Schülervertretung
Die SchülerInnenvertretung (SV), auch Schülermitverantwortung (SMV), Schülermitverwaltung, Schülerverwaltung oder Schülermitwirkung, ist ein Gremium von gewählten Vertretern der Schüler einer Schule. Die Schülervertretung verwaltet und organisiert sich autonom und ist dabei nur von den Gesetzen des jeweiligen Bundeslandes abhängig. Die meisten Ämter werden für ein Jahr vergeben.
Häufig wählen dabei die Klassen oder Stufen ihre Klassensprecher oder Stufenvertreter, die dann an der Schülerversammlung, auch Schülerrat genannt, teilnehmen und bei dieser den Vorstand der Schülervertretung wählen (z. B. Schülersprecher, Kassenwart, Schriftführer etc.). Alternativ wird der Schülersprecher auch direkt von allen Schülern gewählt.
Schülervertreter haben besondere Rechte, z. B. müssen Schüler, die der Schülervertretung angehören, vom Unterricht befreit werden, wenn sie einer Tätigkeit für die SV nachgehen, und dürfen dafür keine Nachteile erhalten (keine Fehlstunden oder schlechtere Bewertung).
Die Schülervertretung dient dazu, die Belange der Schüler gegenüber den Schulinstitutionen (z. B. dem Schulleiter oder z. T. auch der Schulkonferenz) zu repräsentieren. Die Rechte und Pflichten der Schülervertretungen unterscheiden sich in den unterschiedlichen Bundesländern stark voneinander.
Aufgaben der Schülervertretung
Obwohl die Mitspracherechte für Schüler an Schulen oft stark eingegrenzt sind, erfüllt die SV mehrere Aufgaben:
- die konkrete Vertretung der Interessen der Schülerschaft
- die Mitgestaltung und Verbesserung des schulischen Lebensraumes
- die Organisation von Veranstaltungen an der Schule (zum Beispiel Schülerschule)
- die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern bei Konflikten innerhalb der Schule (Probleme mit Lehrer, Disziplinarmaßnahmen, Schulverweise etc.)
- Je nach Bundesland die Mitgliedschaft in unterschiedlichen Gremien und Konferenzen der Schule und unterschiedlich starken Einfluss auf die Schule betreffende Entscheidungen (z.B. Neuanschaffungen, inhaltliche Schwerpunkte, ...)
- In manchen Bundesländern hat die Schülerzeitung rechtlich den Status eine Organs der Schülervertretung
Schülervertretung auf überregionaler Ebene
In einigen Städten kommt es zu regelmäßigen Treffen der Schülersprecher der einzelnen Schulen zur Planung von schulübergreifenden Aktionen. Obwohl die Struktur der Schülervertretungen, genauso wie ihre Einflussmöglichkeiten und Rechte, von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden ist, gibt es in allen Bundesländern außer in Bayern ein gesetzlich vorgeschriebenes Schülervertretungsgremium auf Landesebene.
In Bayern gibt es stattdessen aber einen von den gymnasialen Bezirksschülersprechern gegründeten Verein "Landesschülervertretung Bayern - Landesvereinigung der bayerischen Bezirksschülersprecher e.V.", der jedoch vom bayerischen Kultusministerium nicht anerkannt wird.
Überhalb der Landesebene werden Delegierte in die Bundesschülervertretung (BSV), bzw. in die Bundesschülerkonferenz (BSK), die sich aufgrund interner Konflikte von der BSV abgespalten hat, abgesandt. In der BSK sind 11 der 14 Länder mit anerkannter Landesschülervertretung organisiert.
Europaweit haben sich Schüler im "OBESSU", dem "Organizing Bureau of European School Student Unions" organisiert.