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Jugendkriminalität

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Definition

In Deutschland werden alle Straftaten von registrierten Tatverdächtigen im Altersbereich von 8 bis 21 Jahren polizeilich unter dem Begriff Jugendkriminalität subsumiert. Ausgenommen hiervon sind Übertretungen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten.

Diese Erklärung des Begriffs Jugendkriminalität ist sehr weit gefasst. Bei genauerer Betrachtung dieser Definition Jugendkriminalität zeigt sich, dass außerdem die Kinder- und Heranwachsendenkriminalität damit gemeint ist. Im deutschen Jugendstrafrecht sind Personen unter 14 Jahren strafrechtlich nicht verantwortlich, weil Kinder in Deutschland strafunmündig sind. Personen zwischen dem 18 und einschließlich 20 Lebensjahr (sog. Heranwachsende) können unter das Erwachsenenstrafrecht als auch unter das Jugendstrafrecht fallen. Nach dem Jugendgerichts- bzw. Kinder- und Jugendhilfegesetz werden nur Personen von 14 bis unter 18 Jahre rechtlich als Jugendliche eingestuft. Ferner ist die polizeiliche Kriminalstatistik eine Hellfeld- und Tatverdächtigenstatistik. Tatverdächtiger ist jede Person, die infolge einer polizeilichen Ermittlung hinreichend verdächtig ist, eine Straftat begangen zu haben. In Deutschland ist eine Person erst nach einem rechtskräftigen Richterspruch der Tat überführt. Genau genommen kann deshalb erst nach Verurteilung des Tatverdächtigen (Verurteiltenstatistik) von Kriminalität, welche durch einen Jugendlichen begangen wurde, gesprochen werden.

Jugendspezifische Delikte

Im Bereich der polizeilich erfassten Straftaten fallen hierunter Diebstahlsdelikte, speziell Ladendiebstähle, Fahrrad- und Kraftraddiebstähle, Raubdelikte wie der Handtaschenraub, Körperverletzungsdelikte, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Sachbeschädigungen. Bei dem Deliktsbereich Beleidigung und Urheberrechtsverletzungen kann man von einem hohen Dunkelfeld ausgehen.

Phänomenologie

Die Kriminologie sucht nach Entstehungs- und Erscheinungsformen der Jugendkriminalität. Nach dem aktuellem Wissenschaftstand kann man nicht davon ausgehen, dass es nur eine Ursache bzw. wenige Faktoren gibt, warum Jugendliche straffällig werden. Kriminogene Faktoren die zur Jugendkriminalität führen können liegen in der Persönlichkeit des Betroffenen, seinem sozialen Umfeld (Schwierigkeiten in der Familie, Schule oder Gruppenzwang), an dem Leistungsdruck in der heutigen Gesellschaft, an der fehlenden Frustrationstoleranz, dem Neugierverhalten der Jugendlichen und/oder den schlechten Zukunftsperspektiven. Eine Rolle spielt sicherlich das Zusammentreffen von vielen sich gegenseitig beeinflussenden Faktoren.

Siehe auch


Quellen

  • Landeskriminalamt NRW, Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugenschutz (AJS): Jugendkriminalität in Nordrhein-Westfalen, 9. Auflage, 2003
  • Hans-Dieter Schwind: Kriminologie, 13. Auflage Heidelberg 2003, ISBN 3-78320-003-2
  • Michael Walter: Jugendkriminalität, 2. Auflage Stuttgart 2001, ISBN 3415027759
  • Weißer Ring: Jugendkriminalität wir diskutieren, 7. Auflage, 1997


Weblinks