Zum Inhalt springen

Große selbständige Stadt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. Juni 2003 um 17:08 Uhr durch Bear (Diskussion | Beiträge) (völlig umgeschrieben und entzerrt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Große selbständige Stadt ist ein Begriff aus dem Kommunalrecht in Niedersachsen.

Nach § 10 der Niedersächsischen Gemeindeordnung sind die 7 Städte Celle, Cuxhaven, Goslar, Hameln, Hildesheim, Lingen (Ems) und Lüneburg Große selbständige Städte. Diese Städte haben i.d.R. mehr als 50.000 Einwohner.
"Große selbständige Städte" sind kreisangehörige Gemeinden (gehören zu einem Landkreis), die auf Grund ihrer Größe neben ihren Aufgaben als kreisangehörige Gemeinden teilweise Aufgaben des Landkreises übernehmen. Sie kommen daher in weiten Teilen den "kreisfreien Städten" gleich.

Neben den "Großen selbständigen Städten" gibt es in Niedersachsen noch sog. "Selbständige Gemeinden", die ebenfalls zusätzliche Aufgaben vom Landkeis übernehmen. Diese Gemeinden werden in der Gemeindeordnung jedoch nicht namentlich genannt. Sie haben i.d.R. mehr als 30.000 Einwohner, in Ausnahefällen auch weniger als 30.000.

siehe auch: