Grundmandatsklausel
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Die Grundmandatsklausel ist eine alternative Sperrklausel in sogenannten personalisierten Verhältniswahlsystemen.
Wenn eine Partei eine bestimmte Anzahl von Direktmandaten gewinnt, zieht sie proportional zu ihren Parteistimmen ins Parlament ein.
Von der Grundmandatsklausel im Bundestagswahlsystem profitierte in den 50er Jahren die DP und das Zentrum, bei der Bundestagswahl 1994 die PDS.