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NSU-Prozess

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Der Ort des Prozesses: Das Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße 16 in München

Der NSU-Prozess ist das Gerichtsverfahren gegen fünf Personen, die angeklagt sind, an den Taten der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) beteiligt gewesen zu sein, darunter neun Morden an Migranten, einem Polizistenmord, zwei Sprengstoffanschlägen und 15 Raubüberfällen. Nach dem Tod der beiden mutmaßlichen ausführenden Täter 2011 wird ihrer Begleiterin Beate Zschäpe Mittäterschaft an diesen Taten und Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung NSU vorgeworfen. Vier Personen sind wegen Beihilfe angeklagt. Der Prozess findet seit dem 6. Mai 2013 unter dem Vorsitz von Manfred Götzl vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München statt. Nach der Beweisaufnahme liefen von Juli 2017 bis Juni 2018 die Plädoyers. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wurde am 11.Juli 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Prozessrahmen

Gerichtsstand und Übersicht

Der Gerichtsstand befindet sich in München, da fünf der Morde des NSU in Bayern verübt wurden und das Oberlandesgericht München über einen Staatsschutzsenat verfügt.[1] Beim Oberlandesgericht München wurde der 6. Strafsenat mit dem Fall betraut. Der Prozess findet im Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße 16, Nähe Stiglmaierplatz, in München-Neuhausen-Nymphenburg statt (Welt-Icon). Für das Hauptverfahren des Strafverfahrens gegen Zschäpe und die vier Mitangeklagten wurde der Saal A 101 als Gerichtssaal ausgewählt.

Das größte Strafverfahren in Deutschland seit der Wiedervereinigung hat über hundert Beteiligte. Das Gericht ist einschließlich des Vorsitzenden mit fünf Berufsrichtern und drei Ergänzungsrichtern besetzt.[2] Die Anklage wird durch vier Bundesanwälte vertreten, die fünf Angeklagten durch zunächst elf, später vierzehn Verteidiger.[2] 60 Anwälte vertreten die 95 Nebenkläger.[2] Im Mai 2018 wurden die zusätzlichen Kosten für das Verfahren auf 28 Millionen Euro geschätzt, davon etwa 23 Millionen an Anwaltsgebühren und 1,25 Millionen für die Herrichtung des Gerichtssaals.[3]

Für mögliche bislang unbekannte Mitglieder und Unterstützer und Beteiligte, die die Mitglieder beispielsweise in Einzelfällen unterstützt haben, laufen gesonderte Verfahren (siehe Überprüfung weiterer Straftaten).

Angeklagte

Angeklagt sind Beate Zschäpe sowie vier mutmaßliche Helfer und Unterstützer.[4] Zschäpe muss sich unter anderem wegen Mittäterschaft in zehn Mordfällen, besonders schwerer Brandstiftung und Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verantworten.[5]

Die Vorwürfe gegen die weiteren Angeklagten lauten im Einzelnen:[6]

  • Ralf Wohlleben (früherer NPD-Funktionär) und Carsten Sch.: Beihilfe zum neunfachen Mord durch Beschaffung der Tatwaffe
  • André Eminger (Brigade Ost): Beihilfe zu einem Sprengstoffanschlag, zum Raub und wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in je zwei Fällen
  • Holger Gerlach: Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen.

Seit ihrer Festnahme befinden sich die beiden Angeklagten Zschäpe (seit 8. November 2011) und Wohlleben (seit 29. November 2011) in Untersuchungshaft. Seit dem 13. September 2017 ist auch Eminger wegen des hohen Strafmaßes, das die Bundesanwaltschaft für ihn gefordert hat, in Haft.

Richter

Vorsitzender Richter ist Manfred Götzl. Er hat zuvor aufsehenerregende Verfahren wie den Mordfall Rudolph Moshammer und das Verfahren gegen den Kriegsverbrecher Josef Scheungraber geleitet.[7]

Die weiteren Richter sind:[8]

Vertreter der Bundesanwaltschaft und der Nebenkläger

Die Anklage wird von Bundesanwalt Herbert Diemer (* 1953), der die Ermittlungen von Beginn an geleitet hat, und weiteren Staatsanwälten vertreten. Für Zschäpe ist Oberstaatsanwältin Anette Greger, für die weiteren Angeklagten Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten zuständig. Unterstützt werden sie von Staatsanwalt Stefan Schmidt.[9]

Zu den Vertretern der Nebenkläger, von denen etwa 50 regelmäßig am Verfahren teilnehmen, zählen Mehmet Daimagüler, Stephan Lucas, Angelika Lex und Alexander Seifert.[10] Im Oktober 2015 wurde bekannt, dass ein vermeintliches Opfer des Kölner Nagelbombenanschlags, das als Nebenklägerin durch Rechtsanwalt Ralph Willms vertreten worden war, nicht existiert.[11] Willms wurde im November 2017 rechtskräftig zur Rückzahlung von 211.000 Euro verurteilt, die er unrechtmäßig von der Justizkasse erhalten hatte.[12] Im Januar 2018 zog sich die Schwester Süleyman Taşköprüs als Nebenklägerin aus dem Verfahren zurück, weil ihre Vertreterin im Plädoyer institutionellen Rassismus der Ermittlungsbehörden bestritten und die Beweislage gegen Ralf Wohlleben als nicht ausreichend bezeichnet hatte.[13]

Verteidiger der Angeklagten

Die Angeklagte Beate Zschäpe wurde zunächst von drei Pflichtverteidigern verteidigt, den Rechtsanwälten Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Heer verteidigt Zschäpe seit Beginn des Ermittlungsverfahrens, Stahl und Sturm kamen Mitte 2012 zunächst als Wahlverteidiger hinzu und setzten ihre Mitwirkung auch fort, als die Bundesanwaltschaft im November 2012 einen von Heer unter Verweis auf die Komplexität des Verfahrens angeregten Antrag auf zwei weitere Pflichtverteidiger abgelehnt hatte. Die Bundesanwaltschaft – bei der damals mindestens sieben Staatsanwälte die Anklage gegen Zschäpe bearbeiteten – erklärte, sie halte dem Gesetz gemäß einen Pflichtverteidiger für ausreichend.[14] Stahl und Sturm wurden im Dezember 2012 vom Oberlandesgericht München nach einem neuerlichen Antrag zu weiteren Pflichtverteidigern Zschäpes bestellt.[15] Nach 215 Verhandlungstagen wurde Beate Zschäpe im Juli 2015 zusätzlich der in München zugelassene Rechtsanwalt Mathias Grasel beigeordnet, der sie zuvor bereits beraten hatte.[16] Im Dezember 2015 kam Grasels Kanzleikollege Hermann Borchert als fünfter (Wahl-)Verteidiger hinzu.[17]

Der Angeklagte Ralf Wohlleben wird von Wolfram Nahrath, Olaf Klemke und Nicole Schneiders vertreten, die als Anwälte der rechten Szene bekannt sind[18] und die laut Annette Ramelsberger während des Verfahrens „alles“ dafür getan hätten, „in der rechten Szene große Nummern“ zu bleiben, etwa mit Beweisanträgen zum angeblichen Mord an Rudolf Heß oder zur demographischen Feststellung des angeblich drohenden „Volkstods“ der Deutschen durch Überfremdung.[19] Insbesondere Klemke profilierte sich im Lauf des Verfahrens.[20] Die weniger prominenten Verteidiger der weiteren Angeklagten Eminger, Gerlach und Carsten Sch. nehmen deutlich zurückhaltender Einfluss.[21] Im März 2018 scheiterte André Eminger mit dem Versuch, sich den rechten Szene-Anwalt Björn Clemens als dritten Pflichtverteidiger zuordnen zu lassen,[22] im April präsentierte er mit Daniel Sprafke einen weiteren neuen Verteidiger.[23]

Gerichtssaal und Sicherheitsvorkehrungen

Nebenkläger-Eingang

Der Gerichtssaal A 101 im Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße 16 in München ist mit 250 Sitzen der größte der Münchner Justiz, weshalb das Oberlandesgericht dorthin auswich.[24] Er befindet sich in einem nach Errichtung eines Neubaus für den Abriss vorgesehenen Gebäudeteil des Justizzentrums und wurde für 1,25 Millionen Euro umgebaut. Die Umbauten erfolgten aus Sicherheits- und Kapazitätsgründen, um der hohen Zahl der Nebenkläger und den zu erwartenden Sprachproblemen Rechnung zu tragen. Zusätzliche Räume und Sicherheitskontrollen wurden eingerichtet, die Plätze der Nebenkläger mit Mikrofonen versehen. Eine in deutschen Gerichten unübliche Simultandolmetscheranlage wurde eingebaut; die Aussagen der Nebenkläger können auf Leinwände seitlich der Richterbank projiziert werden, um den Besuchern und Pressevertretern eine bessere Beobachtung zu ermöglichen.[25] Insgesamt waren 927 Journalisten beim Prozess akkreditiert;[26] einige von ihnen klagten zu Prozessbeginn über die schlechten Arbeitsbedingungen.[27] Durchschnittlich kamen an jedem Gerichtstag 57 Besucher, bis Mai 2018 insgesamt schätzungsweise 24.500 Personen.[28]

Auf dem Vorplatz des Münchner Strafjustizzentrums wurde ein Wartebereich für Besucher mit eigenen Sicherheitsvorkehrungen eingerichtet.[29]

Vor Prozessbeginn

Kontroverse um die Journalistenakkreditierung

Die Akkreditierung von Journalisten vor dem Verfahrensbeginn war umstritten. Der Vorsitzende Richter Götzl war nach dem Windhundprinzip vorgegangen, woraufhin keine ausländischen, insbesondere türkischen Medienvertreter für den Prozess zugelassen wurden, da die Zahl der 50 Presseplätze bald erschöpft war. Dagegen richtete sich eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht, das entschied, dass die Plätze im Losverfahren neu zu vergeben seien, was durch die besondere Bedeutung des Verfahrens gerechtfertigt sei. Deshalb wurde der Prozessbeginn im April 2013 auf den 6. Mai 2013 verschoben.[30]

Kundgebungen linker Gruppen und Aktionen von Neonazis

Vor dem Prozess fand im April 2013 in München eine Demonstration gegen Rechtsextremismus und als Zeichen der Solidarität mit den Hinterbliebenen statt (hier auf dem Stachus).

Am 13. April 2013, vier Tage vor dem ursprünglich geplanten Prozessbeginn, demonstrierten 7000 bis 10.000 Menschen in München „gegen Naziterror, staatlichen und alltäglichen Rassismus“. Zu der Demonstration und einer abschließenden Kundgebung hatte ein Bündnis aus etwa 200 linksgerichteten Gruppen aufgerufen. Dabei sprachen neben einem Überlebenden des Brandanschlags von Mölln die Witwe des NSU-Mordopfers Theodoros Boulgarides, Yvonne Boulgarides, und ihre Nebenklagevertreterin im NSU-Prozess, Angelika Lex, die die Veranstaltung mitorganisiert hatte. Sie stellten heraus, dass Aufklärung das wichtigste Anliegen der Angehörigen ist. Es handelte sich um die größte antirassistische Demonstration in München innerhalb von 20 Jahren.[31]

Am Abend kam es zu einer Sachbeschädigung am Gebäude des Bayerischen Flüchtlingsrats, die mutmaßlich von Neonazis begangen wurde.[32] Am 16. April 2013 verteilten Neonazis Flugblätter vor dem Justizgebäude, in denen sie die Freilassung von Ralf Wohlleben (Zitat: „Freiheit für Wolle“) forderten und den Prozess als „Schauprozess“ bezeichneten. Für den Inhalt der Flugblätter, in denen auch Journalisten verunglimpft und die Richter im Duktus der Nationalsozialisten als „Systemrichter“ bezeichnet wurden,[33] zeichnete das Freie Netz Süd verantwortlich.[33]

Ab Prozessbeginn kam es in München zu einer Serie von Sachbeschädigungen, die einen Bezug zum laufenden Prozess annehmen lassen. Ziel dieser Angriffe vermutlich rechtsextremer Täter waren vor allem Einrichtungen und Personen, die sich der politischen Bildung und der Betreuung von in Deutschland lebenden Migranten verschrieben haben.[34] Auch Lex’ Kanzlei wurde attackiert.[35]

Ankündigung der Durchsuchung der Prozessteilnehmer

Die Verteidiger der Angeklagten Beate Zschäpe beklagten sich im März 2013 über „offene Diskriminierung“ durch das Gericht. Der Vorsitzende Richter hatte die körperliche Durchsuchung aller Prozessbesucher mit Ausnahme der Richter selbst, der Bundesanwälte und der Polizeibeamten vor jedem Prozesstag angeordnet,[36] „um das Einschmuggeln von gefährlichen Gegenständen“ zu verhindern. Der Verteidigerantrag auf Aufhebung der Ausnahmen, das heißt, dass auch die Vertreter des Generalbundesanwalts, Justizbedienstete und Polizeibeamte penibel körperlich durchsucht werden, wurde zurückgewiesen.[37]

Prozessverlauf

Überblicksdaten

Nach einer dreiwöchigen Verzögerung infolge der Kontroverse um die Journalisten-Akkreditierung begann der Prozess am 6. Mai 2013. Der Vorsitzende Richter Götzl legte zunächst 84 Sitzungstermine bis zum 16. Januar 2014 fest[4] und setzte mehrfach Verlängerungen des Prozesses an, zuletzt im Januar 2018 „höchst vorsorglich“ bis Januar 2019, wies aber darauf hin, dass er mit einem deutlich früheren Verfahrensende rechne.[38]

Die Hauptverhandlung war mit einem umfangreichen Akteursgeflecht und Ereignissen befasst, die sich über 14 Jahre hingezogen hatten. Die Anklageschrift umfasst 480 Seiten, die Ermittlungsergebnisse der Bundesanwaltschaft sind in 650 Aktenordnern verwahrt.[39] Bis Juli 2014 enthielten die Verfahrensakten über 486.000 Seiten, die ein- bis zweimal monatlich durch teils mehrhundertseitige Ergänzungslieferungen erweitert wurden.[40]

Die Beweisaufnahme war angesichts der Komplexität der Materie nicht immer linear. Die Gerichtsreporterin Annette Ramelsberger machte folgende Schwerpunkte aus: Im ersten Jahr sei es vor allem um die zehn Morde und zwei angeklagten Sprengstoffanschläge des NSU gegangen, die durch die Anwesenheit und Aussagen der Angehörigen und Opfer geprägt waren. Im zweiten Jahr seien vor allem die möglichen Behördenverwicklungen in den NSU-Komplex, insbesondere des Verfassungsschutzes und der Polizei, in den Blick gekommen. Im dritten Jahr wurde die Beweisaufnahme zu den angeklagten 15 Raubüberfällen abgeschlossen.[41] Das vierte Jahr war von weiteren Beweisanträgen der Verteidiger und Nebenklagevertreter geprägt, während der Senat sein Prozessprogramm abgeschlossen hatte. Nach Einschätzung Ramelsbergers gestatteten die Richter dies, um keinen Revisionsgrund zu liefern.[42]

Zu Beginn wurden 600 Zeugen benannt.[43] Insgesamt wurden 540 Zeugen und 56 Sachverständige gehört und 248 Beweisanträge gestellt, davon 152 von Nebenklagevertretern, die teilweise wesentliche Erkenntnisse erbrachten, etwa zur Anwesenheit Zschäpes bei einer Synagogenobservation im Jahr 2000 oder zu ihrer Hilfe bei der Erstellung des dritten Bekennervideos. Viele Anträge wurden abgelehnt, darunter zu den Aktenvernichtungen mit NSU-Bezug. Insgesamt erfolgten 774 Ladungen, bei manchen Personen mehrfach, am häufigsten ein Rechtsmediziner und eine BKA-Beamtin. Von den Ladungen gehen 333 auf die Anklageschrift zurück – im Prozess beantragte die Bundesanwaltschaft keine weiteren Vernehmungen; vom Senat gingen 190 Ladungen aus, von Nebenklägern 33, von den Verteidigern Wohllebens 37 und Zschäpes 3. Die Verteidiger der anderen Angeklagten stellten keine Anträge. 13 Mitarbeiter von Verfassungsschutzbehörden, vor allem aus Thüringen und Hessen, wurden gehört, ebenso 8 V-Personen des Verfassungsschutzes – auf die Initiative der Bundesanwaltschaft ging die Befragung nur eines V-Manns zurück, nämlich Tino Brandt. Abgelehnt wurden Anträge, zwei weitere V-Männer mit engem NSU-Bezug zu laden (siehe Hauptartikel), nämlich Michael See (Deckname „Tarif“) und Ralf Marschner (Deckname „Primus“). Zu der Jenaer Vorgeschichte des NSU-Trios wurden 43 Personen gehört, zur Chemnitzer Anfangszeit des Abtauchens 23 Personen, zur langen Zwickauer Zeit aber kaum, was NSU-Watch als Ermittlungsfehler bezeichnet; insgesamt 20 Nachbarn des NSU-Trios wurden vernommen, davon 19 aus Zwickau. Bei 310 geladenen Personen ging es direkt um die NSU-Taten, davon 53 zum Nagelbomben-Attentat in Köln und jeweils 26 zu den beiden komplexesten und mysteriösesten Morden an Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter, während insbesondere andere Morde der Ceska-Serie – auch mangels Tatzeugen – knapp behandelt wurden. Bis zum Ende der Beweisaufnahme kam es zu 26 Befangenheitsanträgen gegen die Richter insbesondere durch die Verteidiger Zschäpes (9) und Wohllebens (17); den einzigen erfolgreichen hatten Nebenklagevertreter gegen Zschäpes Gutachter Joachim Bauer gestellt.[44]

Aussageverweigerungen, Geständnisse und Beweisführung

Beate Zschäpe machte zu Beginn der Hauptverhandlung von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.[45] Am fünften Verhandlungstag beantragten Zschäpes Verteidiger erfolglos die Einstellung des Verfahrens mit der Begründung, dass ihre Mandantin von staatlichen Stellen bereits vorverurteilt worden sei. Auch die Angeklagten Wohlleben und Eminger verweigerten zu Beginn des Prozesses jede Aussage.

Als einziger Angeklagter war Carsten Sch. zu einer umfassenden Aussage bereit. Er gestand am 4. Juni 2013, gemeinsam mit dem ebenfalls angeklagten Ralf Wohlleben an der Beschaffung einer Schusswaffe des Typs Česká zbrojovka mit Schalldämpfer für Mundlos und Böhnhardt beteiligt gewesen zu sein, wodurch er Wohlleben schwer belastete. Die neun Morde der Ceska-Serie des NSU waren mit einer Waffe dieses Typs begangen worden.[46] Durch die Aussage konnte ein 1999 in Nürnberg verübter Sprengstoffanschlag mutmaßlich Mundlos und Böhnhardt zugeordnet werden, der aus „verfahrensökonomischen Gründen“ nicht im Prozess verhandelt wird.[47] Der Mitangeklagte Holger Gerlach gestand am 6. Juni 2013, Pässe und einen Führerschein für Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos organisiert zu haben. Gerlach gab zu, an seinem Wohnort im niedersächsischen Lauenau 10.000 Euro für das Trio deponiert zu haben. Dafür entschuldigte er sich in einer verlesenen Erklärung. Zudem gab er an, Zschäpe als gleichrangigen Teil des Trios wahrgenommen zu haben; sie sei „durchsetzungsstark“ und „kein Typ, der sich unterordnen würde“. Nachfragen ließ er im gesamten Prozessverlauf nicht zu.[48]

Für die weitere Beweisführung war die Anklage weitgehend auf Indizien angewiesen.[49] Im nach dem 4. November 2011 von Zschäpe versandten Paulchen-Panther-Video bekannte sich der NSU zwar zu den Mord- und Sprengstofftaten, gab dort allerdings keinen Hinweis auf die Identität der ausführenden Personen. Die Täter hatten an keinem Tatort Fingerabdrücke oder DNA-Spuren hinterlassen und wurden bei den Taten selbst nie beobachtet. Die Zuordnung dieser Terrorakte und der Raubtaten, bei denen Betroffene zur Tatbegehung aussagen konnten, zu den eigenhändig ausführenden Tätern Mundlos und Böhnhardt geschah durch Zeugenaussagen und Asservate. So beobachteten Zeugen im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang verschiedener NSU-Taten zwei hellhäutige und blonde Männer mit Fahrrädern – die übliche Fortbewegungsweise der NSU-Täter zum und vom Tatort. Für einige Raubüberfälle und für den Keupstraßen-Anschlag zeigen Bilder von Überwachungskameras die Täter (ohne das Gesicht erkennen zu lassen). Im ausgebrannten Wohnmobil und im Schutt der ausgebrannten Zwickauer Wohnung des NSU fanden die Ermittler belastende Gegenstände, darunter die unterschiedlichen Tatwaffen, teilweise mit DNA-Anhaftungen von Mundlos und Böhnhardt und mit Hülsen und Projektilen, die den Umgang mit diesen Waffen belegen. Zu den Taten befanden sich in der Wohnung Medienberichte (Zeitungsausschnitte, Fernsehmitschnitte) und Ausspähunterlagen (etwa Stadtpläne mit Markierungen und eine Skizze des Internetcafés, in dem Halit Yozgat 2006 ermordet wurde) sowie eine Hose mit DNA-Spuren Mundlos’ und Blutspritzern Michèle Kiesewetters. Auf Aliasnamen des Trios und seiner Unterstützer wurden Fahrzeuge für die Tatzeiträume angemietet und Mitglieder des Trios von den Vermietern identifiziert.

Da Zschäpe – außer der Brandstiftung am 4. November 2011 in Zwickau – keine eigenhändige Tatbegehung und keine Anwesenheit an den Tatorten nachgewiesen werden konnten, war die rechtliche Bewertung ihrer Rolle besonders umstritten.[50] Die Bundesanwaltschaft stützt ihre Annahme der Mittäterschaft an den NSU-Verbrechen auf Zschäpes Zentralfunktion als „Tarnkappe“ im Hintergrund, insbesondere das Geben von Alibis und das Aufrechterhalten der bürgerlichen Fassade durch alltäglichen Kontakt mit Nachbarn und Außenstehenden sowie die Führung der Finanzen. Daher sei Zschäpe als gleichberechtigtes Mitglied der Terrorgruppe zu werten. Ähnlich war in den Prozessen gegen die RAF argumentiert worden, wenn eine Anwesenheit am Tatort nicht nachweisbar war, auch wenn der Bundesgerichtshof die Legendierung bisher nicht als Fallgruppe der Mittäterschaft anerkannt hat. Der Strafrechtler Claus Roxin äußerte Zweifel an Zschäpes Mittäterschaft; als Kategorie für ihr Verhalten bliebe unterstützende Beihilfe mit zwingender Strafmilderung.[51] Zusätzlich konnte Zschäpes Beteiligung am Führen des Medienarchivs durch Fingerabdrücke, Aufzeichnungen von Fernsehsendungen zu NSU-Taten und Bearbeitungen des Bekennervideos wahrscheinlich gemacht werden – und ihre Teilnahme an der Ausspähung der Berliner Synagoge Rykestraße im Mai 2000, mutmaßlich als potenzielles Anschlagsziel.[52]

Verteidigerkrise

Am 16. Juli 2014 entzog Zschäpe ihren Verteidigern das Vertrauen. Das Gericht unterbrach den Prozess.[53] Zwei Tage später reichte sie eine schriftliche Stellungnahme nach. Darin waren keine detaillierten Vorwürfe enthalten, die auf ein nachhaltig zerrüttetes Vertrauensverhältnis schließen ließen, weshalb der Prozess fortgesetzt wurde.[54]

Am 209. Verhandlungstag im Juni 2015 stellte Zschäpe einen Entpflichtungsantrag gegen die Verteidigerin Anja Sturm. Zschäpe war der Ansicht, dass diese vertrauliche Informationen öffentlich gemacht habe, nicht ausreichend vorbereitet sei, sie „massiv psychisch unter Druck“ gesetzt und wichtige Informationen an die anderen Verteidiger nicht weitergeleitet habe.[55] Sturm wies die Vorwürfe ebenso zurück wie Heer und Stahl.[56] Zschäpe nahm in einem vierseitigen Brief Stellung zu den von ihr erhobenen Vorwürfen. In einem Post Scriptum erklärte sie ihre Bereitschaft, etwas auszusagen, ihre Anwälte hätten aber angekündigt, sie im Falle einer Aussage nicht weiter zu verteidigen. Die Anwälte widersprachen der Darstellung Zschäpes.[57] Das Oberlandesgericht wies Zschäpes Antrag auf Entpflichtung ab, da eine Störung des Vertrauensverhältnisses nicht hinreichend nachgewiesen sei.[58] Anfang Juli 2015 ordnete das Gericht Zschäpe aber Mathias Grasel als vierten Pflichtverteidiger bei. Dieser lässt sich seinerseits durch den erfahrenen Strafverteidiger Hermann Borchert unterstützen.[59] Borchert vertrat Zschäpe ab Dezember 2015 als weiterer Wahlverteidiger, eine Bestellung zum fünften – aus öffentlichen Mitteln bezahlten – Pflichtverteidiger lehnte der Senat jedoch im Februar 2016 ab.[60]

Am 20. Juli 2015 beantragten die Verteidiger Heer, Sturm und Stahl ihrerseits die Entpflichtung, weil ihnen „eine ordnungsgemäße Verteidigung“ nicht mehr möglich schien. Bundesanwaltschaft und Nebenklägeranwälte wandten sich gegen die Entpflichtung.[61] Das Oberlandesgericht lehnte den Antrag ab.[62] Am 21. Juli beantragte Zschäpe die Abberufung Heers.[63] Die Staatsanwaltschaft am Landgericht München I teilte am 24. Juli 2015 mit, dass Zschäpe ihre drei Altverteidiger wegen Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB) angezeigt habe.[64] Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein, da sie keinen Straftatbestand als erfüllt ansah.[65]

Im Oktober 2015 beantragte Wolfram Nahrath, der Verteidiger Ralf Wohllebens, die Aussetzung des Verfahrens und die Aufhebung der Untersuchungshaft für seinen Mandanten, da die ordnungsgemäße Verteidigung von Beate Zschäpe nicht mehr gewährleistet sei. Zschäpe schloss sich dem Antrag an.[66] Das Oberlandesgericht lehnte den Antrag ab. Heer, Stahl und Sturm seien eingearbeitet, hätten regelmäßig und aktiv an der Verhandlung teilgenommen, auch nach dem Streit im Sommer 2015. Die mangelnde Kommunikation seit der Verteidigerkrise sei hierbei unerheblich.[67]

Aussagen Zschäpes und Wohllebens

Zschäpe hielt ihr Schweigen zunächst durch und wirkte während der Beweisaufnahme, auch als die Mord- und Sprengstoffanschläge behandelt und die Opferangehörigen mit teilweise emotionalen Appellen gehört wurden, oft unbeteiligt und „unterkühlt bis gefühllos“, so Spiegel Online.[68] Das Schweigen fiel ihr laut einem Gutachten Norbert Nedopils vom April 2015 zunehmend schwerer.[69] Erst am 211. Verhandlungstag im Juni 2015 antwortete sie knapp auf die Frage des Vorsitzenden, ob sie bei der Sache sei.[70]

Am 9. Dezember 2015 äußerte sich Zschäpe durch eine 53 Seiten umfassende, von ihrem Verteidiger Mathias Grasel verlesene Erklärung erstmals im NSU-Prozess. Sie bestritt, an den vorgeworfenen zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen beteiligt gewesen zu sein, und ihre Mitgliedschaft im NSU, der nur eine Idee Mundlos’ gewesen sei; sie sei sich nicht einmal sicher, ob auch Böhnhardt dem NSU angehört habe. Sie gestand, die letzte Fluchtwohnung in Zwickau in Brand gesteckt zu haben, und entschuldigte sich bei den Opfern und Angehörigen.[71] Ihre Aussagen, insbesondere ihre Stilisierung als schwach und abhängig, werden allgemein als wenig glaubwürdig eingeschätzt.[72]

Am 16. Dezember 2015 sagte Ralf Wohlleben im Prozess aus. Anders als Zschäpe sprach Wohlleben selbst und verlas eine knapp zweistündige Erklärung, in der er abstritt, die bei den Mordtaten benutzte Pistole beschafft zu haben. Stattdessen beschuldigte er den Mitangeklagten Carsten Sch., dessen Aussage zu Prozessbeginn Wohlleben belastet hatte.[73] Die anschließende Befragung Wohllebens zog sich bis in den Januar 2016.

Auch Wohllebens Aussagen werden in Zweifel gezogen. Zschäpe und Wohlleben beschuldigten einander jeweils nicht und stellten sich als Opfer im laufenden Prozess dar. Wohllebens Aussage habe eine klare Taktik, sein Auftritt sei geschickt inszeniert. So waren mehrere Neonazis anwesend, unter ihnen der 2010 zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilte Rechtsterrorist Karl-Heinz Statzberger, die offenbar wussten, dass seine Aussage bevorstand, während sie für andere Prozessbeteiligte überraschend kam.[74]

Im Lauf des Jahres 2016 legte das Gericht Zschäpe weitere Fragen vor, die sie schriftlich beantwortete und von ihren Anwälten vorlesen ließ. Am 29. September 2016 verlas sie erstmals selbst eine kurze Erklärung im Gerichtssaal, in der sie ihre Entschuldigung bekräftigte und angab, sich von „nationalistischem Gedankengut“ distanziert zu haben.[75] Die Beobachter waren sich einig, dass Zschäpe formelhaft-abstrakt geblieben sei und „nichts erklärt“ habe.[76]

Psychologisches Gutachten zu Zschäpe

Der vom Gericht bestellte Henning Saß, der über weite Strecken des Prozesses anwesend war, erstattete sein psychologisches Gutachten Zschäpes am 17. und 18. Januar 2017.[77] Darin bezeichnete er Zschäpe als „voll schuldfähig“; es gebe keine Hinweise auf eine relevante psychische Störung oder auf suchtartigen Alkoholkonsum. Eine „schwache Persönlichkeit“ der Angeklagten, die Zschäpe in ihren bisherigen Einlassungen zu schildern versucht hatte, erkenne Saß nicht. Eher zeichne sie sich durch eine Bereitschaft „zur kämpferischen Selbstbehauptung, zu einer nahezu feindselig durchgehaltenen Beharrlichkeit und zum erfolgreichen Durchstehen massiver zwischenmenschlicher Konfliktlagen“ aus. Zschäpe gebe sich Männern überlegen – was auch durch verschiedene Zeugenaussagen bestätigt worden sei – und habe eine „Tendenz zu Dominanz, Härte, Durchsetzungsfähigkeit“. Saß empfahl dem Gericht wegen weiter bestehender Gefährlichkeit eine an die Haftstrafe anschließende Sicherungsverwahrung.[78]

Die Verteidiger Zschäpes versuchten, die Schlussfolgerungen des Gutachtens zu erschüttern, unter anderem durch eine Erklärung Zschäpes zu ihrer emotionalen Betroffenheit, die sie nur wegen ihrer früheren Schweigestrategie nicht habe zeigen können.[79] Im März und April 2017 ließen die Altverteidiger eine Methodenkritik an Saß’ Gutachten von Pedro Faustmann vortragen. Die Neuverteidiger brachten ein Gegengutachten Joachim Bauers in den Prozess ein, der mit Zschäpe gesprochen hatte – während sie Saß das Gespräch verweigert hatte, ein Hauptkritikpunkt an seinem Befund – und ihr wegen bisher unbekannter Details aus Kindheit und gewalttätiger Beziehung zu Uwe Böhnhardt eine schwere dependente Persönlichkeitsstörung attestierte. Bauer schloss daraus eine verminderte Schuldfähigkeit Zschäpes gemäß § 21 StGB, die zu einer Strafminderung führen kann.[80] Bauers Gutachten wurde weithin als fachlich unzureichend angesehen, zumal er Verwunderung auslöste, als er nach Erstattung der Welt das Gutachten zur Veröffentlichung anbot und eine „Hexenverbrennung“ Zschäpes beklagte. Auf Antrag mehrerer Nebenklagevertreter und der Bundesanwaltschaft lehnte das Gericht Bauer im Juli 2017 wegen Besorgnis der Befangenheit ab.[81]

Am 18. Juli 2017 ging die Beweisaufnahme nach 373 Verhandlungstagen zu Ende. Der Beginn der Plädoyers verzögerte sich durch den abgelehnten Wunsch einiger Verteidiger, Tonaufzeichnungen machen zu dürfen, um einige Tage.[82]

Plädoyers

Die Bundesanwaltschaft begann am 25. Juli 2017 mit ihrem Plädoyer, für das sie insgesamt etwa 22 Stunden veranschlagte. Sie erklärte, die Anklage gegen Zschäpe habe sich im Wesentlichen bestätigt; als Gründungsmitglied der terroristischen Vereinigung NSU habe sie sich in Mittäterschaft an deren Taten beteiligt.[83] Als Strafmaß forderte die Bundesanwaltschaft Mitte September 2017 für Zschäpe lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie anschließende Sicherungsverwahrung; für Wohlleben beantragte sie zwölf, für Gerlach fünf und für Carsten Sch. drei Jahre Haft.[84] Nachdem sie für den bisher auf freiem Fuß befindlichen Eminger das hohe Strafmaß von zwölf Jahren gefordert und wegen Fluchtgefahr Untersuchungshaft für ihn beantragt hatte, verzögerte sich das Verfahren um mehrere Wochen, da Emingers Anwalt wegen der Zulassung der Untersuchungshaft mehrere Befangenheitsanträge gegen den Senat stellte. Auch Wohlleben stellte weitere Befangenheitsanträge gegen den Senat, sodass bis Mitte November 2017 das Verfahren weitgehend ausgesetzt war.

Die Schlussvorträge der Nebenklagevertreter begannen am 15. November 2017 und endeten am 8. Februar 2018.[85] 50 der 60 Nebenklagevertreter planten ihre Plädoyers gemeinsam, die auf mindestens 55 Stunden ausgelegt waren, davon am längsten Mehmet Daimagüler mit allein fünf Stunden. Mehrere Anwälte stimmten ihre Vorträge aufeinander ab, einige Opferangehörige sprachen selbst.[86] Exemplarisch formulierte die Witwe des Dortmunder Kioskbetreibers Mehmet Kubaşık, Elif, in diesem Prozess seien „meine Fragen nicht beantwortet worden“, unter anderem nach möglichen Helfern, der Opferauswahl und der Kenntnis von Behörden. Sie schloss mit dem Satz: „Wir sind ein Teil dieses Landes, und wir werden hier weiterleben“. Die Schlussvorträge machten laut Lotta „die historische Rolle und gesellschaftliche Relevanz“ des Gerichtsverfahrens deutlich, indem sie die Einbettung des NSU in das personelle und ideologische Netzwerk der rechtsextremen Szene beleuchteten und insbesondere die Beschränkung der Bundesanwaltschaft auf das Trio kritisierten. Viele forderten, dass dieser Prozess kein Schlussstrich sein dürfe.[87]

Die Schlussvorträge der Verteidiger verzögerten sich um über zwei Monate. Am 27. Februar 2018 stellten die drei Altverteidiger Zschäpes erneut den Antrag auf Entbindung, dem sich Zschäpe anschloss.[88] Das Gericht lehnte den Antrag ab, genauso wie es einen erneuten Beweisantrag der Verteidiger Wohllebens zurückwies, Zeugen zu hören, die einen alternativen Beschaffungsweg der Ceska-Waffe aufzeigen sollten. Götzl sprach in seiner Ablehnung des Antrags erstmals von Verfahrensverschleppung.[19] Das Verfahren wurde durch weitere Befangenheitsanträge verzögert, unter anderem von André Eminger, der weitere Anwälte als Pflichtverteidiger zuordnen lassen wollte, was das Gericht jeweils ablehnte.[23] Am 25. April 2018 begannen die Plädoyers der Verteidiger mit den Neuanwälten Zschäpes, Borchert und Grasel. Sie hielten Zschäpe nicht für schuldig, Mittäterin der Morde und Anschläge zu sein, sondern nur an den Raubüberfällen beteiligt und für die Explosion der letzten NSU-Wohnung verantwortlich zu sein, und forderten eine Haftstrafe von höchstens zehn Jahren. Die Verteidiger von Carsten Sch. plädierten auf Freispruch, da ihr Mandant keine Vorstellung davon gehabt habe, dass die beschaffte Schusswaffe zur Tötung von Menschen verwendet würde.[89] Die Anwälte André Emingers forderten Freispruch, diejenigen Holger Gerlachs eine niedrige Haftstrafe; beide gingen davon aus, dass der NSU nur bis 2007 bestanden habe.[90] Die Anwälte Wohllebens forderten für ihren Mandanten ebenfalls Freispruch und nutzten ihre Schlussvorträge – anders als alle anderen Verteidiger –, um nationalsozialistische Propaganda zu verbreiten.[91] Die Plädoyers endeten am 22. Juni 2018 mit denjenigen der Altverteidiger Zschäpes, die diese nur einer einfachen Brandstiftung für schuldig erklärten und die sofortige Entlassung aus der Untersuchungshaft forderten. Am 26. Juni wurde auf ihren Antrag hin erneut ein Brandgutachter gehört, der Zschäpe nicht entlastete.[92]

Nach den letzten Worten der Angeklagten am 3. Juli 2018, die laut dem Nebenklagevertreter Peer Stolle „nichts Neues“ enthielten, ist die Urteilsverkündung für den 11. Juli angesetzt.[93]

Rezeption

Der NSU-Prozess ist als wichtigster Strafprozess seit der Wiedervereinigung bezeichnet worden und ist der größte und kostspieligste, der in Deutschland gegen Neonazis geführt worden ist.[94] Die Verhandlungsführung des Richters Götzl, der als akribisch und impulsiv charakterisiert worden ist, hat von Beginn an für Kritik gesorgt, da ihm bei der Vergabe von Medienplätzen und der Befragung von Angehörigen der Opfer mangelnde Sensibilität vorgeworfen wurde. Im Lauf des Prozesses nahm der Respekt für seine Gründlichkeit unter anderem bei Zeugenvernehmungen und für seine Autorität im Gerichtssaal zu. Zudem öffnete er das Verfahren gemäß den Forderungen der Nebenklage für die Ausleuchtung von Behördenverhalten und Neonazi-Netzwerken.[95]

Die Ermittlungen und Verhandlungsführung der Bundesanwaltschaft sind von vielen Seiten kritisiert worden, da sie sich früh auf die Drei-Täter-Theorie festgelegt und lokale Netzwerke mit Rechtsextremen sowie Verwicklungen mit Behörden und ihren V-Leuten weitgehend ausgeblendet habe. Weitergehende Ermittlungen und Akteneinsicht verweigere man. Dagegen wendet die Bundesanwaltschaft ein, sie habe sich auf ihren Auftrag beschränkt, solche Taten zur Anklage zu bringen, die strafrechtlich relevant seien, und konzentriere sich auf diese Täter.[96] Der Nebenklagevertreter Alexander Kienzle kritisierte, mit ihrer Beschränkung schaffe die Bundesanwaltschaft eine forensische Wahrheit mit Auswirkungen auf Folgeprozesse.[97] Einige Nebenkläger zeigten die Bundesanwaltschaft an, nachdem bekanntgeworden war, dass diese 2014 das Notizbuch eines Beschuldigten im Verfahren vernichtet hatte, ohne dessen Inhalt an das zuständige BKA weiterzugeben.[98]

Im Rahmen der Schlussvorträge der Nebenklagevertreter kam es zu einer Debatte unter den Gerichtsreportern über den Sinn der Nebenklage generell. Während Gisela Friedrichsen diese als „fünftes Rad am Wagen“ angriff, das die „Balance zwischen Verteidigung und Anklage“ störe und keinen Einfluss auf das Urteil habe,[99] verteidigte Frank Jansen sie gegen den Vorwurf der Verzögerung: Sie hätten viel beigetragen; „Liberalität und langer Atem“ seien erhaltenswerte Elemente des Rechtsstaats.[100] Eine vermittelnde Position nahm Annette Ramelsberger ein: Die Nebenklagevertreter würden als „Sand im Getriebe“ wahrgenommen und brächten eine weitere, teils aggressive Front in das Verfahren ein, aber auch wichtigste Beweismittel. Die Nebenklage im NSU-Prozess sei auch nicht überdimensioniert.[101]

Durch die Fixierung der Medien auf die Person Beate Zschäpe sieht Hans Leyendecker die Gefahr, die eigentlichen Skandale zu ignorieren. Zu Beginn des Prozesses nutzten viele Medien oberflächliche bis diskriminierende Begriffe wie „NSU-Show“ oder „Zschäpe-Braut“, so die Kommunikationswissenschaftlerin Nanett Bier. Gegen diese oberflächliche Berichterstattung führt die Medienwissenschaftlerin Tanja Thomas als Positivbeispiele für genaueres Hinsehen den NSU-Prozess-Blog (Die Zeit) und NSU-Watch an. Insgesamt sei aus den Sprachmustern der ersten Wochen gelernt worden, wie Reflexionen der Journalisten und eine Sensibilisierung gegenüber den Opferangehörigen zeigten. Schwierigkeiten bereite die Komplexität des Verfahrens.[102]

Die islamische Organisation Millî Görüş zog im Mai 2017 Bilanz und konstatierte „große Enttäuschung“, da der Prozess die Politik aus ihrer Verantwortung weitgehend entlassen und lückenlose Aufklärung verhindert habe.[103] Die Zeit-Redakteurin Özlem Topçu entgegnete, der Prozess leiste das, was er könne – nämlich die Schuld der Angeklagten nachzuweisen. Zudem habe er mit der Aufdeckung von Hintermännern und Behördenversagen in die Gesellschaft hinein gewirkt, für deren Selbstreflexion und Engagement das baldige Prozessende ein Anfang sein müsse.[104]

Den Kosten von mindestens 60 Millionen Euro[105] und der langen Verhandlungsdauer von über fünf Jahren stellt der Gerichtsreporter Frank Jansen vom Tagesspiegel positiv gegenüber, dass das Verfahren Ausdruck eines liberalen Rechtsstaats und der Zähigkeit des Gerichts unter seinem Vorsitzenden Götzl sei.[106]

Literatur

  • Thomas Schuster: Irrsinn unseres Strafsystems am Beispiel des NSU-Verfahrens. In: Zeitschrift für Rechtspolitik. Jg. 2014, S. 101–103.
  • Heiner Alwart: „Schreckliches Theater“ – wann wird im NSU-Prozess endlich der Vorhang fallen? Eine Kritik desorganisierter öffentlicher Hauptverhandlungen. In: JuristenZeitung. Bd. 69, 2014, Heft 22, S. 1091–1096.
  • Thomas Moser: Der Prozess. Mit der Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht München soll das NSU-Problem beendet werden. In: Andreas Förster (Hrsg.): Geheimsache NSU. Zehn Morde, von Aufklärung keine Spur. Klöpfer & Meyer, Tübingen 2014, ISBN 978-3-86351-086-2, S. 185–200.
  • Astrid Hansen: Journalistische Charakterisierung der Akteure im ‚NSU‘-Prozess. Eine qualitative Inhaltsanalyse der Berichterstattung über die ersten 150 Prozesstage. Masterarbeit, Universität Hamburg, 2015. Mit einem Vorwort von Volker Lilienthal (PDF auf der Website der Otto-Brenner-Stiftung).
  • Sebastian Friedrich, Regina Wamper, Jens Zimmermann (Hrsg.): Der NSU in bester Gesellschaft. Zwischen Neonazismus, Rassismus und Staat (= Edition DISS. Bd. 37). Unrast, Duisburg 2015, ISBN 978-3-89771-766-4. Darin:
    • Friedrich Burschel: Entschleunigung, Leerlauf und Langmut. Nach 200 Prozesstagen im Münchener NSU-Prozess korrespondiert die Wirklichkeit oft nicht mehr mit der Inszenierung im Gerichtssaal. S. 65–81.
    • Lynn Klinger, Katharina Schoenes, Maruta Sperling: »Das ist strafprozessual nicht in Ordnung!« Der NSU-Prozess zwischen Beschleunigungsgebot und Aufklärungsinteresse. S. 82–92.
  • Derya Gür-Şeker, Kristina Lamers, Sarah Malzkorn, Dilek Saka, Manuela Stöneberg, Tim Wübbels: Benennungspraktiken im NSU-Prozess. Eine Sprach- und Medienanalyse auf Basis von Gerichtsmitschriften und ausgewählter Medienartikel über den NSU-Prozess. In: Juliane Karakayali, Çagri Kahveci, Doris Liebscher, Carl Melchers (Hrsg.): Den NSU-Komplex analysieren. Aktuelle Perspektiven aus der Wissenschaft. Transcript, Bielefeld 2017, S. 107–122.

Publikationen von Nebenklagevertretern

Film und Rundfunk

  • Das Süddeutsche Zeitung Magazin veröffentlichte zu jedem der fünf bisherigen Prozessjahre gekürzte Wortprotokolle einzelner Verhandlungstage und ließ diese für die ersten vier Jahre von Schauspielern in Filmen einsprechen.[108]
  • Im Freies Sender Kombinat Hamburg wird die üblicherweise wöchentliche Radioserie zum NSU-Prozess Ein Prozeß – Ein Land – Keine Gesellschaft – Viel NSU ausgestrahlt.[109]
  • Fatih Akins Spielfilm Aus dem Nichts von 2017 verarbeitet fiktionalisiert einen Mordanschlag durch Rechtsextreme und ist vom NSU-Prozess inspiriert, den Akin dreimal besuchte.[110]
Commons: NSU-Prozess – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Journalistische Berichterstattung

Nebenklagevertreter

Einzelnachweise

  1. Gerlinde Sommer: Poppenhäger zum bevorstehenden NSU-Prozess in München. In: Thüringer Landeszeitung, 7. Februar 2013.
  2. a b c Strafverfahren gegen Beate Z. u. a. wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung u. a. (NSU). Pressemitteilung des Oberlandesgerichts München, 12. April 2013. Eine Übersicht der Namen der Prozessbeteiligten: Die Beteiligten am NSU-Prozess. In: Bayerischer Rundfunk, 6. Oktober 2015; Übersicht über die Prozessbeteiligten. In: NSU-Watch.
  3. Tom Sundermann: NSU-Prozess: Das Mammutverfahren. In: Zeit Online, 6. Mai 2018.
  4. a b Strafverfahren gegen Beate Z. u. a. wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung u. a. (NSU), Pressemitteilung des Oberlandesgerichts München vom 5. März 2013
  5. Gericht lässt Anklage gegen Zschäpe zu. In: Süddeutsche Zeitung, 31. Januar 2013.
  6. Rainer Erb: Die Unterstützer. In: Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung, Februar 2012; Bundesanwaltschaft erhebt Anklage im „NSU“-Verfahren. Pressemitteilung. In: Generalbundesanwalt.de.
  7. Christian Rost: Raubein mit Robe. In: Süddeutsche Zeitung, 9. November 2012; Wolfgang Dick: „Hart aber brillant“ – der Vorsitzende Richter im NSU-Prozess. In: Deutsche Welle, 12. April 2013.
  8. Die Beteiligten am NSU-Prozess. In: Bayerischer Rundfunk, 6. Oktober 2015; Annette Ramelsberger: NSU-Prozess verliert schon die zweite Richterin. In: Süddeutsche Zeitung, 20. Januar 2016.
  9. Karin Truscheit: Bundesanwalt im NSU-Prozess: Der messerscharfe Franke. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25. Juli 2017; NSU-Prozess in Weiden: Oberstaatsanwältin Anette Greger im Ankläger-Team gegen Beate Zschäpe. In: Onetz.de, 10. Mai 2013; Karin Truscheit: Bundesanwaltschaft im NSU-Prozess: Ankläger aus Karlsruhe. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 5. Mai 2013; Sonja Meschkat, Holger Schmidt: Oberstaatsanwältin Anette Greger: Sie seziert Beate Zschäpe. In: Deutschlandfunk Nova, 26. Juli 2017.
  10. Frank Jansen: Vier Jahre NSU-Prozess: 361 Verhandlungstage, 500 Zeugen und kein Ende. In: Der Tagesspiegel, 6. Mai 2017.
  11. Wiebke Ramm: Münchner Prozess: NSU-Opfer existiert nicht – BKA befragt Nebenkläger. In: Spiegel Online, 5. Oktober 2015; Gisela Friedrichsen: Angebliches Opfer im NSU-Prozess: Ein immenser Schaden. In: Spiegel Online, 3. Oktober 2015.
  12. Christoph Pauli : NSU-Prozess: Eschweiler Anwalt soll 210.000 Euro zurückzahlen. In: Aachener Nachrichten, 17. November 2017.
  13. Wiebke Ramm: Nebenklägerin im NSU-Prozess bricht mit Anwältin. In: Süddeutsche Zeitung, 23. Januar 2018.
  14. Christian Rath: Klage gegen NSU-Terrorgruppenmitglied. Heer, Stahl und Sturm für Zschäpe. In: Die Tageszeitung, 1. November 2012; Jörg Diehl: Zschäpes Anwälte: Heer, Stahl, Sturm. In: Spiegel Online, 10. November 2012.
  15. Frank Jansen: Beate Zschäpe wird jetzt von drei Pflichtverteidigern vertreten. In: Der Tagesspiegel, 17. Dezember 2012.
  16. Annette Ramelsberger: Vierter Anwalt übernimmt Zschäpes Verteidigung. In: Süddeutsche Zeitung, 6. Juli 2015; NSU-Prozess: Zschäpe bekommt vierten Pflichtverteidiger. In: Spiegel Online, 6. Juli 2015.
  17. Zschäpe im NSU-Prozess: Die Inszenierung einer Aussage. In: Der Spiegel, 8. Dezember 2015; Eberhard Reinecke: Rechtsanwalt JuDr Borchert: „Einer der erfahrensten Strafverteidiger in München“ – ein Portrait. In: Die Schneeflocke, 9. Mai 2018.
  18. Annette Ramelsberger: Ankündigung der Anwälte: Auch Ralf Wohlleben will jetzt im NSU-Prozess reden. In: Süddeutsche Zeitung, 29. November 2015; Andreas Förster: Aussage im NSU-Prozess – Ralf Wohlleben macht es geschickter als Beate Zschäpe. In: Cicero, 16. Dezember 2015; Konrad Litschko: Drei Jahre NSU-Prozess: Nicht verhindert. Verschleppt! In: Die Tageszeitung, 5. Mai 2016; Björn Hengst: Beweisantrag im NSU-Prozess: Nazi-Propaganda im Gerichtssaal. In: Spiegel Online, 23. November 2016.
  19. a b Annette Ramelsberger: NSU-Prozess: Das Ende der Geduld. In: Süddeutsche Zeitung, 13. März 2018.
  20. Stefan Geiger: NSU-Prozess: Der gute Anwalt punktet bei den Rechten. In: Stuttgarter Zeitung, 14. November 2013; Annette Ramelsberger: NSU-Prozess: Ein Anwalt nach Zschäpes Geschmack. In: Süddeutsche Zeitung, 2. September 2015.
  21. Andreas Speit: Verteidiger der NSU-Angeklagten: Neonazis haben Vertrauen. In: Die Tageszeitung, 17. Juli 2014.
  22. Wiebke Ramm: Angeklagter scheitert mit Antrag auf dritten Verteidiger. In: Süddeutsche Zeitung, 23. März 2018.
  23. a b Tom Sundermann: Neuer Anwalt verzögert Zschäpe-Plädoyer. In: Zeit Online, NSU-Prozess-Blog, 11. April 2018.
  24. NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München. In: Muenchen.de (Portal der Stadt), abgerufen am 17. April 2013.
  25. Hannelore Crolly: NSU-Gerichtssaal ist nichts für Klaustrophobiker. In: Die Welt, 12. April 2013.
  26. Die Chronologie des NSU-Prozesses. In: München.de.
  27. Annette Ramelsberger: Vergraulprogramm für Journalisten. In: Süddeutsche Zeitung, 15. Mai 2013; Tom Sundermann: NSU-Prozess: Saunagang vor dem Richter. In: Zeit Online, 9. Mai 2013.
  28. Tom Sundermann: NSU-Prozess: Das Mammutverfahren. In: Zeit Online, 6. Mai 2018.
  29. Hausordnung und Hausrecht in den Münchner Justizgebäuden. Verfügung des Präsidenten des OLG München vom 8. April 2013. PDF; 46 kB.
  30. Jörg Diehl, Sven Röbel: Münchner Gericht verschiebt NSU-Prozess. In: Spiegel Online, 15. April 2013.
  31. Rede bei Demo gegen Nazi-Terror. Yvonne Boulgarides: „Nicht aufhören zu fragen“. In: Abendzeitung, 14. April 2013, wieder abgedruckt als Yvonne Boulgarides: Rede anlässlich der antifaschistischen Demonstration zum Auftakt des NSU-Prozesses am 13. 4. 2013 in München. In: Imke Schmincke, Jasmin Siri (Hrsg.): NSU-Terror: Ermittlungen am rechten Abgrund. Ereignis, Kontexte, Diskurse. Transcript, Bielefeld 2013, ISBN 978-3-8376-2394-9, S. 53 f. Siehe auch Imke Schmincke: „Das oberste Anliegen der Angehörigen ist Aufklärung“. Ein Interview mit Rechtsanwältin Angelika Lex. In: ebda., S. 43–51. Lex’ Rede ist abgedruckt als Kein Vertrauensvorschuss für diesen Rechtsstaat in Sachen Aufklärung der NSU-Verbrechen. Rede vom 13. April 2013. In: Antonia von der Behrens (Hrsg.): Kein Schlusswort. Nazi-Terror – Sicherheitsbehörden – Unterstützernetzwerk. Plädoyers im NSU-Prozess. VSA, Hamburg 2018, ISBN 978-3-89965-792-0, S. 21–24 (dort auch Einordnendes zur Demonstration).
  32. Bernd Kastner: Rechte attackieren Nazi-Gegner mit Fäkalien. In: Süddeutsche Zeitung, 17. Mai 2013.
  33. a b Robert Andreasch: München: Neonazi-Aktion vor dem NSU-Prozessgebäude. (Memento vom 4. August 2013 im Internet Archive) In: Aida-Archiv.de, 21. April 2013; Thies Marsen: Die Bayerischen Neonazis und der NSU. (Memento vom 26. Juli 2013 im Internet Archive) In: Bayerischer Rundfunk, 2. Mai 2013.
  34. Florian Fuchs: Verdächtige sind bekannte Rechtsextremisten. In: Süddeutsche Zeitung, 31. Mai 2013.
  35. Attacke auf linke Einrichtung. In: Süddeutsche Zeitung, 24. Mai 2013.
  36. Oberlandesgericht München: Verfügung vom 4. März 2013. PDF; 109 kB.
  37. Zschäpe-Anwälte werfen Gericht Diskriminierung vor. In: Zeit Online, 14. April 2013.
  38. Heute keine Plädoyers. In: NSU-Nebenklage.de, 11. Januar 2018.
  39. Barbara Hans, Birger Menke, Benjamin Schulz: Ankläger gehen volles Risiko. In: Spiegel Online, 8. November 2012.
  40. Seda Başay-Yıldız: „Nicht nur eine juristische Aufgabe“ – die Vertretung der Opfer im NSU-Prozess. In: Barbara John (Hrsg.): Unsere Wunden kann die Zeit nicht heilen. Was der NSU-Terror für die Opfer und Angehörigen bedeutet. Herder, Freiburg, Basel, Wien 2014, S. 154–160, hier S. 155.
  41. Annette Ramelsberger: Drei Jahre NSU-Verfahren: über Täter, Helfer und Hinterbliebene. In: Bundeszentrale für politische Bildung, Dossier Rechtsextremismus, 6. April 2016.
  42. Annette Ramelsberger: Die Richter im NSU-Prozess haben sich längst eine Meinung gebildet. In: Süddeutsche Zeitung, 1. Dezember 2016.
  43. NSU-Prozess: Gericht lässt Mordanklage gegen Beate Zschäpe zu. In: Berliner Morgenpost, 31. Januar 2013.
  44. Felix Hansen, Sebastian Schneider: Der NSU-Prozess in Zahlen – eine Auswertung. In: NSU-Watch, 10. September 2017.
  45. Zschäpe will vor Gericht schweigen. In: Zeit Online, 24. November 2012.
  46. Carsten S. gibt Waffenkauf für NSU-Trio zu. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 4. Juni 2013.
  47. Marlene Halser: Helfer und Mitwisser des NSU: Prahlende Rechtsterroristen. In: Die Tageszeitung, 15. Juni 2013; Nürnberger NSU-Bombenanschlag kommt nicht vor Gericht. In: Nordbayern.de, 20. April 2015.
  48. Holger G. gesteht Hilfe für NSU-Trio. In: Süddeutsche Zeitung, 6. Juni 2013; Angelika Henkel: Holger G. aus Lauenau und seine Rolle im NSU. In: NDR.de, 12. September 2017.
  49. Siehe umfassend zur Argumentation der Bundesanwaltschaft die weitgehend wortgetreue Aufzeichnung des 2017 gehaltenen Plädoyers: Wortprotokolle des Plädoyers des GBA jetzt vollständig. In: NSU-Nebenklage.de, 13. November 2017.
  50. Frank Bräutigam: Die große Frage: „Mittäterin“ oder „Helferin“? In: Tagesschau.de, 25. Juli 2017; Tim Aßmann: Mittäterin oder Mitläuferin? In: Tagesschau.de, 6. Juli 2018 (der die Beweislast gegen Zschäpe bei der Brandstiftung als „erdrückend“ bezeichnet).
  51. Helene Bubrowski: Zwischenbilanz NSU-Prozess: Lehren aus Stammheim. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 2. August 2013.
  52. Ausführlich zu Zschäpes Mitwirkung am dritten Bekennervideo das Plädoyer des Nebenklageanwalts Hardy Langer: „Frau Zschäpe, sagen Sie umfassend und wahrheitsgemäss aus“ – Teil 2 des Plädoyers von RA Hardy Langer. In: Die Schneeflocke, 13. Januar 2018. Zur Synagogenbeobachtung Christoph Arnowski: NSU-Prozess: Belastend wie kaum ein anderer Beweis. In: Tagesschau.de, 3. Februar 2017.
  53. Karin Truscheit: Es muss etwas Gravierendes gewesen sein. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16. Juli 2014.
  54. Zschäpe liefert nur kurze Begründung. In: Spiegel Online, 19. Juli 2014.
  55. Frank Jansen: Beate Zschäpe und Anja Sturm – ein kompliziertes Verhältnis. In: Der Tagesspiegel, 15. Juni 2015.
  56. Eigene Anwälte werfen Zschäpe Lüge vor. In: Die Welt, 15. Juni 2015.
  57. So dramatisch wie möglich. In: Süddeutsche Zeitung, 22. Juni 2015.
  58. Tanjev Schultz: Zschäpe muss Sturm behalten. In: Süddeutsche Zeitung, 26. Juni 2015.
  59. Vier Anwälte für Frau Zschäpe. In: Die Tageszeitung, 6. Juli 2015.
  60. Tom Sundermann: Zschäpe bekommt keinen fünften Pflichtverteidiger. In: Zeit Online, 8. Februar 2016.
  61. Zschäpe-Verteidiger machen Richter für Verfahrenskrise verantwortlich. In: Süddeutsche Zeitung, 20. Juli 2015.
  62. Reinhard Müller: Im Rahmen des Rechts. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21. Juli 2015.
  63. Neuer Antrag im NSU-Prozess: Beate Zschäpe will Anwalt Heer loswerden. In: Spiegel Online, 21. Juli 2015.
  64. NSU-Prozess: Zschäpe zeigt ihre Anwälte an. In: Spiegel Online, 24. Juli 2015.
  65. Staatsanwälte lehnen Ermittlungen gegen Zschäpes Anwälte ab. In: Süddeutsche Zeitung, 29. Juli 2015.
  66. Nebenklage-Skandal: Zschäpe und Wohlleben fordern Aussetzung des NSU-Prozesses. In: Spiegel Online, 8. Oktober 2015.
  67. Annette Ramelsberger: Der Richter verteidigt die Verteidiger. In: Süddeutsche Zeitung, 13. Oktober 2015.
  68. Björn Hengst: Beate Zschäpe im NSU-Prozess: Plötzlich mit Gefühl In: Spiegel Online, 10. Januar 2017.
  69. Zschäpe im NSU-Prozess: Das Schweigen fällt ihr immer schwerer. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26. April 2015.
  70. Wiebke Ramm: NSU-Prozess: „Frau Zschäpe, sind Sie bei der Sache?“ In: Spiegel Online, 17. Juni 2015.
  71. NSU-Prozess: Was Beate Zschäpe ausgesagt hat. In: Spiegel Online, 9. Dezember 2015; Dokumentation. Die Aussage der Beate Zschäpe. In: Die Welt, 9. Dezember 2015. Siehe auch Zschäpe spricht!Kulturzeit-Beitrag, 3sat, 2015.
  72. Jörg Diehl: Erklärung im NSU-Prozess: In diesen Punkten ist Zschäpe wenig glaubhaft. In: Spiegel Online, 9. Dezember 2015. Eine exemplarische Einschätzung des Nebenklagevertreters Hardy Langer zu Zschäpes Persönlichkeit findet sich bei Julia Jüttner: Plädoyers im NSU-Prozess: „Frau Zschäpe, Sie sind eine sehr starke Person“. In: Spiegel Online, 20. Dezember 2017.
  73. Düsseldorfer NSU-Helfer vor Gericht – Zeitgeschichtliches Archiv. In: WDR.de, 18. März 2015; Wohlleben bestreitet Beschaffung der NSU-Mordwaffe. In: Süddeutsche Zeitung, 16. Dezember 2015.
  74. Annette Ramelsberger: NSU-Prozess: Ralf Wohlleben – noch einer, der von nichts weiß. In: Süddeutsche Zeitung, 16. Dezember 2015; Wiebke Ramm: Wohllebens Aussage im NSU-Prozess: Über Zschäpe kaum ein Wort. In: Spiegel Online, 16. Dezember 2015; Tom Sundermann: Aussage nach Zschäpes Vorbild. In: Zeit Online, NSU-Prozess-Blog, 16. Dezember 2015.
  75. NSU-Prozess: Zschäpe bricht ihr Schweigen. In: Zeit Online, 29. September 2016.
  76. Annette Ramelsberger: NSU-Prozess: Zschäpe spricht, aber sie erklärt nichts. In: Süddeutsche Zeitung, 29. September 2016; Ulf Poschardt: NSU-Prozess: Beate Zschäpe offenbart ihre Kaputtheit. In: Die Welt, 29. September 2016.
  77. Björn Hengst: Psychiatrischer Gutachter im NSU-Prozess – Verbergen, verschleiern, täuschen. In: Spiegel Online, 17. Januar 2017.
  78. Björn Hengst: Sachverständiger über Zschäpe – „Tendenz zu Dominanz und Härte“. In: Spiegel Online, 18. Januar 2017.
  79. Tom Sundermann: Zerrbild von Zschäpes Seele. In: Zeit Online, NSU-Prozess-Blog, 11. Januar 2017.
  80. Annette Ramelsberger: NSU-Prozess: Verteidiger wollen Zschäpe für schuldunfähig erklären lassen. In: Süddeutsche Zeitung, 30. März 2017.
  81. Tom Sundermann: Zschäpes Wunschgutachter für befangen erklärt. In: Zeit Online, NSU-Prozess-Blog, 11. Juli 2017.
  82. Wiebke Ramm: Plädoyers im NSU-Prozess verzögern sich. In: Süddeutsche Zeitung, 19. Juli 2017.
  83. NSU-Prozess: Anklage sieht Zschäpe als Mittäterin. In: Tagesschau.de, 25. Juli 2017.
  84. Tom Sundermann: Die Ankläger zeigen Härte. In: Zeit Online, NSU-Prozess-Blog, 13. September 2017.
  85. Tom Sundermann: Abrechnung im Terrorprozess. In: Zeit Online, 15. November 2017; Thies Marsen: NSU-Prozess: Plädoyers nach fast fünf Jahren. In: Tagesschau.de, 8. Februar 2018.
  86. Frank Jansen: NSU-Prozess: Opferanwälte wollen 55 Stunden plädieren. In: Der Tagesspiegel, 27. Juli 2017.
  87. Felix Hansen, Sebastian Schneider: „Hier im Prozess sind meine Fragen nicht beantwortet worden“. Die Plädoyers der Nebenklage im Münchener NSU-Prozess. In: Lotta Nr. 69, 6. Februar 2018.
  88. Wiebke Ramm: Stahl, Heer und Sturm wollen Zschäpe nicht länger verteidigen. In: Süddeutsche Zeitung, 27. Februar 2018.
  89. Tom Sundermann: Ein Plädoyer mit wenig Chancen. In: Zeit Online, 27. April 2018; Tom Sundermann: Kritik an Freispruchforderung für Carsten S. In: Zeit Online, 3. Mai 2018.
  90. Tom Sundermann: Verstörendes Plädoyer von André E.s Verteidiger. In: Zeit Online, NSU-Prozess-Blog, 9. Mai 2018; ders.: Holger G., der naive NSU-Unterstützer. In: Zeit Online, NSU-Prozess-Blog, 10. Mai 2018.
  91. Marcel Fürstenau: NSU-Prozess: Die Männer in Zschäpes Schatten. In: Deutsche Welle, 17. Mai 2018; Tom Sundermann: Wohlleben-Anwälte lassen Tarnung fallen. In: Zeit Online, 18. Mai 2018.
  92. Tom Sundermann: Die Selbstverteidigung der Anwälte. In: Zeit Online, 5. Juni 2018; Tom Sundermann: Ein Marathon namens NSU-Prozess. In: Zeit Online, 22. Juni 2018.
  93. Frank Jansen: Beate Zschäpe spricht – aber keinen Klartext. In: Der Tagesspiegel, 3. Juli 2018; Tom Sundermann: Wie Beate Zschäpe ihre letzte Chance vergibt. In: Zeit Online, 3. Juli 2018; Letzte Worte der Angeklagten im NSU-Prozess. In: DKA-Kanzlei.de, 3. Juli 2018. Siehe auch Zschäpes Schlusswort im Wortlaut. In: Süddeutsche Zeitung, 3. Juli 2018.
  94. Das Protokoll des zweiten Jahres. Der ganze Film. In: Bayerischer Rundfunk, 29. Dezember 2014; Annette Ramelsberger: Drei Jahre NSU-Verfahren: über Täter, Helfer und Hinterbliebene. In: Bundeszentrale für politische Bildung, Dossier Rechtsextremismus, 6. April 2016.
  95. Tim Aßmann: Der Richter Manfred Götzl. In: DasErste.de; Richter Götzl hat den NSU-Prozess im Griff. In: Die Welt, 31. März 2014.
  96. Andreas Förster: Schuld und Staatsversagen. In: Der Freitag, 25. Juli 2016. Generell dazu Konrad Litschko: NSU-Serie Teil 5: Die Rolle der Bundesanwaltschaft. In: Die Tageszeitung, 4. November 2016.
  97. Interview mit RA Alexander Kienzle zum aktuellen Stand NSU-Verfahren, speziell „Kasseler Fall“. In: Freie Radios, 8. August 2016.
  98. Konrad Litschko: Akten aus dem NSU-Komplex vernichtet: Opferfamilien zeigen NSU-Ermittler an. In: Die Tageszeitung, 25. September 2016.
  99. Tom Sundermann: Die NSU-Nebenklage: wertvoll oder überflüssig? In: Zeit Online, NSU-Prozess-Blog, 22. Januar 2018. Siehe auch bereits Tom Sundermann: Die Netzwerk-These der Nebenklage: reine Propaganda? In: Zeit Online, NSU-Prozess-Blog, 4. August 2017; Gisela Friedrichsen: Essay: Unvorstellbar. In: Welt Online, 20. Dezember 2017.
  100. Frank Jansen: Die Nebenklage stellt wichtige Fragen. In: Der Tagesspiegel, 8. Januar 2018.
  101. Annette Ramelsberger: Das Verdienst der Nebenkläger im NSU-Prozess. In: Süddeutsche Zeitung, 14. Januar 2018.
  102. Nanett Bier: Journalisten und der NSU-Prozess. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Nr. 40, 21. September 2015.
  103. Vier Jahre NSU-Prozess – eine große Enttäuschung. In: IGMG.org, 4. Mai 2017.
  104. Özlem Topçu: Warum das Verfahren gegen Zschäpe keine Enttäuschung ist. In: Zeit Online, 1. Juni 2017. Eine Entgegnung dazu wiederum vom Prozessbeobachter Friedrich Burschel: Ein Kraftakt, nicht enttäuscht zu sein – Wie man sich den NSU-Prozess durch nationale Selbstbespiegelung schönreden kann. In: NSU-Watch, 7. Juni 2017.
  105. https://www.berliner-zeitung.de/politik/437-tage-der-nsu-prozess---nichts-an-diesem-fall-war-gewoehnlich-30920480
  106. Frank Jansen: Der NSU-Prozess ist zäh und teuer – richtig so. In: Der Tagesspiegel, 14. November 2017.
  107. Tom Sundermann: „Wie vor 80 Jahren die Juden“. Buchbesprechung. In: Zeit Online, NSU-Prozess-Blog, 9. Februar 2018; Andreas Speit: Anwältin schreibt Buch über NSU-Prozess: Rassismus? Nur ein Witz. In: Die Tageszeitung, 9. Februar 2018. Christian Rabhandl: "Kein Kotau vor den Rechten", Interview mit Angela Wierig, Deutschlandfunk 10.2.2018
  108. Rainer Stadler: Das vierte Jahr im NSU-Prozess. In: Süddeutsche Zeitung, 4. Januar 2017 (mit Link zum Video und zu den Videos der Vorjahre; auch verfügbar auf YouTube, 2013, 2014, 2015 und 2016); NSU-Prozess: »Frau Zschäpe, können Sie einschlafen, wenn Sie Ihren Kopf auf das Kissen legen?« In: Süddeutsche Zeitung, 3. Januar 2018 (Zusammenfassung und Link zum – kostenpflichtigen – Text).
  109. Blog des Projekts und Beitragsliste.
  110. Wenke Husmann: Filmfestspiele von Cannes: Naziterror als Thriller. In: Zeit Online, 27. Mai 2017.