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Rasierklinge

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Das Wort Rasierklinge bezeichnete ursprünglich die Klinge des Rasiermessers. Sie dient hauptsächlich zum abschneiden (rasieren) der Barthaare im menschlichen (männlichen) Gesicht oder der Entfernung von unliebsamen Haaren an andern Körperstellen bei Frau und Mann (Beine, Arme, Schambereich).

Im Lauf der Zeit wurde aus der Klinge des Rasiermessers ein eigenständiges Bauteil entwickelt: Ein flaches Blättchen aus gehärtetem Stahl, welches an beiden Kanten sehr scharf ist. Es dient zum Einlegen in eigens hierfür entwickelter einfacher Rasiergeräte (Nassrasierer). Die Rasierklinge kann so nach ihrem Verschleiß bequem und kostengünstig durch eine neue (scharfe) ersetzt werden.

Die Hersteller von Rassiergeräten zur Nassrasur bieten inzwischen eine Vielfalt unterschiedlichster Trägersystem für Rasierklingen und verschiedenen Klingenkombinationen an. So gibt es auswechselbare Baugruppen aus Kunststoff auf denen bis zu drei Klingen parallel zu einander angebracht sind und die damit die Gründlichkeit der Rasur erhöhen sollen.

Auch wurden mechanische Elektrogeräte zur Trockenrasur entwickelt, die eine vollkommen andere Klingenkonstruktion aufweisen: Rasierapparate.