Päpstliche Bulle
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Päpstliche Bulle oder kurz Bulle ist in der katholischen Kirche die Bezeichnung für eine in feierlichster Form ausgefertigte und besiegelte Urkunde, die die wichtigsten Rechtsakte des Papstes betrifft.
Offizieller Name ist litterae apostolicae oder litterae apostolicae sub plumbo, wenn man sie von den Breven abgrenzen will. Die Bulle trägt ihren Namen vom Bleisiegel, mit dem die Papsturkunden des Mittelalters und der frühen Neuzeit regelmäßig besiegelt waren.
Diese Mischung aus den älteren Privilegien und den litterae ist seit der Mitte des 13. Jahrhunderts und besonders seit dem 15. Jahrhundert in Gebrauch.
Jede Bulle wird nach den Anfangsworten der Arenga benannt.
Wichtige päpstliche Bullen
- Ad extirpanda (1252): Papst Innozenz IV. erlässt seine berühmt-berüchtigte Bulle "Ad extirpanda", in der er die Kommunen Norditaliens anhält, die der Ketzerei verdächtigen Personen mit Hilfe der Folter zum Eingeständnis ihrer Irrtümer zu zwingen, „ohne ihnen die Glieder zu zerschlagen und ohne sie in Lebensgefahr zu bringen“.
- Unam Sanctam (1302): Papst Bonifatius VIII. beansprucht anlässlich seines Streits mit Philipp dem Schönen von Frankreich die absoluten Autorität der Kirche (des Papstes) in allen Glaubens- und weltlichen Fragen.
- Dum diversas (1452): Portugiesen bekommen die Vollmacht, alle "heidnischen" Länder erobern und unterwerfen zu können
- Summis desiderantes, bekannt auch als "Hexenbulle" (1484): Papst Innozenz VIII. bestätigt entgegen der bis dahin gültigen kirchlichen Lehrmeinung die Existenz von Hexen.
- Exsurge Domine (1520): Bannbulle gegen die Lehren Martin Luthers, von diesem öffentlich verbrannt.
- Unigenitus (1713): Clemens XI. gegen die Jansenisten
- Ineffabilis Deus (1854) Pius IX. ; Dagmatische Bulle über die "unbefleckte Empfängnis" Mariens[1]
Literatur
- Thomas Frenz: Papsturkunden des Mittelalters und der Neuzeit, 2. aktual. Aufl., Stuttgart 2000 (Historische Grundwissenschaften in Einzeldarstellungen 2).