Termingeschäft
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Ein Termingeschäft wird im Gegensatz zu einem Kassageschäft nicht sofort nach Geschäftsabschluss erfüllt, sondern erst zu einem deutlich späteren Termin.
Termingeschäfte unterscheidet man dabei in bedingte und unbedingte:
- Das unbedingte Termingeschäft muss sowohl seitens der Käufers als auch des Verkäufers auf jeden Fall, also "unbedingt", durchgeführt werden.
- Beim bedingten Termingeschäft wird dem Käufer das Wahlrecht (Optionsrecht) eingeräumt, auf der Grundlage vorher festgelegter Konditionen erst in der Zukunft zu entscheiden, ob er das Geschäft tatsächlich durchführen möchte. Bedingte Termingeschäfte nennt man daher auch Optionen.