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Jakob Albrecht von Sienen (der Jüngere)

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Jakob Albrecht von Sienen war ein deutscher Jurist und Beamter.[1]

Leben

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Jakob Albrecht von Sienen, Doktor der Rechte und erster Syndikus in Hamburg; geb. d. 25. Juni. 1768, gest. d. 17. Jan. 1837.

Das Geschlecht der von Sienen ist eins der ausgezeichnetsten in dem Freistaate Hamburgs; seit Jahrhun derten haben Mitglieder desselben die bedeutendsten Ehrenstellen in demselben bekleidet. Der Vater unsers v. S. hieß gleichfalls Jakob Albrecht, war Senator in Hamburg und als ihm dieser Sohn geboren ward, Amt mann in Ritzebüttel; die Mutter hieß Paulina Conradine Steckelmann. Als die Zeit der Ritzebüttler Verwaltung abgelaufen war, kehrte der Vater nach Hamburg zurück und sorgte eifrig für die Bildung des Sohns.

Dieser ward zuerst der St. Michaelisschule anvertraut, dann dem Johanneum, von welchem er 1787 zum akademischen Gymnasium überging, wo er in den Professoren Büsch, Nölting, Ebeling Lehrer fand, die ihn, den mit guten Anlagen Begabten, trefflich für die Universtät vorbereiteten. Im Jahr 1789 begab er sich nach Jena, um Jurisprudenz zu studiren: Eckhard, Schmidt, Schnaubert, Just. Christ, Loder wurden seine Lehrer, deren Unterricht er zwei Jahr genoß; von dort ging er nach Göttingen, wo er im September des Jahrs i791 zum Doktor der Rechte unter G. L. Böhmers Dekanate. promovirt ward. Seine Disputation handelte über lex. VII. Codic. de fide instrumentorum. Noch in dem selben Jahre kehrte er nach einer kurzen Reise über Dresden und Berlin reich an Kenntnissen in seine Vaterstadt zurück und ward unter die Zahl der Advokaten aufgenommen. Um seine Menschenkenntniß und Erfahrung zu erweitern, unternahm er im folgenden Jahre in Begleitung seines Bruders Johannes, eines geachteten Kaüfmanns, eine größere Reise durch Deutschland und sah im Juli die Krönung Franz II. die letzte eines deutschen Kaisers. Nicht lange nach seiner Rückkehr, ward ihm ein frühes und seltenes Glück zu Theil: er ward an Nikolaus Matsens Stelle im Jahr 1794 in einem Alter von 26 Jahren zum Hamburgischen Syndikus erwählt. Sein Vater war bereits im Jahr 1781 zur Bürgermeisterswürde erhoben worden und konnte nun, mit dem Sohn auch amtlich verbunden, demselben durch Rath und Beispiel Führer sein. Der treffliche Vater starb im Jahr 1800 und unser v. S. blieb im Hause der Mutter, denn erst spät dachte er an Verheirathung, nämlich im Jahr 1820, wo er die Tochter Paul Amsincks, Elisabeth A., ehelichte, die ihn nach 2 Jahren durch, die Geburt einer Tochter erfreute. Sein amtliches Leben war ein für den Staat segensreiches und für die innere Verwaltung sowohl, als bei den wichtigsten Missionen nach außen war er thätig. Seit 1819 machte die Censur der politischen Blätter eine seiner Hauptbeschäftigungen aus und wer die Lage des Hamburgischen Freistaates kennt, der wird die Vorsicht, mit der er dabei verfuhr, nicht tadeln, sondern den Mann ehren, der mit der größten Gewissenhaftigkeit Allem zu wehren suchte, was der kleinen glücklichen Re Ä Nachtheil hätte bringen können, aber das mit orsicht ausgesprochene freie Wort nicht hemmte. Rastlose Thätigkeit, die pünktlichste Abwartung seiner Pflich ten war ihm eigen; er muthete sich die größten Anstren gungen in der Arbeit zu bis tief in die Nacht hinein und ertrug sie. Er war in hohem Grade mäßig in allen Genüssen; die reich besetzte Tafel, an der er oft seine Freunde bewirthete, hatte für ihn selbst keinen Reiz; der Glanz, in dem er, seiner Stellung gemäß, lebte, blieb von seinem Arbeitszimmer, in welchem er die meiste Zeit zubrachte, fern; hohe Rechtlichkeit, liebens würdige Freundlichkeit, die aber der amtlichen Strenge keinen Abbruch that, bezeichnete sein Wesen. Er erfreute sich, trotz aller Anstrengungen, einer treffliche Gesundheit, bis sich am Schlusse des Jahrs 1836 heftiges, unleidliches Kopfweh einstellte; dennoch versah er seine Amtsgeschäfte bis zum Tag vor seinem Tod; ein Schlagfluß endete sein Leben.

Werke

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Einzelnachweise

  1. Neuer Nekrolog der Deutschen, 15. Jahrgang, 1837, 1. Teil, S. 123–124. B. F. Voigt., 1839 (google.de [abgerufen am 31. Januar 2018]).