Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt
Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro
Logos von Parteien
Hi, wie sieht das mit dem Logos von politischen Parteien aus. Kann man die einfach so verwenden. Danksehr. --Da legend 13:54, 19. Mai 2006 (CEST)
- Kommt drauf an: 1. Wofür? In der Wikipedia? und 2. je nach Schöpfungshöhe ja oder nein. Konkretes Beispiel wäre erforderlich. --Fb78 ☼ 16:37, 19. Mai 2006 (CEST)
- Für die deutsche Wikipedia. Konkret wären das die Logos Südafrikanischer Parteien in einer Liste wie in der Englischen. --Da legend 16:56, 19. Mai 2006 (CEST)
- Hallo? Wir müssen die SEHEN und zwar jedes einzelne Logo. Danke --Historiograf 17:02, 19. Mai 2006 (CEST)
- Ich nehme an, Da legend meint en:Politics of South Africa. --Fb78 ☼ 17:04, 19. Mai 2006 (CEST)
- Gebau die meine ich, wollte eine ähnlich Liste bei Politische Situation in Südafrika einbringen, und wissen ob ich die Logos von der Website kopieren kann. Zum Beispiel von [1].
- Ehrlich gesagt: Im Einzelfall ist das eine Ermessensfrage eines Richters. Lies Schöpfungshöhe und urteile selbst, ob die betreffenden Parteilogos urheberrechtlichen Schutz beanspruchen können. Es sind da sicher einige Grenzfälle dabei, bei denen man so oder so entscheiden könnte. --Fb78 ☼ 18:58, 19. Mai 2006 (CEST)
Also ich habe eine Lizenz entworfen. Sie soll das Copyleftprinzip in seiner Essenz anwenden. Ich habe dazu jetzt einige Fragen: Gibt es noch etwas zu Ergänzen? Ist die Lizenz auch (zum Beispiel vor Gericht) durchsetzbar? Kann sie als eine offizielle Bildlizenz in der Wikipedia oder in den Commons eingesetzt werden (müsste man dann auf Englisch übersetzen)? Ist die Formulierung gut? Gibt es irgendwelche Bedenken? -- M@rkus 14:47, 19. Mai 2006 (CEST)
Keine eigenmächtigen Lizenzbasteleien! Mit CC haben wir alles, was wir brauchen. Ob ein Gericht deine Lizenz als AGB durchgehen lässt, kommt auf das Gericht an. Mein Fazit: Vergiss es --Historiograf 17:04, 19. Mai 2006 (CEST)
- Ich wollte ja nichts eigenmächtiges machen. Deswegen frage ich ja. Die Form dieser Lizenz ist der BSD-Lizenz sehr ähnlich. Sie ist noch etwas überarbeitungsbedürftig, das Vertragsverhältnis muss noch genauer geklärt weren. An meiner Idee halte ich jedoch fest. -- M@rkus 23:52, 19. Mai 2006 (CEST)
- FWL-Bilder werden hier und in Commons auch ohne Probleme akzeptiert. Allerdings halte ich es für Unsinn, wenn jeder sich seine eigene (inkompartible) Lizenz baut. -- Timo Müller Diskussion 00:09, 20. Mai 2006 (CEST)
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Österreich
„Biographisches Lexikon des Kaiserthums Österreich“ (1856-1891) von Constant von Wurzbach
Bevor ich damit beginne, Artikel aus diesem Lexikon zu entnehmen, wollte ich fragen, ob es denn auch tatsächlich rechtlich einwandfrei für die Zwecke der Wikipedia verwendet werden darf. Meiner Meinung nach ist das Copyright schon lange abgelaufen. Bitte um kurze Stellungnahme, da sehr wertvoll. Evtl. könnte man auch eine Vorlage à la {{Meyers}} erstellen --Neoneo13 15:51, 19. Mai 2006 (CEST)
- Kannst du bedenkenlos verwenden. Aber bitte nicht einfach nur die Artikel daraus abkritzeln, sondern mindestens sprachlich der heutigen Zeit anpassen. --Finanzer 16:27, 19. Mai 2006 (CEST)
- Super. Klar, das hatte ich auch vor. Dafür ist schon einiger Aufwand notwendig. Alleine die Ortsnamen sind oft recht schwer zu ergründen, aber da hab ich bereits Erfahrung ;). Find ich toll. Das Biographische Lexikon gilt übrigens auch heute noch in vielerlei Hinsicht als konkurrenzloses biographisches Nachschlagewerk. Ein Frakturschrift-Scanprogramm sollte man haben für die Wikipedia. Ich werd dann auch eine Vorlage à la Meyers erstellen, sobald ich einen Text "übersetzt" habe. --Neoneo13 18:34, 19. Mai 2006 (CEST)
Artikel abkritzeln darfst Du natürlich auch gerne, wäre in Wikisource gerne gesehen. --AndreasPraefcke ¿! 18:42, 19. Mai 2006 (CEST)
- Ok, es gibt jedenfalls schon einen Baustein {{Biographisches Lexikon des Kaisertums Österreich}} (Hab teilweise Info aus dem Text zu Jellačić entnommen). Hoffe, es ist ok. Man könnte den Baustein aber bestimmt noch besser gestalten. Mit Wikisource kenn ich mich noch gar nicht aus, aber werde die Artikel dort gerne einfügen. Ich werde die Bausteine zu Meyers etc. mal unter Wikipedia:Nachschlagewerke im Internet anführen... --Neoneo13 19:16, 19. Mai 2006 (CEST)
Brauchen wir zu jeder Quelle so einen dämlichen Baustein? --Historiograf 20:06, 19. Mai 2006 (CEST)
Wir hatten hier mal eine Löschdiskussion wegen jemand, der unbedingt aus der ADB veraltetes Wissen reinmüllen wollte. Nur weil sie gemeinfrei sind, sind diese alten Nachschlagewerke keine verläßlichen aktuellen Quellen. Wurzbach-Texte unverändert auf Wikisource, hier eine Zusammenfassung unter Ergänzung des neueren Forschungsstandes. Ich bin mir im übrigen ziemlich sicher, dass die UB Graz den Wurzbach auf CD MIT Volltext verkauft (§ 87a UrhG ick hör dir trapsen) --Historiograf 20:12, 19. Mai 2006 (CEST)
- Das glaube ich nicht, da es bisher noch keine gute Möglichkeit zum Scannen von Frakturschriftarten gibt. Die Uni oder sonst wer verkauft aber den Wurzbach sehrwohl, vermutlich im PDF-Format... Der Wurzbach ist allerdings ein sehr verläßliches Standardwerk, auf dass sich die Wikipedia gut stützen kann, sonst würde es sich ja nicht als CD verkaufen... --Neoneo13 20:45, 19. Mai 2006 (CEST)
Du bist schlecht informiert, ALO ist führend im Scannen von Frakturschrift (siehe ABBY FINEREADER Version XIX, wird seitenweise verkauft), siehe auch http://dzd.uni-graz.at/info/918.html. Ich weiss, dass die Frakturschrift-OCR von ALO sehr brauchbare Ergebnisse liefert (auf meinem eigenen Notebook sind Beispiele) --Historiograf 22:05, 19. Mai 2006 (CEST)
- Ah, du hast Recht. Sorry. Tja, man müßte nur irgendwie an das eBook oder Abby rankommen, dann wär alles einfacher... --Neoneo13 18:23, 20. Mai 2006 (CEST)
Karten nachbearbeiten
Folgendes Szenario: Ich lade mir von Google oder Map24 eine Karte runter und öffne sie in einem Bildbearbeiter. Dann nutze ich sie als Hintergrund und male selbst sämtliche relevanten Linien nach. Ich lösche zuletzt das ursprüngliche Bild. URV oder nicht? --Manuel - (Diskussion) 19:32, 19. Mai 2006 (CEST)
Kommt wohl auf die relevanten Linien an. Aber wohl in der Regel keine URV --Historiograf 20:05, 19. Mai 2006 (CEST)
- Google-Map oder aktuelles Kartenmaterial sollte kein Problem sein. Es reicht nicht immer, die Vorlage zu entfernen, lese mal bei PDF den Abschnitt "menschliches Versagen". Sowas kann auch in Photoshop oder ähnlichen Programmen passieren. Wenn du völlig sicher gehen willst, verläßt du zwischendurch das jeweilige propietäre Dateiformat, indem du in irgendeinem ASCII-Format wie beispielsweise DXF speicherst und diese Datei wieder aufmachst. Fast immer funktioniert es auch, wenn du die gewünschten Daten einmal über die Zwischenablage in eine neue Datei holst. Ich habe gerade diese Woche PDF's entdeckt, in denen sämtliche gelöschten Ebenen enthalten waren. Selbst in den Dateiinformationen können sich noch Verweise finden, das zeigen nur wenige Programme an!
- Theoretisch kann Kartenmaterial der Nazis oder der DDR problematisch sein, weil darauf offensichtliche Verzerrungen eingezeichnet wurden (bei Militär- oder Geheimobjekten) - dann reproduzierst du die damaligen absichtlichen Fehler und man könnte dir theoretisch nachweisen, welche Karte du abgezeichnet hast. Dies halte ich aber für Krümelkackerei und Theorie, ich wäre nur vorsichtig, beispielsweise einen Lageplan von Carinhall einfach nachzuzeichnen aber sowas ist sicher die absolute Ausnahme. -- Ralf
20:47, 19. Mai 2006 (CEST)
- Besten Dank für die Antworten! Ich hatte sowieso an Inkscape und SVG gedacht, da wird die kopierte Grafik bestenfalls referenziert. --Manuel - (Diskussion) 11:11, 20. Mai 2006 (CEST)
ABBA-Briefmarken
Hallo!
Ich denke zwar, dass Briefmarken in der deutschen Wikipedia frei abgebildet werden dürfen, aber zur Sicherheit frage ich hier lieber.
[2]
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Darf man auch Teile von den Briefmarken abbilden, oder muss die Briefmarke immer komplett zu sehen sein? Der Artikel ABBA benötigt nämlich dringend Bilder. THOMAS 21:13, 19. Mai 2006 (CEST)
- Deutsche Briefmarken sind amtliche Werke, Briefmarken der Färöer sind PD - wie das in Schweden gehandhabt wird, weiß ich nicht. Einfach deutsches Recht auf die Marken zu übertragen wäre falsch. --Ralf
21:18, 19. Mai 2006 (CEST)
Bilder im Artikel Blatt (Pflanze)
Liebe Kollegen,
auf der Diskussionsseite des Artikels Blatt (Pflanze) findet seit 12 Tagen eine inzwischen unschöne Diskussion darüber statt, ob drei Bilder des Artikels im Abschnitt Abwandlung der Blätter eine URV darstellen. Damit wieder ein bisschen Sachlichkeit in die Diskussion kommt, möchte ich hier die Experten fragen, wie ihr das seht, bevor die Bilder noch oft im Artikel gelöscht und wieder eingestellt werden.
--Aragorn05 09:29, 20. Mai 2006 (CEST)
- Die Frage lässt sich nur beantworten, wenn wir die Vorlage kennen, von der die Zeichnungen abstammen. Allein durch das Nachzeichnen/Abpausen einer Vorlage entsteht keine neue Urheberschaft. Es ist aber erlaubt, die Fakten (Aufbau der Zellstruktur) auf eigene Weise darzustellen. --Fb78 ☼ 14:01, 20. Mai 2006 (CEST)
- Ich habe bereits erklärt, dass ich die Abbildungen gezeichnet habe (in Relation auf Aragorn05 Frage auf der Diskussionsseite) und dass auf dem Vorlageblatt nichts (und das schließt auch nicht vorhandene Seitenangaben ein) außer drei Blattquerschnitte drauf sind: die eines Xero-, eines Hygro- und eines Hydrophyten. Diese sehen ebenfalls eher so aus als wären sie eine Zeichnung und stammen anscheinend aus keinem Buch. Die Lehrkraft, welche mir dieses Blatt irgendwann mal ausgehändigt hat, kann ich auch nicht ansprechen, da ich sie wohl nicht mehr antreffen werde bzw. ich nicht weiß wo sie sich jetzt aufhält, da ich schon länger keinen "Kontakt" hatte. --Bgqhrsnog 17:07, 20. Mai 2006 (CEST)
- Es geht darum, ob du dich sklavisch an die Vorgabe gehalten hast oder ob du sie variiert hast. Kann Aragorn05 belegen, ob es eine identische Vorlage gibt? --Fb78 ☼ 17:59, 20. Mai 2006 (CEST)
- Es gibt ähnliche Vorlagen (vllt. auch annähernd identische), aber das wurde bereits auf der Diskussionsseite besprochen (siehe Literaturangaben und Vorlage von Chaoslynx), weil es sich um eine allgemeine Abbildung handelt, die anscheinend auf einen Schöpfer zurückgeht. Ob Aragorn05 eine kennt, weiß ich nicht. Ich habe natürlich Variationen vorgenommen. So zum Beispiel in der Stellung und Verteilung der Blatthaare, des Parenchyms und der strukturierung der Farbe (Schwarztöne). Deshalb wundert es mich auch, dass die Vorlage von Chaoslynx vollkommen identisch sein soll. Die Bezeichnung der Besonderheiten durch Buchstaben findet sich ebenfalls nicht auf der Vorlage. Chaoslynx hat im Übrigen angegeben, dass ich angeblich einen Fehler in den Zeichnung des Hygrophyten gemacht hätte, was jedoch in meinen Abb. ausgerechnet so dargestellt ist. (großer Interzellularraum über der Spaltöffnung)--Bgqhrsnog 18:24, 20. Mai 2006 (CEST)
- Nein, ich kenne keine Vorlage. Ich habe den Streit nur seit 2 Wochen verfolgt, und wollte eine endgültige Klärung, bevor ein Edit-War ausbricht. Deshalb habe ich das hier eingestellt. Mir geht es nur um eines: Wenn es eine URV ist raus, wenn nicht, dann drinnen lassen. --Aragorn05 10:45, 21. Mai 2006 (CEST)
- Mein Vorschlag: Im Artikel stehen lassen. Falls jemand tatsächlich nachweisen kann, dass es sich um URV handelt, Löschantrag stellen. Da es bis jetzt keinerlei Beweise dafür gibt, ruhig Blut. --Fb78 ☼ 15:43, 24. Mai 2006 (CEST)
- Ich bin weiterhin der Meinung, dass die Bilder zu nah an Bildern orientiert sind wie sie in kommerziellen Kopiervorlagen für den Schulunterricht vorliegen. Die Abbildungen auf diesen Arbeitsblättern sind sicherlich lizensiert und ich finde, das die Bilder in der Form wie sie jetzt in der Wikipedia sind ihnen zu sehr ähneln. Immerhin sind die Darstellungen auf kommerziellen Arbeitsblättern ja keine genaue Abbildung der Wirklichkeit, sondern bewusst abstrahiert, sodass man denke ich nicht von einer allgemeingültigen Darstellungsform ausgehen kann. Ich dachte bisher, dass in der Wikipedia der Grundsatz gilt im Zweifelsfall Urheberrechtsverltzungen zu vermeiden. Im Grunde genommen habe ich kein persönliches Interesse an den Bildern, mir fiel nur die frappierende Ähnlichkeit auf und ich dachte mir, dass, wenn es wirklich erlaubt wäre Schaubilder aus Büchern abzuzeichnen und sie dann in Wikipedia einzustellen, es mehr Schaubilder in der Wikipedia geben müsste die mit kommerziellen mithalten können. Was in vielen Fällen leider noch nicht der Fall ist. Ich zitiere aus Wikipedia:Bildrechte:"Reine Reproduktionen, Fotos von Buchumschlägen, Fotos von CD-Covern, Scans, Überarbeitungen und Verfremdungen anderer Bilder sind kein (komplett) selbsterstelltes Werk." --Chaoslynx 15:47, 16. Jun 2006 (CEST)
Vortrag
Ich möchte einige Bilder von Bakterien (z. B. staphylokkokkus aureus)in einem nicht kommerziellen Vortrag für Studenten verwenden. Genügt es, diese mit " staph. aureus, aus wikipedia.org " kennzuzeichnen oder muss die komplette Bildunterschrift "microscopic image of Staphylococcus aureus (ATCC 25923). Gram staining, magnification:1,000, wikipedia.org " oder noch zusätzliche Ergänzungen angebracht werden?
S. Schauseil
- Du meinst z.B. dieses Bild? Als Wissenschaftler kann dir keiner verbieten, das Bild als Bildzitat in einem Vortrag zu verwenden. Bei der Quellenangabe ist der Urheber wichtig, nicht die vollständige Bildbeschreibung. "wikipedia.org" ist keine korrekte Quellenangabe. Korrekter wäre: "Urheber: http://commons.wikimedia.org/wiki/User:Y_tambe. Lizenziert unter GNU FDL." --Fb78 ☼ 14:01, 20. Mai 2006 (CEST)
Bild mit Creative Commons-Lizenz in Wiki Italia (Isidoro Falchi)
Mein erstes Leseverständnis dieser Lizenz geht dahin, ich dürfte das Bild in der deutschen Wiki unter Nennung des Autors verwenden. Andererseits heißt es, die Lizenz sei in den einzelnen Ländern unterschiedlich. Bei "Creative Commons Italia" ist erklärt: "Alcuni diritti riservati", aber es wird nicht klar, welche Rechte vorbehalten sind. Je mehr ich lese, umso dümmer fühle ich mich. Kommen wir deshalb zum Kern der Sache: Darf ich das Bild verwenden für einen deutschen Artikel, den ich über Isidoro Falchi plane, oder nicht? --Reise-Line Fahr mal hin! 19:57, 20. Mai 2006 (CEST)
- Um welches Bild geht es denn bitte? --Fb78 ☼ 20:02, 20. Mai 2006 (CEST)
- Es handelt sich wohl um dieses Bild. Warum es CC-lizenziert ist, kann ich aber nicht nachvollziehen. Vielleicht sind die Urheberrechte schon abgelaufen und das Bild damit gemeinfrei, da der Mann im 19. Jahrhundert lebte (siehe hier, genaue Lebensdaten sind aber leider nicht bekannt). --Matt314 20:49, 20. Mai 2006 (CEST)
- Sehe ich auch so. CC ist Quatsch, das ist entweder PD-Old oder je nach Alter eben nicht. @Reise-Line: Lade das Bild in Wikimedia Commons hoch und gib als Lizenz Vorlage:PD-Old an. Und wenn ich noch eine Bitte äußern dürfte: Wird der deutsche Artikel um ein, zwei Sätze länger als der italienische? --Fb78 ☼ 20:54, 20. Mai 2006 (CEST)
Danke. Fb78: Der Artikel soll gut werden, braucht aber noch viel Recherche und ist vorläufig nur eine Baustelle --Reise-Line Fahr mal hin! 21:18, 20. Mai 2006 (CEST).
CC-Lizenzen sind in den einzelnen Ländern nicht grundsätzlich verschieden. Man muss sich an den Wortlaut der landessprachlichen Lizenz halten, kann aber davon ausgehen, dass die Forderungen bei CC-BY-SA in Italien und Deutschland vergleichbar sind --Historiograf 02:06, 21. Mai 2006 (CEST)
Robotergesetze
Bin mir über das richtige Vorgehen nicht ganz schlüssig: Ich habe eine URV entdeckt, die vor einiger Zeit eingefügt wurde, seitdem ist der Artikel noch erweitert worden und auch ohne die URV noch gut. Eine Versionslöschung ercheint mir deshalb unsinnig. Ich habe den entsprechenden Absatz rausgenommen und den URV-Baustein eingefügt.
Musikgenres
Ich meine gerade auf ein ziemliches URV-Nest gestoßen zu sein. Fast der gesamte Volltext dieser Seite (zumindest die trocken deskriptiven Stellen) ist bei uns auf dutzende Artikel verteilt worden. US-Dancefloor und Dreamhouse waren 1:1 copy and paste, anderen Artikeln wie 2 Step oder Acid House wurden seither von mehreren Leuten editiert, die Ursprungsversion ist aber auch hier der Text von der Hanfpostille (eines übrigens nicht unbedeutenden Blättchens der dt. Musikpresse) . Die Artikel im onlin-Hanf Journal sind zwar augenscheinlich jünger als unsere Artikel, aber ich nehme mal an, dass sie zuvor gedruckt worden sind. Er ist vom Redakteur (Roland Grieshammer) gezeichnet und recht professionell geschrieben, so dass ich davon ausgehe, dass er nicht bei uns abgeschrieben hat (die Einträge bei uns stammen übrigens von verschiedenen IPs). Meinungen? --Janneman 02:31, 23. Mai 2006 (CEST) Nachtrag: Je länger ich die Artikel vergleiche, komme ich zum Schluss, dass vielleicht doch Herr Grieshammmer sich bei uns bedient hat, denn unser Eintrag Cosmic mit der doch eher unbeholfenen Einleitung "Cosmic ist eine und keine Musikrichtung. Im Endeffekt entstand dieser Stil in Italien ab Mitte der 70er Jahre." ist immerhin vom Juli 2003 und findet sich genauso später beim Hanfblättchen. Ich habe mal per mail höflich aber bestimmt nachgefragt. Also alle erstmal wieder zurücklehnen... --Janneman 02:54, 23. Mai 2006 (CEST)
http://english.osu.edu/organizations/ijjf/ zu PD in einzelnen Ländern - lesenswert --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 03:08, 23. Mai 2006 (CEST)
Beschwerde über Wikisource
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#Wieso_dreht_eigentlich_niemand_Wikiquote_den_Saft_ab.3F --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 03:44, 23. Mai 2006 (CEST)
Mal wieder Screenshots
...Frag ich am besten hier: Nachdem, was ich weiss ist sowas auch in de:wp okay, weil Kpacman unter der GPL läuft. Etwas unschlüssig bin ich, weil es sich um einen offensichtlichen Clone handelt. Kannst Du mir dazu was eindeutiges sagen? · blane ( ♪♫♪ · ᾣ ) 21:33, 23. Mai 2006 (CEST)
- So einfach ist das nicht. Generell gilt natürlich, dass Screenshots von GFDL-Programmen wie diesem hier verwendbar sind. In diesem Fall verletzt das Programm aber möglicherweise selbst das Urheberrecht an dem originalen Pacman. So wurde zB 1984 Pacman als schützbar angesehen. Wenn Pacman heute noch als schützbar gilt - und ich denke, das tut es - wäre der Screenshot nicht OK. Was meinen die anderen? --Fb78 ☼ 14:52, 24. Mai 2006 (CEST)
Genau das war nämlich auch meine Überlegung. Allerdings, verletzt Kpacman (und diverse andere GPL-Clones) tatsächlich die Originallizenz? Das kann ich mir kaum denken. Es gibt ja auch Projekte wie Freedroid – das ist visuell 1:1 vom Original. Und es gibt hunderte anderer solcher Clones und ich wüsste von keinem Rechtstreit (sei es in den USA oder in Deutschland), wo ein Hersteller auf Urheberrechtsverletzung klagte. Oder irre ich mich? Aber selbst wenn nicht, wäre wohl zu klären, warum da kein Urheberrecht anfällt, bzw. weshalb es von den rechteinhabern nicht wahrgenommen wird. · blane ( ♪♫♪ · ᾣ ) 14:56, 24. Mai 2006 (CEST)
- Ich würde natürlich auch gerne den Screenshot behalten, aber ich tippe auf einen Hack. Im Link der Commonsbildbeschreibung steht .. strongly influenced by c)1980 version.. Der Vergleich zum Original ist verblüffend, wenn nicht gar 1:1. Man müsste sich den Quellcode näher ansehen (Farbcodes, Spiel-Logik) und mit dem Original vergleichen. Allerdings gab es selbst bei den Original Arcade-Versionen Hacks. Das Original war ja Puckman. Hacks gab es bei Pacman sowie Pacman-Varianten Hangly-Man, Piranha u.a. spätestens seit 1981. Linux (KDE) war und ist auch ein Betriebssystem für Hacker. Selbst wenn es kein Hack ist, wurde das Original nachgeahmt. Ich kenne Shareware-Versionen, die die Daten der Original-ROMs enthalten (Nachprüfbar anhand der CRC-Summen). Meist gibt es Sounds als WAV-Samples. --Kungfuman 15:47, 24. Mai 2006 (CEST)
- Die rechtlichen Probleme tauchen ja oft erst dann auf, wenn der Rechtebesitzer glaubt, durch freie Kopien Geld zu verlieren. Stell dir mal eine billige chinesische Version amerikanischer PC-Spiele vor - da stehen die Anwälte sofort auf dem Plan. Falls die Pacman-Grafiken schützbar sind - ich tendiere wie gesagt zu ja - verletzt Kpacman auch das Urheberrecht. Ob es eine Klage gibt oder nicht. --Fb78 ☼ 15:36, 24. Mai 2006 (CEST)
Hm. Okay, aber selbst wenn wir mal annehmen, dass es sich bei Kpacman um eine Urheberrechtsverletzung handelt (die – aus welchen Gründen auch immer – vom Rechteinhaber nicht aufgegriffen wird), bleibt die Frage, ob das unser, also ein Problem der Wikipedia, ist, oder nicht: Die potenzielle Rechteverletzung liegt ja bei Kpacman und nicht bei einem Bild davon, denn dsa wiederum ist ja durch die GPL geregelt. D.h. Wenn ein „bösartiger“ Rechteinhaber der WP an den Karren will, müsste er sich an den Hersteller von Kpacman wenden. Oder ist das Wunschdenken? · blane ( ♪♫♪ · ᾣ ) 15:52, 24. Mai 2006 (CEST)
Wir (i.e. WMFoundation) haften in einem solchen Fall als Mitstörer. Und noch ein weiterer Mitstörer ist denkbar, der Verantwortliche für wikipedia.de gemäß DENIC. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 21:44, 24. Mai 2006 (CEST)
- Das würde ja bedeuten, das die WMF mitverantwortlich ist, wenn Dritte eine falsche Lizenz angeben! Denn würde Kpacman tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wäre die GPL-Lizenz dafür sicher nicht rechtens. Das wäre ja vergleichbar, wenn jemand ein Bild (wissentlich oder unwissentlich) unter eine GFDL-Lizenz hochlädt, obwohl es urheberrechtlich geschützt ist. Dann ist die WMF ebenfalls Mitstörer? Cheers · blane ( ♪♫♪ · ᾣ ) 16:16, 27. Mai 2006 (CEST)
- Lektüretipp: [4] --Fb78 ☼ 17:50, 27. Mai 2006 (CEST)
http://www.bmz.de/de/wege/multilaterale_ez/akteure/weltbank/index.html
Wer klaut von wem? Wikipedia von bmz oder umgekehrt?
MfG Ronny ( ronny_p@gmx.net )
- Schwer zu sagen. Eindeutig kopiert - in welche Richtung auch immer - sind nur ein paar Sätze, die dürften für sich genommen nicht schutzfähig sein. Es handelt sich nicht um eine vollständige Kopie, also kein Textplagiat. --Fb78 ☼ 15:14, 24. Mai 2006 (CEST)
Frage zur Bildlizenz
Habe diese Seite hier entdeckt, die ihre Photos unter der finnischen cc-1.0 Lizenz veröffentlich, die eine Namensnennung erfordert. Was für eine Lizenz müßte ich anwenden, wenn ich Photos von der Seite in die WP hochladen will? --Sippel2707 12:34, 24. Mai 2006 (CEST)
- Ja, die kannst du hochladen, am besten gleich auf Commons und mit dem entsprechenden Baustein {{cc-by-sa-1.0}} (bzw. {{Bild-CC-sa/1.0}} für die dt. Wikipedia) versehen. --Matt314 15:24, 24. Mai 2006 (CEST)
- Die Lizenz ist glaube ich nicht ganz identisch mit cc-by-sa-1.0. Für die finnische Version gab es auf Wikimedia Commons leider keinen passenden Lizenzbaustein. Deshalb habe ich einen gebastelt. Lade die Bilder auf Commons hoch und benutze {{cc-by-sa-1.0-fi}}. --Fb78 ☼ 15:29, 24. Mai 2006 (CEST)
- Perfekt, vielen Dank. --Sippel2707 15:48, 24. Mai 2006 (CEST)
Creative Commons Attribution
Ist es erlaubt, Texte, die unter der CC-BY lizenziert worden sind, in die Wikipedia einzubauen? --83.135.99.128 13:25, 24. Mai 2006 (CEST)
- Nein, leider nicht. CC-Lizenzen und GFDL sind nicht kompatibel. --Fb78 ☼ 15:28, 24. Mai 2006 (CEST)
- Warum nicht? --Flominator 12:13, 25. Mai 2006 (CEST)
- [5] --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 19:49, 25. Mai 2006 (CEST)
- Hmm, soweit ich das überblicke, stellt CC-BY keine Forderungen, die GFDL nicht auch stellen würde (nämlich die Nennung der Autoren), gewährt dafür mehr Freiheitsgrade als GFDL. Daher sollte es rechtlich problemlos möglich sein, ein CC-BY-Werk in Wikipedia zu verwenden und sogar Bearbeitungen als GFDL weiter zu lizensieren. Bei CC-BY-SA geht das natürlich nicht, da "SA" ja bedeutet, dass dieselbe Lizenz verwendet werden muss. Aber CC-BY sollte genauso gehen wie PD. Aus der von Dir genannten Seite geht leider nicht hervor, warum das anders sein sollte. Gibt es irgendwo Diagramme, die die Aufwärts- bzw. Abwärtskompatibilität verschiedener Lizenzen aufzeigen?--SiriusB 09:31, 26. Mai 2006 (CEST)
- [5] --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 19:49, 25. Mai 2006 (CEST)
- Warum nicht? --Flominator 12:13, 25. Mai 2006 (CEST)
Es ist Konsens, dass es nicht geht. Ob es dafür eine Begründung gibt, ist wurscht. Wir bräuchten die Doppellizenzierung nicht, wenn es ginge. Wir können hier keinen Mischmasch veranstalten, da bei jeder Verwendung einer CC-Lizenz auch die Lizenz mitangegeben werden muss. Der Artikel stünde also unter zwei Lizenzen. Wie sollte das denn praktisch gehen. Der erste, der ihn verändert sieht im Editfenster die Einwilligung zur GNU FDL. Nein, das wird nix. Find dich ab, dass es nicht geht. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 03:15, 28. Mai 2006 (CEST)
selbst erstellte Bilder = automatisch GFDL?
Hallo mal wieder, ich hätte gerne endlich eine verbindliche Antwort, wie mit Bildern zu verfahren ist, die selbst fotografiert sind und keinen Lizenzbaustein enthalten.
Kurz zur Vorgeschichte: Ich ging immer davon aus, dass wahrscheinlich GFDL nichts taugt, bis ich in dieser Diskussion darauf verwiesen wurde, dass das Thema bereits auf der Mailingliste geklärt wurde. Da ich aber auf Wikipedia:Bildrechte nichts dergleichen gefunden habe, wollte ich es genauer wissen und fragte auf WP:FZW nach. Dort bestätigte zumindest Historiograf, dass ich mit meiner Ansicht nicht allein stehe.
Kurz danach sehe ich allerdings, wie Ixitixel GFDL-Lizenzen in derartige Bilder einbaut. Auf eine Anfrage bei ihm erhielt ich die Antwort, dass das Thema bereits auf bei den Bildrechten diskutiert wurde und dort beschlossen wurde, GFDL einzutragen.
Nachdem nun Bsmuc64 mich meiner meiner Diskussionseite auch noch gebeten hat, bei derartigen Bildern kein BLU-User zu setzen. Wie soll das denn nun weitergehen?
Während meiner Arbeit in der Kategorie:Wikipedia:BLU-User stoße ich relativ häufig auf derartige Problembilder. In ca. 7 von 10 Fällen erreiche ich den Autor per Wikipedia oder Google-Treffer via E-Mail und kann das Problem in 80% dieser Fälle lösen. Oft muss ich allerdings nach dem LA eine zweite E-Mail schicken, damit Benutzer den Ernst der Lage erkennen ;) Was tun wir nun mit den richtig schweren Fällen, bei denen ich keinen Autor erreichen kann.
Sollte nun beschlossen werden, dass wahrscheinlich-GFDL oder einfach mal GFDL eingesetzt werden können, würde es zwar die Arbeit in der Kategorie ziemlich vereinfachen, allerdings würde ich dann wahrscheinlich gar keine Nutzer mehr anschreiben ... wozu auch!
Daher hätte ich nun gerne eine verbindliche Aussage: Mögliche Optionen sind eine Lizenzierung als GFDL, eine Löschung, sowie eine Markierung mit Vorlage:Bild-wahrscheinlich-GFDL. Letzteres hat m.E. allerdings den Effekt, dass das Problem verschoben wird, anstatt es zu lösen. Sollte man sich für eine automatische Lizenzierung entscheiden, muss das in jedem Fall Spezial:Hochladen erwähnt werden. Meinungen? Standpunkte? Vorschläge?
Danke für alles, --Flominator 12:32, 25. Mai 2006 (CEST)
- Ich glaube nicht, dass man das so handhaben kann, dass "selbst erstellte" Bilder automatisch GFDL sind. Denn der verfasser muss sich ja darüber klar sein, wass GFDL bedeutet... --Stefan-Xp 12:42, 25. Mai 2006 (CEST)
- Ich weiß nicht, was du in einem Wiki für verbindliche Aussagen erwartest. :) Ich kann nur sagen, dass "wir" bislang so vorgegangen sind wie beschrieben. Es wäre wohl konsequent, den Bild-wahrscheinlich-GFDL abzuschaffen. Wichtig ist allerdings noch zu betonen, dass das "selbst fotografiert" natürlich stets hinterfragt wird - z.B. ob es nicht doch mit hoher Wahrscheinlichkeit geklaut ist, oder dass ein geschütztes Werk selbst fotografiert wurde. Also sollte der Bild-wahrscheinlich-GFDL eher in den Baustein BLU verschoben werden, damit solche wenigstens einmal überprüft werden. --Gruß Crux 12:51, 25. Mai 2006 (CEST)
- Beschrieben ist beides. Was meinst du GFDL oder Löschen? --Flominator 13:17, 25. Mai 2006 (CEST)
- GFDL, wie es auch Wikipedia_Diskussion:Bildrechte/Archiv6#Selbst_erstellte_Bilder_ohne_Lizenz_GFDL.3F in etwa festhält. --Gruß Crux 13:20, 25. Mai 2006 (CEST)
- Beschrieben ist beides. Was meinst du GFDL oder Löschen? --Flominator 13:17, 25. Mai 2006 (CEST)
- Ich wäre auch eher dafür, den wahrscheinlich-GFDL-Baustein abzuschaffen. Man kann nicht davon ausgehen, daß ohne explizite Lizenzangabe automatisch GFDL gemeint ist. Wer keine Lizenz angibt, hat es entweder vergessen - dann muß man nachfragen und nach einer gewissen Zeit ohne Reaktion wird das Bild eben gelöscht weil wir es so nicht brauchen können - oder der Uploader hat schlicht keine Ahnung von Lizenzen (was IMHO der häufigste Grund für fehlende Lizenzangaben ist). In dem Fall wird er gar nicht wissen, was die Freigabe unter der GFDL überhaupt bedeutet und welche Auswirkungen sie hat. Wir können nicht voraussetzen, daß alle unerfahrenen Uploader sich der Konsequenzen der GFDL bewußt sind und ihren Bedingungen zustimmen würden.
- Also sollte wie bisher der BLU- bzw. BLU-User-Baustein rein und wenn der Uploader nicht innerhalb einer gewissen Zeit die Lizenz nachträgt, wird es eben gelöscht weil sich sonst niemand sicher sein kann, ob das Bild wirklich frei verwendbar ist. --Kam Solusar 14:30, 25. Mai 2006 (CEST)
Wenn ein Uploader ein eigenes Werk hochlädt, und keine Lizenz angibt, obwohl er das Werk nicht unter GFDL oder PD stellen will, dann ist das sein Fehler. Daher bin ich dafür, dass eine fehlende Lizenz bei eigenen Werken als GFDL interpretiert wird. Die WP ist nicht verpflichtet, Uploader vor deren eigenen Fehlern zu schützen. Wird wegen fehlender Lizenzangabe ein hochgeladenes Bild als GFDL verwendet, obwohl das dem Rechteinhaber nicht passt, dann ist das sein Fehler und damit sein Problem. Bsmuc64 15:18, 25. Mai 2006 (CEST)
P. S. Ich schlage vor, alle "wahrscheinlich GFDL" -Bilder nach einer bestimmten Zeit, z.B. 4 Wochen, in GFDL-Lizenzen umzuändern. Bsmuc64 15:22, 25. Mai 2006 (CEST)
- Ich bin der Ansicht, dass man nicht einfach davon ausgehen kann, dass jemand seine Bilder unter die GFDL stellt, wenn er dem nirgendwo wirklich zugestimmt hat. Wenn der Urheber der GFDL nicht zustimmt, ist es eine klare URV. Da kann man nicht einfach sagen, das wäre "sein Problem"! Wenn es danach ginge bräuchten wir uns ja gar nicht mehr ans Urhebertrecht zu halten, wenn es jamnden stört, ist es eben "sein Problem"... So leid es mir tut, ich fürchte, dass alle Bilder, bei denen der Urheber keine Lizenz angegeben hat aund auch nachträglich nicht einer freien lizenz zustimmt (zum Beispiel, weil er nicht mehr aktiv ist), müssen wohl als URVs gelöscht werden. -- Timo Müller Diskussion 15:41, 25. Mai 2006 (CEST)
- "Wird wegen fehlender Lizenzangabe ein hochgeladenes Bild als GFDL verwendet, obwohl das dem Rechteinhaber nicht passt, dann ist das sein Fehler und damit sein Problem." - Spätestens wenn der Urheber den Anwalt einschaltet, ist es unser Problem, bzw derjenigen die das Bild im Vertrauen auf diese Angaben weiterverwendet haben. --Kam Solusar 16:10, 25. Mai 2006 (CEST)
EIgentlich ist das doch das gleiche wie mit Text. Hier unter dem Feld steht: "Ich versichere hiermit, dass ich den Beitrag selbst verfasst habe bzw. dass er keine fremden Rechte verletzt und willige ein, ihn unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu veröffentlichen." Warum sollte das nicht auch für Bilder gelten? nur weil man bei Bildern die Möglichkeit hat eine andere Lizenz anzugeben? Nicht GFDL Texte müssen gelöscht werden. Solange aber das niemand weiß bleiben sie drin. Bis verdacht auf URV laut wird. Das passiert aber selten wenn es tatsächlich ein eigener Text ist. Dann kommt irgendwann später höchstens der Autor und merkt daß ers nicht wollte. Soweit so gut. Bei Texten ist das 1 oder 0. Da man bei Bildern ne auswahl hat wäre es falsch eine Vergessene Lizensierung als GFDL anzusehen. Das Hochladen Fenster ist grausam. Man kann Lizenz "unbekannt" hochladen. Ich find das sollte man nicht dürfen. Beim Hochladen muss klar angegeben werden welche Lizenz das Bild hat. Der Default sollte auf GFDL sein. In der Box : Lizenz selbst eingeben, sollte stehen: Wfalls nciht angegeben gilt GFDL. Rückwirkend können wir aber nix machen --FabianLange 16:50, 25. Mai 2006 (CEST)
Wir sollten nicht vergessen, dass WIR ein Nachweisproblem haben, wenn ein Rechteinhaber behauptet, er habe das Bild nicht hochgeladen. De facto ist also die GNU FDL sehr wohl widerrufbar, soweit wir nicht unpraktikable Authentifizierungsmechanismen beim Hochladen jedes einzelnen Bildes einführen wollen. Begründung:
- Wir sichern Benutzern die anonyme Benutzung der Wikipedia zu und behalten uns IP-Checks nur bei rechswidrigen Inhalten vor und löschen nach einiger Zeit die IP-Daten. Wie sollen wir nachweisen, dass z.B. ein Benutzer mit einer realen Person identisch ist?
- Es ist auch aus anderen Gründen (z.B. Zurechnung von Beiträgen aus einem Firmenproxy zu einem Benutzer auch wenn dieser gar nicht tätig war, siehe Disku von Bdka, Sohn war am PC, Hacking-Angriff usw.) problematisch, eine Person auf eine eindeutige Willenserklärung festzulegen.
Die Konsequenz daraus kann aber nicht sein, dass wir hier im Zweifel BLU-Fotos blind GNU FDL-taggen (ist auch nicht sinnvoll, da CC-Lizenzen vorzuziehen sind) --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:07, 25. Mai 2006 (CEST)
Ich habe mich auf den Fall bezogen, bei dem der Uploader mit einer Quellenangabe angibt, der Rechteinhaber zu sein, z.B. bei einem eigenen Werk. Wenn der beim Hochladen keine Lizenz angibt, dann kommt das m. E. einem freiwilligen Verzicht auf die Wahrnehmung von Rechten, die über GFDL hinaus gehen, gleich und er kann hinterher nicht Vorwürfe machen. Stellt sich hinterher heraus, dass der Uploader trotzdem nicht der Rechteinhaber ist, dann handelt es sich um eine arglistige Täuschung des Uploaders und damit um seine Unrechtshandlung. Die WP muss das Bild nur sofort löschen.
In Kurzform:
- Quellenangabe "Eigenes Werk", ("selbst gezeichnet" etc.) + fehlende Lizenz = GFDL
- Quellenangabe "Fremdes Werk" ("von URL xyz" etc.) + fehlende Lizenz = BLU
- Fehlende Quellenangabe + fehlende Lizenz = BLU
So sollte es die WP handhaben. Mit welcher Begründung sollte ein Uploader rückwirkend Vorwürfe machen, wenn die ungewollte GFDL-Lizenzierung auf sein eigenes Versäumnis zurückzuführen ist ? Einen Hinweis auf der Uploadseite sollte es allerdings geben und die Möglichkeit, keine Lizenz anzugeben, sollte auch m. E. abgeschaft werden. Behauptet ein nachweislicher Rechteinhaber, er habe nicht hochgeladen, dann muss erstens ein Bild sofort gelöscht werden und zweitens liegt ein vom tatsächlichen Uploader und nicht von der WP begangenes Unrecht vor, welche eine Identitätsfahndung erlaubt. Bsmuc64 05:46, 26. Mai 2006 (CEST)
Die Ausführungen von Bsmuc64 sind abzulehnen. Hier wird einseitig pro domo argumentiert. Da wir noch andere Lizenzen ausser GNU FDL zulassen, können wir nicht eine "mindestfreie" Lizenz automatisch nehmen. Das ist eindeutig ein Rechtsverstoß. Wir haben es bei unseren Kunden teilweise mit einer rechtlich unerfahrenen Klientel zu tun, z.T. sind es sogar Minderjährige. Zu behaupten, dass jedem genau die Konsequenzen eines Hochladens absolut klar sein müssen, ist reine Heuchelei. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:04, 26. Mai 2006 (CEST)
- Danke für diese schöne Zusammenfassung. Der LA auf die Vorlage:Bild-wahrscheinlich-GFDL läuft (hier). --Flominator 20:05, 27. Mai 2006 (CEST)
Welche Lizenz bei geschütztem Plan?
Ich habe einen Übersichtsplan über das Verkehrsgebiet des Verkehrsverbund Mainfranken (VVM)hochgeladen. Vorher habe ich beim VVM angefragt, ob ich diesen Plan hochladen darf. Der VVM hat zugestimmt. Welche Lizenz muss ich da verwenden?
- Hast du eine Textvorlage verwendet und eine Zustimmung zur Veröffentlichung unter GFDL oder CC-Lizenz erhalten? Wenn nein, kannst du die Veröffentlichung sowieso vergessen. --Fb78 ☼ 16:08, 25. Mai 2006 (CEST)
ScreenCaps von Sat-TV
Hallo. Wie sieht das bzgl. Urheberecht aus, wenn ich selbst ScreenCaps (Scnappschüsse) von TV-Sendungen anfertige? Danke für Antwort, MfG -- Metzi3 16:18, 25. Mai 2006 (CEST)
- Sind hier grundsätzlich nicht verwendbar, siehe Wikipedia:Bildrechte --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:34, 25. Mai 2006 (CEST)
- Siehe auch Wikipedia:FAQ Rechtliches --Fb78 ☼ 16:39, 25. Mai 2006 (CEST)
- Okay, schade. Trotzdem danke euch beiden. Schönen Rest-Feiertag noch. --Metzi3 16:45, 25. Mai 2006 (CEST)
Dessau-Eintrag
Guten Tag, Ich würde gerne Bilder und Inhalte (nicht wortwörtlich) von dem wikipedia-eintrag Dessau auf meiner Homepage verwenden. Diese Seite dient zur Information über die Stadt Dessau und besitzt keinerlei kommerzielle Ziele sondern ausschließlich Informationen über meine Heimatstadt. In Hoffnung auf Antwort auf: kanys@web.de
tim lüddemann
- Am besten liest du mal Wikipedia:Lizenzbestimmungen ordentlich durch. Bobo11 09:08, 26. Mai 2006 (CEST)
Midgard-Wiki
Hi, wir versuchen gerade für die Seite www.midgard-wiki.de ein neues Logo zu entwickeln. Würde das folgende Beispiel: http://www.midgard-wiki.de/index.php/Bild:Logo-mit-W%FCrfel.gif irgendwelche Rechte verletzen?
Schon mal Danke für die Antwort.
Alles Gute Dengg (Admin)
- Hallo Dengg, die grafische Gestaltung des Logos ist aus meiner Sicht OK. Problematisch ist dagegen der Name "Midgard-Wikipedia". Soweit ich weiß, hat sich die Wikimedia Foundation den Namen Wikipedia als Wortmarke schützen lassen. So was wie "Midgard-Wiki" oder "Midgardipedia" :) wäre besser. (Copyright bzw. zu deutsch Urheberrecht hat mit dem Markenrecht übrigens nichts zu tun. Ich habe gesehen, dass die Begriffe auf eurer Diskussion da durcheinander geworfen werden.) --Fb78 ☼ 15:01, 26. Mai 2006 (CEST)
Doppellizenzierung versus Übersetzung
- Teilfrage 1
Es gibt Benutzer, die auf ihrer Benutzerseite ein Bapperl haben, das vorsieht, dass sie ihre Beiträge doppelt lizenzieren. Ist das Rechtsgültig?
- Wenn ich einen Edit alleinstehend betrachte, kann ich die Art der Lizenz nicht erkennen, aber aktiv auf der Benutzerseite zu suchend kann ich es...
- Wenn ich eine Projektkopie ohne Benutzerseite habe, ist die Lizenz dann anders?
- Gilt dieses Bapperl rückwirkend? Gilt dieses Bapperl für die zeit, nachdem es entfernt wurde?
- Muss ich den Zeitraum, in dem ein solches Bapperl existierte, selbst aus der History klamüsern?
- Teilfrage 2
Es gibt Benutzer, die auf ihrer Benutzerseite ein Bapperl haben, das vorsieht, dass sie ihre Beiträge doppelt lizenzieren. Ein solcher Benutzer erstelle nun eine Übersetzung:
- Steht die Übersetzung dann tatsächlich unter der angegebenen Lizenz? oder...
- ...ist die Lizenzierung im Fall der Übersetzung ungültig oder erfolgt nicht? bzw.
- ...ist die Übersetzung nicht rechtens, eine URV?
- Entweder oder: Wissen die Benutzer davon?
- Dürfen Benutzer mit o.g. Bapperl überhaupt aus der englischen Wikipedia übersetzen? Aus Quellen mit welcher anderen Lizenz?
- Müssen alle Edits dieser Benutzer, die übersetzend sind, deutlich als solche gekennzeichnet sein?
Danke für eine Antwort im Voraus! ↗ nerdi ¿! ₪ ↗ 20:41, 26. Mai 2006 (CEST)
Das sind eine ganze Menge von Fragen ... Wir geben hier keine Rechtsberatung ...
...
...
aber meine Meinung wäre: Die Doppellizenzierung ist ausdrücklich auf Meta vorgesehen, Nachweis unter [6]. Sie bezieht sich nur auf die eigenen Beiträge des Benutzers, soweit diese von anderen Beiträgen trennbar sind. Wird aus einem Text unter der GNU FDL übersetzt, entsteht keine Doppellizenz, sondern ein unter GNU FDL lizenziertes Werk. Solche Beiträge stehen dann natürlich nicht unter der Doppellizenz, da keine Lizenzvereinigung möglich ist. Die Übersetzung ist nicht gesondert verwertbar, da eine Bearbeitung eines GNU FDL-Textes. Hoffe, das ist wenigstens ansatzweise klarer geworden. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 20:47, 26. Mai 2006 (CEST)
Solche Bausteine sehe ich sehr kritisch. Solange keine fremden Werke verändert werden, ist es ja ok. Aber wenn man fremde Texte oder Bilder bearbeitet, muß die Ur-Lizenz erhalten bleiben. Ein Grenzfall wäre die Schaffung eines eigenen Werkes gem. Schöpfungshöhe, hier muß von Mal zu Mal entschieden werden, welche Lizenz zulässig und gültig ist. Werden Bilder (oder Texte) verändert (oder übersetzt), welche in der Quelle PD mangels Schöpfungshöhe sind, können sie in der bearbeiteten Version beliebig lizensiert werden. Ralf 16:34, 27. Mai 2006 (CEST)
Frage wie Vorgehensweise bei Verdacht auf URV
Es geht um das Bild Bild:KM2000.jpg. Ich hab das Bild ebenfalls hier gefunden. Ich hab den Benutzer um Aufklärung gebeten. Nun meine Frage. Was ist in der Zwischenzeit mit dem Bild? Sollte man es aus dem Artikel vorläufig entfernen? --Sonaz Disku 22:16, 28. Mai 2006 (CEST)
Ist wohl URV, zu entfernen --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:18, 28. Mai 2006 (CEST)
Wikipedia-Teile unter FDL in "proprietärem" Werk?
Hallo zusammen. Ich arbeite derzeit mit einem Verlag an unterrichtsbegleitenden Materialien auf einer CD. Diese steht (leider, aber verständlicherweise) unter einer "proprietären" Lizenz.
Natürlich ist es verlockend, dabei auf Inhalte der Wikipedia zurückzugreifen: es geht um ein technisches Thema, und da bietet die Wikipedia hervorragende Materialien. Selbstverständlich würden die übernommenen Inhalte als solche gekennzeichnet, es würde eine Kopie der FDL beigelegt werden, und die übernommenen Inhalte würden gesondert ("transparent" i.S.d. FDL) zugänglich gemacht werden. Was aber nicht geht, ist dass die gesamte CD unter die FDL gestellt wird.
Ich habe nun ein wenig recherchiert, bin aber zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen. Die GNU FDL sagt meines Erachtens, dass es möglich ist: "When the Document is included in an aggregate, this License does not apply to the other works in the aggregate which are not themselves derivative works of the Document." (vgl. FDL, "7. AGGREGATION WITH INDEPENDENT WORKS"). Wenn ich die Nutzungsregeln der englischen Wikipedia recht verstanden habe, ist eine Einbettung in proprietäre Werke unter keinen Umständen möglich, die deutschen Regeln jedoch verstehe ich so, dass es unter den von mir genannten Voraussetzungen erlaubt ist.
Ich habe auf den diesbezüglichen Seiten und in den Archiven gestöbert, dabei allerdings keine expliziten Hinweise auf mein Problem gefunden. Daher meine Frage: Darf ich Wikipedia-Inhalte unter der FDL in ein proprietäres Werk einbinden, wenn (a) alle entnommenen Inhalte als solche gekennzeichnet werden, (b) explizit darauf hingewiesen wird, dass die Inhalte unter der FDL stehen (c) transparenter Zugang auf dem Medium zu den entnommenen Inhalten gewährt wird und (d) natürlich eine Kopie der GNU FDL beigelegt wird? Gibt es weitere Vorgaben/Einschränkungen die ich übersehen habe? Lx0 15:24, 29. Mai 2006 (CEST)
- Wo steht dass denn auf der englischen Seite? --Fb78 ☼ 20:31, 29. Mai 2006 (CEST)
- Ich habe die oben verlinkte Seite so verstanden, dass eine Übernahme nur in den genannten, aber keinen anderen Konstellationen möglich ist. Möglich ist aber auch, dass die Einbettung in proprietäre Werke zu erwähnen vergessen wurde (kann ich mir kaum vorstellen), oder aber absichtlich weggelassen wurde, um diese verständlicherweise unerwünschte Methode nicht noch zu fördern. Lx0 11:13, 30. Mai 2006 (CEST)
Das (nicht: dass, Fb78) frage ich mich auch. Die GNU FDL sind die AUSSCHLIEßLICHEN inhaltlichen Nutzungsbedingungen der Wikipedia. Eine GNU FDL-konforme Nutzung kann von uns nicht untersagt werden. Sektion 7 ist eindeutig: Man darf GFDL-Inhalte in ein Gesamtwerk einbringen, auch wenn dieses unfrei ist. Die GFDL-Inhalte bleiben dabei frei. Bei CDs besteht auch das DRM-Problem nicht, zumal wenn eine transparente Kopie zugänglich gemacht wird. Die Verwendung der Bezeichnung Wikipedia außer in der Quellenangabe und der geschützten Logos fällt nicht unter inhaltliche Nutzung nach dem Urheberrecht, wie sie von der GNU FDL ABSCHLIEßEND geregelt wird. Also: wer die GNU FDL strikt einhält, braucht sich um das nicht zu kümmern, was hier - meist bemerkenswert uninformierte - Benutzer sagen --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 20:40, 29. Mai 2006 (CEST)
- Danke für die auführliche Antwort, Historiograf. Gibt es denn offizielle Stellungnahmen dazu, z.B. von Wikimedia Deutschland; oder wurde das Thema bereits anderweitig diskutiert, so dass ich Deine Ausführungen als offiziell verstehen darf?
- Was mich an der FDL, Sect. 7 stutzig gemacht hat, ist folgender Teilsatz: "[...] if the copyright resulting from the compilation is not used to limit the legal rights of the compilation's users beyond what the individual works permit." Aber ich denke, das bedeutet nur, dass die Lizenz für das Gesamtwerk die sich aus der FDL ergebenden Rechte nicht beschneiden bzw. sogar ausdrücklich erwähnen sollte. Lx0 11:13, 30. Mai 2006 (CEST)
Meine Aussagen sind nie als offiziell zu verstehen. Wikimedia Deutschland vermeidet es, irgendwelche Aussagen zum Thema Lizenzauslegung zu machen. Du bekommst hier immer nur eine Handvoll unverbindlicher Meinungen. Wenn du Gewissheit möchtest, solltest du von jeglicher Nutzung Abstand nehmen, nur das schließt ein Risiko aus. Siehe im übrigen [7] --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:42, 30. Mai 2006 (CEST)
Zitiren auch für "eigenen Text"
Hallo,
so wie ich das Ganze jetzt verstanden habe, kann ich Texte unter Angabe auf Wikipedia zitieren. wie sieht das Ganze aber aus, wenn ich z.B. Inhaber einer Marke bin, über die hier geschrieben wird. Muss ich dann auch zitieren oder kann ich dann den Text über mein Produkt frei verwenden?
Also wenn ich z.B. für Coca-Cola arbeite und ein Firmenprospekt/Internetseite ... machen muss!?
Danke Gruß
- Jeder der den Text nutzen will, kann ihn nur zu den Bedingungen der GFDL nutzen, siehe auch Wikipedia:Weiternutzung. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Text von dir selber in Wikipedia eingestellt wurde. Bei einem von mehreren Autoren bearbeiten Text ist das aber ohne weiteres nicht mehr möglich.
- Ein Zitat im Rahmen des Zitatrechts ist natürlich immer möglich. --Matt314 22:13, 30. Mai 2006 (CEST)
Bild ohne Lizenzangabe aus GFDL-Wiki
Dieses Bild wurde aus einem anderen Wiki entnommen, welches unter der GFDL steht. Das Logo wurde dort vom Gründer/Admin des Wikis hochgeladen, allerdings ohne weitere Angaben. Ich bezweifle, daß wir das Bild einfach so als GFDL verwenden können - oder bin ich da zu pingelig? Bezüglich der evtl. mangelnden Schöpfungshöhe weiß ich inzwischen hier eh nicht mehr, wie man das einschätzen kann. --Kam Solusar 00:30, 31. Mai 2006 (CEST)
Bilder (vermutlich) ohne ausreichende Angaben aus GFDL-Wiki
- Hier ähnliche Fälle, zwar sind auf den Quellseiten (ein Wiki) Lizenzen angegeben (GNU GFDL - Bausteine), allerdings fehlt jeweils die Angabe zur Quelle, wie es eigentlich hier gefordert wird und damit bei einem direkten Upload bemängelt worden wäre. (Auch bei selbst erstellten Fotos und Zeichnungen darf ein Text wie „selbst fotografiert“, „selbst gezeichnet“ und eine Lizenzangabe, etwa Public Domain, Creative Commons oder GNU FDL, nicht fehlen. Vorlage:Bildquelle)
- Bild:Telomian.jpg, Bild:Silken Windsprite.jpg, Bild:Chiendeporcelaine 03.jpg, Bild:McNab.jpg, Bild:Kyi Leo.jpg, Bild:Kishu.jpg, Bild:Kai.jpg, Bild:Volpino04.jpg, Bild:Irishwhitered.jpg, Bild:Kaidog.jpg, Bild:Haldenstovare.jpg, Bild:Hellinikos1.jpg, Bild:Poitevin-01.jpg, Bild:Epagneulfrancais.jpg, Bild:Bömischer Rauhbart.jpg, Bild:Rafeiro do Alentejo.jpg, Bild:Aidi.jpg
- Bild:Stichelhaar1.jpg läßt vermuten, dass das Thema Lizenzierung dort nicht ganz so ernst genommen wird. Das Bild hat angeblich von Commons stammend über das Wiki jetzt zur dt. Wikipedia gefunden - leider wird der Urheber nicht genannt und auf gut Glück ist das Bild nicht auf Commons, allerdings unter http://www.agraria.org/cani/stichelhaar.htm im web auffindbar (evtl. auf Commons als URV entlarvt und gelöscht worden?) --Btr 01:54, 1. Jun 2006 (CEST)
- Ich habe beim Bild:Stichelhaar1.jpg nachgefragt, die Lizenz scheint nicht wirklich stichhaltig: "Das Bild stammt von einer südamerikanischen Gallerieseite und ich habe wegen der Verwendung unter der GNU-Lizenz nachgefragt. Inzwischen stellte sich aber heraus, daß es von einer deutschen Stichelhaar-Vereinsseite stammt. Die Anfrage wegen der Nutzungsgenehmigung läuft. [..]" Warum aber bei dem Bild steht, dass es von Commons stammen soll, bleibt unklar. --Matt314 16:24, 1. Jun 2006 (CEST)
Merz von Quirnhein auf EN
Die Infos zu en:Image:MertzvonQuirnheim.jpg stimmen ? Dachte der 70. Todestag zählt. --Joystick 05:01, 31. Mai 2006 (CEST)
- Ja, aber bring das mal den Leuten auf EN bei... ;-) Übrigens ist es nicht der 70. Todestag, sondern der 1. 1. des Darauffolgenden Jahres. -- Timo Müller Diskussion 07:31, 31. Mai 2006 (CEST)
mehrere Artikel
Hallo gibt es eine Möglichkeit wenn man mehrere Artikel aus Wikipedia benutzt einen Hinweis im Copyright oder wo anders zu machen ? Mit freundlichen grüssen -- Michael
Verstehe ich nicht. Lies Wikipedia:Lizenzbestimmungen und frag dann bitte nochmal --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:44, 31. Mai 2006 (CEST)
Bilder von Plakaten
In der Diskussion zu den Kandidaten Lesenswerte Artikel ist die Frage aufgekommen, ob es zulässig ist, ein Bild eines öffentlich aufgehängten Plakates (Werbung) anzufertigen und einzustellen. Ich bin mir leider bezüglich den Rechten nicht ganz im Klaren. Danke, --Patrick, «Disk» «V» 16:48, 31. Mai 2006 (CEST)
- Laut Panoramafreiheit dürfen Werke, die die nötige Schöpfungshöhe erreichen, nur dann reproduziert werden, wenn sie dauerhaft im öffentlichen Raum angebracht sind. Ein Plakat, das nur zehn Tage oder auch etwas länger hängt, erfüllt das nicht. --h-stt !? 17:41, 31. Mai 2006 (CEST)
- Das ist unsere wohlbegründete Praxis, auch wenn manche Juristen drüber streiten. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:44, 31. Mai 2006 (CEST)
Danke für die raschen Antworten, dann lassen wir die Zeckengefahr unsichtbar bleiben und nur die Betrachter des Originalplakates ihr ins Auge blicken. Grüße --Patrick, «Disk» «V» 17:59, 31. Mai 2006 (CEST)
- Es kommt natürlich auch auf die Schöpfungshöhe an. Ein paar einfache Wörter plus eine stilisierte Zecke dürften noch nicht schützbar sein. --Fb78 ☼ 15:41, 1. Jun 2006 (CEST)
In dem Artikel sind Teile des Songtextes zu bestaunen. Gibt es damit rechtliche Probleme oder nicht? --dEr devil (dis) 17:48, 31. Mai 2006 (CEST)
Ist vom Zitatrecht gedeckt --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 03:13, 1. Jun 2006 (CEST)
Frage teil2
FrageTeil2 hallo habe oben die Frage "mehrere Artikel" gestellt. Dazu nun die Fortsetztung: Man muss ja wenn man einen Artikel übernehmen will das darunter setzten :
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel XYZ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
Gibt es eine Möglichkeit dass, wenn ich mehrere Artikel übernehmen will, einen Hinweis im Impressum oder im Copyright mache? In etwa :
Manche Artikel Stammen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
--Michael
Nein. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:10, 31. Mai 2006 (CEST)
Kurzer URV-Absatz, lange Versionsgeschichte
Unter Wikipedia:Löschkandidaten/Versionen#Von_Benutzer:JEW_hinterlassene_Edits, Absatz Kannibalismus, stellt sich mir die Frage, ob eine Versionslöschung durchgeführt werden muss. 5 Sätze wurden 1:1 übernommen. Was muss erfolgen? --Hei_ber 18:27, 31. Mai 2006 (CEST)
Versionslöschung wäre übertrieben --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:12, 31. Mai 2006 (CEST)
Gemäß der Versionsgeschichte eine Übersetzung aus der englischen Wikipedia, allerdings wurde nicht nach Wikipedia:Übersetzungen vorgegangen und die ursprünglich übersetzte Version nicht angegeben. Im Review hat eine IP (84.137.13.208) darauf aufmerksam gemacht, dass dies gegen die GNU FDL verstößt, was ich nachvollziehen kann. Was nun ? Muss der Artikel wegen URV gelöscht und neu angelegt (bzw. korrekt übersetzt) werden oder kann man die fehlenden Informationen nachtragen ? Gruß, 84.163.245.191 21:27, 31. Mai 2006 (CEST)
Leider nehmen die meisten es hier bei Übersetzungen nicht so genau und treten die Rechte der beteiligten Autoren mit Füßen --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:11, 31. Mai 2006 (CEST)
Deswegen meine Nachfrage hier - reicht ein Nachtrag, z.B. in Form eines Hinweises in der Versionsgeschichte oder ist der Text eher als URV den LK zuzuführen ? --84.163.244.118 22:22, 31. Mai 2006 (CEST)
- Das lässt sich nicht abschließend beantworten. Ich würde sagen: Nachweis auf Quelle und Autoren in der Versionsgeschichte ist zur Zeit ok, da MediaWiki bislang keine technische und lizenzrechtlich einwandfreie Lösung anbietet, und sonst könnten wir nie irgendwas fremdes unter GFDL lizenziertes nutzen oder auch nur innerhalb der Wikipedia mal etwas auf mehrere Artikel aufteilen etc. Historiograf mag das natürlich zurecht anders sehen, und sein Graf's Law ("was abgemahnt werden könnte, wird auch mal abgemahnt" oder so ähnlich) spricht natürlich auch dagegen. Sein lesenswerter Versuch, die bescheuerte GFDL mal nach allen Seiten zu beleuchten hier: Benutzer:Historiograf/GNU FDL Highway to Hell - FAQ zeigt jedenfalls deutlich, dass man eigentlich fast gar nichts 100%iges zur GFDL sagen kann, ohne auf immer neue Minenfelder zu stoßen. --AndreasPraefcke ¿! 16:34, 1. Jun 2006 (CEST)
Sind Hörproben URV
Hi, Leute! Mich würde mal interessieren ob privat aufgenommene Hörproben (z.B. aus Filmen) auch Urheberrechtsverletzungen sind? bzw. wie muss man sie verändern, entfremden, dass sie nicht mehr als Urheberrechtsverletzungen gelten? Danke. -- Häsk 08:48, 1. Jun 2006 (CEST)
- Ich würde die Frage gern etwas erweitern(Notenzitate erfolgen ja bereits, z. B. bei Bruce Springsteen):
- Ist es zulässig, von Musikstücken, für die noch Urheberrecht geltend gemacht werden kann, kurze Zitate einzustellen, die besprochen werden (etwa das Gitarrenriff von "Smoke on the Water", wenige Takte lang).
- Hängt die Zulässigkeit davon ab, wie die Musik eingespielt wurde (Original Orchesteraufnahme/Bandaufnahme, versus Midi-Datei versus selbst eingespielt)? Eine Mididatei etwa ist ja letzlich auch nur eine Darstellung von Notenwerten.
- Können aktuelle Konzertaufnahmen von urheberrechtsfreien (da Komponist entsprechend lange verstorben) Stücken zitiert werden?--Hei_ber 10:00, 1. Jun 2006 (CEST).
Alles nein. Wir akzeptieren hier nur kurze Textzitate, weder Bildzitate noch Audio-Zitate. Die Einspielung ist irrelevant, bei Konzertaufnahmen sind die Leistungsrechte der Aufführenden urheberrechtlich geschützt. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 12:46, 1. Jun 2006 (CEST)
- Danke für die Antwort! Dann bleiben nur Notenzitate... --Hei_ber 13:55, 1. Jun 2006 (CEST)
Internetseite mit Text aus Wikipedia
Ich habe durch Zufall diese Webseite gefunden [8] und keinen Hinweis auf die Wikipedia gefunden. Der Text ist aber aus dem Artikel Moltebeere kopiert. Ist das rechtens? Zumindest sind doch die Bilder geklaut. Könnte da mal jemand gucken? In UR-Fragen unsichere -- Zirpe 09:47, 2. Jun 2006 (CEST)
- Ein Fall für Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. Die Bilder werden sogar direkt von upload.wikimedia.org eingebunden! --BerndH 10:34, 2. Jun 2006 (CEST)
- Danke. Hab´s da mal hingeschaufelt. -- Zirpe 10:44, 2. Jun 2006 (CEST)
Korrekte Literaturangabe
Ich schreib grad an meiner Diplomarbeit in theoretischer Informatik und verwende 2-3 Formulierungen aus den Artikeln "Einwegfunktion" und "Zeitkomplexität". Als Quelle hab ich wie bei LaTex üblich in Eckigen Klammern ein Kürzel im Text nach den entsprechenden Sätzen eingegeben. Das Literaturverzeichnis im Anhang, dass den Kürzeln die gesamte Quellenangabe zuweist, erstelle ich mit bibtex, aber hier stellt sich mir die Frage, was ich korrekt eingeben muß. Reicht z.B:
author = http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:RobotQuistnix title = "Einwegfunktionen", aus freier Enzyklopädie Wikipedia
Üblicherweise zitieren wir hier nicht mit Autorennamen, siehe dazu letztgültig http://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Cite --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:06, 2. Jun 2006 (CEST)
Cool! :o) Vielen Dank, das hat mir sehr geholfen!
Bilder unter Crown Copyright
Können die Bilder, die in en:WP unter Crown Copyright verwendet werden, auch in de:WP verwendet werden? --84.61.66.156 22:06, 2. Jun 2006 (CEST)
- Ja, wenn die Angabe korrekt ist. Leider gibt es in der en-Wikipedia viele Irrtümer über Crown Copyright und es werden zB deutsche Fotos, die im Imperial War Museum genutzt werden, als Crown Copyright bezeichnet. Das ist natürlich falsch. Dem Crown Copyright unterliegen nur Werke, die von Beamten und Soldaten der Krone gemacht wurden. Und die Vorschriften über die Schutzdauer des Crown Copyrights sind auch etwas kompliziert, weil sie sich mehrfach geändert haben. Sicher frei sind nur Bilder vor 1956, also alles zB aus dem zweiten Weltkrieg, was von britischen, kanadischen und australischen Soldaten fotografiert wurde. Also verlass dich nicht blind auf die Lizenzen, sondern denke selbst mit. --h-stt !? 09:29, 3. Jun 2006 (CEST)
- Hallo, ohne es besser zu wissen, müsste es nicht genauer heißen ... die von Beamten und Soldaten im Dienst der Krone gemacht wurden. ... Es könnte ja auch sein, dass ein Soldat ein Photo in seiner Freizeit gemacht hat, dann wäre es doch nicht frei, oder? --Gruß Martin 11:37, 3. Jun 2006 (CEST)
Kümmert sich bitte jemand um diesen Ausschnitt aus einer Swisstopo-Karte, die "Bildlizenz" ist eine glatte Lüge. Das Verfahren für Bild-URVs ist leider nicht beschrieben, sondern nur Text-URVs und gewöhnliche LA für Bilder. --83.79.150.122 16:59, 3. Jun 2006 (CEST)
- Ist nun unter Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/3. Juni 2006#Bild:Plan.340.jpg zu finden. --BerndH 17:49, 3. Jun 2006 (CEST)
- Aha, das geht auf "regulärem" Weg. Vielen Dank. --83.79.150.122 17:57, 3. Jun 2006 (CEST)
Soll angeblich PD sein, ich verwette mein Frühstück darauf, dass es das nicht ist. Der Benutzer reagiert allerdings nicht und zeigt sich allgemein wenig kooperativ. *sigh* --Gardini · Schon gewusst? 13:37, 4. Jun 2006 (CEST)
Urheberrecht bei Übersetzung von englischsprachigen Pressemitteilungen für das Intranet
Begehe ich eine URV, wenn ich Pressemitteilungen der nicht-deutschen Konzernmutter für die Intranetseite der Firma ins Deutsche übersetze (selbstverständlich unter Hinweis der Fundstelle des Originalartikels bzw. unter Gegenüberstellung des englischen Originals und der deutschen Übersetzung)?
- Wir beantworten hier schwerpunktmäßig Fragen zu Urheberrechten im Zusammenhang mit der Arbeit an der Wikipedia und geben keine allgemeine Rechtsberatung. WENN die Pressemitteilungen Schöpfungshöhe erreichen und nicht für die allgemeine Nutzung freigegeben sind und das Intranet gross genug ist, um den Öffentlichkeitsbegriff des Urheberrechts hinsichtlich der öffentlichen Zugänglichmachung zu erfüllen, dann ist es eine URV. Kommt aber immer auf die PM an. Im übrigen: Innerhalb einer Firma bzw. eines Firmenverbunds ist es aunüblich, sich auf Schranken oder Ausnahmen des Urheberrechts zu berufen. Man klärt das bitteschön mit der Konzernmutter --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 19:19, 4. Jun 2006 (CEST)
Kopf Portal:Bonn (alt)
Gerade wird hier fleisig am Entwurf für das Portal:Bonn gearbeitet und wir sind auf der Suche nach einem anständigen und repräsentativen Bild für den Kopf. Ich habe mal einen Entwurf gebastelt, bei dem aber die Urheberrechtsfrage nicht ganz geklärt ist. Das Bild besteht zum einen Teil aus einen GFDL-Bild von Tohma und zum anderen Teil aus dem Bonner Wappen. Um diese Komposition zu erstellen habe ich aus dem orginal Wappen nur den Löwen ausgeschnitten und in den Rest des Bildes eingesetzt. Der Löwe ist das einzige Teil aus dem eigentlich geschützten Bild. Die Frage ist, ob das dann eine URV ist.
Das Bild habe ich zur Ansicht hier hochgeladen, es wird aber natürlich bis zur Klärung nicht genutzt. Wäre für eine sachkundige Meinung dankbar. Gruß --Triggerhappy 21:38, 4. Jun 2006 (CEST)
Wappenfragen beantwortet ST --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:56, 5. Jun 2006 (CEST)
Huhu! Kann mir hier mal einer helfen? ;) --Triggerhappy 22:23, 8. Jun 2006 (CEST)
Schützen von Fotos
Bei welcher amtlichen Stelle kann ich meine von mir gemachten erstellten Fotos urheberrechtl. schützen lassen. Verfahrensfrage Danke, D. Weise
Nirgends und wir sind hier keine Rechtsberatung. Frag einen Anwalt deines Vertrauens --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 02:15, 5. Jun 2006 (CEST)
Frage
Kann man Bilder von Google hochladen?
Dauerstreit um Zitat der 12-Schritte (Kurzform) der Anonyme Alkoholiker
Problem:
- Es wird gestritten ob das Zitieren der 12-Schritte-Kurzform ([9]) in voller Länge, ohne Kommentar, mit Quellenangabe und Copyright-Angabe, eine URV ist.
- Ob das Umformulieren, erstens eine Interpretation/Bewertung sein könnte und nach meiner Überlegung als ein Plagiat gesehen werden könnte.
Orte der bisherigen Diskusion:
- Benutzer_Diskussion:Alaman#RV:_Anonyme_Alkoholiker
- Wikipedia:Vermittlungsausschuss/Edit-War_um_Zwölf_Schritte
- Diskussion:Zwölf-Schritte-Programm#Die_Zw.C3.B6lf_Schritte
- Diskussion:Zwölf-Schritte-Programm#.28c.29copyright
Ich denke das dass Beispiel vergleichbar ist mit diesem Fall. Also das Volle Zitat der 12-Schritte Okay ist.
Ein etwas ratloser Mr.bloom 14:41, 5. Jun 2006 (CEST)
- Hi Mr. Bloom. Danke für die Initiative! Ich habe übrigens gerade mit Alcoholics Anonymous World Services (AAWS) in New York telefoniert. Die zuständige Bearbeiterin gab mir ihre E-Mail-Adresse und bat mich, die Anfrage schriftlich einzureichen. Ich wühle ich gerade durch die entsprechenden Seiten auf der englischsprachigen Wikipedia. Die haben nützliche Formbriefe. Es geht voran. Eine offizielle Erlaubnis wäre natürlich am einfachsten (aber bei GNU FDL unwahrscheinlich). Auf das Zitatrecht (engl. "fair use") bin ich neugierig: In welchem Umfang darf man aus den 12 Schritten zitieren, selbst wenn AA keine Zustimmung erteilt? --Arne Neem 23:25, 5. Jun 2006 (CEST)
- Bitte ließ Großzitat. Wenn der Artikel eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den einzelnen Punkten (nicht notwendigerweise zu jedem, aber schon gegliedert) bietet, dann ist ein Großzitat gerechtfertigt. Saubere Quellenangabe nicht vergessen. Da braucht es dann keine Erlaubnis, keine Vermittlungsausschüsse und keine rechtlichen Diskussionen am falschen Ort. --h-stt !? 07:21, 6. Jun 2006 (CEST)
- Ich bin der Meinung das die wörtlich Nennung der 12-Schritte zu 99,9999% mit der Definition von Großzitat abgedeckt ist. Ich sehe keine einseitige Interessen-Verletzung. Weder bei den AA-Befürwörter noch bei den AA-Gegnern. Wenn es keine weiteren Einsprüche gibt, werde ich sie nun in den Artikel einfügen. Hier mein konkreter Vorschlag: Benutzer:Mr.bloom/aa_zitat. Ich würde es gerne noch in eine grau unterlegte Box packen um es noch deutlicher vom Rest des Artikels abzusetzen. Weiß aber nicht wie das geht. Mr.bloom
- Klingt gut. Nur: wer hält jetzt seinen Kopf hin und fügt das Zitat ein? Das sollte jemand machen, der auch für eine mögliche juristische Auseinandersetzung mit den AA bereit steht. Ich will nicht, dass die Wikipedia wegen eines anonym eingefügten Zitats von einer klagefreudigen Institution Ärger bekommt. (Beispiel einer AA-Klage: Urteil 1 U 22/00 Oberlandesgericht Frankfurt am Main (2003)) Wenn jemand das Risiko auf sich nehmen will, gerne. Den betroffenen Artikeln würde das Zitat nutzen. Aber es sollte jemand machen, der weiß, was er tut. --Arne Neem 16:52, 6. Jun 2006 (CEST)
- Hast du die Quelle aus dem Posting von Henning Schlottmann vom Montag, 5. Juni 2006 10:09:28 aus de.soc.recht.marken+urheber?
- In diesem Fall Wurde das gesamte Buch, kommentarlos nachgedruckt und damit Geld verdient. Findest du den Fall vergleichbar?
- "klagefreudigen Institution"...hört, hört! Hast du neue Fakten? Dann mal her damit. Wie liegt den AA so im Ranking im Vergleich zu Scientology, Zeugen Jehova, Universelles Leben und Fiat Lux? Hast du Statistiken? Fragen, Fragen...nix als Fragen...Mr.bloom 02:21, 7. Jun 2006 (CEST)
Grün und blau in verschiedenen Sprachen
In dem Artikel Grün und blau in verschiedenen Sprachen wurde anscheinend der zweitletzte Absatz aus dem Zeitartikel uebernommen (dort der letzte Absatz). Kann das bitte jemand korrigieren, mir sah das zu kompliziert aus.
Flugblattes von 1939
Bild:Option in Suedtirol Flugblatt 1939.JPG ist der Scan eines Flugblattes von 1939. Damit fällt altersbedingte Gemeinfreiheit weg. Bin mir in dem Fall aber nicht sicher, ob es andere Möglichkeiten gibt es zu behalten? Gruß --dbenzhuser 19:46, 7. Jun 2006 (CEST)
- Einerseits sehe ich darin keine Schöpfungshöhe gegeben, andererseits hat Fantasy gemäß Editio princeps die Urheberrechte erlangt und hält sie bis zum 31. Dez. 2029 - solange nichts anderes bewiesen ist. Die Wahrscheinlichkeit, daß dieses Flugblatt veröffentlicht wurde, ist sehr gering, also § 71 UrhG ein Recht am entdeckten Werk. Der Einfachheit halber würde ich PD wegen nicht erreichter Schöpfungshöhe draus machen. Ob 70 Jahre pma in diesem Fall überhaupt anwendbar wäre, weiß ich nicht, wer hätte das Urheberrecht? Die unbekannte Anzahl Menschen, die sich das ausgedacht haben, derjenige, der es getippt hat...? Ralf
20:43, 7. Jun 2006 (CEST)
Ralf vergiss einfach die Editio princeps, danke. Das Flugblatt ist natürlich seinerzeit bereits erschienen und die Urheberrechte liegen 70 Jahre pma bei demjenigen, der es formuliert hat. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:14, 8. Jun 2006 (CEST)
- Und wie siehst du die Schöpfungshöhe? PerKu 00:24, 8. Jun 2006 (CEST)
- Für mich gegeben --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 03:03, 8. Jun 2006 (CEST)
- Wenn aber jemand absichtlich anonym einen Text in der öffentlichkeit verbreitet, dann hat er es doch eigentlich "freigegeben". oder? Fantasy 21:39, 8. Jun 2006 (CEST)
- Nein, genau das nicht. Nach dieser Logik ist jedes veröffentlichte Werk "freigegeben". Was ein Unsinn. Man darf nicht nach der Denkweise verfahren: Was vermeintlich im ideologischen Interesse des Urhebers liegt ist erlaubt Man muss fragen: Welcher urheberrechtlich relevanten Nutzung hat der Urheber ausdrücklich schriftlich zugestimmt? Nun offenbar überhaupt keiner. --Rtc 21:46, 8. Jun 2006 (CEST)
- Wenn aber jemand absichtlich anonym einen Text in der öffentlichkeit verbreitet, dann hat er es doch eigentlich "freigegeben". oder? Fantasy 21:39, 8. Jun 2006 (CEST)
- Es gibt aber Bücher, die diese Schriftstücke abgebildet haben. Sind die damit illegal? Fantasy 23:08, 9. Jun 2006 (CEST)
Geschichte Schmalkaldens und Schöpfungshöhe
Im Zusammenhang mit einem URV/Versionen-Eintrag tauchte die Frage auf, ob eine einfache Liste von Geschichtsdaten (Beispiel: Geschichte Schmalkaldens Schöpfungshöhe besitzt und somit bei einer Kopie in die Wikipedia als URV anzusehen ist oder nicht? --Martin Zeise ✉ 23:42, 7. Jun 2006 (CEST)
- Wenn das keine Schöpfungshöhe darstellt, dann sind alle "Artikel" Liste der ... falsch lizensiert und müßten als PD gekennzeichnet werden, was aber neben Bildern meines Wissens nur Pressemitteilungen hier sind. PerKu 00:03, 8. Jun 2006 (CEST)
- Stimmt nicht. Alle Inhalte sind GNU FDL-lizenziert, auch die gemeinfreien. Sind sie gemeinfrei, ist die GNU FDL natürlich nicht zu beachten wie z.B. bei wörtlichen Meyers-Übernahmen. Die Liste befindet sich in einer Grauzone, siehe Wikipedia:Textplagiat --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:16, 8. Jun 2006 (CEST)
FIFA
FYI, bzgl. Wikipedia Diskussion:Bildrechte#WM-Eintrittskarten habe ich festgestellt, dass die FIFA selbst offensichtlich tatsächlich von einem Urheberrechtsschutz ausgeht, da sie ein Copyrightzeichen im Logo haben (bei kleinerer Version [10] mit einfachem (c), ausführlicher als bei größeren Abbildungen: en:Image:World_Cup_2006_logo.png), mit (c) 2002 FIFA TM. (Nur zur Kenntnisnahme. Bitte bitte nicht wieder die Diskussion eröffnen, die Standpunkte sind schließlich klar.)
Andere Sache, aber auch FIFA: Ich habe für ein Foto des Cups LA gestellt (Bild:Fifa world cup org.jpg), da in meinen Augen Werk der Bildenden Künste, denn wenn schon kleine Plastikschlümpfe geschützt sind, dann der Cup wohl unzweifelhaft ebenfalls. --Rtc 04:52, 8. Jun 2006 (CEST)
Nimm einfach mal zur Kenntnis, was besser Unterrichtete dazu meinen
- natürlich geht jedermann, der eine Leistung erbringt, erst einmal davon aus, dass die urheberrechtlich geschützt ist, auch wenn es sich um Copyfraud handelt.
- Vielleicht kapierst du endlich mal den Unterschied zwischen Werken der angewandten bildenden Kunst und der reinen bildenden Kunst Die Rspr. sieht in Comicfiguren (Schlümpfen) zunächst einmal Werke der reinen bildenden Kunst, sie haben nicht einen Gebrauchszweck im gleichen Sinn wie Industriedesign. Ein Pokal hat aber einen Gebrauchszweck, er ist kein Kunstwerk, das primär in gedruckter Form verbreitet wird wie die Schlümpfe, die sekundär als Merchandising-Figuren vermarktet werden. Er dient als Belohnung des Siegers und wird nicht primär als Kunstwerk ausgestellt. Daher ist er als Werk der angewandten Kunst anzusehen, für das eine höhere Schutzgrenze gilt, siehe einmal mehr Schöpfungshöhe. Diese bezweifle ich im Gegensatz zu dir --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:37, 8. Jun 2006 (CEST)
- Nimm einfach mal zur Kenntnis, dass Du mit dieser Extremansicht keine Unterstützung genießt. Man kann Deiner Sichtweise sicher in sehr vielen Fällen beipflichten; hier übertreibst Du es einfach maßlos mit der Schöpfungshöhe auf Basis Deiner persönlichen Meinung, die mir auch fast schon mehr politisch als juristisch fundiert zu sein scheint. Die Grenze ist bei Gebrauchskunst höher, aber nicht so hoch, wie Du Dir sie gerne wünschen würdest. Dabei ist es beinahe fahrlässig, den Pokal hier als reine Gebrauchskunst zu bezeichnen. Ich sage: a) Der Pokal ist keine reine Gebrauchskunst, b) selbst wenn er reine Gebrauchskunst wäre, hätte er die Schöpfungshöhe definitiv erreicht. Beim Logo nur b). Schutzrechtsberühmung? Schutzrechtsverleugnung! --Rtc 20:30, 8. Jun 2006 (CEST)
- Nachtrag: in einem Werbeprospekt der bei mir im Briefkasten lag steht ebenfalls noch eindeutiger (im Zusammenhang mit einem "official licensed product"), dass die FIFA selbst explizit von einem Schutz ausgeht: "©The Official Emblem, the Official Mascot of the 2006 FIFA World Cup Germany™ and the FIFA World Cup Trophy are copyrights and trademarks of FIFA. All rights reserved." Das heißt natürlich juristisch gesehen garnichts. Aber es zeigt, dass die FIFA es ernst meint. --Rtc 17:04, 10. Jun 2006 (CEST)
- Nimm einfach mal zur Kenntnis, dass Du mit dieser Extremansicht keine Unterstützung genießt. Man kann Deiner Sichtweise sicher in sehr vielen Fällen beipflichten; hier übertreibst Du es einfach maßlos mit der Schöpfungshöhe auf Basis Deiner persönlichen Meinung, die mir auch fast schon mehr politisch als juristisch fundiert zu sein scheint. Die Grenze ist bei Gebrauchskunst höher, aber nicht so hoch, wie Du Dir sie gerne wünschen würdest. Dabei ist es beinahe fahrlässig, den Pokal hier als reine Gebrauchskunst zu bezeichnen. Ich sage: a) Der Pokal ist keine reine Gebrauchskunst, b) selbst wenn er reine Gebrauchskunst wäre, hätte er die Schöpfungshöhe definitiv erreicht. Beim Logo nur b). Schutzrechtsberühmung? Schutzrechtsverleugnung! --Rtc 20:30, 8. Jun 2006 (CEST)
Biografie einer Person erstellen = Verletzung der Privatsphäre/Persönlichkeitsrecht?
Hallo,
diese Woche habe ich einen Artikel (Biografie) über einen Person erstellt.
Die Daten für die Biografie habe ich von der Webseite der Person
Die Daten der Webseite sind in der Art:
1978 - Gründung des Vereins XY
1984 - Verleihung des Bundesverdienstkreuzes am Bande
1990 - Ernennung zum Vize-Präsidenten des Verbandes XZ
Benötige ich von der Person eine Erlaubnis um:
1. überhaupt einen Artikel im Wikipedia zu verfassen?
2. die Daten von seiner Webseite zu nutzen
Einen copyright-Vermerk hat die Person auf seiner Webseite. Theoretisch kann man
die Daten aber auch irgendwie anderst im Netz finden bzw. genügt es als Quelle
die Webseite anzugeben?
Danke & Gruß
--Cwanner 11:27, 8. Jun 2006 (CEST)
- Das hat mit Urheberrecht nichts zu tun, denn die Fakten eines Lebens sind urheberrechtlich nicht schutzfähig, nur der Wortlaut ihrer Darstellung. Aber ein Artikel kann Persönlichkeitsrechte verletzen. Das ist bei den von dir genannten Angaben aber nicht der Fall, eine Peson, die in der Öffentlichkeit steht und eine Auszeichnung wie das Bundesverdienstkreuz verliehen bekommen hat, deren grundsätzlichen Lebensdaten dürfen veröffentlicht werden. Schwierig wird es nur bei Informationen aus der persönlichen und intimen Sphäre, diese dürfen nur in besonderen Fällen in einen Artikel aufgenommen werden. Dein Artikel dürfte unter beiden von dir angesprochenen Aspekten völlig unproblematisch sein. --h-stt !? 12:29, 8. Jun 2006 (CEST)
Das hab ich mich auch schon oft gefragt: Ob nämlich eine Person, eine Firma etc. sich dagegen wehren kann, sich hier wiederzufinden (bei erfüllter Voraussetzung, keine Persönlichkeitsrechte zu verletzten), wenn nämlich die Person/Firma "an der Grenze der Relevanzschwelle" schlicht und einfach nicht öffentlich sein will. Beispiele: "Weingut" unter der Hand im eigenen Garten (als nicht mehr geschützt sehe ich dieses Beispiel, wenn der Bericht schon im TV kam); Ehefrau eines (öffentlich bekannten) Geschäftsmanns, die in der Freizeit malt - nach eigenem Verständnis nicht Künstlerin - und ihre Bilder bei geschäftlichen Veranstaltungen mitbringt und verkauft (ist das noch Privatsphäre)? --Reise-Line Fahr mal hin! 13:47, 8. Jun 2006 (CEST)
- Erstmal Danke an GDelhey
- Darf ich einen tabellarischen Lebenslauf also quasi 1:1 kopieren, wenn ich die Quelle unter dem Lebenslauf angeb oder kann ich auf die Quelle eigentlich auch verzichten?
- --Cwanner 14:37, 8. Jun 2006 (CEST)
Die Wikipedia-Grundsätze verlangen, dass alle Daten aus überprüfbaren, öffentlich zugänglichen Quellen stammen und mit Standpunktzuweisung distanziert wiedergegeben werden. Das schließt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Hauptsache aber bereits quasi von vorn herein aus. Ganz besonders, wenn die Person die Daten selbst auf ihrer Webseite öffentlich gemacht hat.
GDelhey, dieser Fall war anders; jemand hat Dinge über die Person veröffentlicht, welche vorher nicht öffentlich waren und für die sich keine Quelle angeben lies. Zwar hätte man hier durchaus rechtlich für eine legale Erstveröffentlichung wegen öffentlichen Interesses argumentieren können, aber wie gesagt ist die Wikipedia eine Enzyklopädie, und Erstveröffentlichungen sind hier selbst dann durch die Richtlinien ausgeschlossen, wenn sie rechtlich legal sind! (Was hier andererseits aber auch alles andere als gesichert war; auch Chancen für die Gegenseite wären vor Gericht durchaus dagewesen.)
Cwanner, Du darfst einen Lebenslauf nicht 1:1 kopieren, da er urheberrechtlich geschützt ist, und da ist es völlig egal ob Du die Quelle dabeischreibst oder nicht, denn Quellenangabe schützt entgegen einem weitläufigen Missverständnis nicht vor URV! Du musst die Dinge mit Deinen eigenen Worten wiedergeben.
Abschließend kann ich nur nochmal betonen, dass das Risiko beim Einsteller liegt und auch eine Frage hier auf dieser Seite nicht entlastet. Wer etwas in der Wikipedia schreibt, trägt die volle rechtliche Verantwortung dafür; der potentielle Geschädigte wird sich nicht an die Wikipedia halten, sondern direkt an den Einsteller! Insofern kann ich nur empfehlen, den eigenen Anwalt zu fragen, wenn man sich bei potentiell heiklen Sachen nicht ganz sicher ist. --Rtc
- Dann werd ich den Text nochmal rausnehmen und in in eigenen Worten versuchen neu zu formulieren
- Danke!
- --Cwanner 15:11, 8. Jun 2006 (CEST)
Grundsätzlich ist den Antworten von Rtc nicht ohne weiteres zu vertrauen, um das mal knallhart zu sagen. Rtc ist mit dem Labyrinth der hiesigen Hilfeseiten noch nicht hinreichend vertraut, er vertritt abweichende Positionen, die nicht Konsens sind und zitiert auch nicht die maßgeblichen Seiten.
- Maßgeblich zu Fragen des Persönlichkeitsrechts ist Wikipedia:Themendiskussion/Persönlichkeitsrechte;
- maßgeblich zur Übernahme eines Lebenslaufs ist Wikipedia:Textplagiat (mit einem konkreten Beispiel) --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:42, 8. Jun 2006 (CEST)
- Auch die Sichten des Historiograf sind immer mit einer Prise Salz zu lesen.
- Auf den von ihm zitierten Seiten findet sich nichts, was meinen Angaben wesentlich widerspricht. Klar ist ein Lebenslauf nicht als solcher geschützt, sondern nur die Ausformulierung, soweit sie eine Schöpfungshöhe erreicht. Das hatte ich aber hinreichend klar gemacht. Achso: Ich habe oben vergessen zu erwähnen, dass die Quelle, die über die Person schreibt, relevant sein muss (Aufnahmekriterium Quelle) und die Person selbst ebenfalls (Aufnahmekriterium Artikel).
- Ich finde es immer wieder lustig anzusehen, wie Historiograf sich händeringend und mit ausgiebiger Benutzung von Fettschrift von mir distanziert, obwohl ich ihm vom Prinzip her bei vielen seiner Positionen völlig zustimme und nur manchmal in Detailfragen abweichende Meinungen habe. --Rtc 20:49, 8. Jun 2006 (CEST)
- Ich denke Historiograf vertritt die Ansicht:Es soll keine anderen Götter neben mir geben. Und Gottheiten sind ja perse fehlerfrei.--89.49.202.76 21:05, 8. Jun 2006 (CEST)
Fotografien aus dem Bundesarchiv Koblenz
Hallo,
in einem meiner Bücher fand ich eine Abbildung von Fritz Reinhardt aus dem 30er-Jahren. Als Quelle für das Bild ist das Bundesarchiv Koblenz angegeben. Nun heißt es dort, dass alles, was dort eingelagert und älter als 30 Jahre ist (wie in meinem Fall) "für Jedermann frei verwendbar ist". Darf ich das Bild hochladen, wenn ja, welchen Lizenzbaustein nimmt man für ein Bild aus dem Bundesarchiv? Schonmal Danke im Vorraus --Michael S. zufrieden? unzufrieden? 20:26, 8. Jun 2006 (CEST)
- Das Archiv kann nicht über das Urheberrecht des Fotografen verfügen. --Rtc 20:32, 8. Jun 2006 (CEST)
- Im Artikel Bundesarchiv (Deutschland) steht aber: "Nach dem Bundesarchivgesetz hat »Jedermann« das Recht, Archivgut des Bundes, das älter als 30 Jahre ist, zu benutzen." Wie darf man das verstehen? --Michael S. zufrieden? unzufrieden? 21:22, 8. Jun 2006 (CEST)
- Benutzen zu welchen Bedingungen? Wenn sie Fotos frei zur Verfügung stellen, setzen sie sich über gültiges Recht hinweg. Ralf
21:25, 8. Jun 2006 (CEST)
- Benutzen zu welchen Bedingungen? Wenn sie Fotos frei zur Verfügung stellen, setzen sie sich über gültiges Recht hinweg. Ralf
- Im Artikel Bundesarchiv (Deutschland) steht aber: "Nach dem Bundesarchivgesetz hat »Jedermann« das Recht, Archivgut des Bundes, das älter als 30 Jahre ist, zu benutzen." Wie darf man das verstehen? --Michael S. zufrieden? unzufrieden? 21:22, 8. Jun 2006 (CEST)
- "Weitergehende gesetzliche Rechte ... bleiben unberührt." §5(1) [11]. Mit Nutzen ist hier gemeint, dass die Materialien nach dieser Zeit überhaupt erst zur Nutzung herausgegeben werden. Ob und wenn ja wie sie dann auch tatsächlich urheberrechtlich genutzt werden dürfen ist eine Frage, welche das Bundesarchivgesetz garnicht behandelt. --Rtc 21:30, 8. Jun 2006 (CEST)
Nutzen heisst in diesem Zusammenhang NUR: persönlich einsehen. Über die Art der Nutzung bestimmt das Bundesarchiv nach pflichtgemäßem Ermessen. Es kann nach seiner eigenen Rechtsansicht, die ich nicht teile, sogar das Fotografieren der Unterlagen verbieten, weil es Reproduktionsgebühren kassieren will und zwar auch für gemeinfreie Sachen und für Bilder, an denen es ganz sicher keine Rechte hat, sondern bei denen die Rechte bei anderen liegen. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:13, 8. Jun 2006 (CEST)
- Mein Reden - sie vermarkten Rechte, die sie garnicht besitzen. Ralf
01:21, 9. Jun 2006 (CEST)
Quellenangabe
Schützt eine korrekte Quellenangabe vor strafrechtlicher Verfolgung wegen Urheberrechtsverletzung? --84.61.71.139 21:02, 8. Jun 2006 (CEST)
- Sie schützt vor überhaupt nichts. Es gibt eine Ausnahme im Urheberrecht, das Zitat, das in bestimmten Kontexten die wiedergabe von Teilen eines Werks erlaubt. Das Zitat muss klar gekennzeichnet sein und mit Quellenangabe versehen sein. Der Text darf sich nicht zueigen gemacht werden; das Zitat muss sich auf das nötigste beschränken und darf nicht mussbraucht werden zur Übernahme von Teilen eines Werks oder eines ganzen Werks als Teil des eigenen (wie es gerne in Blogs unter dem Vorwand eines Zitats gemacht wird). Das ist nämlich genau das, was durch das Urheberrecht verboten werden soll. (Eine korrekte Quellenangabe könnte im Extremfall sogar verschärfend zu bewerten sein, da es ein Unrechtsbewusstsein kennzeichnet und zeigt, dass der Handelnde vorsätzlich seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, indem er sich trotz dieses Unrechtsbewusstseins nicht ausreichend informierte.) --Rtc 21:09, 8. Jun 2006 (CEST)
Wir sehen einmal mehr, wie wenig hilfreich die Beiträge von Rtc oft sind. Auch hier gilt: nachpüfbares Wissen ist wertvolleres Wissen. Darum geben sorgfältige Mitarbeiter der Wikipedia die Wikilinks zu den maßgeblichen Artikeln an, wo man Näheres nachlesen kann:
- Zitatrecht
- Quellenangabe Im übrigen kommt es immer auf den Einzelfall an --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:16, 8. Jun 2006 (CEST)
Logos
Ich habe folgendes Lizenz für Logos für falsch: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:GENUIN_logo2.jpg ??? Nach der Lizens darf ich doch alles damit machen, oder? Ich bitte um eine konstruktive Antwort, ob die Freigabe unter dieser Lizenz eher irtümlich geschah! --Schmitty 02:53, 9. Jun 2006 (CEST)
- Warum hältst du sie für falsch? Außerdem darfst du das uns nicht fragen, sondern eher den Benutzer, der das Bild hochgeladen hat. --Fb78 ☼ 10:06, 9. Jun 2006 (CEST)
Du verwechselst die Freigabe unter einer freien Lizenz mit einer allgemeinen Freigabe. Die Freigabe unter einer freien Lizenz betrifft nur das Urheberrecht, schliesst aber einen marken- oder namesrechtlichen Schutz nicht aus. Wenn du das Foto einer berühmten lebenden Person hier findest, das unter GNU FDL steht, darfst du es nicht auf einen kommerziell vertriebenen Kaffebecher drucken lassen (auch wenn du die GNU FDL im Volltext mit auf den Becher druckst), weil das Recht am eigenen Bild gilt. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:01, 9. Jun 2006 (CEST)
Darf ein Firmenlogo wie das von Aldi unter [[12]], das gemeinfrei eingestellt wurde, verändert werden? In bezug auf das Urheberrecht schon, markenrechtlich kann es Probleme geben - sehe ich das richtig? --Franux 23:09, 16. Jun 2006 (CEST)
Ja, siehst du --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:06, 17. Jun 2006 (CEST)
copyright vs. Schöpfungshöhe
Ich habe vor einiger Zeit ein Buch verfasst, das auf einen alten PC Game basiert, das copyright obliegt EA, die es von Origin Systems erhielten, nachdem sie die Firma schluckten. Meine Anfrage bei EA wurde dahingehend abgewürgt, das EA von mir eine Gewinngarantie von $ 100.000 abverlangte.
Meine Frage ist nunmhr folgende: in wie weit muß sich meine Geschichte vom Game abheben? Sämtliche Hauptfiguren entstammen meiner Fantasie, die Handlung ist komplett auf meinen Mist gewachsen, das Game wurde weder verfilmt noch ist es zur Zeit auf modernen Rechnern überhaupt lauffähig. Eine Suche im TESS ergab dann, das EA die "Markenrechte" am LOGO des Games gar nicht mehr inne hat... mit anderen Worten: jeder könnte ein Game oder ähnliches mit dem Namen des Orginals versehen, ohne rechtliche Konsequenzen zu befürchten...
Derzeit würde eine Veröffentlichung des Buches vielleicht ein paar hundert verkaufte Exemplare bringen. Weiß jemand etwas über Schadensersatzhöhen?
Danke im voraus.
- Wir machen hier keine kostenlose Rechtsberatung. Das dürfen wir auch gar nicht. Bitte wende dich an einen Rechtsanwalt. --Fb78 ☼ 10:03, 9. Jun 2006 (CEST)
Verwendung ausschließlich von Bildern in Printdokumenten
Hallo,
ich habe eine kurze Frage: Darf ich Bilder wie z.B. von Pflanzen in ein Printdokument, z.B. schulunterrichtsbegleitendes Material, unter Nennung des Autors und der GNU-Lizenz verwenden ohne dabei den Urheberrechtsschutz des Printdokuments zu verlieren? Sprich: Verliere ich den orginären Urheberrechtsschutz des kompletten z.B. 20-seitigen Dokuments, wenn auch nur ein Bild unter der GNU-Lizenz (natürlich bzgl. des Bildes unter Lizenz- und Autorennennung) in dem Dokument enthalten ist?
Vielen Dank für eine Antwort!
- Den Urheberrechtsschutz verlierst du sowieso nie. Auch unter GFDL bleibt er gewahrt. Doch zu deiner Frage: Nein, du musst nicht das ganze Dokument unter GFDL stellen, wenn du ein GFDL-Bild integrierst. --Fb78 ☼ 10:04, 9. Jun 2006 (CEST)
team logos
hey jungs ich hab dieses logo gefunden und würde es gern im deutschen artikel einbauen, nur funzt das mit dem [[bild:StLouisRams_100.png]] nicht ... darf ich das bild aus dem englischen commons nicht nehmen? wenn doch, wie kann ich es anzeigne lassen? oder muss ich es auf commens.de hochladen? danke --MasterChief 17:34, 9. Jun 2006 (CEST)
- Das Bild liegt nicht bei Commons, sondern ist nur in der en.wikipedia hochgeladen worden. Außerdem bitte beachten: es ist dort als fair use gekennzeichnet, diese Art der Lizenzierung wird weder bei Commons, noch in der de.wikipedia akzeptiert. --Tsui 17:44, 9. Jun 2006 (CEST)
- alles klar, dann darf ich das nicht verwenden. was wäre mit einem bild von einem jersey, das mir gehört? darf ich das hochladen/verwenden? --MasterChief 18:02, 9. Jun 2006 (CEST)
was ist ein jersey? und was sieht man da auf dem bild? --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:40, 9. Jun 2006 (CEST)
- So etwas, vermute ich. --Tsui 20:08, 9. Jun 2006 (CEST)
- richtig - und wenn amn den ärmel gut trifft, kann man das logo erkennen. also , darf ich das verwenden? --MasterChief 20:19, 9. Jun 2006 (CEST)
Schöpfungshöhe des Logos? --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:31, 10. Jun 2006 (CEST)
- hä? --MasterChief 16:12, 10. Jun 2006 (CEST)
- @ MasterChief: Lies Schöpfungshöhe @ Histo: Das wirst du wohl am besten beurteilen können. -- Timo Müller Diskussion 16:21, 10. Jun 2006 (CEST)
- schaus dir an, link in meinem ersten 'post' das logo ist das emblem einer amerikanischen football mannschaft --MasterChief 19:17, 10. Jun 2006 (CEST)
kann keine schöpfungshöhe erkennen --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 23:13, 10. Jun 2006 (CEST)
- also darf ichs hochladen und verwenden? unter welcher lizens? --MasterChief 00:03, 11. Jun 2006 (CEST)
- Das ist keine Lizenz, nur ein zusätzlicher Hinweis! -- Timo Müller Diskussion 22:26, 12. Jun 2006 (CEST)
Mein Wort ist hier immer noch nicht Gesetz Wenn jemand anderer Ansicht ist als ich, darf er das immer noch sagen und braucht das nicht auf so hinterfotzige Art anzudeuten. Ich vertrete meine Meinung entschieden und streitbar, mitunter auch scharf, aber ich respektiere auch andere Meinungen, wenn sie mir sachlich begründet erscheinen. Sollte vielleicht betont werden, da die meisten hier gemäß dem ehernen Grundsatz Geh vom Schlechten aus, wenns Historiograf betrifft anders denken --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:26, 11. Jun 2006 (CEST)
Links zu Wikipedia-Artikeln
Hallo, ich möchte von meiner Web page ( Feinkosthandel) Links zu bestimmten interessanten Wikipedia-Artikeln ( über Käse, etc. ) setzen. Ist das erlaubt?
Danke
Werner Kraußer
(vorstehender unsignierter Beitrag vom 13:57, 10. Jun 2006 stammt von 83.171.165.119 • Diskussion • Beiträge • Nachtrag-INFO)
- Selbstverständlich. -- Timo Müller Diskussion 16:19, 10. Jun 2006 (CEST)
- Wüsste nicht was dagegen spricht, und es geht weit mehr: Wikipedia:Weiternutzung. -- PARADOX 06:30, 11. Jun 2006 (CEST) [i]
Frage it. Wikipedia
Hallo, auf der italienischsprachigen Wikipedia habe ich Bilder mit dieser Lizenz gefunden:
"Questa immagine può essere utilizzata solo per scopi non commerciali. Va pertanto rimossa da eventuali versioni commerciali di Wikipedia." etwa: "Dieses Bild darf für nichtkommerzielle Zwecke verwendet werden. Eventuelle kommerzielle Versionen der Wikipedia müssen es daher entfernen."
Darf man das hier verwenden? Danke und Grüße --Jockl1979 00:02, 11. Jun 2006 (CEST)
- Danke für die schnelle Antwort! Aber darf man fragen: Wieso? Weshalb? Warum? :-) --Jockl1979 15:14, 11. Jun 2006 (CEST)
Darüber kann man sich auf vielen Seite der diversen Wikimedia-Projekte informieren. Ein bündige Begründung auf Deutsch bleibt noch zu schreiben, was aber nicht bedeutet, dass man Probleme mit der Begründung hätte. Hier nur so viel: Wenn wir die Weiternutzung der Wikipedia als Ganzes unterstützen, weil jede Weiternutzung freies Wissen verbreitet, können wir Weiternutzern nicht abverlangen, bei zehntausenden Bildern jedes einzelne zu überprüfen bzw. alle möglichen Einschränkungen zu beachten, auch wenn diese automatisiert auswertbar sind. Auch kommerziell verbreitetes Wissen ist Wissen. Kommerziell sind z.B. auch Presseerzeugnisse, auch wenn diese einen beachtlichen Beitrag zur politischen Meinungsbildung leisten --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:23, 11. Jun 2006 (CEST)
- Darüber wie hilfreich die Beiträge der kommerziellen Verwerter der Wikipedia, angesichts der daraus resultierenden Konsequenzen für die nichtkommerzielle Onlineversion, für die einmal für die Wikipedia formulierten Ziele sind, kann man sicher geteilter Meinung sein. Aber ich respektiere natürlich trotzdem die hier gängige Praxis. Danke für die Antwort. Viele Grüße --Jockl1979 18:58, 11. Jun 2006 (CEST)
Google Earth
Ist hier und bei anderen Google Earth-Satellitenaufnahmen die Lizensierung korrekt? 217.233.121.48 05:03, 11. Jun 2006 (CEST)
- Nein, Bilder aus Google Earth können in der deutschsprachigen Wikipedia und auf Commons nicht verwendet werden. Das angegebene ist wegen Urheberrechtsverletzung als Schnelllösch-Kandidat markiert worden, und ich habe es aus Wüsting entfernt, wo es verwendet wurde. —da Pete (ばか) 15:14, 11. Jun 2006 (CEST)
Benutzung von Artikeln in Wikipedia.
Ich habe eine Frage. Ich möchte von Ihrer Seite "Rassestandart Golden Retriever bis Wesen" verschiedene Texte sowie das Bild eines Golden Retrievers auf meiner Homepage unter Retriever Wissen verwenden.
Darf ich das so einfach oder ist das verboten????
Antwort bitte an E-Mail: <e-mail-adresse entfernt>
Mit freundlichen Grüßen und herzlichen Dank im voraus Hans Leo Sturm
- Ja, das geht. Bitte schau dir die Regeln dafür unter Wikipedia:Weiternutzung an. --h-stt !? 20:42, 11. Jun 2006 (CEST)
Nochmals die Ergänzung zu meiner Frage.
Ich habe mir jetzt mal das Bild eines Golden Retrievers und den dazugehörenden Text heruntergeladen. Vielleicht könnten Sie sich das mal auf meiner HP anschauen. URL. Http://www.hansleo-sturm.de . In der Navigation auf Mein Hund Babsi klicken dann auf Retriever Wissen klicken. Ich hab druntergeschrieben das ich das von Wikipedia habe. Da ich noch nicht weiß wie ich einen Link auf Ihre Seite setzen kann. Auch wiß ich nicht wie man die Lizenzhinweise eistellen müßte. Ich hoffe das das so wie ich es gemacht habe in Ordnung ist. Die Rassestandarts habe ich vom FCI Auch das habe ich daruntergeschrieben.
Mit freundlichen Grüßen Hans Leo Sturm
Logo der Bundesregierung
Fällt das unter zu geringe Schöpfungshöhe? (oben links auf www.bundesregierung.de) --Forrester Bewerte meine Arbeit! 21:56, 11. Jun 2006 (CEST)
- Vermutlich ja. Lad es aber bloß nicht auf Commons hoch, dort herrscht kein Verständnis für German Schöpfungshöhe. --Fb78 ☼ 08:47, 12. Jun 2006 (CEST)
US-PD-Bild in Artikel Donald Duck
Darf man dieses auf Commons liegende US-PD-Bild in einen Artikel der dt. Wikipedia einbinden? US-PD ist es „because it was published in the United States between 1923 and 1963 with a copyright notice, and its copyright was not renewed.“ (weil es von 1923 bis 1963 in den USA mit einem Copyright-Hinweis veröffentlicht und sein Copyright nicht erneuert wurde). Sollte uns nach deutschem Recht ja nicht scheren, so, wie ich diese Materie bisher verstanden habe, ist das Bild hierzulande weiter geschützt. Wurden solche Fälle schon diskutiert, wenn ja, hat jemand einen Hinweis? --Rosenzweig δ 22:00, 11. Jun 2006 (CEST)
Wir richten uns hier nach deutschem Recht, das Bild darf nicht eingebunden werden, basta. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 01:18, 12. Jun 2006 (CEST)
- Das Bild ist nach deutschem Recht noch urheberrechtlich geschützt. Aber spielt das Urheberrecht eigentlich eine Rolle, das wichtige ist doch eher das Vermarktungsrecht (man bedenke: ALLE Artikel in der Wikipedia sind urheberrechtlich geschützt). Und wenn ein amerikanischer Rechteinhaber einen Film nicht copyrightschützen ließ bzw. das Copyright nach 28 Jahren nicht verlängern ließ, so hat er doch quasi freiwillig zugestimmt die Verwertungsrechte an die Allgemeinheit abzugeben. Wieso gilt diese Zustimmung nur für Amerika (wie gesagt: Der Besitzt des - nicht abgebbaren - "Urheberrecht" allein bringt ja absolut nix, wenn man keine Verwertungsrechte hat) --Toon 10:48, 15. Jun 2006 (CEST)
Panoramafreiheit und Schautafel
Ich habe demletzt von einer Schautafel Bilder abfotografiert (historische Fotos/Gemälde und ein Lageplan), und nachbearbeitet, sodass man nicht mehr erkennen kann, dass sie von einer/dieser Tafel stammen. Die Tafel steht am Wegrand eines öffentlichen Weges. Ich konnte mir leider durch längere Lektüre nicht selbst beantworten, ob ich die Bilder mit Verweis auf die Panoramafreiheit unter eine freie Lizenz stellen darf - wie seht ihr das? --King 23:39, 11. Jun 2006 (CEST)
- Wenn die Darstellung der Bilder auf der Tafel auf Dauer angelegt war (25 Jahre), darfst du sie verwenden. --ST ○ 23:50, 11. Jun 2006 (CEST)
- Ist natürlich schwer zu sagen, aber da die Füße der Schautafeln einbetoniert sind und keinerlei veränderliche Informationen (nur Geschichtliches) enthalten, kann ich wohl davon ausgehen, oder? --King 23:59, 11. Jun 2006 (CEST)
Ich habe keine Ahnung, wie der Benutzer ST auf 25 Jahre kommt, soll wohl ein mißglückter Scherz sein. Die Darstellungsfreiheit der Panoramafreiheit bezieht sich auf das Erscheinungsbild im Straßenbild, eine Nachbearbeitung und wohl auch die isolierte Präsentation ist eine klare Rechtsverletzung (Änderungsverbot) --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 01:17, 12. Jun 2006 (CEST)
- Das ist schade, aber über die Gesetze werde ich mich natürlich nicht hinwegsetzen. Ganz egal wer jetzt mit seiner Einschätzung richtig liegt - der Zweifel reicht mir schon. So wichtig sind die Bilder nun auch wieder nicht! Danke für eure Antworten! --King 01:23, 12. Jun 2006 (CEST)
- Kurz nachgehakt: Warum können wir dann überhaupt Bilder unter Panoramafreiheit verwenden (wie es ja auch im Artikel erwähnt wird), wenn diese freien (und abänderbaren Bilder) nicht verändert werden dürfen? Mal ganz abgesehen davon, dass wir mittlerweile eine wirklich große Anzahl solcher veränderter (besonders von unnötigem drumherum freigestellter) Logos und ähnlichem haben dürften. --Taxman Rating 11:12, 15. Jun 2006 (CEST)
Weil das hier Konsens ist. Auch Personenbilder dürfen nicht beliebig verändert werden (Rspr. des BVerfG) - sollen wir deshlab alle Bilder lebender Personen rausnehmen? --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:35, 15. Jun 2006 (CEST)
eine Hauptquelle
Der Artikel Österreichische Filmgeschichte basiert zum größten Teil auf einem einzigen Buch. Es ist allerdings nicht abgeschrieben, und der Inhalt ist zusammengefasst und anders formuliert wiedergegeben. Lediglich bei Interpretationen wird der eine oder andere Satz in ähnlicher Weise wiedergegeben (logischerweise) - Zitate und möglicherweise strittige Angaben sind gekennzeichnet. Der Artikel wurde nach dem Prinzip "Fakten sind nicht schützbar - Formulierungen schon" geschrieben - dennoch frage ich mich, ob es denn in Ordnung ist, einen so langen Artikel mit (bisher) hauptsächlich einer einzigen Quelle zu gestalten. Was meint ihr hier? SG -- Otto Normalverbraucher 03:16, 12. Jun 2006 (CEST)
Es wäre wünschenswert, weitere Quellen heranzuziehen, aber aus inhaltlichen, nicht aus URV-Gründen --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 04:17, 12. Jun 2006 (CEST)
- Das gedenke ich auch zu tun - sobald der Artikel mal feingeschliffen wurde. Aber urheberrechtlich ist diese "lange Zusammenfassung" des Buches unbedenklich? SG -- Otto Normalverbraucher 18:22, 12. Jun 2006 (CEST)
Kopf Portal:Bonn
Da hier Fragen in der Regel innerhelb eines Tages beantwortet werden und ich nach einer Woche noch immer keine bekommen habe, vermute ich, dass meine Frage untergegangen ist. Daher stelle ich sie hier nochmal.
Gerade wird fleisig am Portal:Bonn gearbeitet und wir sind auf der Suche nach einem anständigen und repräsentativen Bild für den Kopf. Ich habe mal einen Entwurf gebastelt, bei dem aber die Urheberrechtsfrage nicht ganz geklärt ist. Das Bild besteht zum einen Teil aus einen GFDL-Bild von Tohma und zum anderen Teil aus dem Bonner Wappen. Um diese Komposition zu erstellen habe ich aus dem orginal Wappen nur den Löwen ausgeschnitten und in den Rest des Bildes eingesetzt. Der Löwe ist also der einzige Teil aus dem eigentlich geschützten Bild. Die Frage ist, ob das dann eine URV ist.
Das Bild habe ich zur Ansicht hier hochgeladen, es wird aber natürlich bis zur Klärung nicht genutzt. Wäre für eine sachkundige Meinung dankbar. Gruß --Triggerhappy 09:16, 12. Jun 2006 (CEST)
Wende dich bitte persönlich an den Benutzer:Steschke, der in Wappenfragen die höchste Autorität hier darstellt. Leider hat er hier nicht mitgelesen, obwohl er das sonst tut. Ich würde sagen gemäß Wikipedia:Wappen ist das Bonner Wappen gemeinfrei, also sollte es mit der Montage in Ordnung gehen. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 12:21, 12. Jun 2006 (CEST)
- Urheberrechtlich hätte ich dabei keine Bedenken. Namensrechtlich halte ich die Komposition jedoch für unzulässig, da in diesem Falle das Wappen der Stadt Bonn nicht lediglich dargestellt, sondern verwendet (geführt) wird. --ST ○ 12:37, 12. Jun 2006 (CEST)
- Bis "...keine Bedenken" konnte ich Dir folgen. Was meist Du/was bedeutet in diesem Fall Namensrechtlich?? Sorry ich kenne mich da wirklich nicht aus. --Triggerhappy 12:41, 12. Jun 2006 (CEST)
- Die Darstellung verletzt § 12 BGB sowie §§ 13 und 14 GO-NRW. Siehe auch: Namensrecht. --ST ○ 12:47, 12. Jun 2006 (CEST)
- Also ohne Genehmigung der Stadt Bonn unzulässig, egal wie man es dreht!? --Triggerhappy 13:04, 12. Jun 2006 (CEST)
- Da der Artikel (das Portal) unzweifelhaft in direktem Zusammenhang mit der Stadt Bonn steht, wird drehen, spiegeln etc. nichts nutzen. Wenn die Stadt Bonn der Verwendung des Wappens in dieser Form zustimmt, könnte es gehen. Dabei wäre zu klären, ob die Stadt Bonn die Nutzungsgenehmigung auf die WP beschränken könnte. Das müsste aber erst ausdiskutiert werden. --ST ○ 13:16, 12. Jun 2006 (CEST)
- Also ohne Genehmigung der Stadt Bonn unzulässig, egal wie man es dreht!? --Triggerhappy 13:04, 12. Jun 2006 (CEST)
- Die Darstellung verletzt § 12 BGB sowie §§ 13 und 14 GO-NRW. Siehe auch: Namensrecht. --ST ○ 12:47, 12. Jun 2006 (CEST)
- Bis "...keine Bedenken" konnte ich Dir folgen. Was meist Du/was bedeutet in diesem Fall Namensrechtlich?? Sorry ich kenne mich da wirklich nicht aus. --Triggerhappy 12:41, 12. Jun 2006 (CEST)
Ich habe mal einen Briefentwurf an die Stadt Bonn erstellt. Geht es im allgemeinen um eine Genehmigung nur für dieses Bild, oder geht Deine Frage in eine allgemeine Richtung zur Nutzung des Wappens in der deutschsprachigen Wikipedia?--Triggerhappy 14:25, 12. Jun 2006 (CEST)
- In der Wikipedia werden die Wappen im Rahmen der entsprechenden Gemeindeartikel lediglich dargestellt. Bei der reinen Darstellung ist eine Genehmigung der Gemeinde nicht erforderlich (siehe Amtliches Wappen). In diesem Falle handelt es sich jedoch nicht um die Beschreibung der Gemeinde oder des Wappens, sondern um ein dekoratives Element, das im Zweifel geeignet ist, einen amtlichen Eindruck zu erwecken, also die Zustimmung der Gemeinde zu den weiteren Inhalten zu suggerieren. Die Frage sollten wir aber unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Kopf_Portal:Bonn besprechen, wo wir ein größeres fachlich versiertes Forum haben und eher mit kritischen Stimmen zu rechnen ist. --ST ○ 14:40, 12. Jun 2006 (CEST)
- Ende der Kopie
Ich habe die Diskussion hier her kopiert, da ich eine grundsätzliche - auch losgelöst vom konkreten Fall - zu klärende Frage darin sehe. --ST ○ 15:29, 12. Jun 2006 (CEST)
Ist das Bild noch irgendwo zu sehen? Wenn da wirklich nur der Löwe aus dem Bonner Wappen verwendet wurde, sehe ich keine großen Probleme. Die Gebietskörperschaft Bonn hat nach §12 BGB nur einen Anspruch, dass niemand anderes sich unbefugt ihres Wappens (als besondere Form des Namens) "berühmt". Der einzelne Löwe tut das nach meiner Auffassung aber nicht. §§13,14 GO-NRW sind keine Anspruchsnormen und daher für die Frage hier nicht relevant. (nicht signierter Beitrag von H-stt (Diskussion | Beiträge) Steschke) Ooups, Danke für's Nachtragen --h-stt !? 16:51, 12. Jun 2006 (CEST)
- Das Bild habe ich leider Schnelllöschen lassen bevor hier weiterdiekutiert werden sollte. Im grunde Genommen stellt es das Wappen in der offiziellen Konstellation (Goldener Löwe auf Rotem Grund mit dem schwarz-weißen Kreuz darüber). Der Unterschied ist, dass es sich nicht mehr um die klassische Wappenform handelt, damit es mit dem Bild verbunden werden kann. D.h. der Wappeninhalt ist klar zu erkennen und ist auch entsprechend wie das Orginal. Die Version die die Wikipedia erhalten hat, beinhaltete eine Art Wasserzeichen. Dieser durchgängiger Schriftzug ist nur noch beim Löwen zu sehen. Den Rest habe ich nach der Vorlage selber erstellt. So ist die Lage. --Triggerhappy 15:59, 12. Jun 2006 (CEST)
- Ich habe das Bild, da nicht mehr wiederherstellbar, neu hochgeladen (siehe Bild:Kopf_Portal_Bonn.JPG) und die Situation unter "Sonstiges" kurz dargestellt. --Triggerhappy 16:28, 12. Jun 2006 (CEST)
Naja führen sähe für mich anders aus. Aber wenn aus dem Wappen nur der Löwe genommen würde, dieser freigestellt und in das Bild irgendwie integriert, wäre die Distanz sicher groß genug --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:53, 12. Jun 2006 (CEST)
Wie sähe es denn mit so einem Bild aus: Bild:Kopf_Portal_Bonn_2.JPG? Da ist das Wappen "auseinander gepflückt". Da dürfte es doch auch namensrechtlich nichts zu beanstanden geben, oder? Als Hintergrundbild kann natürlich auch etwas anderes genutzt werden. Das hier ist eh nicht optimal. Gruß --Triggerhappy 18:20, 12. Jun 2006 (CEST)
- Bis zum Beweis des Gegenteils würde ich sagen, es geht gerade so durch. --ST ○ 18:45, 12. Jun 2006 (CEST)
- PS: Lass die Bilder trotzdem mal stehen (mit einer gültigen Lizenz), evtl. kann man sie noch verwenden. Urheberrechtlich sind sie ja nicht zu beanstanden. --ST ○ 18:47, 12. Jun 2006 (CEST)
- Mir ist auch die transparente Form noch zu nah am Original-Wappen. Vielleicht bin ich übervorsichtig und aller Wahrscheinlichkeit nach droht ohnehin nicht mehr als die Aufforderung, das Bild zu ändern. Aber sollte es zum Streit kommen, könnte ich verstehen, wenn die Stadt sich auch von dieser Version in ihren Rechten verletzt sehen würde. --h-stt !? 19:31, 12. Jun 2006 (CEST)
Nochmal zu meiner Frage"Benutzung von Artikeln in Wikipedia".
Hallo nochmal ich. Ich hab gestern noch eine Ergänzungsfrage und -bitte über die Funktion bearbeiten eingestellt.
Ich hab gestern mal ein Bild und den dazugehörigen Text auf meine HP rübergeladen. Da ich nicht weiß wie man da einen Link setzt und wie ich die Lizenzvereinbarung unterbringen kann hab ich drunter den Vermerk entnommen von Wikipedia gesetzt.
Die Rassestandarts für Golden Retriever habe ich vom FCI bekommen.
Könnte sich mal jemand die Zeit nehmen und bei mir nachschauen ob das so wie ich es gemacht habe eine Urheberrechtsverletzung ist oder ob das noch korrekt ist. Meine URL www.hansleo-Sturm.de . In der Navigation auf Mein Hund Babsi klicken dann auf Retriever Wissen klicken und da könnt Ihr mal nachschauen.
Wenn das nicht in Ordnung ist nehme ich es sofort wieder heraus.
Ich möchte auf meiner HP halt so alles Wichtige über die Golden Retriever zusammentragen.
Mit freundlichen und dankbaren Grüßen Hans Leo Sturm
- Hallo Leo, erste Tipps gibt dir Wikipedia:FAQ Rechtliches. --Fb78 ☼ 20:31, 12. Jun 2006 (CEST)
Hallo FB78 Ja aber das ist irgendwie zu hoch für mich. Sei so gut und schau Dir das mal an. Würde das Bild gerne auf der HP stehen lassen. Vielleicht hast Du ja ein bißchen Zeit und kannst mal auf meiner HP schauen.
Danke Hans Leo
- Die Lizenzbestimmungen sehen ausdrücklich vor, dass der/die Urheber der Texte/Bilder genannt werden. Das ist mit einem bloßen Hinweis „entnommen aus der Wikipedia“ nicht gewährleistet. Siehe dazu auch die FAQ, wo für mich ziemlich eindeutig steht, dass das so nicht geht. Bitte mache Dich mit deinem Programm zum Erstellen von Webseiten vertraut und lerne, wie man Links setzt, dann kannst Du Deine Seite auch angemessen erstellen.
- Das Ergebnis sollte in der Regel auch unter Wikipedia:Weiternutzung/Mängel gelistet und begutachtet werden. --Taxman Rating 22:08, 12. Jun 2006 (CEST)
- Hallo Leo, das Wesentliche ist m.E.: (Zitat):
- Die wichtigsten Anforderungen der GNU FDL gemäß Wikipedia:Lizenzbestimmungen:
- Du musst die Autoren nennen. Bei Onlinemedien genügt nach Ansicht vieler ein Link auf die Versionsgeschichte.
- Du musst die GNU Free Documentation License im englischen Volltext auf deiner eigenen Seite (!) bzw. im Druck zur Verfügung stellen.
- Du musst deutlich machen, dass die aus Wikipedia übernommenen Inhalte sowie deine eigene Bearbeitung davon unter der GNU FDL veröffentlicht werden.
- Frag bitte nochmal konkret nach, was Du davon nicht verstehst. --Joachim Köhler 22:17, 12. Jun 2006 (CEST)
Hallo Joachim Köhler.
Ich bin ein Laie auf dem Gebiet des Computers und kenne mich daher nicht so gut aus. Ich freue mich schon wenn der Rechner das macht was ich will. Ich habe meine HP mit dem Designassistenten von T-Online erstellt. Ich habe keine Ahnung wie ich einen Link setzen kann. Das ist das Problem. Bei mir ging es nur darum Das Bild des Golden und den Text der unter dem Bild steht auf meiner HP einzustellen.
Ich kann also die Bedingungen nicht erfüllen und deshalb werde ich dieses Bild und den dazugehörenden Text wieder von meiner Seite entfernen.
Ich bedanke mich für Eure Ratschläge und wünsche Euch noch alles Gute. Hans Leo Sturm
- Hallo Hans Leo,
- Entschuldigung, aber ich muss mich korrigieren. Das Bild unterliegt der Creative-Commons 2.0. Also müsste es so gehen:
- 1. Name des Autors: Benutzer:Mauser
- 2. Link auf die Quelle: Bild der Wikipedia
- 3. Lizenz: Creative-Commons 2.0-Lizenz
- (Können die Experten bitte noch mal einen kurzen Blick drauf werfen, ob die Angaben oben reichen und korrekt sind?)
- Wie Du Links im T-Online Designassistenten setzt, weiß ich nicht. (Hast Du ein Handbuch Online/auf CD?). Für Gestaltung von Internet-Seiten als Einstieg siehe selfHTML).
- Wen Du weißt, wie Du Links setzt, müsste es mit obigen drei Angaben eigentlich ausreichend erklärt sein. Viel Erfolg und Grüße --Joachim Köhler 12:50, 13. Jun 2006 (CEST)
Danke an Joachim Köhler.
Ich habe das Bild und den dazugehörenden Text heute vormittag von meiner HP entfernt.
Ich habe kein Handbuch dafür. Der Assistent ist Menüegeführt. Er ist also ganz einfach gehalten.
Ich habe mal eine mir bekannte Golden Züchterin angeschrieben ob sie mir ein Bild Ihres Hundes zur Verfügung stellt um es auf meiner HP zu verwenden.
Ich Danke allen für Eure Mühe und verbleibe mit freundlichen Grüßen. Hans Leo Sturm
Schulfunksendungen mit Kopierschutz
Ist es erlaubt, Schulfunksendungen mit Kopierschutz auszustrahlen? --84.61.48.23 13:55, 13. Jun 2006 (CEST)
- Versehen mit einem Kopierschutz darf man alles. Das Urheberrecht sanktioniert lediglich die Entfernung eines Kopierschutzes bei urheberrechtlich geschützten Werken. --Rtc 19:04, 13. Jun 2006 (CEST)
Bild
Datei:Bundesregierung (Logo).gif
Wenns nicht ok ist könnt ihrs bitte löschen...ja? Hallo??? Geht das mit der Schöpfungshöhe??? -Forrester Bewerte meine Arbeit! 14:34, 14. Jun 2006 (CEST)
Weiternutzungsfehler? Tagesschau.de und Wikipedia - Drafi Deutscher Biographie
Hallo,
wie bereits hier: [[13]] aufgeführt sehe ich einen wörtliche Übereinstimmung in Teilen der Biografie vom 7.Juni (2 Tage vor seinem Tod) mit dem Nachruf über Drafi Deutscher auf Tagesschau.de in folgendem Artikel [[14]] (der Textteil nach "Vom Heimkind zum Star" ist eine wörtliche Übernahme. Kann sich das bitte jemand, der in derartigen Rechtsfragen bewanderter ist als ich, selber ansehen und eventuell notwendige Schritte einleiten? Ich wär dann dankbar für eine Aussage wie was wo und warum, also ob es ein Verstoß ist oder nicht und was man da tut. --FredS 00:46, 14. Jun 2006 (CEST)
- Hallo? Wegen zwei banalen Absätzen? Warum?! (Wenn Dus nicht lassen kannst, sags den Autoren, nur diese können dagegen vorgehen. Wikipedia hat rechtlich nicht die Möglichkeit das von Dir als "notwendige Schritte" empfundene einzuleiten.) --Rtc 03:01, 14. Jun 2006 (CEST)
- Guck mal hier: Rheinische Post veröffentlicht: 28.05.06, also lange VOR Wikipedia. --Aragorn05 07:10, 14. Jun 2006 (CEST)
Aragorn05 hat diese nicht geschützten Formulierungen aus der Presse eingebracht, wie unter http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Weiternutzung/Mängel nachgewiesen wird. Es ist bei Vermutung von Plagiaten größte Sorgfalt aufzuwenden --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:09, 14. Jun 2006 (CEST)
Sicher, jeder kann ein solches Bild als SVG erstellen, aber ohne Quellen- und Lizenzangaben vermutlich ein Fall für die Löschung. Oder? Sarazyn (DISK : uRTeiL) 10:12, 14. Jun 2006 (CEST)
- Siehst du die Sterne im Hintergrund? Das riecht für mich stark nach "aus dem Film kopiert"... Und ohne gültige Lizenz sowieso. --Taxman Rating 13:40, 14. Jun 2006 (CEST)
Ich hielt die Krümel bisher für Staub auf dem Bildschirm, aber wenn man vergrößert und den Bildschirm reinigt, sind sie zu sehen. Also: aus dem Film kopiert, damit URV und löschen. Sarazyn (DISK : uRTeiL) 13:46, 14. Jun 2006 (CEST)
Bild:Homosexualität.jpg
Bei Bild:Homosexualität.jpg fehlt die Lizenz – was ist zu tun? (Siehe evtl. Spezial:Contributions/Homophob) -- ParaDox 13:16, 14. Jun 2006 (CEST) [i]
Die Bildbeschreibung fehlt auch. Was ist dargestellt? Zwei Menschen, einer blickt in die Kamera. Sarazyn (DISK : uRTeiL) 13:29, 14. Jun 2006 (CEST) Löschen Adomnan 13:35, 14. Jun 2006 (CEST)
Wikinews.etc
Hallo, ich habe 2 Fragen:
1. Darf man die wikinews genau so benutzten, sprich mit "Dieser Artikel basiert auf dem Artikel aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar." oder muss man da entwas anderes schreiben?
2.Wollte fragen ob ich es auf meiner Website richtig gemacht habe : [15] --Michael
- Zu 1.: Wikinews Lizenzbestimmungen
- Zu 2.: Im Vista Artikel funktioniert der Link auf Deine GFDL Kopie nicht (wohl ein Punkt zu viel). Ansonsten wäre es gut, den Hinweistext etwas mehr vom Inhalt abzugrenzen. Die Weiterverwendung sollte zudem auch auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel gemeldet werden. --Taxman Rating 17:30, 14. Jun 2006 (CEST)
hallo, ich habe doch genau den text genommen der vorgeschrieben wird, den hab ich auch schon bei sehr vielen websites gesehen.Ist nur der link falsch? wie meinst du abgegrenzt? zu punkt 1: muss man nur auf die versionenliste und die lizen mit teilen verlinken? Beispiel: Dieser Artikel wurde von dieses Autoren geschrieben: Link und steht unter der commons lizens. so ungefähr`? Mit freundlichen #Grüssen --Michael
- Zu 2.: Ja, der Link zur GFDL führt auf diese Seite. Mit abgrenzen meine ich, dass der Hinweis im Moment so aussieht, als gehöre er zum Absatz "Versionen". Eine schöne Trennlinie, ein Kasten oder eine andere Schriftart würden da schon Wunder tun, sind aber nicht unbedingt notwendig (das Gentlemen Agreement ist ohnehin umstritten).
- Zu 1.: Es gibt für CC kein Gentlemen Agreement, die im Commons Deed genannten Punkte sollten aber ausreichen. Der Hinweis ist dann also nur insofern falsch, als Du GFDL als Lizenz durch CC ersetzen müßtest. Solche Fragen solltest Du aber bei Wikinews stellen und nicht hier. --Taxman Rating 18:34, 14. Jun 2006 (CEST)
Urhebervermerk gefordert
Hallo allerseits, ich würde gerne die freigegebenen Bilder von [16] in der WP benutzen. Wie kann ich den dort geforderten Urhebervermerk sinnvoll umsetzen? Gruß, ReqEngineer Au weia!!! 08:46, 15. Jun 2006 (CEST)
- Gar nicht. Verwendung zur redaktionellen Veröffentlichung reicht nicht aus. Du kannst ein Mail hinschicken und um die Freigabe unter GNUFDL oder CC-BY-SA bitten. Dabei aber bitte eine der Wikipedia:Textvorlagen benutzen! --Fb78 ☼ 12:07, 15. Jun 2006 (CEST)
Hypothetische Frage, Wikisource betreffend
Mich plagt derzeit die Frage, ob es wohl im Rahmen der GFDL wäre, die Texte (Prosa, Drama, Poesie) der lateinischen Autoren von der Antike bis zur frühen Neuzeit im lateinischen WIkisource bereitzustellen. Weiß jemand Rat? Sarazyn (DISK : uRTeiL) 09:14, 15. Jun 2006 (CEST)
- Wenn die Autoren mehr als 70 Jahre tot sind, sollte es kein Problem sein, denn PD inhalte sind erlaubt, aber inwiefern das in Source gelöst wird, weiss ich nicht genau... Faust oder Kabale und Liebe liegen doch dort auch als Text vor... --Stefan-Xp 10:24, 15. Jun 2006 (CEST)
Wenn es sich um Originaltexte handelt (keine Übersetzung) und die benutzte Text-Ausgabe hinreichend alt ist (vor 1980) und die auf de.Wikisourceinzwischen üblichen Standards eingehalten werden, warum nicht? PD-Texte werden im übrigen auch durch Entscheiodung des Benutzers Sarazyn nicht GFDL, sondern bleiben immer PD, es sei denn sie werden erheblich durch Eigenschöpferisches angereichert. de.wikisource tendiert diesbezüglich zu einer CC-Lizenz. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:15, 15. Jun 2006 (CEST)
Mal wieder ne Frage aus der Sport/Fußballabteilung: Sind Abbildungen von Trikots nicht auf irgendeine Art und Weise geschützt. Erinnere mich daran, dass bereits in der Vergangenheit des Öfteren Trikotabbildungen gelöscht wurden. (aktueller Fall: Bild:Fußballtrikot Luís Figo.JPG). --Ureinwohner uff 10:47, 15. Jun 2006 (CEST)
Uns interessiert hier nur das Urheberrecht, da ist keine Schöpfungshöhe gegeben, also OK --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:16, 15. Jun 2006 (CEST)
Reprint von Polizei-Reglement (1873)
Ich besitze einen Reprint von Polizei-Reglement betreffend den Betrieb des Droschken-Fuhrgewerbes in Berlin vom 20. Januar 1873 in neuester Fassung (bis zur Polizei-Verordnung vom 14. Mai 1880) mit dem Wegemesser für Berlin nebst einem Verzeichniss der Strassen etc., sowie der Sehenswürdigkeiten Berlins. Bearbeitet und herausgegeben von Julius Straube. Der Herausgeber des Reprint (Boettcher und Schindler Kunstverlag) hat vorne vermerkt Nachdruck, auch auszugsweise, verboten! Ist diese Warnung berechtigt? Nach dem was ich in den Urheberrechtsartikeln gelesen habe, müßte das Polizei-Reglement doch gemeinfrei sein, die Karte und das Verzeichniss von Straube 70 Jahre nach seinen Ableben. --Jörg 23:32, 15. Jun 2006 (CEST)
Klares Copyfraud --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 02:43, 16. Jun 2006 (CEST)
- Danke --Jörg 21:11, 16. Jun 2006 (CEST)
fotos vom rubel
wisst ihr unter welcher lizenz man (selbstfotografierte) rubel/Kopeken-münzen/scheine hochladen kann?--Baruch ben Alexander - ☠☢☣ ✍ ✉ 14:30, 16. Jun 2006 (CEST)
- Könntest du bitte deine Signatur auf ein erträgliches Maß reduzieren? Danke. --ST ○ 21:21, 16. Jun 2006 (CEST)
- Diesen Worten unseres weisen Wappen-Administrators schließe ich mich bescheidenst an --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:06, 17. Jun 2006 (CEST)
TV-Screenshot aus DDR-Fernsehen
Bitte mal bei Bild:Landng.gif prüfen, ob das urheberrechtlich wirklich so möglich ist. Danke, --88.134.44.195 00:14, 17. Jun 2006 (CEST)
Ist es nicht --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:18, 17. Jun 2006 (CEST)
US-PD vs. Urheberrecht
Ich hatte die Frage schonmal weiter obengestellt, aber offenbar wurde sie dort übersehen, daher nochmal: Ein Bild aus einem Film, der US-PD ist (In Amerika war das Coypright früher nur für 28 jahre gültig und konnte dann für weitere 28 jahre verlängert werden, was aber nicht geschah, daher wurde der Film PD) wurde gelöscht mit der Begründung, daß nach deutschem Recht das Urheberrecht noch gültig ist. Aber soweit ich das verstehe ist doch nicht das Urheberrecht sondern eher das Vermarktungsrecht wichtig. Schließlich sind ja alle Artikel in der Wikipedia automatisch auch urheberrechtlich geschützt, aber können trotzdem von jedem verwendet werden, weil die Autoren entsprechende Verwertungsrechte abgeben. Wenn ein potentieller amerikanischer Rechteinhaber einen Film nicht copyrightschützen ließ bzw. nach 28 Jahren nicht das Copyright verlängern ließ, hat er doch auch nichts anderes getan, als einer allgemeinen Verwertung zuzustimmen. Wieso darf man es dann nicht nutzen? --Toon 09:09, 17. Jun 2006 (CEST)
- Die Beiträge zur Wikipedia stehen unter einer freien Lizenz. Das fragliche Bild steht nicht unter einer freien Lizenz, sondern ist in den USA gemeinfrei, hierzulande aber nicht. Ergo ist das Bild, was uns hier betrifft, weder gemeinfrei noch steht es unter einer freien Lizenz, kann also nicht genutzt werden. Der Rechteinhaber hat, aus welchen Gründen auch immer, die Copyright-Verlängerung versäumt oder bewusst nicht vorgenommen, deswegen ist es in den USA gemeinfrei. Damit hat er aber nicht allgemeine Verwertungsrechte für jedermann außerhalb der USA vergeben, dass ist eine Spekulation deinerseits. --Rosenzweig δ 09:42, 17. Jun 2006 (CEST)
Werke von Bohuslav Martinů
Da ich auf meine Frage bei commons (bzgl. commons:Bohuslav Martinů) keine Antwort bekomme: Wie ist es möglich, dass die Aufnahmen des gerade mal 47 Jahre toten Komponisten unter CC eingestellt (und auch noch "Media of the day" werden) können. Gilt das Sowiet-PD auch für die Teschechoslowakei oder gibt es da etwas vergleichbares? Mich wundert das nur, weil ich weiß, dass die Witwe Schostakowitschs nach wie vor einen riesen Terz um sein Werk und die Urheberrechte darauf macht und ich irgendwo mal gelesen habe, dass Sowiet-PD ohnehin nicht auf Musikstücke anwendbar sei. Vielen Dank für die Entwirrung. --Taxman Rating 12:20, 17. Jun 2006 (CEST)
Textkopien aus der Wikipedia auf anderen Websiten
Auf meiner Diskussionsseite hat mich Ureinwohner gefragt ob ich vllt eine URV gegangen hab Benutzer_Diskussion:LaWa#URV_in_Fu.C3.9Fball-Weltmeisterschaft. Da frage ich mich ob die genannte Website darauf hinweisen muß das sie den Text aus der WP hat?--LaWa 13:01, 17. Jun 2006 (CEST)