Doktor
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Doktor (von lateinisch: docere, lehren und doctus, gelehrt) ist ein akademischer Titel. Er wird durch die Promotion an einer wissenschaftlichen Hochschule (z.B. Universität) erworben.
Voraussetzung für das Promotionsstudium ist das Diplom oder Staatsexamen. Für die Promotion muss eine wissenschaftliche Arbeit (Dissertation oder Doktorarbeit) angefertigt werden, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthält, und in der Disputation verteidigt wird.
Nach Fakultäten unterscheidet man
- Dr. rer. nat. (Naturwissenschaften)
- Dr. phil. (Philosophie, Philologie, Psychologie)
- Dr. jur. (Rechtswissenschaften)
- Dr. ing. (Ingenieurswissenschaften)
- Dr. med. (Medizin)
- Dr. h.c. (Ehrendoktor)
Ehrenhalber kann eine Hochschule mit Promotionsrecht den Ehrendoktor (Dr. h.c. = Doktor hononoris causa) verleihen. Dies erfolgt ohne Promotion.