Konfessionalisierung
Begriff Konfessionalisierung
Der Ausdruck Konfessionalisierung bezeichnet den Prozess der Konfessionsbildung im den Zeitraum etwa 1550 - 1648. Wolfgang Reinhard brachte ihn Ende der 1970er Jahre in die Frühneuzeitforschung ein.
Reinhard baut auf Ernst Walter Zeeden auf, der wohl als Erster von "Konfessionsbildung" spricht.
Im Unterschied zu dem Begriffspaar Reformation-Gegenreformation, wo oftmals zwischen positiver gewerteter Reformation und negativer Gegenreformation unterschieden wird, findet in dem von Reinhard geprägten Begriff eine stärkere Betonung auf die Modernisierung der frühneuzeitlichen Gesellschaft statt. Damit wird der pejorative Zug überwunden, der dem Ausdruck Gegenreformation bislang anhaftete. Nach Reinhard haben sowohl die Reformation als auch die katholische Reform und Gegenreformation zur Modernisierung Europas beigetragen. Reinhards " "Konfessionalismustheorie" gilt allgemein als anerkannt.
Wesen und Ziel der Konfessionalisierung
Für die Gegenreformation gilt das durch ihre Sozialdisziplinierung der vom Katholizismus abgefallenen Territorien. Dabei geht es die Territorien und die darin lebenden Bevölkerungsteile, die zum Protestantismus übergetreten sind, wieder in die katholische Kirche zurückzuführen. Man spricht hierbei auch von "katholischer Konfessionalisierung". Bedient man sich hierbei zunächst noch mit "diplomatischen" Methoden dieses Ziel zu erreichen, so geht man schrittweise dazu über, hierbei gewalttätigere Schritte einzuleiten, weil sonst kein Erfolg der Bemühungen zu sehen ist. Die Folge dieser Bestrebungen sind Glaubenskämpfe, die erst mit dem Westfälischen Frieden von 1648 als den Schlusspunkt des Dreißigjährigen Krieges beendet wurden. (so Arno Herzig, der dieses als Bestandteil der Rekatholisierungspolitik ansieht). In den protestantischen Territorien hingegen war man bestrebt, dem Vordringen des Katholizismus entgegenzuwirken. Dazu gehörte der Aufbau landeskirchlicher Strukturen.
Erscheinungsformen
Zur Konfessionalisierung oder der Herausbildung und Entwicklung der Konfessionen gehören die Fragen des religiösen Bekenntnisses (confessio) ebenso dazu wie die Herausbildung landeskirchlicher Strukturen. Das betrifft besonders die protestantischen also die lutherischen, lutherisch - reformierten Territorien als auch die, in denen der Kalvinismus und der Zwinglianismus vorherrscht. So spricht Heinz Schilling auch folgerichtigt von reformierter Konfessionalisierung Da in der katholischen Kirche in vorreformatorischer Zeit Landeskirchen auch außerhalb des Reiches bereits existierten wie u.a in England, Frankreich und Spanien, geht es hier um eine bewußte Abgrenzung der Protestanten von der Kirche in Rom und damit vom Papsttum. Das wichtigste äußere Unterscheidungsmerkmal ist, daß in diesen Territorien der Landesherr zugleich Oberhaupt der Kirche ist, während in den katholischen Territorien der Papst das Oberhaupt ist. Der Papst wird in diesen Territorien nicht als oberste kirchliche Instanz anerkannt. Entscheidende kirchenrechtliche Basis für diesen Prozess bildete der Augsburger Religionsfrieden von 1555, der jeden Territorium im Deutschen Reich die Religionsfreiheit cuius regio, eius religio gewährte.
Siehe auch: Reformation, Glaubensspaltung, Protestantismus.
Literatur
- Die katholische Konfessionalisierung:wissenschaftliches Symposium der Gesellschaft zur Herausgabe des Corpus Catholicorum und des Vereins für Reformationsgeschichte, Münster 1995.
- Arno Herzig, Der Zwang zum wahren Glauben: Rekatholisierungspolitik vom 15. bis zum 18. Jahrhundert, Göttingen 2000.
- Ernst Walter Zeeden, Konfessionsbildung, Studien zur Reformation, Gegenreformation und katholischen Reform, Stuttgart 1985.