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Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“

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Die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ wurde von der Bundesregierung und der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft je zur Hälfte mit 10 Milliarden Deutscher Mark ausgestattet, um ehemalige Zwangsarbeiter des NS-Regimes zu entschädigen. Sie ist eine durch Bundesgesetz geschaffene Stiftung öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin (Bundesgesetzblatt: BGBl. 2000 I 1263).

Neben einem Fonds „Erinnerung und Zukunft“, der mit 358 Mio. € ausgestattet wurde und für Projekte der Völkerverständigung eingesetzt werden soll, dienen die Mittel der Entschädigung der Zwangsarbeiter für während der Zeit des Nationalsozialismus geleistete Zwangs- und Sklavenarbeit. Am 15. Juni 2001 wurde mit der Zahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter begonnen. Die Auszahlung erfolgte über Partnerorganisationen (s.u.). Bis Ende 2005 hatten diese bereits 98% der Mittel in Höhe von 4,265 Milliarden Euro für mehr als 1,64 Millionen ehemalige Zwangsarbeiter abgerufen, die letzten Auszahlungen an Berechtigte sollen bis Ende 2006 abgeschlossen sein.

Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen

Gesetzlich ausschließlich zur Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen waren folgende Organisationen berechtigt:

Siehe auch