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Das Lied der Deutschen

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Das Lied der Deutschen dichtete August Heinrich Hoffmann von Fallersleben am 26. August 1841 auf der Insel Helgoland.
Damals waren die deutschen Gebiete nur lose zum 1815 geschaffenen Deutschen Bund zusammengeschlossen. Die Sehnsucht der Menschen nach Einheit drückte Fallersleben mit der Liedzeile der ersten Strophe aus: "Deutschland, Deutschland über alles". Diese Zeile wurde allerdings im Laufe der Geschichte teilweise uminterpretiert oder bewusst falsch gedeutet.

Das Gebiet Deutschlands definierte er mit der heute ebenfalls umstrittenen Zeile "Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt", vier Gewässern, die bestimmte historische Siedlungsgrenzen deutschsprachiger Volksgruppen markieren und damals Grenzgewässer des Deutschen Bundes bildeten.

Für die zweite Strophe ließ sich Hoffmann v. Fallersleben vom Preislied des Minnesängers Walther von der Vogelweide inspirieren. (siehe http://alexander.nu/deutschlandlied/WvdVogelweide.html)

Die Melodie des Liedes entstammt des von Joseph Haydn 1797 komponierten Streich-Quartetts Nr. 77, das unter der Bezeichnung "Kaiser-Quartett" in die Musikgeschichte einging. Die Melodie der Nationalhymne wird daher gelegentlich auch als "Kaiser-Hymne" bezeichnet. Dieselbe Melodie lag dem "Kaiserlied" der Österreichisch-Ungarischen Monarchie zugrunde, mit dem Text: "Gott erhalte, Gott beschütze Unsern Kaiser, unser Land! ..."

Als 1871 Deutschland Kaiserreich wurde, bestimmte man das Lied "Heil dir im Siegerkranz" als Nationalhymne; die Melodie entsprach der englischen Nationalhymne "God Save the King/Queen". Zur Nationalhymne wurde das Lied der Deutschen erst in der Weimarer Republik am 11. August 1922 und blieb es auch im dritten Reich, hier auf fatale Weise umgedeutet. Als eine Art inoffizielle Nationalhymne fungierte daneben das Horst-Wessel-Lied.

Bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 wurde zunächst keine Nationalhymne benannt; vielfach wurde Beethovens Ode an die Freude als Ersatzhymne eingesetzt. Der Vorschlag des damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss, die von Rudolf Alexander Schröder gedichtete und von Hermann Reutter vertonte Hymne an Deutschland als Nationalhymne zu verwenden, konnte sich nicht durchsetzen. Erst für den Auftritt zu den Olympischen Spielen 1952 entschied man sich für das Deutschlandlied und bestimmte die dritte Strophe als Text.

Während allerdings die schwarz-rot-goldene Bundesflagge als nationales Symbol sogar im Grundgesetz festgeschrieben ist, ist das Lied der Deutschen lediglich aufgrund von mehreren Absprachen zwischen Bundespräsident und Bundesregierung als Nationalhymne anzusehen. (Vgl. hierzu die offiziellen Seiten des Bundes Bund)

Bei Gründung der DDR 1949 entschied man sich für Johannes R. Bechers/Hanns Eislers "Auferstanden aus Ruinen" als Nationalhymne. Als Textvariante stand auch Bertolt Brechts Gedicht "Anmut sparet nicht noch Mühe" zur Verfügung. Beide Texte folgen dem Versmaß der "Kaiserhymne", sind also auch mühelos auf diese Melodie zu singen.