Fronleichnam

Das Fronleichnamsfest, kurz: Fronleichnam (von althochdeutsch: fron Herr, liknam Leib; kirchenlat.: corpus christi), offiziell „Hochfest des Leibes und Blutes Christi“, landschaftlich Prangertag, Blutstag, bezeichnet ein Fest im katholischen Festjahr, das am Donnerstag nach dem Dreifaltigkeitsfest gefeiert wird (am zweiten Donnerstag nach Pfingsten, frühestens am 21. Mai und spätestens am 24. Juni) und das Sakrament der Eucharistie zum Gegenstand hat.
Der Donnerstag als Festtermin knüpft an den Gründonnerstag an, der wegen des stillen Charakters der Karwoche keine größere Festlichkeit erlaubt. Aus diesem Grund wurde Fronleichnam auf den ersten Donnerstag nach der österlichen Zeit und der ehemaligen Pfingstoktav gelegt.
Feiererlichkeiten
Der wichtigste Teil der Fronleichnamsliturgie ist die Heilige Messe des Tages, die in Lesungen und Gebeten das Geheimnis der Eucharistie umkreist. Vielerorts wird diese Messe heute im Freien, etwa auf öffentlichen Plätzen gefeiert.
An die hl. Messe schließt sich in der Regel die Prozession an, bei der die Gläubigen die vom Priester getragene Monstranz mit dem Allerheiligsten (nach kath. Glauben in den Leib Jesu Christi durch den Hl. Geist verwandeltes Brot, die Hostie) in einem Festzug unter Gesang zu mehreren geschmückten Außenaltären begleiten. Dort wird eine statio mit Evangelienlesung, Fürbitten und abschließender sakramentaler Segnung der Gläubigen und des Ortes gehalten. Die Prozession schließt meist in der Pfarrkirche mit dem Te Deum.
Geschichte
Das Fest der leibhaften Gegenwart Christi im Altarsakrament wurde erstmals 1246 im Bistum Lüttich gefeiert und 1264 von Papst Urban IV. zum Fest der Gesamtkirche erhoben. Es feiert den eucharistisch anwesenden Christus als Opfer, Kommunion (Opferspeise) und als Gegenstand der Anbetung.

Die wichtigste Voraussetzung des Festes war das 4. Laterankonzil, das die Verwandlung der eucharistischen Gestalten mit der Transsubstantiationslehre präzisiert und zum Dogma erhoben hatte. Danach glauben Katholiken, dass in der Messe Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi verwandelt werden und Gott darin gegenwärtig ist.
Parallel zu dieser Lehrentscheidung wurde von zahlreichen Hostienwundern berichtet, wie etwa dem, das einem ungläubigen böhmischen Mönch auf seiner Pilgerreise nach Rom 1263 in dem mittelitalienischen Städtchen Bolsena widerfahren sein soll: Als er während der Eucharistie die Hostie brach, tropfte daraus Blut auf den Altartisch; die Hostie war also (entgegen der Transsubstantiationslehre) auch der Form nach zum Leib Christi geworden.
Der entscheidende Anstoß zur Schaffung des Festes war jedoch eine Vision der später heilig gesprochenen Augustinernonne Juliana von Lüttich im Jahre 1209. Sie habe, so wird berichtet, beim Beten den Mond gesehen, der an einer Stelle verdunkelt gewesen sei. Christus habe ihr erklärt, dass der Mond das Kirchenjahr bedeute, der dunkle Fleck das Fehlen eines Festes des Eucharistie-Sakraments.
Mit einer Sakramentsprozession wurde das Fest erstmals 1279 in Köln begangen. Die erste Fronleichnamsprozession in Bayern fand 1273 in Benediktbeuern statt.
Vor dem Hintergrund der mittelalterlichen Verzweckung des Festes (wie parallel des Reliquienkults) für die Gewinnung von Ablassgeldern ist es nicht verwunderlich, dass der Reformator Martin Luther ein ausdrücklicher Gegner des Fronleichnamsfestes war; er bezeichnete es 1527 als das „schädlichste aller Feste“ und betrachtete die Prozessionen als unbiblisch und als Gotteslästerung. Heute dagegen wirken nicht selten evangelische Pastoren in Amtstracht bei der Fronleichnamsfeier mit.
In der Orthodoxen Kirche ist die Verehrung des zur Anbetung ausgesetzten eucharistischen Brotes unbekannt.
Das Konzil von Trient (1545–1563) bestätigte das Fronleichnamsfest und wertete es gleichsam zu einer gegenreformatorischen Machtdemonstration auf. Als Reaktion darauf wurde es in manchen gemischt-konfessionellen Gebieten (z.B. der Schweiz) üblich, dass die protestantischen Bauern als Provokation den Mist gerade an Fronleichnam auf die Felder ausbrachten; die katholischen Bauern antworteten dann am Karfreitag mit gleicher Münze. Andererseits verzichten die Katholiken in den Vereinigten Staaten und anderen Diasporagebieten oft auf die Prozession als demonstratives Zeichen des Katholizismus, um keine Kontroversen mit der nichtkatholischen Bevölkerung auszulösen. Wo Fronleichnam kein arbeitsfreier Feiertag ist (s.u.), wird das Fest meist erst am Abend oder am darauffolgenden Sonntag gefeiert.
Deutung und Brauchtum
Die heutige Sinngebung der Prozession geht in der Regel vom Bild des „wandernden Gottesvolks“ aus, dessen Mitte Christus, das „Brot des Lebens“, ist.
Das Schmücken ganzer Straßenzüge für die Prozession ist bis heute weit verbreitet. Der eucharistische Christus wird außer mit Weihrauch und Schellen oft auch mit gestreuten Blumen, mancherorts mit Salutschüssen gegrüßt.
Regional gibt es die Fronleichnamprozession als "Prozession zu Pferd" (Antlassritt) oder als Schiffsprozession.
Im nordhessischen Fritzlar wird nach alter Tradition das Fronleichnamsfest am Vorabend mit dem "Kazenkopfschießen" eröffnet. Nachdem diese Kanonen abgeschossen wurden, erklingen alle acht Glocken der Fritzlarer Basilika. Diese Prozedur wird drei Mal wiederholt. Am Festtag selbst findet nach dem feierlichen Hochamt mit den Chorherren der Prämonstratenser die traditionelle Fronleichnamsprozession durch die Fritzlarer Altstadt statt. Nach vier Altären zieht die Prozession wieder unter vollem Domgeläut in die Basilika ein, wo dann der sakramentale Segen gespendet wird.
In Italien, wo Corpus Domini vor einigen Jahren als gesetzlicher Feiertag abgeschafft wurde, kann das Fest gemäß Kirchenrecht am darauffolgenden Sonntag gefeiert werden (vgl. Christi Himmelfahrt). Die Bürger Roms lassen sich jedoch nicht davon abhalten, weiterhin in den Abendstunden des Fronleichnamstages gemeinsam mit dem Papst vom Vorplatz der Lateransbasilika zum Vorplatz der Basilika Santa Maria Maggiore zu ziehen, wo der Eucharistische Segen erteilt wird.
Feiertagsregelungen in den deutschsprachigen Ländern
Fronleichnam ist gesetzlicher Feiertag in einigen Bundesländern Deutschlands (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie einigen Gemeinden Sachsens und Thüringens mit überwiegend katholischer Bevölkerung). In den übrigen Bundesländern gibt es Sonderregelungen (Anspruch auf unbezahlten Urlaub; Unterrichtsbefreiung für katholische Schulkinder).
Fronleichnam ist gesetzlicher Feiertag in einigen überwiegend katholisch bevölkerten Kantonen der Schweiz (AI, JU, LU, NW, OW, SZ, TI, UR, VS, ZG sowie in bestimmten Gemeinden von AG, BL, FR, GR, NE und SO).
Fronleichnam ist gesetzlicher Feiertag in ganz Österreich wie auch in Liechtenstein.
In Südtirol ist Fronleichnam kein Feiertag.
Siehe auch
- Pange Lingua, Lauda Sion, Adoro te devote (Fronleichnamshymnen von Thomas von Aquin)
- Feiertage in Deutschland - Österreich - Schweiz.
- Termine der beweglichen Feiertage in Deutschland.
In Luxemburg ist Fronleichnam kein gesetzlicher Feiertag
Literatur
- Guido Fuchs: Fronleichnam. Ein Fest in Bewegung. Regensburg 2006, ISBN 3-7917-1992-0