Zum Inhalt springen

Doktor

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 19. Juni 2003 um 16:31 Uhr durch Magnus (Diskussion | Beiträge) (Ehrendoktor). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Doktor (von lateinisch: docere, lehren und doctus, gelehrt) ist ein akademischer Titel. Er wird durch die Promotion an einer wissenschaftlichen Hochschule (z.B. Universität) erworben.

Voraussetzung für das Promotionsstudium ist das Diplom oder Staatsexamen. Für die Promotion muss eine wissenschaftliche Arbeit (Dissertation oder Doktorarbeit) angefertigt werden, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthält, und in der Disputation verteidigt wird.

Nach Fakultäten unterscheidet man

  • Dr. rer. nat. (Naturwissenschaften)
  • Dr. phil. (Philosophie, Philologie, Psychologie)
  • Dr. jur. (Rechtswissenschaften)
  • Dr. ing. (Ingenieurswissenschaften)
  • Dr. med. (Medizin)
  • Dr. h.c. (Ehrendoktor)

Ehrenhalber kann eine Hochschule mit Promotionsrecht den Ehrendoktor (Dr. h.c. = Doktor hononoris causa) verleihen. Dies erfolgt ohne Promotion.