8° 58′ 8″ O
Höhe: 313 (302–323) m ü. NHN
Fläche: 4,18 km²[1]
Einwohner: 545 (30. Juni 2017)[1]
Bevölkerungsdichte: 130 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1970
Postleitzahl: 35305
Vorwahl: 06401
Karte
Stadtteile von Grünberg
Die Kirche in Stangenrod

Stangenrod ist ein Stadtteil von Grünberg im mittelhessischen Landkreis Gießen.

Geografische Lage

Stangenrod liegt 3 km nördlich von Grünberg in Mittelhessen im Vorderen Vogelsberg. Durch den Ort führt die Landesstraße 3215.

Geschichte

Erstmals urkundlich erwähnt wurde das Dorf im Jahre 1220. In diesem Jahr wurde der Urkunde zufolge eine Kapelle geweiht. Die im Kern romanische Stangenröder Kirche wurde allerdings bereits um 1100 errichtet. Die frühere Wehrkirche liegt auf einer Anhöhe weithin sichtbar. Aus dieser frühen Zeit ist sie ein seltenes Beispiel für eine Kirche mit Westturm in Oberhessen.

1939 gehörte der Ort zum Landkreis Gießen und hatte 374 Einwohner.

Im Rahmen der Gebietsreform in Hessen wurde die Gemeinde Stangenrod am 31. Dezember 1970 auf freiwilliger Basis in die Stadt Grünberg eingegliedert.[2]

Historische Ortsnamen

Der Ortsname wird mit der Rodung von Stangen (dünnen Bäumen) erklärt. In erhaltenen Urkunden wurde Beltershain unter den folgenden Namen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[3]

  • Stangenroder dor ... in strata versus Stanginrode (1320) [Wyss, Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei 2, Nr. 382]
  • Sangenrode (Mitte 14. Jahrhundert) [Würdtwein, Dioecesis Moguntina 3, S. 365]

Territorialgeschichte und Verwaltung

Die folgende Liste zeigt die Territorien bzw. Verwaltungseinheiten denen Stangenrod unterstand im Überblick:[3][4]

Gerichte seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Stangenrod das „Amt Grünberg“ zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übergingen. „Landgericht Grünberg“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht das für Stangenrod zuständig war.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolgedessen die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Grünberg“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[8] Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Grünberg, Stangenrod wurde dem Amtsgericht Gießen zugelegt.[9]

In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Bevölkerung

Einwohnerentwicklung

 Quelle: Historisches Ortslexikon[3]

• 1577: 021 Hausgesesse
• 1630: 011 zweispänninge, 10 einspännige Ackerleute, 3 Einläuftige
• 1677: 022 Hausgesesse, davon 3 freie
• 1742: 001 Geistliche/Beamte, 41 Untertanen, 12 Junge Mannschaften, 7 Beisassen/Juden
Stangenrod: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2017
Jahr  Einwohner
1791
  
226
1804
  
260
1830
  
326
1834
  
314
1840
  
361
1846
  
440
1852
  
445
1858
  
348
1864
  
313
1871
  
355
1875
  
347
1885
  
306
1895
  
308
1905
  
308
1910
  
314
1925
  
346
1939
  
374
1946
  
540
1950
  
534
1956
  
481
1961
  
447
1967
  
442
2013
  
550
2017
  
545
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [3][1]; 1791:[5]

Religionszugehörigkeit

 Quelle: Historisches Ortslexikon[3]

• 1830: 326 evangelische Einwohner
• 1961: 364 evangelische, 58 römisch-katholische Einwohner

Erwerbstätigkeit

 Quelle: Historisches Ortslexikon[3]

• 1961: Erwerbspersonen: 97 Land- und Forstwirtschaft, 82 Produzierendes Gewerbe, 22 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 15 Dienstleistung und Sonstiges.

Vereine

Mehrere Vereine bestimmen das kulturelle Dorfleben, nämlich

  • FC-Bayern-Fan-Club Stangenrod
  • Freiwillige Feuerwehr Stangenrod
  • Gesangverein „Concordia“ Stangenrod e. V.
  • Jugendclub Bölkstofffreunde
  • Kleintierzuchtverein H 107
  • Musikverein 1923 Stangenrod e. V.
  • Schützenverein Stangenrod
  • Stangenröder Carneval-Verein
  • SV Vorwärts 1923 Stangenrod
  • Wanderclub Zugvögel
  • Gefriergemeinschaft Stangenrod

Literatur

Einzelnachweise

  1. a b c Einwohnerzahlen. In: Internetauftritt. Stadt Grünberg, archiviert vom Original; abgerufen im Mai 2018. (Daten aus Archiv)
  2. Gerstenmeier, K.-H. (1977): Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Melsungen. S. 294
  3. a b c d e f Stangenrod, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 9. Februar 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  4. Verwaltungsgeschichte Land Hessen bei M. Rademacher, Deutsche Verwaltungsgeschichte von der Reichseinigung 1871 bis zur Wiedervereinigung 1990
  5. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1791. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1791, S. 197, 281 (online bei HathiTrust’s digital library).
  6. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, S. 8 (online bei Google Books).
  7. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 419 (online bei Google Books).
  8. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  9. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 2 a) und Artikel 2, Abs. 4 d) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  10.  Info: Bitte auf Vorlage:HessBib umstellen, um auch nach 2015 erfasste Literatur zu selektieren!