Kleinkraftrad

Als Kleinkraftrad (in Österreich als Moped bezeichnet) werden motorisierte Zweiräder mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h bezeichnet. Diese Klassifizierung gilt seit der Einführung des EU-Führerscheins mit der Führerscheinreform zum Jahreswechsel 1998/1999 (Stand: 2004).
In dieselbe Klasse fallen zulassungsrechtlich auch die vor (und kurz nach) der EU-Führerscheinreform 1998/1999 in Verkehr gebrachten Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, und die in der DDR und bis zum Einigungsvertrag produzierten Kleinkrafträder, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h haben (jeweils mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³).
Bis zum 1.4.1980, der Einführung der Leichtkrafträder damals als "80er", wurden in Deutschland die heutigen Kleinkrafträder als Moped (Motor + Pedale) und Mokick (Motor + Kickstarter) bezeichnet. Ein "Kleinkraftrad alten Rechts" war ein Mokick mit 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 50 Km/h (-120 Km/h). Die Unfallhäufigkeit mit hohen Versicherungsprämien und die durch die hohen Drehzahlen starke Geräuschentwicklung führte zur Einführung der "80er". Kleinkrafträder des alten bundesdeutschen Rechts (Erstzulassung bis zum 31.12.1983) mit nicht mehr als 50ccm und ohne Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit gelten seit dem 01.04.1980 als Leichtkrafträder. (§ 72 zu § 18 Abs.2 Nr. 4a StVZO).
Im Gegensatz zum kleineren Mofa (motorisiertes Fahrrad) und der Kleinkraftradausführung Moped können Kleinkrafträder als Mokick auch für zwei Personen zugelassen werden, weshalb sich letzterer bei Kleinkrafträdern durchgesetzt haben. Besonders die Bauform als Motorroller hat im Laufe der 1990er Jahre an Beliebtheit gewonnen, so dass klassische Mokicks heute kaum noch als Neufahrzeuge angeboten werden. Die nächst größere Zweiradklasse ist das Leichtkraftrad.

In Deutschland ist zum Führen eines Kleinkraftrades eine Fahrerlaubnis der Klasse M (EU-Führerschein) erforderlich, die ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden kann (der Erwerb der Führerscheinklasse B schließt u.a. die Klasse M ein).
Die 50- und 60-km/h-Varianten dürfen gefahren werden mit dem Führerschein Klasse 3 (Führerschein der BRD vor der Führerscheinreform zum Jahreswechsel 1998/1999; ugs. "rosa Lappen" genannt). Auch die Fahrerlaubnis der Klasse M berechtigt zum Fahren der 50 km/h Variante bei Zulassung bis 31. Dezember 2001 sowie der 60 km/h Varianten bei Erstzulassung des Fahrzeuges bis 28. Februar 1992 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. (§§76 FeV, Nr. 8 §6 Abs. 1)
In Österreich ist der Mopedführerschein notwendig.