Konfessionalisierung
Begriff
Der Begriff Konfessionalisierung wird in der Frühneuzeitforschung seit dem Ende der 1970er Jahre, als er durch Wolfgang Reinhard eingeführt wurde, verwendet. Er beschreibt einen Prozeß der Konfessionsbildung. Im Unterschied zu dem Begriffspaar Reformation-Gegenreformation, wo oftmals zwischen positiver Reformation und negativer Gegenreformation unterschieden wird, findet in dem von Reinhard geprägten Begriff eine stärkere Betonung auf die Modernisierung der frühneuzeitlichen Gesellschaft in der statt. Seiner Meinung nach hat sowohl die Reformation als auch die Gegenreformation zur Modernisierung Europas beigetragen. Für die Gegenreformation gilt das durch ihre Sozialdisziplinierung der vom Katholizismus abgefallenen Territorien. Dieses ist wenigstens die Meinung von Arno Herzig, der das als Bestandteil der Rekatholisierungspolitik auffaßt. Zur Konfessionaliserung oder der Herausbildung und Entwicklung der Konfessionen gehören die Fragen des Bekenntnisses confessio ebenso dazu wie die Herausbildung landeskirchlicher Strukturen. Entscheidende kirchenrechtliche Basis für diesen Prozeß ist der Augsburger Religionsfrieden von 1555, welcher jeden Territorium im Deutschen Reich die Religionsfreiheit cuius regio, eius religio gewährt.
siehe: Reformation, Glaubensspaltung, Gegenreformation, Katholizismus, Protestantismus.
Literatur
- Die katholische Konfessionalisierung:wissenschaftliches Symposium der Gesellschaft zur Herausgabe des Corpus Catholicorum undes Vereins für Reformationsgeschichte, Münster 1995.
- Arno Herzig, Der Zwang zum wahren Glauben: Rekatholisierungspolitik vom 15. bis zum 18. Jahrhundert, Göttingen 2000.