Schifffahrtspolizei
Die Schifffahrtspolizei ist nach dem Seerechtsübeinkommen (SRÜ) der Vereinten Nationen (Völkerrecht) eine der hoheitlichen Aufgaben der dem SRÜ beigetretenen Staaten.
Sie wird in den einzelnen Ländern wie folgt geregelt:
Bundesrepublik Deutschland

In Deutschland wird die Schifffahrtspolizei für die Seeschifffahrt im Seeaufgabengesetz und in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) geregelt. Nach der Legaldefinition in § 1 Nr. 2 Seeaufgabengesetz umfasst Schifffahrtspolizei die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie die Verhütung von der Seeschifffahrt ausgehender Gefahren.
Als Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sind im Bereich der Seeschifffahrt zuständige Schifffahrtspolizeibehörden die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord (Kiel) und Nordwest (Aurich) sowie die ihnen nachgeordneten Wasser- und Schifffahrtsämter. Aufgrund dieser Aufgaben wurde von den Dezernaten Schifffahrt der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest das Verkehrssicherungskonzept "Deutsche Küste" entwickelt, das aus verschiedenen Modulen besteht und mit seinen präventiven Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren die Sicherheit an der Deutschen Küste garantiert. Im Küstenmeer wird die WSV operationell von den Wasserschutzpolizeien der Küstenländer im schifffahrtspolizeilichen Vollzug unterstützt.
Die WSV ist nach dem Seeaufgabengesetz auch für die Sicherheit und Leichtigkeit des Seeverkehr außerhalb der deutschen Hoheitsgewässer zuständig, soweit dies völkerrechtlich zulässig ist. Als Vollzugskräfte werden in diesem Bereich der Zoll und die Bundespolizei tätig.
Weitere Aufgabe im Zusammenhang mit der Schifffahrtspolizei ist die Ermittlung von Verstößen gegen Umweltschutzgesetze auf See.
Österreich
Die ehemalige Schifffahrtspolizei trägt seit der Schifffahrtsrechtsnovelle des Jahres 2005 den Namen Schifffahrtsaufsicht, um sie nicht mit der See- und Strompolizei, welche die normalen Polizeiaufgaben auf Gewässern leistet, zu verwechseln. Der Name Schifffahrtspolizei wird nun eben auch von der Polizei selbst verwendet. Die Aufgaben der Schifffahrtsaufsicht sind:
- Durchsetzen von Verwaltungsvorschriften auf Wasserstraßen.
- Beschädigten Fahrzeugen zur Hilfe kommen
- Bedienung der Donauschleusen
- Schifffahrt regeln
Schweiz
Eine wichtige Aufgabe der schweizer Schifffahrtspolizei ist die Betreuung der vier Rheinhäfen in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Das sind: Hafen Kleinhüningen, Hafen St. Johann, Hafen Birsfelden und Auhafen Muttenz.
Darüber hinaus werden die Rheinabschnitte zwischen Rheinfelden und Basel von der Rheinschifffahrtsdirektion Basel für alle Kantone beaufsichtigt.
Weblinks
- [1] Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord - Ordnung des Schiffsverkehrs
- [2] Sicherheitskonzept Deutsche Küste
- [3] Zentralkommission für die Rheinschifffahrt
- [4] Österreichische Gesetzestexte zur Schifffahrt
- Seeschifffahrtsstraßenordnung (juris)
- Seeaufgabengesetz (juris)